Nach der Abstimmung vom 8. Februar 2004. Was für ein Konzept für den Gotthard?
- ShortId
-
04.1004
- Id
-
20041004
- Updated
-
24.06.2025 21:15
- Language
-
de
- Title
-
Nach der Abstimmung vom 8. Februar 2004. Was für ein Konzept für den Gotthard?
- AdditionalIndexing
-
48;Strassentunnel;Sicherheit im Strassenverkehr;Tessin;Passstrasse
- 1
-
- L07K18020202010102, Strassentunnel
- L05K1803010206, Passstrasse
- L05K1802020301, Sicherheit im Strassenverkehr
- L05K0301010117, Tessin
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Strasse über den Gotthardpass wird, je nach Wetterverhältnissen, ungefähr von Anfang November bis Mitte Mai geschlossen. Die Schliessung wird nicht aufgrund ungenügender Mittel für die Schneeräumung vorgenommen. Es handelt sich dabei vielmehr um eine Sicherheitsmassnahme, weil es entlang der Passstrasse einige Lawinenhänge hat, die eine Passüberquerung während der Wintermonate nicht zulassen. Ein vollständiger, wintersicherer Ausbau - namentlich durch den Bau von mehreren Galerien - wäre derart teuer, dass der Aufwand im Verhältnis zur erreichbaren Kapazitätserhöhung in den Wintermonaten nicht vertretbar wäre. Hinzu kommt, dass die Kapazität der Gotthardpassstrasse grundsätzlich nicht ausreicht, um das Volumen sämtlicher Personenwagen aufzunehmen.</p><p>Der Bau einer zweiten, einspurigen Gotthardröhre für den Strassenverkehr, verbunden mit einem Verkehrsregime, das in der bestehenden Röhre nur noch eine Fahrspur für den Verkehr freigibt, ist zwar grundsätzlich denkbar. Die Transitstrassenkapazität im Sinne des Alpenschutzartikels würde dadurch nicht erhöht. Ein Sicherheitsgewinn wäre möglich, zumal Frontalkollisionen zwischen Fahrzeugen ausgeschlossen würden. Dieser Gewinn an Verkehrssicherheit wäre allerdings mit sehr hohen Investitionskosten verbunden. Schätzungen gehen davon aus, dass die Baukosten etwa 900 Millionen Franken betragen würden. Im Falle von Staus am Gotthard würde zudem rasch eine Öffnung der beiden bisherigen Fahrspuren in der bereits vorhandenen Röhre gefordert; das neue Verkehrsregime würde somit unter einen starken politischen Druck aus dem In- und Ausland geraten. Die mit der Freigabe von drei Spuren verbundene Kapazitätserweiterung würde als Erhöhung der Transitstrassenkapazität jedoch wiederum der Bundesverfassung widersprechen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Nach der Volksabstimmung über den Gegenentwurf zur Avanti-Initiative besteht kein Zweifel, dass das Volk den Alpenschutzartikel der Bundesverfassung (Art. 84 BV) nicht ändern will.</p><p>Trotzdem bleiben die Fragen zur Sicherheit des Gotthard-Strassentunnels sowie die bekannten Schwierigkeiten mit der Verkehrsverbindung zwischen dem Kanton Tessin und der übrigen Schweiz unvermindert bestehen.</p><p>Deshalb stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>- Ab wann wird es möglich sein, die Gotthardpassstrasse ganzjährig offen zu halten?</p><p>- Ist es denkbar, aus Sicherheitsgründen eine zweite Tunnelröhre zu bauen, wobei jede Röhre nur eine Fahrspur hätte?</p>
- Nach der Abstimmung vom 8. Februar 2004. Was für ein Konzept für den Gotthard?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Strasse über den Gotthardpass wird, je nach Wetterverhältnissen, ungefähr von Anfang November bis Mitte Mai geschlossen. Die Schliessung wird nicht aufgrund ungenügender Mittel für die Schneeräumung vorgenommen. Es handelt sich dabei vielmehr um eine Sicherheitsmassnahme, weil es entlang der Passstrasse einige Lawinenhänge hat, die eine Passüberquerung während der Wintermonate nicht zulassen. Ein vollständiger, wintersicherer Ausbau - namentlich durch den Bau von mehreren Galerien - wäre derart teuer, dass der Aufwand im Verhältnis zur erreichbaren Kapazitätserhöhung in den Wintermonaten nicht vertretbar wäre. Hinzu kommt, dass die Kapazität der Gotthardpassstrasse grundsätzlich nicht ausreicht, um das Volumen sämtlicher Personenwagen aufzunehmen.</p><p>Der Bau einer zweiten, einspurigen Gotthardröhre für den Strassenverkehr, verbunden mit einem Verkehrsregime, das in der bestehenden Röhre nur noch eine Fahrspur für den Verkehr freigibt, ist zwar grundsätzlich denkbar. Die Transitstrassenkapazität im Sinne des Alpenschutzartikels würde dadurch nicht erhöht. Ein Sicherheitsgewinn wäre möglich, zumal Frontalkollisionen zwischen Fahrzeugen ausgeschlossen würden. Dieser Gewinn an Verkehrssicherheit wäre allerdings mit sehr hohen Investitionskosten verbunden. Schätzungen gehen davon aus, dass die Baukosten etwa 900 Millionen Franken betragen würden. Im Falle von Staus am Gotthard würde zudem rasch eine Öffnung der beiden bisherigen Fahrspuren in der bereits vorhandenen Röhre gefordert; das neue Verkehrsregime würde somit unter einen starken politischen Druck aus dem In- und Ausland geraten. Die mit der Freigabe von drei Spuren verbundene Kapazitätserweiterung würde als Erhöhung der Transitstrassenkapazität jedoch wiederum der Bundesverfassung widersprechen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Nach der Volksabstimmung über den Gegenentwurf zur Avanti-Initiative besteht kein Zweifel, dass das Volk den Alpenschutzartikel der Bundesverfassung (Art. 84 BV) nicht ändern will.</p><p>Trotzdem bleiben die Fragen zur Sicherheit des Gotthard-Strassentunnels sowie die bekannten Schwierigkeiten mit der Verkehrsverbindung zwischen dem Kanton Tessin und der übrigen Schweiz unvermindert bestehen.</p><p>Deshalb stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>- Ab wann wird es möglich sein, die Gotthardpassstrasse ganzjährig offen zu halten?</p><p>- Ist es denkbar, aus Sicherheitsgründen eine zweite Tunnelröhre zu bauen, wobei jede Röhre nur eine Fahrspur hätte?</p>
- Nach der Abstimmung vom 8. Februar 2004. Was für ein Konzept für den Gotthard?
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