Stellungnahmen der Bundesbehörden vor Volksabstimmungen
- ShortId
-
04.497
- Id
-
20040497
- Updated
-
10.04.2024 13:02
- Language
-
de
- Title
-
Stellungnahmen der Bundesbehörden vor Volksabstimmungen
- AdditionalIndexing
-
04;421;Informationspolitik;Aufgaben der Exekutive;Aufgaben des Parlaments;Abstimmungserläuterungen;Stellung der Behörden in Wahl- und Abstimmungskampf;Abstimmungskampf
- 1
-
- L05K0801020102, Stellung der Behörden in Wahl- und Abstimmungskampf
- L06K080102010201, Abstimmungserläuterungen
- L03K080302, Aufgaben des Parlaments
- L04K08060201, Aufgaben der Exekutive
- L04K08010201, Abstimmungskampf
- L03K120102, Informationspolitik
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates beschliesst unter Vorbehalt der Zustimmung der SPK des Ständerates, den Entwurf einer Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) auszuarbeiten und ihrem Rat zu unterbreiten. Diese Vorlage soll folgende Ziele verfolgen:</p><p>a. Die verfassungsmässigen Zuständigkeiten und damit die Verantwortung der Bundesversammlung für die Gesetzgebung (Art. 164 BV) und für die Verfassungsgebung (Art. 139 Abs. 3, Art. 192 Abs. 2 BV) sollen im Vorfeld von eidg. Volksabstimmungen gegenüber Bundesrat und Öffentlichkeit deutlich gemacht werden.</p><p>b. Der verfassungsmässige Informationsauftrag der Bundesbehörden (Art. 180 Abs. 2 BV) soll in der Weise wahrgenommen werden, dass die freie Willensbildung der Stimmberechtigten (Art. 34 BV) gefördert wird.</p><p>Zur Erreichung dieser Ziele sollen folgende Massnahmen getroffen werden: </p><p>1. Die allen Stimmberechtigten zugestellten schriftlichen Erläuterungen zu Abstimmungsvorlagen werden nicht mehr durch den Bundesrat, sondern durch ein Organ der Bundesversammlung (z.B. die Präsidien beider Räte) verfasst.</p><p>2. Es sind Kriterien für Inhalt und Form der Stellungnahmen von Bundesbehörden vor Volksabstimmungen festzulegen (z.B. objektive Sachverhaltsdarstellung, angemessene Darstellung der Argumente der Parlamentsmehrheit und allfälliger Minderheiten, Verhältnismässigkeit des Mitteleinsatzes, usw.).</p><p>Änderungen und Präzisierungen, die sich im Laufe der Ausarbeitung der Vorlage ergeben, bleiben vorbehalten.</p>
- Stellungnahmen der Bundesbehörden vor Volksabstimmungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates beschliesst unter Vorbehalt der Zustimmung der SPK des Ständerates, den Entwurf einer Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) auszuarbeiten und ihrem Rat zu unterbreiten. Diese Vorlage soll folgende Ziele verfolgen:</p><p>a. Die verfassungsmässigen Zuständigkeiten und damit die Verantwortung der Bundesversammlung für die Gesetzgebung (Art. 164 BV) und für die Verfassungsgebung (Art. 139 Abs. 3, Art. 192 Abs. 2 BV) sollen im Vorfeld von eidg. Volksabstimmungen gegenüber Bundesrat und Öffentlichkeit deutlich gemacht werden.</p><p>b. Der verfassungsmässige Informationsauftrag der Bundesbehörden (Art. 180 Abs. 2 BV) soll in der Weise wahrgenommen werden, dass die freie Willensbildung der Stimmberechtigten (Art. 34 BV) gefördert wird.</p><p>Zur Erreichung dieser Ziele sollen folgende Massnahmen getroffen werden: </p><p>1. Die allen Stimmberechtigten zugestellten schriftlichen Erläuterungen zu Abstimmungsvorlagen werden nicht mehr durch den Bundesrat, sondern durch ein Organ der Bundesversammlung (z.B. die Präsidien beider Räte) verfasst.</p><p>2. Es sind Kriterien für Inhalt und Form der Stellungnahmen von Bundesbehörden vor Volksabstimmungen festzulegen (z.B. objektive Sachverhaltsdarstellung, angemessene Darstellung der Argumente der Parlamentsmehrheit und allfälliger Minderheiten, Verhältnismässigkeit des Mitteleinsatzes, usw.).</p><p>Änderungen und Präzisierungen, die sich im Laufe der Ausarbeitung der Vorlage ergeben, bleiben vorbehalten.</p>
- Stellungnahmen der Bundesbehörden vor Volksabstimmungen
Back to List