Bundesanwalt. Wahl durch die Bundesversammlung
- ShortId
-
04.479
- Id
-
20040479
- Updated
-
10.04.2024 12:46
- Language
-
de
- Title
-
Bundesanwalt. Wahl durch die Bundesversammlung
- AdditionalIndexing
-
421;12;Vereinigte Bundesversammlung;Staatsanwalt/-anwältin;Kontrolle;Bundesanwaltschaft;Aufgaben des Parlaments;Wahl;Gewaltenteilung
- 1
-
- L04K05050204, Staatsanwalt/-anwältin
- L03K080103, Wahl
- L04K08040407, Bundesanwaltschaft
- L04K08020313, Kontrolle
- L05K0803050303, Vereinigte Bundesversammlung
- L03K080302, Aufgaben des Parlaments
- L04K08020501, Gewaltenteilung
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Bundesanwalt und Bundesanwaltschaft müssen unabhängig sein und zur Erfüllung ihrer Ermittlungs-, Anklage- und Rechtshilfevollzugsaufgaben über die notwendigen Mittel verfügen können. Aus diesem Grund ist diese parlamentarische Initiative gerechtfertigt. </p><p>Der Bundesanwalt muss durch die Vereinigte Bundesversammlung gewählt werden, da dieses Wahlsystem einerseits der Wahl und der Ernennung des Bundesanwaltes die notwendige Transparenz verleiht und andererseits sicherstellt, dass der Bundesanwalt in der Erfüllung seiner Aufgaben unabhängig ist. </p><p>Parallel dazu muss die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft verstärkt werden. Momentan bringt diese Aufsicht Unsicherheiten mit sich und wird manchmal als ungenügend betrachtet; folglich ist sie nicht zufriedenstellend. Die verstärkte Aufsicht könnte wie bisher vom Bundesstrafgericht oder aber direkt von den Geschäftsprüfungskommissionen des Parlamentes ausgeübt werden; die Einzelheiten können noch festgelegt werden.</p><p>Zusammenfassend lässt sich sagen, dass diese Initiative die Unabhängigkeit des Bundesanwaltes vergrössern will, gleichzeitig aber die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft verstärken will.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Bundesgesetzgebung soll wie folgt geändert werden: </p><p>1. Die Vereinigte Bundesversammlung wählt den Bundesanwalt.</p><p>2. Die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft wird verstärkt.</p>
- Bundesanwalt. Wahl durch die Bundesversammlung
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Bundesanwalt und Bundesanwaltschaft müssen unabhängig sein und zur Erfüllung ihrer Ermittlungs-, Anklage- und Rechtshilfevollzugsaufgaben über die notwendigen Mittel verfügen können. Aus diesem Grund ist diese parlamentarische Initiative gerechtfertigt. </p><p>Der Bundesanwalt muss durch die Vereinigte Bundesversammlung gewählt werden, da dieses Wahlsystem einerseits der Wahl und der Ernennung des Bundesanwaltes die notwendige Transparenz verleiht und andererseits sicherstellt, dass der Bundesanwalt in der Erfüllung seiner Aufgaben unabhängig ist. </p><p>Parallel dazu muss die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft verstärkt werden. Momentan bringt diese Aufsicht Unsicherheiten mit sich und wird manchmal als ungenügend betrachtet; folglich ist sie nicht zufriedenstellend. Die verstärkte Aufsicht könnte wie bisher vom Bundesstrafgericht oder aber direkt von den Geschäftsprüfungskommissionen des Parlamentes ausgeübt werden; die Einzelheiten können noch festgelegt werden.</p><p>Zusammenfassend lässt sich sagen, dass diese Initiative die Unabhängigkeit des Bundesanwaltes vergrössern will, gleichzeitig aber die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft verstärken will.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Bundesgesetzgebung soll wie folgt geändert werden: </p><p>1. Die Vereinigte Bundesversammlung wählt den Bundesanwalt.</p><p>2. Die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft wird verstärkt.</p>
- Bundesanwalt. Wahl durch die Bundesversammlung
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