Frühpensionierungen beim Bund

ShortId
04.1002
Id
20041002
Updated
27.07.2023 20:59
Language
de
Title
Frühpensionierungen beim Bund
AdditionalIndexing
04;15;Pensionierung;Kostenrechnung;Rentenalter;vorgezogener Ruhestand;Bundespersonal
1
  • L05K0806010301, Bundespersonal
  • L05K0702030107, vorgezogener Ruhestand
  • L05K0702030104, Pensionierung
  • L06K070203010401, Rentenalter
  • L05K0703020201, Kostenrechnung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die gestellten Fragen sind vor dem Hintergrund der sich stark wandelnden Bundesverwaltung zu beantworten. Die personalpolitischen Instrumente der vorzeitigen Pensionierung und der Pensionierung nach Sozialplan widerspiegeln die Dynamik des laufenden Wandlungsprozesses. Auch die seit mehreren Jahren laufenden Restrukturierungen führten zu vermehrten vorzeitigen Pensionierungen beim Bund. Die vom Parlament beschlossenen Sparvorgaben werden zu einem erhöhten Stellenabbau führen. Vorzeitige Pensionierungen sind neben den Sozialplänen ein Instrument, um notwendige Abgänge sozialverträglich durchführen zu können.</p><p>Dabei gilt es zwischen zwei Arten von vorzeitiger Pensionierung zu unterscheiden:</p><p>- Vorzeitige Abgänge über die Sozialpläne und Pensionierungen nach besonderen arbeitsrechtlichen Bestimmungen1) gehen zulasten des Arbeitgebers und sind folglich für die Pensionskasse des Bundes (Publica) kostenneutral.</p><p>- Die vermehrten freiwilligen vorzeitigen Pensionierungen auf Grundlage der Leistungsverordnungen der Pensionskasse des Bundes (PKBV 1 und 2) be- lasten im Gegensatz dazu den Arbeitgeber nicht direkt. Sie verursachen hingegen bei Publica ungedeckte Kosten, da heute das effektive Rücktrittsalter deutlich unter dem technischen Rücktrittsalter liegt, auf das die Finanzierung ausgerichtet wurde. Die daraus entstehenden ungedeckten Kosten stellen ein latentes Unterdeckungsrisiko für Publica dar.</p><p>Der Bundesrat hat das Problem, das sich im Laufe der letzten Jahre manifestiert hat, erkannt. Zurzeit prüft er kostenneutrale Pensionierungsmodelle, die voraussichtlich im Jahre 2006 wirksam werden. Die neuen Pensionierungsmodelle sollen der erhöhten Lebenserwartung und dem personalpolitischen Anliegen Rechnung tragen und ältere sowie erfahrene Mitarbeiter länger im aktiven Berufsleben erhalten. Der Bundesrat hält aber in Anbetracht der bevorstehenden Redimensionierung verschiedener Verwaltungsbereiche am Instrument der vorzeitigen freiwilligen Pensionierung fest.</p><p>1. Vor 2002 waren die Angestellten der Post, der Swisscom und der Rüstungsbetriebe zusammen mit dem Bundespersonal in der PKB versichert. Wegen der zeitlich gestaffelten Verselbstständigung dieser Betriebe sind Vergleiche für die Zeit vor 2002 nur wenig aussagekräftig. Deshalb erteilen die Tabellen 1 und 2 im Anhang nur Aufschluss über die Anzahl der Pensionierungen beim Bund, bei der Post und bei der SBB AG für die Jahre 2002 und 2003.</p><p>2. Die Tabellen 3 und 4 im Anhang beinhalten Angaben zu den Gründen der Pensionierungen und des Durchschnittsalters. Das durchschnittliche Rücktrittsalter aller zwischen dem 60. und 65. Altersjahr in der Beobachtungsperiode pensionierten Bundesangestellten betrug 61,4 2) Jahre. Bei der Post lag das durchschnittliche Rücktrittsalter für die Jahre 2002 und 2003 mit 62,6 Jahren höher als beim Bund, bei der SBB AG mit 61,1 Jahren leicht tiefer.</p><p>3. Sowohl beim Bund als auch bei den Bundesbetrieben ist der Grossteil der vorzeitigen Pensionierungen auf freiwilliger Basis seitens des Arbeitnehmers erfolgt. Darunter fallen auch die weiblichen Angehörigen der Eintrittsgeneration nach Artikel 71 der PKB Statuten3) (so genannte "Garantiefrauen"). Gründe für die freiwilligen vorzeitigen Pensionierungen werden bei den Bundesbetrieben nicht erhoben. Pensionierungen nach Sozialplan werden wegen Re- und Umstrukturierungen ausgesprochen, wenn feststeht, dass die betroffenen Personen nicht anderweitig eingesetzt werden können. Die Tabellen 3 und 4 zeigen, dass diese Pensionierungen im Durchschnitt mit rund 60 Jahren erfolgen.</p><p>4. Pensionierungen, die vor dem technischen Rentenalter von 63,5 Jahren erfolgen, kosten heute die Publica unter Berücksichtigung aller Aspekte jährlich rund 90 Millionen Franken. Damit Frühpensionierungen kostenneutral werden, beabsichtigt der Bundesrat, die Rentenkürzungen bei vorzeitigen Austritten zu erhöhen. Gleichzeitig soll die von der pensionierten Person bezogene Überbrückungsrente ab dem vollendeten 65. Altersjahr grundsätzlich vollständig zurückbezahlt werden (heute nur zu 50 Prozent). Reichen diese Massnahmen nicht aus, um die freiwillige vorzeitige Pensionierung kostenneutral auszugestalten, so wird auch eine Erhöhung der Beiträge ins Auge gefasst.</p><p>Bei der Pensionskasse der SBB AG und der Pensionskasse Post werden die Kosten bei Pensionierungen nach Sozialplan vom Arbeitgeber und bei freiwilligem vorzeitigem Altersrücktritt von der Pensionskasse getragen. (Im Rahmen der Sanierungsmassnahmen der Pensionskasse SBB AG erhöht sich die Rückzahlungsquote der Überbrückungspensionen ab 1. Juli 2004 von gegenwärtig 50 Prozent auf 65 Prozent und ab 1. Januar 2005 auf 80 Prozent. Der Steuerzahler wird damit nicht belastet.)</p><p>Gemäss Zusatzdokumentation zur Staatsrechnung betrugen die Durchschnittskosten pro Frühpensionierten nach Sozialplan bzw. nach den Artikeln 33 und 34 Bundespersonalverordnung4) rund 193 000 bzw. 435 000 Franken für das Jahr 2002 und 213 500 bzw. 397 800 für das Jahr 2003.</p><p>5. Die erwähnten Massnahmen führen nicht nur zur kostenneutralen vorzeitigen Pensionierung, sondern berücksichtigen auch die demographische Entwicklung und die erhöhte Lebenserwartung. Die Kombination verschiedener kostendämpfender Massnahmen erlaubt, die vorzeitige Pensionierung als personalpolitisches Steuerungsinstrument auch im momentanen Umfeld beizubehalten und sozialverträglich anzuwenden. Die noch im geltenden System vorzunehmende Verschärfung des freiwilligen vorzeitigen Altersrücktritts ist eine Annäherung an das künftige Rücktrittsmodell im Beitragsprimat, dessen Einführung der Bundesrat am 5. Dezember 2003 für das Bundespersonal eingeleitet hat.</p><p>6./7. Die vom Bundesrat vorgesehene Neuordnung der vorzeitigen freiwilligen Pensionierungen beseitigt ein latentes Unterdeckungsrisiko bei Publica und wird voraussichtlich eine Erhöhung des effektiven vorzeitigen Rücktrittsalters bewirken. Damit wird auch den finanziellen Folgen der demographischen Entwicklung Rechnung getragen. Es wird vermieden, dass der Bund Sanierungsbeiträge wegen der durch die vorzeitigen Pensionierungen entstehenden Deckungslücke bezahlen muss. Damit werden auch die Steuerzahlenden entlastet.</p><p>1) Verordnung über die Leistung bei vorzeitigem Altersrücktritt (VLVA), Bundespersonalverordnung Artikel 33 (Militärpersonal, höhere Stabsoffiziere und Grenzwächter) und Artikel 34 (diplomatisches Personal).</p><p>2) Zu beachten ist das tiefere ordentliche AHV-Rentenalter bei den Frauen.</p><p>3) Frauen, die gestützt auf eine Übergangsregelung (Art. 71 PKB-Statuten; AS 1995 535) mit 60 Jahren bzw. mit 35 Beitragsjahren in Pension gehen können.</p><p>4) Militärpersonal, höhere Stabsoffiziere, Grenzwächter und diplomatisches Personal.</p><p>Der Anhang ist im Zentralen Sekretariat der Parlamentsdienste erhältlich.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Wie viele Frühpensionierungen wurden in den Jahren 2000 bis 2003 beim Bundespersonal und den Bundesbetrieben jährlich vorgenommen?</p><p>2. Wie hoch war das durchschnittliche Alter bei der Pensionierung?</p><p>3. Was waren die Gründe für die Frühpensionierungen?</p><p>4. Was kosten diese Frühpensionierungen den Steuerzahler?</p><p>5. Wie sieht der Bundesrat die weitere Entwicklung beim Pensionierungsalter?</p><p>6. Ist der Bundesrat bereit, die Frühpensionierungen zulasten der Steuerzahler wesentlich einzuschränken?</p><p>7. Ist er sich bewusst, dass es kaum glaubwürdig ist, beim Bund grosszügig Frühpensionierungen vorzunehmen und gleichzeitig bei der AHV ein höheres Rentenalter vorzuschlagen?</p>
  • Frühpensionierungen beim Bund
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die gestellten Fragen sind vor dem Hintergrund der sich stark wandelnden Bundesverwaltung zu beantworten. Die personalpolitischen Instrumente der vorzeitigen Pensionierung und der Pensionierung nach Sozialplan widerspiegeln die Dynamik des laufenden Wandlungsprozesses. Auch die seit mehreren Jahren laufenden Restrukturierungen führten zu vermehrten vorzeitigen Pensionierungen beim Bund. Die vom Parlament beschlossenen Sparvorgaben werden zu einem erhöhten Stellenabbau führen. Vorzeitige Pensionierungen sind neben den Sozialplänen ein Instrument, um notwendige Abgänge sozialverträglich durchführen zu können.</p><p>Dabei gilt es zwischen zwei Arten von vorzeitiger Pensionierung zu unterscheiden:</p><p>- Vorzeitige Abgänge über die Sozialpläne und Pensionierungen nach besonderen arbeitsrechtlichen Bestimmungen1) gehen zulasten des Arbeitgebers und sind folglich für die Pensionskasse des Bundes (Publica) kostenneutral.</p><p>- Die vermehrten freiwilligen vorzeitigen Pensionierungen auf Grundlage der Leistungsverordnungen der Pensionskasse des Bundes (PKBV 1 und 2) be- lasten im Gegensatz dazu den Arbeitgeber nicht direkt. Sie verursachen hingegen bei Publica ungedeckte Kosten, da heute das effektive Rücktrittsalter deutlich unter dem technischen Rücktrittsalter liegt, auf das die Finanzierung ausgerichtet wurde. Die daraus entstehenden ungedeckten Kosten stellen ein latentes Unterdeckungsrisiko für Publica dar.</p><p>Der Bundesrat hat das Problem, das sich im Laufe der letzten Jahre manifestiert hat, erkannt. Zurzeit prüft er kostenneutrale Pensionierungsmodelle, die voraussichtlich im Jahre 2006 wirksam werden. Die neuen Pensionierungsmodelle sollen der erhöhten Lebenserwartung und dem personalpolitischen Anliegen Rechnung tragen und ältere sowie erfahrene Mitarbeiter länger im aktiven Berufsleben erhalten. Der Bundesrat hält aber in Anbetracht der bevorstehenden Redimensionierung verschiedener Verwaltungsbereiche am Instrument der vorzeitigen freiwilligen Pensionierung fest.</p><p>1. Vor 2002 waren die Angestellten der Post, der Swisscom und der Rüstungsbetriebe zusammen mit dem Bundespersonal in der PKB versichert. Wegen der zeitlich gestaffelten Verselbstständigung dieser Betriebe sind Vergleiche für die Zeit vor 2002 nur wenig aussagekräftig. Deshalb erteilen die Tabellen 1 und 2 im Anhang nur Aufschluss über die Anzahl der Pensionierungen beim Bund, bei der Post und bei der SBB AG für die Jahre 2002 und 2003.</p><p>2. Die Tabellen 3 und 4 im Anhang beinhalten Angaben zu den Gründen der Pensionierungen und des Durchschnittsalters. Das durchschnittliche Rücktrittsalter aller zwischen dem 60. und 65. Altersjahr in der Beobachtungsperiode pensionierten Bundesangestellten betrug 61,4 2) Jahre. Bei der Post lag das durchschnittliche Rücktrittsalter für die Jahre 2002 und 2003 mit 62,6 Jahren höher als beim Bund, bei der SBB AG mit 61,1 Jahren leicht tiefer.</p><p>3. Sowohl beim Bund als auch bei den Bundesbetrieben ist der Grossteil der vorzeitigen Pensionierungen auf freiwilliger Basis seitens des Arbeitnehmers erfolgt. Darunter fallen auch die weiblichen Angehörigen der Eintrittsgeneration nach Artikel 71 der PKB Statuten3) (so genannte "Garantiefrauen"). Gründe für die freiwilligen vorzeitigen Pensionierungen werden bei den Bundesbetrieben nicht erhoben. Pensionierungen nach Sozialplan werden wegen Re- und Umstrukturierungen ausgesprochen, wenn feststeht, dass die betroffenen Personen nicht anderweitig eingesetzt werden können. Die Tabellen 3 und 4 zeigen, dass diese Pensionierungen im Durchschnitt mit rund 60 Jahren erfolgen.</p><p>4. Pensionierungen, die vor dem technischen Rentenalter von 63,5 Jahren erfolgen, kosten heute die Publica unter Berücksichtigung aller Aspekte jährlich rund 90 Millionen Franken. Damit Frühpensionierungen kostenneutral werden, beabsichtigt der Bundesrat, die Rentenkürzungen bei vorzeitigen Austritten zu erhöhen. Gleichzeitig soll die von der pensionierten Person bezogene Überbrückungsrente ab dem vollendeten 65. Altersjahr grundsätzlich vollständig zurückbezahlt werden (heute nur zu 50 Prozent). Reichen diese Massnahmen nicht aus, um die freiwillige vorzeitige Pensionierung kostenneutral auszugestalten, so wird auch eine Erhöhung der Beiträge ins Auge gefasst.</p><p>Bei der Pensionskasse der SBB AG und der Pensionskasse Post werden die Kosten bei Pensionierungen nach Sozialplan vom Arbeitgeber und bei freiwilligem vorzeitigem Altersrücktritt von der Pensionskasse getragen. (Im Rahmen der Sanierungsmassnahmen der Pensionskasse SBB AG erhöht sich die Rückzahlungsquote der Überbrückungspensionen ab 1. Juli 2004 von gegenwärtig 50 Prozent auf 65 Prozent und ab 1. Januar 2005 auf 80 Prozent. Der Steuerzahler wird damit nicht belastet.)</p><p>Gemäss Zusatzdokumentation zur Staatsrechnung betrugen die Durchschnittskosten pro Frühpensionierten nach Sozialplan bzw. nach den Artikeln 33 und 34 Bundespersonalverordnung4) rund 193 000 bzw. 435 000 Franken für das Jahr 2002 und 213 500 bzw. 397 800 für das Jahr 2003.</p><p>5. Die erwähnten Massnahmen führen nicht nur zur kostenneutralen vorzeitigen Pensionierung, sondern berücksichtigen auch die demographische Entwicklung und die erhöhte Lebenserwartung. Die Kombination verschiedener kostendämpfender Massnahmen erlaubt, die vorzeitige Pensionierung als personalpolitisches Steuerungsinstrument auch im momentanen Umfeld beizubehalten und sozialverträglich anzuwenden. Die noch im geltenden System vorzunehmende Verschärfung des freiwilligen vorzeitigen Altersrücktritts ist eine Annäherung an das künftige Rücktrittsmodell im Beitragsprimat, dessen Einführung der Bundesrat am 5. Dezember 2003 für das Bundespersonal eingeleitet hat.</p><p>6./7. Die vom Bundesrat vorgesehene Neuordnung der vorzeitigen freiwilligen Pensionierungen beseitigt ein latentes Unterdeckungsrisiko bei Publica und wird voraussichtlich eine Erhöhung des effektiven vorzeitigen Rücktrittsalters bewirken. Damit wird auch den finanziellen Folgen der demographischen Entwicklung Rechnung getragen. Es wird vermieden, dass der Bund Sanierungsbeiträge wegen der durch die vorzeitigen Pensionierungen entstehenden Deckungslücke bezahlen muss. Damit werden auch die Steuerzahlenden entlastet.</p><p>1) Verordnung über die Leistung bei vorzeitigem Altersrücktritt (VLVA), Bundespersonalverordnung Artikel 33 (Militärpersonal, höhere Stabsoffiziere und Grenzwächter) und Artikel 34 (diplomatisches Personal).</p><p>2) Zu beachten ist das tiefere ordentliche AHV-Rentenalter bei den Frauen.</p><p>3) Frauen, die gestützt auf eine Übergangsregelung (Art. 71 PKB-Statuten; AS 1995 535) mit 60 Jahren bzw. mit 35 Beitragsjahren in Pension gehen können.</p><p>4) Militärpersonal, höhere Stabsoffiziere, Grenzwächter und diplomatisches Personal.</p><p>Der Anhang ist im Zentralen Sekretariat der Parlamentsdienste erhältlich.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Wie viele Frühpensionierungen wurden in den Jahren 2000 bis 2003 beim Bundespersonal und den Bundesbetrieben jährlich vorgenommen?</p><p>2. Wie hoch war das durchschnittliche Alter bei der Pensionierung?</p><p>3. Was waren die Gründe für die Frühpensionierungen?</p><p>4. Was kosten diese Frühpensionierungen den Steuerzahler?</p><p>5. Wie sieht der Bundesrat die weitere Entwicklung beim Pensionierungsalter?</p><p>6. Ist der Bundesrat bereit, die Frühpensionierungen zulasten der Steuerzahler wesentlich einzuschränken?</p><p>7. Ist er sich bewusst, dass es kaum glaubwürdig ist, beim Bund grosszügig Frühpensionierungen vorzunehmen und gleichzeitig bei der AHV ein höheres Rentenalter vorzuschlagen?</p>
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