Sicherheitsmassnahmen im Parlamentsgebäude
- ShortId
-
04.1012
- Id
-
20041012
- Updated
-
14.11.2025 08:38
- Language
-
de
- Title
-
Sicherheitsmassnahmen im Parlamentsgebäude
- AdditionalIndexing
-
421;Sicherheit;Parlamentarier/in;Kostenrechnung;Infrastruktur der Parlamentsmitglieder;Feuerwaffe;Bundeshaus;Waffenbesitz
- 1
-
- L07K07050303030101, Bundeshaus
- L04K08020225, Sicherheit
- L05K0703020201, Kostenrechnung
- L04K08030403, Infrastruktur der Parlamentsmitglieder
- L03K080304, Parlamentarier/in
- L05K0402040202, Feuerwaffe
- L04K05010209, Waffenbesitz
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Verantwortlich für die Sicherheit im Parlament ist die Verwaltungsdelegation. Sie erachtet auf die heutigen Risiken ausgerichtete Schutzmassnahmen als notwendig. Da mit den im Herbst 2001 ergriffenen Sofortmassnahmen zur Verbesserung der Zutrittskontrolle ein zu hoher personeller und finanzieller Aufwand verbunden war, hat sie beschlossen, das neue Sicherheitskonzept auf einen dauerhaften Betrieb auszurichten. Mit den getroffenen Massnahmen erfüllt sie ihren Auftrag. Die neue Sicherheitslösung wurde als Gesamtsystem konzipiert, bei welchem die einzelnen Elemente der Prävention, der Kontrolle, der Alarmierung und der Intervention aufeinander abgestimmt sind. Sie berücksichtigt die Grundsätze der Verhältnismässigkeit und der Homogenität. Die Verwaltungsdelegation bezweckt mit dem neuen Sicherheitskonzept für das Parlamentsgebäude eine höhere Sicherheit bei geringeren Betriebskosten. Konkret wird dieses Ziel erreicht durch baulich-technische Massnahmen zur Unterstützung der Zutrittskontrolle einerseits und eine optimierte Organisation und Führung des Sicherheitsdienstes im Parlamentsgebäude andererseits. Der Schutz des Parlamentes und der sich im Parlamentsgebäude aufhaltenden Personen soll bedrohungsgerecht gewährleistet werden. Verschärfte Sicherheitsmassnahmen, insbesondere im Zutrittskontrollbereich, sollen eine dissuasive Wirkung erzielen. Die angeordneten Massnahmen bedeuten nicht das Ende eines offenen, bürgernahen Bundeshauses. Der Kontakt zwischen Besucherinnen und Besuchern und Parlamentsmitgliedern ist weiterhin möglich.</p><p>Vor diesem Hintergrund werden die gestellten Fragen wie folgt beantwortet:</p><p>1. Das Projekt rechnet mit Investitionskosten von rund 3,6 Millionen Franken. Die neue Organisation und das elektronische Zutrittskontrollsystem sind seit 1. Dezember 2003 operationell. Die nötigen baulichen und technischen Sicherheitsmassnahmen sind grösstenteils ausgeführt. Die bisherigen Aufwendungen betrugen rund 3,4 Millionen Franken. Noch nicht ausgeführt sind der Anschluss verschiedener Innentüren sowie des Personenliftes an das elektronische Sicherheitssystem sowie Abschlüsse bei den Wendeltreppen zwischen dem ersten und zweiten Stock. Da es sich bei diesen Massnahmen nicht um Sicherheitsabschlüsse an der Gebäudeperipherie handelt, hätte ein Verzicht auf den Anschluss an das Zutrittssystem keine direkte Auswirkung auf die Kontrolle der Zutritte von aussen. Tangiert wäre das Konzept der abgestuften Berechtigungen zum Betreten bestimmter Räume im Innern, welches primär der Gewährleistung eines geordneten Betriebes, dem Informationsschutz und der Diebstahlprävention dient. Ein Verzicht auf die Realisierung der entsprechenden baulich-technischen Massnahmen würde bedeuten, dass Kontrollaufgaben weiterhin durch Personal wahrgenommen werden müsste, auf Erleichterungen im Betrieb durch den Einsatz von elektronisch lesbaren Ausweisen anstelle von Schlüsseln verzichtet werden müsste oder zeitliche Zutrittseinschränkungen in Kauf genommen werden müssten. Dadurch würden zwar einmalige Bauinvestitionen von noch rund 200 000 Franken eingespart, aber mögliche Einsparungen bei den Personalkosten von rund 150 000 Franken pro Jahr nicht realisiert.</p><p>Insgesamt lässt sich sagen, dass mit dem neuen Konzept die bisherigen provisorischen Massnahmen, die personalintensiv und kostspielig waren, professioneller und effizienter wahrgenommen werden. Der personelle Aufwand wird durch den Einsatz technischer Mittel reduziert und die Wirkung durch geeignete bauliche Massnahmen verstärkt. Die jährlichen Betriebskosten von über 5 Millionen Franken für die Sicherheit können dadurch bei besseren Sicherheitsleistungen um rund 1,5 bis 1,8 Millionen Franken auf etwa 3,3 bis 3,5 Millionen Franken gesenkt werden. Die Investitionskosten von rund 3,4 bis 3,6 Millionen Franken sind damit innerhalb von rund zwei Jahren amortisiert.</p><p>2. Die erhöhten Sicherheitsmassnahmen im Überwachungs- und Zutrittskontrollbereich dienen dem Schutz aller im Parlamentsgebäude tätigen Personen und der höchsten demokratischen Institutionen in unserem Lande. Es ist unumgänglich, dass sie mit einer gewissen "Komforteinbusse" verbunden sind. Die Verwaltungsdelegation orientierte die Ratsmitglieder darüber und bat um Verständnis dafür. Die wesentlichste Neuerung im baulich-technischen Bereich ist, dass alle Personen mit Dauerzutrittsberechtigung neu über einen elektronischen Zutrittsausweis verfügen müssen, der es ihnen erlaubt, das Parlamentsgebäude jederzeit auch ohne Kontakt zum Sicherheits- und Kontrollpersonal durch automatische Sicherheitstüren zu betreten. Dies ist eine rationelle und weit verbreitete Art der Zutrittskontrolle für Berechtigte. Sie erlaubt es, das Sicherheitspersonal von einer Routineaufgabe zu entlasten und auf die Besucherkontrolle zu konzentrieren.</p><p>Die neuen Sicherheitsmassnahmen haben sich bewährt. Seit Legislaturbeginn wurden rund 30 000 Personen kontrolliert. Bei den Gepäckkontrollen wurden folgende nicht deklarierte Waffen sichergestellt: 2 Pistolen, 18 Stellmesser und rund drei Dutzend Tränengas- und Pfeffersprays. Rund 200 Personen wurden weggewiesen; 3 Personen wurden für die weitere Überprüfung der Polizei übergeben. Die Zahl der Zwischenfälle im Haus mit sich unkorrekt verhaltenden Besucherinnen und Besuchern ging stark zurück.</p><p>Auch die so genannten Vereinzelungstüren bei den Durchgängen zu den Bundeshäusern Ost und West haben bis zur Inbetriebnahme einer adäquaten Zutrittskontrolle bei den Eingängen in die beiden anliegenden Bundeshäuser aus der Sicht der Sicherheit die Funktion von Aussentüren. Der Ersatz der bisherigen - kostspieligen und nicht sehr effektiven - visuellen Kontrollen durch eine elektronische Zutrittskontrolle auch in diesem Bereich scheint der Verwaltungsdelegation sinnvoll. Sie erachtet die damit verbundene Erschwernis beim Passieren von einem Gebäude in das andere als tragbar. Eine neue Beurteilung der Situation wird vorzunehmen sein, wenn die Zutrittskontrolle in den Bundeshäusern West und Ost verbessert wird. Die Verwaltungsdelegation begrüsst es, dass der Bundesrat am 13. Dezember 2003 entsprechende Beschlüsse gefasst hat, und zählt auf deren rasche Umsetzung, bilden sie doch mit dem Parlamentsgebäude einen Verbund. Es ist deshalb für die Verwaltungsdelegation ein selbstverständliches Anliegen, die Konzepte und technischen Systeme zu koordinieren. Im Inneren des Parlamentsgebäudes bildet das neu als "Besucherebene" designierte zweite Obergeschoss des Parlamentsgebäudes eine eigene Sicherheitszone. Sie wird für Besucherinnen und Besucher vom Besuchereingang Ost aus erschlossen. Der Austritt in übrige Zonen wird durch bauliche Massnahmen oder visuelle Kontrollen verhindert, ist aber für Berechtigte weiterhin möglich.</p><p>3. Das Sicherheitspersonal verrichtet den Dienst bewaffnet, wobei Waffen nicht als Mittel zur Durchsetzung von präventiven Polizeimassnahmen, sondern ausschliesslich im Rahmen von Notwehr und Notstand verwendet werden. Auf die Waffe kann angesichts der möglichen Bedrohungen nicht verzichtet werden. Das Sicherheitspersonal hat primär einen Schutz- und Kontrollauftrag zu erfüllen. Dazu gehört eine entsprechende Ausrüstung. Aus sicherheitspolizeilichen Überlegungen und zur Optimierung des Erscheinungsbildes wird die Waffe seit der Frühjahrssession ausserhalb der eigentlichen Zutrittskontrolle am Haupteingang verdeckt getragen.</p><p>Die Verwaltungsdelegation findet es nicht unverhältnismässig, dass das Sicherheitspersonal seinen Dienst bewaffnet ausübt. Die Stadtpolizei Bern hat dies seit Jahren im Parlamentsgebäude getan. Das neue Sicherheitspersonal bringt eine sicherheitspolizeiliche Ausbildung mit. Es übernahm teilweise die Aufgaben der Stadtpolizei im Hause. Da sich eine Notsituation sehr schnell entwickeln kann, ist es auch gerechtfertigt, dass alle Sicherheitsfachpersonen an allen Posten voll ausgerüstet und jederzeit bereit sind, ihren Auftrag lagegerecht zu erfüllen.</p><p>4. Anhand einer Studie, die im Juli 2003 in zwölf Parlamenten durchgeführt wurde (Dänemark, Europäisches Parlament, Spanien, Griechenland, Italien, Portugal, Finnland, Schweden, Frankreich - Nationalversammlung und Senat -, Grossbritannien und Belgien), lassen sich die drei Fragen wie folgt beantworten:</p><p>- Die Sicherheitsvorkehren im Parlamentsgebäude der schweizerischen Bundesversammlung entsprechen den Massnahmen, die in allen oben erwähnten parlamentarischen Institutionen getroffen worden sind. Die unmittelbare Umgebung und die Zugänge zu den Parlamentsgebäuden werden überwacht und es werden Zutrittskontrollen durchgeführt. Innerhalb der Gebäude wird strikte unterschieden zwischen öffentlichen Bereichen und "verbotenen Zonen" (die ausschliesslich für amtierende Parlamentsmitglieder zugänglich sind).</p><p>- Alle oben erwähnten Institutionen haben elektronische Zugangskontrollen mit Badges.</p><p>- Ja. Die meisten der oben erwähnten Institutionen werden innen und aussen von bewaffnetem Personal überwacht.</p>
- <p>Das Büro des Ständerates wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:</p><p>1. Wie viel kosten die bereits ausgeführten und die noch geplanten technischen und baulichen Sicherheitsmassnahmen im Parlamentsgebäude?</p><p>2. Schränken die baulichen Sicherheitsmassnahmen nach Auffassung des Büros des Ständerates die Bewegungsfreiheit der Parlamentarier und Parlamentarierinnen nicht in unzumutbarer Weise ein mit behindernden Auswirkungen auf die parlamentarische Arbeit (Erschwerter Zugang zur Poststelle, erschwerter Zugang zu den Büros der Dokumentationszentrale; Behinderung der freien Zirkulation zwischen den Stockwerken im Parlamentsgebäude)?</p><p>3. Hält es das Büro des Ständerates für sinnvoll und vertretbar, dass die Sicherheitsleute im Innern des Bundeshauses bewaffnet ihren Dienst versehen müssen?</p><p>4. Gibt es in Westeuropa ein anderes Parlament, wo die Bewegungsfreiheit der Parlamentarier und Parlamentarierinnen ähnlich wie bei uns eingeschränkt wird? Gibt es in Westeuropa Parlamente, zu denen Parlamentarier und Parlamentarierinnen nur mit Badge Zugang haben? Gibt es in Westeuropa Parlamente mit bewaffneten Sicherheitsleuten im Innern des Gebäudes?</p>
- Sicherheitsmassnahmen im Parlamentsgebäude
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Verantwortlich für die Sicherheit im Parlament ist die Verwaltungsdelegation. Sie erachtet auf die heutigen Risiken ausgerichtete Schutzmassnahmen als notwendig. Da mit den im Herbst 2001 ergriffenen Sofortmassnahmen zur Verbesserung der Zutrittskontrolle ein zu hoher personeller und finanzieller Aufwand verbunden war, hat sie beschlossen, das neue Sicherheitskonzept auf einen dauerhaften Betrieb auszurichten. Mit den getroffenen Massnahmen erfüllt sie ihren Auftrag. Die neue Sicherheitslösung wurde als Gesamtsystem konzipiert, bei welchem die einzelnen Elemente der Prävention, der Kontrolle, der Alarmierung und der Intervention aufeinander abgestimmt sind. Sie berücksichtigt die Grundsätze der Verhältnismässigkeit und der Homogenität. Die Verwaltungsdelegation bezweckt mit dem neuen Sicherheitskonzept für das Parlamentsgebäude eine höhere Sicherheit bei geringeren Betriebskosten. Konkret wird dieses Ziel erreicht durch baulich-technische Massnahmen zur Unterstützung der Zutrittskontrolle einerseits und eine optimierte Organisation und Führung des Sicherheitsdienstes im Parlamentsgebäude andererseits. Der Schutz des Parlamentes und der sich im Parlamentsgebäude aufhaltenden Personen soll bedrohungsgerecht gewährleistet werden. Verschärfte Sicherheitsmassnahmen, insbesondere im Zutrittskontrollbereich, sollen eine dissuasive Wirkung erzielen. Die angeordneten Massnahmen bedeuten nicht das Ende eines offenen, bürgernahen Bundeshauses. Der Kontakt zwischen Besucherinnen und Besuchern und Parlamentsmitgliedern ist weiterhin möglich.</p><p>Vor diesem Hintergrund werden die gestellten Fragen wie folgt beantwortet:</p><p>1. Das Projekt rechnet mit Investitionskosten von rund 3,6 Millionen Franken. Die neue Organisation und das elektronische Zutrittskontrollsystem sind seit 1. Dezember 2003 operationell. Die nötigen baulichen und technischen Sicherheitsmassnahmen sind grösstenteils ausgeführt. Die bisherigen Aufwendungen betrugen rund 3,4 Millionen Franken. Noch nicht ausgeführt sind der Anschluss verschiedener Innentüren sowie des Personenliftes an das elektronische Sicherheitssystem sowie Abschlüsse bei den Wendeltreppen zwischen dem ersten und zweiten Stock. Da es sich bei diesen Massnahmen nicht um Sicherheitsabschlüsse an der Gebäudeperipherie handelt, hätte ein Verzicht auf den Anschluss an das Zutrittssystem keine direkte Auswirkung auf die Kontrolle der Zutritte von aussen. Tangiert wäre das Konzept der abgestuften Berechtigungen zum Betreten bestimmter Räume im Innern, welches primär der Gewährleistung eines geordneten Betriebes, dem Informationsschutz und der Diebstahlprävention dient. Ein Verzicht auf die Realisierung der entsprechenden baulich-technischen Massnahmen würde bedeuten, dass Kontrollaufgaben weiterhin durch Personal wahrgenommen werden müsste, auf Erleichterungen im Betrieb durch den Einsatz von elektronisch lesbaren Ausweisen anstelle von Schlüsseln verzichtet werden müsste oder zeitliche Zutrittseinschränkungen in Kauf genommen werden müssten. Dadurch würden zwar einmalige Bauinvestitionen von noch rund 200 000 Franken eingespart, aber mögliche Einsparungen bei den Personalkosten von rund 150 000 Franken pro Jahr nicht realisiert.</p><p>Insgesamt lässt sich sagen, dass mit dem neuen Konzept die bisherigen provisorischen Massnahmen, die personalintensiv und kostspielig waren, professioneller und effizienter wahrgenommen werden. Der personelle Aufwand wird durch den Einsatz technischer Mittel reduziert und die Wirkung durch geeignete bauliche Massnahmen verstärkt. Die jährlichen Betriebskosten von über 5 Millionen Franken für die Sicherheit können dadurch bei besseren Sicherheitsleistungen um rund 1,5 bis 1,8 Millionen Franken auf etwa 3,3 bis 3,5 Millionen Franken gesenkt werden. Die Investitionskosten von rund 3,4 bis 3,6 Millionen Franken sind damit innerhalb von rund zwei Jahren amortisiert.</p><p>2. Die erhöhten Sicherheitsmassnahmen im Überwachungs- und Zutrittskontrollbereich dienen dem Schutz aller im Parlamentsgebäude tätigen Personen und der höchsten demokratischen Institutionen in unserem Lande. Es ist unumgänglich, dass sie mit einer gewissen "Komforteinbusse" verbunden sind. Die Verwaltungsdelegation orientierte die Ratsmitglieder darüber und bat um Verständnis dafür. Die wesentlichste Neuerung im baulich-technischen Bereich ist, dass alle Personen mit Dauerzutrittsberechtigung neu über einen elektronischen Zutrittsausweis verfügen müssen, der es ihnen erlaubt, das Parlamentsgebäude jederzeit auch ohne Kontakt zum Sicherheits- und Kontrollpersonal durch automatische Sicherheitstüren zu betreten. Dies ist eine rationelle und weit verbreitete Art der Zutrittskontrolle für Berechtigte. Sie erlaubt es, das Sicherheitspersonal von einer Routineaufgabe zu entlasten und auf die Besucherkontrolle zu konzentrieren.</p><p>Die neuen Sicherheitsmassnahmen haben sich bewährt. Seit Legislaturbeginn wurden rund 30 000 Personen kontrolliert. Bei den Gepäckkontrollen wurden folgende nicht deklarierte Waffen sichergestellt: 2 Pistolen, 18 Stellmesser und rund drei Dutzend Tränengas- und Pfeffersprays. Rund 200 Personen wurden weggewiesen; 3 Personen wurden für die weitere Überprüfung der Polizei übergeben. Die Zahl der Zwischenfälle im Haus mit sich unkorrekt verhaltenden Besucherinnen und Besuchern ging stark zurück.</p><p>Auch die so genannten Vereinzelungstüren bei den Durchgängen zu den Bundeshäusern Ost und West haben bis zur Inbetriebnahme einer adäquaten Zutrittskontrolle bei den Eingängen in die beiden anliegenden Bundeshäuser aus der Sicht der Sicherheit die Funktion von Aussentüren. Der Ersatz der bisherigen - kostspieligen und nicht sehr effektiven - visuellen Kontrollen durch eine elektronische Zutrittskontrolle auch in diesem Bereich scheint der Verwaltungsdelegation sinnvoll. Sie erachtet die damit verbundene Erschwernis beim Passieren von einem Gebäude in das andere als tragbar. Eine neue Beurteilung der Situation wird vorzunehmen sein, wenn die Zutrittskontrolle in den Bundeshäusern West und Ost verbessert wird. Die Verwaltungsdelegation begrüsst es, dass der Bundesrat am 13. Dezember 2003 entsprechende Beschlüsse gefasst hat, und zählt auf deren rasche Umsetzung, bilden sie doch mit dem Parlamentsgebäude einen Verbund. Es ist deshalb für die Verwaltungsdelegation ein selbstverständliches Anliegen, die Konzepte und technischen Systeme zu koordinieren. Im Inneren des Parlamentsgebäudes bildet das neu als "Besucherebene" designierte zweite Obergeschoss des Parlamentsgebäudes eine eigene Sicherheitszone. Sie wird für Besucherinnen und Besucher vom Besuchereingang Ost aus erschlossen. Der Austritt in übrige Zonen wird durch bauliche Massnahmen oder visuelle Kontrollen verhindert, ist aber für Berechtigte weiterhin möglich.</p><p>3. Das Sicherheitspersonal verrichtet den Dienst bewaffnet, wobei Waffen nicht als Mittel zur Durchsetzung von präventiven Polizeimassnahmen, sondern ausschliesslich im Rahmen von Notwehr und Notstand verwendet werden. Auf die Waffe kann angesichts der möglichen Bedrohungen nicht verzichtet werden. Das Sicherheitspersonal hat primär einen Schutz- und Kontrollauftrag zu erfüllen. Dazu gehört eine entsprechende Ausrüstung. Aus sicherheitspolizeilichen Überlegungen und zur Optimierung des Erscheinungsbildes wird die Waffe seit der Frühjahrssession ausserhalb der eigentlichen Zutrittskontrolle am Haupteingang verdeckt getragen.</p><p>Die Verwaltungsdelegation findet es nicht unverhältnismässig, dass das Sicherheitspersonal seinen Dienst bewaffnet ausübt. Die Stadtpolizei Bern hat dies seit Jahren im Parlamentsgebäude getan. Das neue Sicherheitspersonal bringt eine sicherheitspolizeiliche Ausbildung mit. Es übernahm teilweise die Aufgaben der Stadtpolizei im Hause. Da sich eine Notsituation sehr schnell entwickeln kann, ist es auch gerechtfertigt, dass alle Sicherheitsfachpersonen an allen Posten voll ausgerüstet und jederzeit bereit sind, ihren Auftrag lagegerecht zu erfüllen.</p><p>4. Anhand einer Studie, die im Juli 2003 in zwölf Parlamenten durchgeführt wurde (Dänemark, Europäisches Parlament, Spanien, Griechenland, Italien, Portugal, Finnland, Schweden, Frankreich - Nationalversammlung und Senat -, Grossbritannien und Belgien), lassen sich die drei Fragen wie folgt beantworten:</p><p>- Die Sicherheitsvorkehren im Parlamentsgebäude der schweizerischen Bundesversammlung entsprechen den Massnahmen, die in allen oben erwähnten parlamentarischen Institutionen getroffen worden sind. Die unmittelbare Umgebung und die Zugänge zu den Parlamentsgebäuden werden überwacht und es werden Zutrittskontrollen durchgeführt. Innerhalb der Gebäude wird strikte unterschieden zwischen öffentlichen Bereichen und "verbotenen Zonen" (die ausschliesslich für amtierende Parlamentsmitglieder zugänglich sind).</p><p>- Alle oben erwähnten Institutionen haben elektronische Zugangskontrollen mit Badges.</p><p>- Ja. Die meisten der oben erwähnten Institutionen werden innen und aussen von bewaffnetem Personal überwacht.</p>
- <p>Das Büro des Ständerates wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:</p><p>1. Wie viel kosten die bereits ausgeführten und die noch geplanten technischen und baulichen Sicherheitsmassnahmen im Parlamentsgebäude?</p><p>2. Schränken die baulichen Sicherheitsmassnahmen nach Auffassung des Büros des Ständerates die Bewegungsfreiheit der Parlamentarier und Parlamentarierinnen nicht in unzumutbarer Weise ein mit behindernden Auswirkungen auf die parlamentarische Arbeit (Erschwerter Zugang zur Poststelle, erschwerter Zugang zu den Büros der Dokumentationszentrale; Behinderung der freien Zirkulation zwischen den Stockwerken im Parlamentsgebäude)?</p><p>3. Hält es das Büro des Ständerates für sinnvoll und vertretbar, dass die Sicherheitsleute im Innern des Bundeshauses bewaffnet ihren Dienst versehen müssen?</p><p>4. Gibt es in Westeuropa ein anderes Parlament, wo die Bewegungsfreiheit der Parlamentarier und Parlamentarierinnen ähnlich wie bei uns eingeschränkt wird? Gibt es in Westeuropa Parlamente, zu denen Parlamentarier und Parlamentarierinnen nur mit Badge Zugang haben? Gibt es in Westeuropa Parlamente mit bewaffneten Sicherheitsleuten im Innern des Gebäudes?</p>
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