AHV. Revision 11a

ShortId
04.484
Id
20040484
Updated
14.11.2025 08:02
Language
de
Title
AHV. Revision 11a
AdditionalIndexing
28;Rentenalter;flexibles Rentenalter;AHV-Revision
1
  • L06K010401010103, AHV-Revision
  • L06K070203010401, Rentenalter
  • L07K07020301040101, flexibles Rentenalter
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Rentenalter 65 für beide Geschlechter entspricht der schrittweisen Einführung der Gleichstellung. Weder im Vorfeld noch im Rahmen der Abstimmung selbst war dieser Teil der 11. AHV-Revision stark umstritten. Weil anzunehmen ist, dass die Behandlung der 12. AHV-Revision, mit der komplexen Frage der Flexibilisierung bestückt, einige Jahre in Anspruch nehmen wird, drängt es sich auf, die Rentenaltersfrage vorgängig zu beantworten.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) ist so anzupassen, dass ab dem Jahr 2009 ein einheitliches Rentenalter von 65 Jahren gilt. Gleichzeitig soll die Abfederung für den Rentenvorbezug für Frauen, wie in der 11. AHV-Revision vorgesehen, ermöglicht werden.</p>
  • AHV. Revision 11a
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Rentenalter 65 für beide Geschlechter entspricht der schrittweisen Einführung der Gleichstellung. Weder im Vorfeld noch im Rahmen der Abstimmung selbst war dieser Teil der 11. AHV-Revision stark umstritten. Weil anzunehmen ist, dass die Behandlung der 12. AHV-Revision, mit der komplexen Frage der Flexibilisierung bestückt, einige Jahre in Anspruch nehmen wird, drängt es sich auf, die Rentenaltersfrage vorgängig zu beantworten.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) ist so anzupassen, dass ab dem Jahr 2009 ein einheitliches Rentenalter von 65 Jahren gilt. Gleichzeitig soll die Abfederung für den Rentenvorbezug für Frauen, wie in der 11. AHV-Revision vorgesehen, ermöglicht werden.</p>
    • AHV. Revision 11a

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