Status für Fraktionslose
- ShortId
-
04.493
- Id
-
20040493
- Updated
-
10.04.2024 17:02
- Language
-
de
- Title
-
Status für Fraktionslose
- AdditionalIndexing
-
421;fraktionslose Abgeordnete;Entschädigung der Parlamentsmitglieder;Sitzverteilung in Kommissionen
- 1
-
- L04K08030303, fraktionslose Abgeordnete
- L05K0803040101, Entschädigung der Parlamentsmitglieder
- L05K0803030107, Sitzverteilung in Kommissionen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Stellung der fraktionslosen Parlamentsmitglieder beschäftigt die eidgenössischen Räte seit vielen Jahren. In jüngerer Zeit wurden in mehreren parlamentarischen Vorstössen auf verschiedenen Ebenen Lösungen vorgeschlagen, die jedoch keine Berücksichtigung fanden.</p><p>Geblieben ist das Gefühl der Ungleichheit. Dies gilt hauptsächlich für den Einsitz in den Kommissionen, der fraktionslosen Abgeordneten verwehrt ist, obwohl sie gewählt wurden, um die Interessen ihrer Wählerschaft auch in diesen Gremien zu vertreten. Nach wie vor ist die Frage offen, ob es verfassungskonform ist, eine Kategorie von Parlamentarierinnen und Parlamentariern aus diesen für das parlamentarische Verfahren wichtigen Ausschüssen auszuschliessen. Eine Regelung für die Fraktionslosen müsste den Grundsatz festhalten, dass jedes Parlamentsmitglied - damit übrigens auch jedes Fraktionsmitglied - in einer Kommission einsitzen kann.</p><p>In finanzieller Hinsicht stossend sind die Unterschiede zwischen der Entschädigung für die Parteien und Abgeordneten, die eine Fraktion bilden, und derjenigen für die fraktionslosen Abgeordneten. Diesen und ihren Parteien entgehen sowohl die Kostenbeiträge für die Fraktionssekretariate (90 000 Franken Grundbeitrag plus 16 500 Franken pro Fraktionsmitglied) als auch die Taggelder und Entschädigungen für die Fraktionssitzungen zur Vorbereitung der Ratsarbeit. Eine gesetzliche Grundlage für die fraktionslosen Ratsmitglieder könnte diese Fragen nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung regeln.</p><p>Vergessen wir nicht, dass zahlreiche Länder Europas die Stellung der fraktionslosen Parlamentsmitglieder geregelt haben.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Parlament erarbeitet eine Regelung, die den fraktionslosen Parlamentsmitgliedern eine klare und angemessene Stellung verleiht. Dazu schlägt es die gesetzlichen Änderungen vor, die notwendig sind, damit die Fraktionslosen dieselben individuellen Rechte haben wie die Fraktionsmitglieder. Die neue Regelung legt insbesondere die Grundsätze fest, dass alle Ratsmitglieder einer Kommission angehören können und dass die fraktionslosen Abgeordneten eine angemessene Entschädigung erhalten.</p>
- Status für Fraktionslose
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Stellung der fraktionslosen Parlamentsmitglieder beschäftigt die eidgenössischen Räte seit vielen Jahren. In jüngerer Zeit wurden in mehreren parlamentarischen Vorstössen auf verschiedenen Ebenen Lösungen vorgeschlagen, die jedoch keine Berücksichtigung fanden.</p><p>Geblieben ist das Gefühl der Ungleichheit. Dies gilt hauptsächlich für den Einsitz in den Kommissionen, der fraktionslosen Abgeordneten verwehrt ist, obwohl sie gewählt wurden, um die Interessen ihrer Wählerschaft auch in diesen Gremien zu vertreten. Nach wie vor ist die Frage offen, ob es verfassungskonform ist, eine Kategorie von Parlamentarierinnen und Parlamentariern aus diesen für das parlamentarische Verfahren wichtigen Ausschüssen auszuschliessen. Eine Regelung für die Fraktionslosen müsste den Grundsatz festhalten, dass jedes Parlamentsmitglied - damit übrigens auch jedes Fraktionsmitglied - in einer Kommission einsitzen kann.</p><p>In finanzieller Hinsicht stossend sind die Unterschiede zwischen der Entschädigung für die Parteien und Abgeordneten, die eine Fraktion bilden, und derjenigen für die fraktionslosen Abgeordneten. Diesen und ihren Parteien entgehen sowohl die Kostenbeiträge für die Fraktionssekretariate (90 000 Franken Grundbeitrag plus 16 500 Franken pro Fraktionsmitglied) als auch die Taggelder und Entschädigungen für die Fraktionssitzungen zur Vorbereitung der Ratsarbeit. Eine gesetzliche Grundlage für die fraktionslosen Ratsmitglieder könnte diese Fragen nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung regeln.</p><p>Vergessen wir nicht, dass zahlreiche Länder Europas die Stellung der fraktionslosen Parlamentsmitglieder geregelt haben.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Parlament erarbeitet eine Regelung, die den fraktionslosen Parlamentsmitgliedern eine klare und angemessene Stellung verleiht. Dazu schlägt es die gesetzlichen Änderungen vor, die notwendig sind, damit die Fraktionslosen dieselben individuellen Rechte haben wie die Fraktionsmitglieder. Die neue Regelung legt insbesondere die Grundsätze fest, dass alle Ratsmitglieder einer Kommission angehören können und dass die fraktionslosen Abgeordneten eine angemessene Entschädigung erhalten.</p>
- Status für Fraktionslose
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