Beachtung der Parlamentarierrechte
- ShortId
-
04.495
- Id
-
20040495
- Updated
-
10.04.2024 14:05
- Language
-
de
- Title
-
Beachtung der Parlamentarierrechte
- AdditionalIndexing
-
421;Parlamentarier/in;parlamentarischer Vorstoss;Parlamentsdebatte;Tagesordnung;parlamentarisches Verfahren
- 1
-
- L03K080304, Parlamentarier/in
- L05K0803010301, Parlamentsdebatte
- L05K0803010201, parlamentarischer Vorstoss
- L05K0803010305, Tagesordnung
- L03K080301, parlamentarisches Verfahren
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der chronische Rückstand des Nationalrates bei der Behandlung von Botschaften und Gesetzentwürfen des Bundesrates führt immer häufiger dazu, dass von den Ratsmitgliedern eingereichte Vorstösse (insbesondere Motionen, Postulate und Interpellationen) nicht auf die Traktandenliste gesetzt oder nicht behandelt werden.</p><p>Nach zwei Jahren werden diese Vorstösse abgeschrieben. Damit wird den Parlamentariern und Parlamentarierinnen ein wichtiges Recht entzogen; das Recht, von der Exekutive Auskünfte zu verlangen und ihr neue Lösungen vorzuschlagen.</p><p>Das Kräfteverhältnis zwischen Bundesrat und Nationalrat hat sich auf undemokratische Weise einseitig zugunsten des Bundesrates verschoben; dies verstösst gegen das Prinzip der Gleichwertigkeit von Legislative und Exekutive.</p><p>Nach der modernen Theorie der Gewaltenteilung haben die Legislative und die Exekutive zwar verschiedene Funktionen, sollten aber das gleiche Gewicht und die gleiche Stellung haben und sich gegenseitig respektieren. In modernen Demokratien stellt dieses Prinzip einen der Grundpfeiler des Staatswesens dar.</p><p>Aus diesen Gründen scheint es mir wichtig, alle nötigen Massnahmen zu ergreifen, damit die Ratsmitglieder ihre Vorstösse ins Ratsplenum bringen können und dort innerhalb von zwei Jahren behandeln lassen können.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: Im Parlamentsgesetz oder im Geschäftsreglement ist für das Problem, dass parlamentarische Vorstösse abgeschrieben werden müssen, weil zu ihrer Behandlung die Zeit fehlt, eine Lösung zu finden.</p>
- Beachtung der Parlamentarierrechte
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der chronische Rückstand des Nationalrates bei der Behandlung von Botschaften und Gesetzentwürfen des Bundesrates führt immer häufiger dazu, dass von den Ratsmitgliedern eingereichte Vorstösse (insbesondere Motionen, Postulate und Interpellationen) nicht auf die Traktandenliste gesetzt oder nicht behandelt werden.</p><p>Nach zwei Jahren werden diese Vorstösse abgeschrieben. Damit wird den Parlamentariern und Parlamentarierinnen ein wichtiges Recht entzogen; das Recht, von der Exekutive Auskünfte zu verlangen und ihr neue Lösungen vorzuschlagen.</p><p>Das Kräfteverhältnis zwischen Bundesrat und Nationalrat hat sich auf undemokratische Weise einseitig zugunsten des Bundesrates verschoben; dies verstösst gegen das Prinzip der Gleichwertigkeit von Legislative und Exekutive.</p><p>Nach der modernen Theorie der Gewaltenteilung haben die Legislative und die Exekutive zwar verschiedene Funktionen, sollten aber das gleiche Gewicht und die gleiche Stellung haben und sich gegenseitig respektieren. In modernen Demokratien stellt dieses Prinzip einen der Grundpfeiler des Staatswesens dar.</p><p>Aus diesen Gründen scheint es mir wichtig, alle nötigen Massnahmen zu ergreifen, damit die Ratsmitglieder ihre Vorstösse ins Ratsplenum bringen können und dort innerhalb von zwei Jahren behandeln lassen können.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: Im Parlamentsgesetz oder im Geschäftsreglement ist für das Problem, dass parlamentarische Vorstösse abgeschrieben werden müssen, weil zu ihrer Behandlung die Zeit fehlt, eine Lösung zu finden.</p>
- Beachtung der Parlamentarierrechte
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