Hochschulstudien und Rekrutenschule. Vereinbarkeit
- ShortId
-
04.1013
- Id
-
20041013
- Updated
-
24.06.2025 23:18
- Language
-
de
- Title
-
Hochschulstudien und Rekrutenschule. Vereinbarkeit
- AdditionalIndexing
-
09;32;Studium;Koordination;Rekrutenschule;Hochschulwesen
- 1
-
- L04K13020501, Hochschulwesen
- L04K13020110, Studium
- L05K0402030703, Rekrutenschule
- L04K08020314, Koordination
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Mit der neuen Armee will der Bundesrat auch die Vereinbarkeit von Hochschulstudium und militärischer Grundausbildung verbessern. Die nicht vereinheitlichten Maturitätstermine in den Kantonen und der unterschiedliche Studienbeginn der verschiedenen Hochschulen verunmöglichen jedoch eine einheitliche Regelung. Die Armee bietet den Studierenden aber verschiedene Lösungen an, um diese Situation zu verbessern:</p><p>Studenten ohne Vorschlag für eine militärische Weiterausbildung</p><p>Grundsätzlich ist die Rekrutenschule (RS) an einem Stück zu leisten. Nach 13 Wochen kann aber die Rekrutenschule unterbrochen, und es kann mit dem Studium begonnen werden. Die restlichen fünf bzw. acht Wochen sind im Folgejahr zu leisten. Der zuständige Kommandant kann überdies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Urlaub gewähren für:</p><p>- eine ununterbrochene Absenz von bis zu 10 Prozent der RS-Dauer = 14 Tage und:</p><p>- zusätzlich Einzeltage bis höchstens 20 Prozent der RS-Dauer = 29 Tage.</p><p>Aus Sicht des Bundesrates entspricht dies einer grosszügigen Regelung seitens der Armee.</p><p>Studenten mit Vorschlag für eine militärische Weiterausbildung</p><p>Die Kaderausbildung wurde im Vergleich zur "Armee 95" gestrafft. Dank dem neuen Modell mit den drei RS-Starts pro Jahr kann die Kadergrundausbildung am Stück geleistet werden. Somit ist es möglich, z. B. in einem Jahr den Offiziersrang zu erreichen. Zum Vergleich: Bis Ende 2003 waren dafür zwei volle Kalenderjahre nötig.</p><p>Angehende Kader der Armee haben verschiedene Möglichkeiten, um den Militärdienst und das Studium optimal zu koordinieren:</p><p>- Angehende Unteroffiziere können die Ausbildung nach 21 Wochen - nach der Unteroffiziersschule bzw. nach dem Feldweibel- oder Fourierlehrgang - und auch nach 28 Wochen, d. h. vor der Verbandsausbildung, unterbrechen.</p><p>- Angehende Offiziere können ihre militärische Kaderausbildung sogar dreimal unterbrechen: nach 22 Wochen (nach der Offiziersanwärterschule), nach 26 Wochen (nach dem zentralen Offizierslehrgang) und nach 41 Wochen (vor der Verbandsausbildung).</p><p>Die Urlaubsregelung in diesen Fällen ist dieselbe wie die bei den Studenten ohne Vorschlag für eine militärische Weiterausbildung.</p><p>Die Hochschulen und Beratungsstellen wurden schriftlich über diese Regelungen informiert. Zudem wird den Auszuhebenden an den durch die Kantone organisierten Orientierungstagen eine Broschüre abgegeben, welche die für die Koordination mit dem Studium notwendigen Grundinformationen enthält.</p><p>Um die Vereinbarkeit von Hochschulstudium und militärischer Grundausbildung weiter zu verbessern, werden ab diesem Jahr erstmals die betroffenen Studenten statistisch erfasst. Dabei soll u. a. auch die Zahl der Studenten, die Kaderschulen der Armee besuchen oder die ihre 18- oder ihre 21-wöchige Rekrutenschule unterbrechen, erhoben werden. Eine Arbeitsgruppe - bestehend aus Vertretern aus dem Hochschul- bzw. Fachhochschulbereich und Mitarbeitern des VBS - wird weitere Möglichkeiten prüfen, um Armee und Studium ab 2006 noch besser zu koordinieren. Bis zu diesem Zeitpunkt ist auch die vollständige Harmonisierung der Semester nach dem Bologna-Modell zu erwarten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die neue Armee sieht zwei Arten von Rekrutenschulen (RS) vor, eine kurze Version von 18 Wochen für Logistiktruppen und eine lange Version von 21 Wochen für Kampftruppen. Studierende können ein Gesuch für die Aufteilung ihrer RS stellen. Zu diesem Zweck müssen sie im Besitz einer Bescheinigung der Fachhochschule, Universität oder ETH sowie eines Studienplans vorstellig werden. Eine Zweiteilung der RS ist wie folgt möglich:</p><p>- 13 Wochen müssen in der Zeit zwischen Anfang Juli und Anfang Oktober absolviert werden.</p><p>- Die fünf bzw. acht restlichen Wochen (je nach Art der gewählten RS) müssen im darauf folgenden Jahr abgelegt werden.</p><p>Nun ist es aber leider so, dass die Daten, die den Soldaten für die Absolvierung des zweiten Teils der RS vorgeschrieben werden, mit den Daten der meisten Universitäten - Ausnahmen sind die Universität Zürich und die ETHZ- nicht vereinbar sind.</p><p>Für angehende Kader sieht die Situation wieder etwas anders aus. Sie müssen ihre RS am Stück absolvieren, oder sie können sie aufteilen, wobei ein erster Block von mindestens 21 Wochen vorgeschrieben ist. Da die Überschneidungen mit dem akademischen Jahr zu gross sind, verlieren sie gezwungenermassen ein Studienjahr.</p><p>Die Unvereinbarkeit zwischen Hochschulstudium und Rekrutenschule ist augenfällig, und es ist wichtig, Lösungen zu finden. Sowohl die Schweizer Armee wie auch die Hochschulen und Universitäten sind bei der Lösungsfindung gefragt.</p><p>Welche konkreten Möglichkeiten bestehen, damit die Unvereinbarkeit von Rekrutenschule und Hochschulstudium beseitigt werden kann?</p>
- Hochschulstudien und Rekrutenschule. Vereinbarkeit
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Mit der neuen Armee will der Bundesrat auch die Vereinbarkeit von Hochschulstudium und militärischer Grundausbildung verbessern. Die nicht vereinheitlichten Maturitätstermine in den Kantonen und der unterschiedliche Studienbeginn der verschiedenen Hochschulen verunmöglichen jedoch eine einheitliche Regelung. Die Armee bietet den Studierenden aber verschiedene Lösungen an, um diese Situation zu verbessern:</p><p>Studenten ohne Vorschlag für eine militärische Weiterausbildung</p><p>Grundsätzlich ist die Rekrutenschule (RS) an einem Stück zu leisten. Nach 13 Wochen kann aber die Rekrutenschule unterbrochen, und es kann mit dem Studium begonnen werden. Die restlichen fünf bzw. acht Wochen sind im Folgejahr zu leisten. Der zuständige Kommandant kann überdies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Urlaub gewähren für:</p><p>- eine ununterbrochene Absenz von bis zu 10 Prozent der RS-Dauer = 14 Tage und:</p><p>- zusätzlich Einzeltage bis höchstens 20 Prozent der RS-Dauer = 29 Tage.</p><p>Aus Sicht des Bundesrates entspricht dies einer grosszügigen Regelung seitens der Armee.</p><p>Studenten mit Vorschlag für eine militärische Weiterausbildung</p><p>Die Kaderausbildung wurde im Vergleich zur "Armee 95" gestrafft. Dank dem neuen Modell mit den drei RS-Starts pro Jahr kann die Kadergrundausbildung am Stück geleistet werden. Somit ist es möglich, z. B. in einem Jahr den Offiziersrang zu erreichen. Zum Vergleich: Bis Ende 2003 waren dafür zwei volle Kalenderjahre nötig.</p><p>Angehende Kader der Armee haben verschiedene Möglichkeiten, um den Militärdienst und das Studium optimal zu koordinieren:</p><p>- Angehende Unteroffiziere können die Ausbildung nach 21 Wochen - nach der Unteroffiziersschule bzw. nach dem Feldweibel- oder Fourierlehrgang - und auch nach 28 Wochen, d. h. vor der Verbandsausbildung, unterbrechen.</p><p>- Angehende Offiziere können ihre militärische Kaderausbildung sogar dreimal unterbrechen: nach 22 Wochen (nach der Offiziersanwärterschule), nach 26 Wochen (nach dem zentralen Offizierslehrgang) und nach 41 Wochen (vor der Verbandsausbildung).</p><p>Die Urlaubsregelung in diesen Fällen ist dieselbe wie die bei den Studenten ohne Vorschlag für eine militärische Weiterausbildung.</p><p>Die Hochschulen und Beratungsstellen wurden schriftlich über diese Regelungen informiert. Zudem wird den Auszuhebenden an den durch die Kantone organisierten Orientierungstagen eine Broschüre abgegeben, welche die für die Koordination mit dem Studium notwendigen Grundinformationen enthält.</p><p>Um die Vereinbarkeit von Hochschulstudium und militärischer Grundausbildung weiter zu verbessern, werden ab diesem Jahr erstmals die betroffenen Studenten statistisch erfasst. Dabei soll u. a. auch die Zahl der Studenten, die Kaderschulen der Armee besuchen oder die ihre 18- oder ihre 21-wöchige Rekrutenschule unterbrechen, erhoben werden. Eine Arbeitsgruppe - bestehend aus Vertretern aus dem Hochschul- bzw. Fachhochschulbereich und Mitarbeitern des VBS - wird weitere Möglichkeiten prüfen, um Armee und Studium ab 2006 noch besser zu koordinieren. Bis zu diesem Zeitpunkt ist auch die vollständige Harmonisierung der Semester nach dem Bologna-Modell zu erwarten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die neue Armee sieht zwei Arten von Rekrutenschulen (RS) vor, eine kurze Version von 18 Wochen für Logistiktruppen und eine lange Version von 21 Wochen für Kampftruppen. Studierende können ein Gesuch für die Aufteilung ihrer RS stellen. Zu diesem Zweck müssen sie im Besitz einer Bescheinigung der Fachhochschule, Universität oder ETH sowie eines Studienplans vorstellig werden. Eine Zweiteilung der RS ist wie folgt möglich:</p><p>- 13 Wochen müssen in der Zeit zwischen Anfang Juli und Anfang Oktober absolviert werden.</p><p>- Die fünf bzw. acht restlichen Wochen (je nach Art der gewählten RS) müssen im darauf folgenden Jahr abgelegt werden.</p><p>Nun ist es aber leider so, dass die Daten, die den Soldaten für die Absolvierung des zweiten Teils der RS vorgeschrieben werden, mit den Daten der meisten Universitäten - Ausnahmen sind die Universität Zürich und die ETHZ- nicht vereinbar sind.</p><p>Für angehende Kader sieht die Situation wieder etwas anders aus. Sie müssen ihre RS am Stück absolvieren, oder sie können sie aufteilen, wobei ein erster Block von mindestens 21 Wochen vorgeschrieben ist. Da die Überschneidungen mit dem akademischen Jahr zu gross sind, verlieren sie gezwungenermassen ein Studienjahr.</p><p>Die Unvereinbarkeit zwischen Hochschulstudium und Rekrutenschule ist augenfällig, und es ist wichtig, Lösungen zu finden. Sowohl die Schweizer Armee wie auch die Hochschulen und Universitäten sind bei der Lösungsfindung gefragt.</p><p>Welche konkreten Möglichkeiten bestehen, damit die Unvereinbarkeit von Rekrutenschule und Hochschulstudium beseitigt werden kann?</p>
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