Finanzpolitische Folgen des Steuerpaketes und des Ausgleiches der kalten Progression

ShortId
04.1024
Id
20041024
Updated
24.06.2025 22:16
Language
de
Title
Finanzpolitische Folgen des Steuerpaketes und des Ausgleiches der kalten Progression
AdditionalIndexing
24;Leistungsabbau;Steuerpolitik;Volksabstimmung;Sparmassnahme;Informationsverbreitung;Steuerprogression;Gesetzesevaluation
1
  • L03K110703, Steuerpolitik
  • L04K08070301, Gesetzesevaluation
  • L05K1107030102, Steuerprogression
  • L05K0806010104, Leistungsabbau
  • L04K11080108, Sparmassnahme
  • L03K080102, Volksabstimmung
  • L04K12010202, Informationsverbreitung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat, das Eidgenössische Finanzdepartement und die Eidgenössische Steuerverwaltung haben bewiesen, dass sie bestrebt sind, der schweizerischen Bevölkerung die Konsequenzen des Steuerpaketes aktiv, sachlich und verständlich aufzuzeigen:</p><p>Stimmbürgerinnen und Stimmbürger fanden im Internet eine reichhaltige Informationspalette zum Steuerpaket. So liess sich nicht nur die Entstehungsgeschichte des Steuerpaketes nachlesen. Auch wurden die mit dem Steuerpaket beabsichtigten Ziele dargelegt. Ferner wurden die Auswirkungen des Steuerpaketes auf die Steuerbelastung verschiedener Gruppen von Steuerzahlern in verschiedenen Lebenssituationen dargestellt.</p><p>Ein so genannter Steuerrechner ermöglichte es zudem, jedem Steuerzahler und jeder Steuerzahlerin seine bzw. ihre persönliche Steuerbelastung nach Annahme des Steuerpaketes (vor/nach dem Ausgleich der kalten Progression und vor/nach Einführung des Systemwechsels bei der Wohneigentumsbesteuerung) zu ermitteln und mit dem geltenden Recht (vor/nach dem Ausgleich der kalten Progression) zu vergleichen.</p><p>Zudem wurde dargelegt, warum das Steuerpaket die Gerechtigkeit des Steuersystems verbessern, steuerliche Vereinfachungen bringen und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz beitragen würde.</p><p>Die wichtigsten Themen wurden in Faktenblättern aufgegriffen und in übersichtlicher und allgemein verständlicher Weise dargelegt. In einer Informationsbroschüre wurden die drei Teilpakete vorgestellt und deren Auswirkungen charakterisiert. Gerade diese beiden Gefässe sind namentlich auch auf den Leser von Printprodukten zugeschnitten.</p><p>Sowohl die elektronische Information als auch die auf Papier verfügbaren Unterlagen enthielten ausführliche Angaben über die finanzpolitischen Folgen des Steuerpaketes. Eine übersichtliche Tabelle (Faktenblatt 2) gab Auskunft über die als Folge des Steuerpaketes zu erwartenden Mindererträge für den Bund (direkte Bundessteuer und Stempelabgaben) und für die Kantone (Kantonsanteile an der direkten Bundessteuer). Weitere Aufstellungen gaben umfassend Auskunft über die Auswirkungen der Wohneigentumsbesteuerung auf den Steuerertrag (Faktenblatt 7) und über die Auswirkungen der Stempelrevision auf den Steuerertrag (Faktenblatt 9). Das Faktenblatt 5 und ein entsprechender Beitrag in der Informationsbroschüre orientieren über den Ausgleich der Folgen der kalten Progression und deren Auswirkungen, namentlich auch über die finanzpolitischen Folgen bei Annahme und bei Ablehnung des Steuerpaketes.</p><p>Ein Blick in das geschilderte breitgefächerte Informationsangebot zeigte, dass der Bundesrat und die Bundesverwaltung ihrem Informationsauftrag umfassend nachgekommen waren.</p><p>2. Der Bundesrat äusserte sich in den vergangenen Monaten mehrmals öffentlich zur Sanierung des Bundeshaushaltes, so in seinen Antworten auf verschiedene parlamentarische Vorstösse (Motion Favre 03.3332; Motion Schweiger 03.3345: Strukturreformen aus der Sicht der Finanzpolitik; Interpellation Loepfe 03.3247; Interpellation Schweiger 03.3256: Umfassende Sanierungsstrategie für den Bundeshaushalt und die Sozialwerke) und insbesondere auch im Bericht über die Legislaturplanung 2003-2007 vom 25. Februar 2004. Er hat dabei zum einen deutlich gemacht, dass bei einer Annahme des Steuerpaketes sowie der beiden anderen am 16. Mai 2004 zur Abstimmung gelangenden Vorlagen bis 2007 ein strukturelles Defizit von rund 2,5 Milliarden Franken zu erwarten gewesen wäre. Zum anderen hat er dargelegt, dass seine Sanierungsstrategie im Wesentlichen auf drei Säulen beruht: Einerseits soll der Haushalt längerfristig mittels Reformen in den einzelnen Aufgabengebieten ins Gleichgewicht gebracht werden. Um bereits kurz- und mittelfristig die nötigen Korrekturen anbringen zu können, soll andererseits ein weiteres Entlastungsprogramm (EP 04) ausgearbeitet werden. In Ergänzung dazu ist schliesslich eine im Funktionsbereich der Verwaltung ansetzende Aufgabenverzichtplanung vorgesehen, die den Haushalt um mindestens 200 Millionen Franken entlasten soll.</p><p>Was die inhaltliche Stossrichtung des EP 04 betrifft, hat der Bundesrat im Bericht zur Legislaturplanung festgehalten, dass es zur Hauptsache wiederum auf der Ausgabenseite ansetzen wird. Im Vordergrund stehen schwerpunktmässige Kürzungen in den am dynamischsten wachsenden Gebieten der sozialen Wohlfahrt, der Bildung/Forschung und im Verkehr. Nach substanziellen Entlastungsmöglichkeiten soll aber auch in den anderen grossen Aufgabenbereichen gesucht werden, so insbesondere in der Verteidigung, der Landwirtschaft sowie den Beziehungen zum Ausland.</p><p>Mehreinnahmen sollen nicht zum Vornherein ausgeschlossen werden, kommen indes nur subsidiär infrage. Zudem ist nicht vorgesehen, die Erhebung neuer Steuern zur Diskussion zu stellen, wie der Bundesrat im Bericht zum Legislaturfinanzplan erneut bestätigt hat.</p><p>An gleicher Stelle hat er auch dargelegt, dass er präzise Angaben zu möglichen Entlastungsmassnahmen vor den Abstimmungen vom 16. Mai als unzweckmässig und unseriös erachtet. Diese hätten zu wesentlichen Teilen auf Hypothesen und Spekulationen beruhen müssen, da nicht nur das Steuerpaket, sondern auch die 11. AHV-Revision und die Finanzierungsvorlage für die AHV und die IV mit unmittelbaren Konsequenzen für den Bundeshaushalt verbunden sind. Je nach Szenario war von einem Bereinigungsbedarf auszugehen, der sich zwischen rund 1,1 und 2,8 Milliarden Franken bewegte.</p><p>Um den verschiedenen Möglichkeiten Rechnung zu tragen, wäre es also nötig gewesen, Bereinigungsvarianten höchst unterschiedlicher Grössenordnung auszuarbeiten. Dies aber hätte wenig zur Transparenz der Entscheidsituation beigetragen, sondern im Gegenteil eher verwirrend statt klärend gewirkt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Ich frage den Bundesrat an, ob er bereit ist, der schweizerischen Bevölkerung bis Mitte April 2004, d. h. bis einen Monat vor der Abstimmung vom 16. Mai 2004, die finanzpolitischen Folgen des Steuerpaketes 2001 und des Ausgleiches der kalten Progression gemäss Beschluss der Frühjahrssession 2004 aufzuzeigen.</p><p>2. Ich frage den Bundesrat insbesondere an, ob er den Stimmberechtigten angeben kann, welche Bundesaufgaben in Zukunft gekürzt bzw. gestrichen werden müssen, oder mit welchen Mehreinnahmen auf Bundesebene die hohen Steuerausfälle kompensiert werden sollen.</p>
  • Finanzpolitische Folgen des Steuerpaketes und des Ausgleiches der kalten Progression
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat, das Eidgenössische Finanzdepartement und die Eidgenössische Steuerverwaltung haben bewiesen, dass sie bestrebt sind, der schweizerischen Bevölkerung die Konsequenzen des Steuerpaketes aktiv, sachlich und verständlich aufzuzeigen:</p><p>Stimmbürgerinnen und Stimmbürger fanden im Internet eine reichhaltige Informationspalette zum Steuerpaket. So liess sich nicht nur die Entstehungsgeschichte des Steuerpaketes nachlesen. Auch wurden die mit dem Steuerpaket beabsichtigten Ziele dargelegt. Ferner wurden die Auswirkungen des Steuerpaketes auf die Steuerbelastung verschiedener Gruppen von Steuerzahlern in verschiedenen Lebenssituationen dargestellt.</p><p>Ein so genannter Steuerrechner ermöglichte es zudem, jedem Steuerzahler und jeder Steuerzahlerin seine bzw. ihre persönliche Steuerbelastung nach Annahme des Steuerpaketes (vor/nach dem Ausgleich der kalten Progression und vor/nach Einführung des Systemwechsels bei der Wohneigentumsbesteuerung) zu ermitteln und mit dem geltenden Recht (vor/nach dem Ausgleich der kalten Progression) zu vergleichen.</p><p>Zudem wurde dargelegt, warum das Steuerpaket die Gerechtigkeit des Steuersystems verbessern, steuerliche Vereinfachungen bringen und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz beitragen würde.</p><p>Die wichtigsten Themen wurden in Faktenblättern aufgegriffen und in übersichtlicher und allgemein verständlicher Weise dargelegt. In einer Informationsbroschüre wurden die drei Teilpakete vorgestellt und deren Auswirkungen charakterisiert. Gerade diese beiden Gefässe sind namentlich auch auf den Leser von Printprodukten zugeschnitten.</p><p>Sowohl die elektronische Information als auch die auf Papier verfügbaren Unterlagen enthielten ausführliche Angaben über die finanzpolitischen Folgen des Steuerpaketes. Eine übersichtliche Tabelle (Faktenblatt 2) gab Auskunft über die als Folge des Steuerpaketes zu erwartenden Mindererträge für den Bund (direkte Bundessteuer und Stempelabgaben) und für die Kantone (Kantonsanteile an der direkten Bundessteuer). Weitere Aufstellungen gaben umfassend Auskunft über die Auswirkungen der Wohneigentumsbesteuerung auf den Steuerertrag (Faktenblatt 7) und über die Auswirkungen der Stempelrevision auf den Steuerertrag (Faktenblatt 9). Das Faktenblatt 5 und ein entsprechender Beitrag in der Informationsbroschüre orientieren über den Ausgleich der Folgen der kalten Progression und deren Auswirkungen, namentlich auch über die finanzpolitischen Folgen bei Annahme und bei Ablehnung des Steuerpaketes.</p><p>Ein Blick in das geschilderte breitgefächerte Informationsangebot zeigte, dass der Bundesrat und die Bundesverwaltung ihrem Informationsauftrag umfassend nachgekommen waren.</p><p>2. Der Bundesrat äusserte sich in den vergangenen Monaten mehrmals öffentlich zur Sanierung des Bundeshaushaltes, so in seinen Antworten auf verschiedene parlamentarische Vorstösse (Motion Favre 03.3332; Motion Schweiger 03.3345: Strukturreformen aus der Sicht der Finanzpolitik; Interpellation Loepfe 03.3247; Interpellation Schweiger 03.3256: Umfassende Sanierungsstrategie für den Bundeshaushalt und die Sozialwerke) und insbesondere auch im Bericht über die Legislaturplanung 2003-2007 vom 25. Februar 2004. Er hat dabei zum einen deutlich gemacht, dass bei einer Annahme des Steuerpaketes sowie der beiden anderen am 16. Mai 2004 zur Abstimmung gelangenden Vorlagen bis 2007 ein strukturelles Defizit von rund 2,5 Milliarden Franken zu erwarten gewesen wäre. Zum anderen hat er dargelegt, dass seine Sanierungsstrategie im Wesentlichen auf drei Säulen beruht: Einerseits soll der Haushalt längerfristig mittels Reformen in den einzelnen Aufgabengebieten ins Gleichgewicht gebracht werden. Um bereits kurz- und mittelfristig die nötigen Korrekturen anbringen zu können, soll andererseits ein weiteres Entlastungsprogramm (EP 04) ausgearbeitet werden. In Ergänzung dazu ist schliesslich eine im Funktionsbereich der Verwaltung ansetzende Aufgabenverzichtplanung vorgesehen, die den Haushalt um mindestens 200 Millionen Franken entlasten soll.</p><p>Was die inhaltliche Stossrichtung des EP 04 betrifft, hat der Bundesrat im Bericht zur Legislaturplanung festgehalten, dass es zur Hauptsache wiederum auf der Ausgabenseite ansetzen wird. Im Vordergrund stehen schwerpunktmässige Kürzungen in den am dynamischsten wachsenden Gebieten der sozialen Wohlfahrt, der Bildung/Forschung und im Verkehr. Nach substanziellen Entlastungsmöglichkeiten soll aber auch in den anderen grossen Aufgabenbereichen gesucht werden, so insbesondere in der Verteidigung, der Landwirtschaft sowie den Beziehungen zum Ausland.</p><p>Mehreinnahmen sollen nicht zum Vornherein ausgeschlossen werden, kommen indes nur subsidiär infrage. Zudem ist nicht vorgesehen, die Erhebung neuer Steuern zur Diskussion zu stellen, wie der Bundesrat im Bericht zum Legislaturfinanzplan erneut bestätigt hat.</p><p>An gleicher Stelle hat er auch dargelegt, dass er präzise Angaben zu möglichen Entlastungsmassnahmen vor den Abstimmungen vom 16. Mai als unzweckmässig und unseriös erachtet. Diese hätten zu wesentlichen Teilen auf Hypothesen und Spekulationen beruhen müssen, da nicht nur das Steuerpaket, sondern auch die 11. AHV-Revision und die Finanzierungsvorlage für die AHV und die IV mit unmittelbaren Konsequenzen für den Bundeshaushalt verbunden sind. Je nach Szenario war von einem Bereinigungsbedarf auszugehen, der sich zwischen rund 1,1 und 2,8 Milliarden Franken bewegte.</p><p>Um den verschiedenen Möglichkeiten Rechnung zu tragen, wäre es also nötig gewesen, Bereinigungsvarianten höchst unterschiedlicher Grössenordnung auszuarbeiten. Dies aber hätte wenig zur Transparenz der Entscheidsituation beigetragen, sondern im Gegenteil eher verwirrend statt klärend gewirkt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Ich frage den Bundesrat an, ob er bereit ist, der schweizerischen Bevölkerung bis Mitte April 2004, d. h. bis einen Monat vor der Abstimmung vom 16. Mai 2004, die finanzpolitischen Folgen des Steuerpaketes 2001 und des Ausgleiches der kalten Progression gemäss Beschluss der Frühjahrssession 2004 aufzuzeigen.</p><p>2. Ich frage den Bundesrat insbesondere an, ob er den Stimmberechtigten angeben kann, welche Bundesaufgaben in Zukunft gekürzt bzw. gestrichen werden müssen, oder mit welchen Mehreinnahmen auf Bundesebene die hohen Steuerausfälle kompensiert werden sollen.</p>
    • Finanzpolitische Folgen des Steuerpaketes und des Ausgleiches der kalten Progression

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