Änderung des Differenzbereinigungsverfahrens. Blockaden verhindern

ShortId
04.481
Id
20040481
Updated
10.04.2024 18:30
Language
de
Title
Änderung des Differenzbereinigungsverfahrens. Blockaden verhindern
AdditionalIndexing
421;Differenzbereinigungsverfahren;parlamentarisches Verfahren;Beratungsweise
1
  • L04K08030104, Differenzbereinigungsverfahren
  • L03K080301, parlamentarisches Verfahren
  • L06K080301030101, Beratungsweise
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bei der Revision des Betäubungsmittelgesetzes hat der Ständerat Eintreten beschlossen und das Gesetz im Detail beraten, der Nationalrat hat hingegen Nichteintreten beschlossen. Im anschliessenden Differenzbereinigungsverfahren konnte der Erstrat nur bei seinem Eintretensentscheid bleiben oder ihn verwerfen, die von ihm beschlossene Vorlage aber nicht ändern. Im vorliegenden Fall blieb der Ständerat bei seinem Eintretensentscheid; dies mit der logischen Folge, dass der Zweitrat bei seinem Nichteintretensentscheid blieb. Die Vorlage wurde folglich unverändert verworfen. Es wird deshalb schwierig sein, die in gewissen Punkten doch so wichtige Revision von Neuem an die Hand zu nehmen. </p><p>Bei der Debatte über die Verteilung der überschüssigen Goldreserven der Nationalbank ist die Situation ähnlich, nur dass dieses Mal der Nationalrat als Erstrat darüber beraten und der Ständerat einen Nichteintretensentscheid gefällt hat. In diesem Fall kann der Nationalrat keine neuen Vorschläge diskutieren, auf die der Ständerat eintreten könnte. Die Debatte führt somit ins Nichts und verunmöglicht es, die besten für beide Räte akzeptierbaren Lösungen zu finden. </p><p>Heute bezwecken die Räte mit einem Nichteintretensentscheid nicht mehr dasselbe wie früher. Eigentlich sollte Nichteintreten bedeuten, dass in einem gewissen Bereich kein neues Gesetz notwendig ist. Nun muss aber festgestellt werden, dass aufgrund der Polarisierung heutzutage ein Nichteintretensentscheid gefällt wird, um ein starkes politisches Zeichen zu setzen und um zu signalisieren, dass der Zweitrat mit dem Erstrat nicht einverstanden ist, selbst wenn im betreffenden Bereich Gesetze erlassen werden sollten. </p><p>Damit unnötige Blockaden vermieden und alle Möglichkeiten zur Lösungsfindung ausgeschöpft werden können, drängt sich in diesem Punkt eine Änderung des Parlamentsgesetzes richtiggehend auf.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Artikel 89 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes soll so abgeändert werden, dass der Erstrat nach einem Nichteintretensentscheid des Zweitrates den Beratungsgegenstand nochmals artikelweise beraten kann.</p>
  • Änderung des Differenzbereinigungsverfahrens. Blockaden verhindern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bei der Revision des Betäubungsmittelgesetzes hat der Ständerat Eintreten beschlossen und das Gesetz im Detail beraten, der Nationalrat hat hingegen Nichteintreten beschlossen. Im anschliessenden Differenzbereinigungsverfahren konnte der Erstrat nur bei seinem Eintretensentscheid bleiben oder ihn verwerfen, die von ihm beschlossene Vorlage aber nicht ändern. Im vorliegenden Fall blieb der Ständerat bei seinem Eintretensentscheid; dies mit der logischen Folge, dass der Zweitrat bei seinem Nichteintretensentscheid blieb. Die Vorlage wurde folglich unverändert verworfen. Es wird deshalb schwierig sein, die in gewissen Punkten doch so wichtige Revision von Neuem an die Hand zu nehmen. </p><p>Bei der Debatte über die Verteilung der überschüssigen Goldreserven der Nationalbank ist die Situation ähnlich, nur dass dieses Mal der Nationalrat als Erstrat darüber beraten und der Ständerat einen Nichteintretensentscheid gefällt hat. In diesem Fall kann der Nationalrat keine neuen Vorschläge diskutieren, auf die der Ständerat eintreten könnte. Die Debatte führt somit ins Nichts und verunmöglicht es, die besten für beide Räte akzeptierbaren Lösungen zu finden. </p><p>Heute bezwecken die Räte mit einem Nichteintretensentscheid nicht mehr dasselbe wie früher. Eigentlich sollte Nichteintreten bedeuten, dass in einem gewissen Bereich kein neues Gesetz notwendig ist. Nun muss aber festgestellt werden, dass aufgrund der Polarisierung heutzutage ein Nichteintretensentscheid gefällt wird, um ein starkes politisches Zeichen zu setzen und um zu signalisieren, dass der Zweitrat mit dem Erstrat nicht einverstanden ist, selbst wenn im betreffenden Bereich Gesetze erlassen werden sollten. </p><p>Damit unnötige Blockaden vermieden und alle Möglichkeiten zur Lösungsfindung ausgeschöpft werden können, drängt sich in diesem Punkt eine Änderung des Parlamentsgesetzes richtiggehend auf.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Artikel 89 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes soll so abgeändert werden, dass der Erstrat nach einem Nichteintretensentscheid des Zweitrates den Beratungsgegenstand nochmals artikelweise beraten kann.</p>
    • Änderung des Differenzbereinigungsverfahrens. Blockaden verhindern

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