Bundesanteil Nationalbankgold zur Gesundung der IV

ShortId
04.490
Id
20040490
Updated
14.11.2025 08:35
Language
de
Title
Bundesanteil Nationalbankgold zur Gesundung der IV
AdditionalIndexing
28;24;Goldreserve;Schweizerische Nationalbank;Invalidenversicherung;öffentlicher Schuldendienst
1
  • L05K1103010301, Schweizerische Nationalbank
  • L06K110101030101, Goldreserve
  • L04K01040103, Invalidenversicherung
  • L04K11080303, öffentlicher Schuldendienst
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Bundesanteil aus dem Verkauf der nicht mehr benötigten Goldreserven der Nationalbank beträgt gegen 7 Milliarden Franken. Eine ähnliche Höhe weist Ende des Jahres 2004 die Schuld der Invalidenversicherung (IV) gegenüber dem AHV-Ausgleichfonds aus. Wird der Erlös aus dem Goldverkauf zweckgebunden verwendet, können die Schulden der IV beseitigt werden. Diese Tilgung würde auch ermöglichen, eine getrennte AHV- und IV-Rechnung mit separatem Ausgleichsfonds zu führen. Andernfalls müssen zu diesem Zweck allgemeine Bundesmittel verwendet werden. </p><p>Die 5. IV-Revision soll zudem ermöglichen, durch konsequente Massnahmen das heutige IV-Defizit von rund 1,5 Milliarden Franken jährlich um rund 1 Milliarde jährlich abzubauen. Auf diese Weise kann von einer Mehrwertsteuererhöhung zugunsten der IV ganz oder grösstenteils verzichtet werden. </p><p>Die Idee ist es, diesen Bundesbeschluss dann zu verabschieden, wenn durch die IV-Revision Reformen im genannten Sinn und Ausmass realisiert werden. </p><p>Der Vorschlag dient damit direkt und indirekt der langfristigen Gesundung der IV.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Es sei ein Bundesbeschluss zu erlassen, welcher im Wesentlichen die Bestimmung enthält, wonach der Bundesanteil aus dem Erlös der nicht benötigten Goldreserven der Nationalbank zur Tilgung der aufgebauten Schulden der Invalidenversicherung (IV) im Ausgleichsfond der AHV verwendet wird, sobald auch die 5. IV-Revision, mit einer erheblichen Entlastung der IV-Rechnung, in Kraft tritt.</p>
  • Bundesanteil Nationalbankgold zur Gesundung der IV
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20040492
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesanteil aus dem Verkauf der nicht mehr benötigten Goldreserven der Nationalbank beträgt gegen 7 Milliarden Franken. Eine ähnliche Höhe weist Ende des Jahres 2004 die Schuld der Invalidenversicherung (IV) gegenüber dem AHV-Ausgleichfonds aus. Wird der Erlös aus dem Goldverkauf zweckgebunden verwendet, können die Schulden der IV beseitigt werden. Diese Tilgung würde auch ermöglichen, eine getrennte AHV- und IV-Rechnung mit separatem Ausgleichsfonds zu führen. Andernfalls müssen zu diesem Zweck allgemeine Bundesmittel verwendet werden. </p><p>Die 5. IV-Revision soll zudem ermöglichen, durch konsequente Massnahmen das heutige IV-Defizit von rund 1,5 Milliarden Franken jährlich um rund 1 Milliarde jährlich abzubauen. Auf diese Weise kann von einer Mehrwertsteuererhöhung zugunsten der IV ganz oder grösstenteils verzichtet werden. </p><p>Die Idee ist es, diesen Bundesbeschluss dann zu verabschieden, wenn durch die IV-Revision Reformen im genannten Sinn und Ausmass realisiert werden. </p><p>Der Vorschlag dient damit direkt und indirekt der langfristigen Gesundung der IV.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Es sei ein Bundesbeschluss zu erlassen, welcher im Wesentlichen die Bestimmung enthält, wonach der Bundesanteil aus dem Erlös der nicht benötigten Goldreserven der Nationalbank zur Tilgung der aufgebauten Schulden der Invalidenversicherung (IV) im Ausgleichsfond der AHV verwendet wird, sobald auch die 5. IV-Revision, mit einer erheblichen Entlastung der IV-Rechnung, in Kraft tritt.</p>
    • Bundesanteil Nationalbankgold zur Gesundung der IV

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