Gefährdete Schiessfertigkeit?

ShortId
04.1025
Id
20041025
Updated
24.06.2025 22:33
Language
de
Title
Gefährdete Schiessfertigkeit?
AdditionalIndexing
09;junger Mensch;Leistungsauftrag;Vereinigung;Leistung;militärische Ausbildung;Abschreckung;ausserdienstliche Schiesspflicht
1
  • L05K0402030701, ausserdienstliche Schiesspflicht
  • L04K04020307, militärische Ausbildung
  • L04K08020217, Leistung
  • L04K04020101, Abschreckung
  • L05K0806010105, Leistungsauftrag
  • L05K0101030204, Vereinigung
  • L05K0107010204, junger Mensch
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat erachtet die Schiessausbildung der Armeeangehörigen als einen wichtigen Pfeiler der Grundbereitschaft für eine glaubwürdige Armee. Er ist der Meinung, dass die Schiessfertigkeit grundsätzlich nicht gefährdet ist und setzt sich dafür ein, dass dies auch so bleibt.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. Die Armee hat die Prüfungen für die Schützenauszeichnungen von Sturmgewehr und Pistole in ihrem Reglement "Auszeichnungen" (Regl 51.4) geregelt und führt sie in Rekruten- und Kaderschulen obligatorisch durch. Die Schützenauszeichnungen können überdies auch vor- und ausserdienstlich erworben werden.</p><p>Dank dem Eintrag dieser Leistungen im Dienstbüchlein, im Schiessbüchlein und im Leistungsausweis verfügt die Armee über eine Basis für grundsätzliche Aussagen. Auf der Stufe Armee werden aus Ressourcengründen keine gesamtheitlichen Statistiken geführt. Die Ausbildungsverantwortlichen haben aber keine signifikanten Schwankungen in den Ergebnissen feststellen können.</p><p>2. Die Schiessausbildung hat in der heutigen Armee nicht an Bedeutung verloren. Im Gegenteil, sie wurde sogar verbessert. Die Armee hat die frühere "Neue Gefechtsschiesstechnik"' optimiert und betrachtet sie heute als die militärische Schiessausbildung; das Präzisionsschiessen bleibt Teil dieser Schiessausbildung. In den ersten sieben Wochen allgemeiner Grundausbildung der Rekrutenschulen werden für die Schulung jedes Rekruten an der persönlichen Waffe mindestens 35 Stunden eingesetzt; dazu kommen je nach Funktion noch weitere 8 bis 40 Stunden. Die Wiederholungskurse dienen der Weiterführung der militärischen Schiessausbildung. Das Präzisionsschiessen wird während diesen Jahren über die ausserdienstliche obligatorische Schiesspflicht weiter gepflegt.</p><p>3. Jeder Schütze muss beim Schiessen bestimmte Kriterien erfüllen, die mit einem Controllingsystem erfasst werden. Bei Nichterfüllung wird das Defizit mit Nacharbeit möglichst behoben. Die Ausbilder absolvieren dazu in der Regel eine praktische Kadervorbereitung.</p><p>4. Der Bundesrat kennt die Bedeutung der militärischen Schiessfertigkeit der Armeeangehörigen als ein Element der dissuasiven Wirkung unserer Armee. Ebenso wichtig für die Erfüllung der verfassungsmässigen Armeeaufträge sind auch andere Elemente, nämlich eine glaubhafte Doktrin, eine einsatznahe Ausbildung für alle Stufen sowie moderne Kollektivwaffen und Geräte, welche die Truppe gekonnt zu bedienen weiss.</p><p>Der Bundesrat ist sich zudem bewusst, dass auch die Leistungen der Truppe in subsidiären Sicherungseinsätzen und die Leistungen freiwilliger Armeeangehöriger in internationalen friedenssichernden Einsätzen für die Qualität unserer Milizarmee zeugen.</p><p>5. Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport hat mit dem Schweizer Schiesssportverband (SSV) seit dem 15. Dezember 1998 eine Leistungsvereinbarung getroffen. Diese regelt die Zusammenarbeit sowie die Rechte und Pflichten im ausserdienstlichen Schiesswesen nach den heute gültigen Rechtsgrundlagen. Eingeschlossen ist die Regelung der finanziellen Leistungen des Bundes gegenüber dem SSV und den Schiessvereinen. Auch die Schwerpunkte für die Organisation und Durchführung des Eidgenössischen Feldschiessens werden in der Vereinbarung umschrieben.</p><p>Die Verantwortlichen des SSV arbeiten überdies sehr eng mit der Armee - insbesondere mit dem Bereich "Sport und ausserdienstliche Ausbildung" - zusammen. Ergebnis ist u. a. ein Konzept für die Organisation und Durchführung der Nachschiesskurse ab 2004, das von den Verantwortlichen der kantonalen Schützenverbände bestätigt worden ist.</p><p>Auch wenn sich das ausserdienstliche Schiessen in verschiedenen Belangen vom militärischen Schiessen unterscheidet, bestehen verschiedene gemeinsame Ausbildungsbereiche, welche die Armee nutzen will, namentlich: Waffenkenntnis, Umgang mit der Waffe, Sicherheitsvorschriften, Schiessen auf 300 Meter und Waffenpflege.</p><p>Die Ausbildung von Jungschützen und -schützinnen liegt im Interesse der Armee und muss auf ihre Bedürfnisse abgestimmt sein. Sie ist deshalb Teil der vordienstlichen Ausbildung und wird von den Schiessvereinen durchgeführt. Der Bereich "Sport und ausserdienstliche Tätigkeiten" der Armee organisiert die Schulung von jährlich 300 bis 400 neuen Jungschützenleitern und -leiterinnen zentral und führt sie durch. Nach dieser Grundausbildung werden Leiter und Leiterinnen zu kurzen Wiederholungskursen aufgeboten, welche in der Kompetenz der Eidgenössischen Schiessoffiziere in Zusammenarbeit mit den Kantonalverbänden durchgeführt werden. Der Bereich "Sport und ausserdienstliche Tätigkeit" der Armee unterstützt diese Kurse administrativ.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In Schützenkreisen wird die subjektive Feststellung gemacht, dass sich die Schiessfertigkeit bei den Armeeangehörigen verschlechtert. Dies sei insbesondere beim obligatorischen Schiessen und beim Eidgenössischen Feldschiessen erkennbar. Selbst Unteroffiziere hätten oftmals Mühe, die beim Standschiessen unerlässlichen Korrekturen zu beherrschen. Es wurde auch moniert, dass in der militärischen Ausbildung eine Nachschulung der Schiessfertigkeit bei ungeübten Rekruten nur ungenügend erfolgt.</p><p>Sollte in der militärischen Ausbildung der Schiessfertigkeit keine grosse Bedeutung mehr beigemessen werden, sind auch die vordienstlichen Jungschützenkurse erheblich an Attraktivität und Bedeutung geschmälert.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Gibt es Leistungsindikatoren, z. B. eine regelmässige Auswertung der Ergebnisse beim Schützenabzeichen in den militärischen Einheiten, die über den Stand der Schiessfertigkeit in der Armee zuverlässige Aussagen ermöglichen?</p><p>2. Ist die ehemals vorhandene ausserordentlich hohe Schiessfertigkeit in der heutigen "Armee XXI" trotz geeigneter Waffe und Munition nebensächlich geworden? </p><p>3. Werden in der militärischen Ausbildung die allfälligen Defizite der Rekruten und der Ausbildner hinsichtlich Schiessfertigkeit noch gezielt beseitigt?</p><p>4. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass in einer der Neutralität und der Verteidigung verpflichteten Armee eine hohe Schiessfertigkeit die dissuasive Wirkung der Armee wesentlich erhöht und das Selbstvertrauen der Truppenangehörigen gestärkt wird?</p><p>5. Wäre es ein mögliches Szenario, den Schützenvereinen einen Leistungsauftrag für eine umfassende militärische Vorschulung in der Schiessfertigkeit zu geben?</p>
  • Gefährdete Schiessfertigkeit?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat erachtet die Schiessausbildung der Armeeangehörigen als einen wichtigen Pfeiler der Grundbereitschaft für eine glaubwürdige Armee. Er ist der Meinung, dass die Schiessfertigkeit grundsätzlich nicht gefährdet ist und setzt sich dafür ein, dass dies auch so bleibt.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. Die Armee hat die Prüfungen für die Schützenauszeichnungen von Sturmgewehr und Pistole in ihrem Reglement "Auszeichnungen" (Regl 51.4) geregelt und führt sie in Rekruten- und Kaderschulen obligatorisch durch. Die Schützenauszeichnungen können überdies auch vor- und ausserdienstlich erworben werden.</p><p>Dank dem Eintrag dieser Leistungen im Dienstbüchlein, im Schiessbüchlein und im Leistungsausweis verfügt die Armee über eine Basis für grundsätzliche Aussagen. Auf der Stufe Armee werden aus Ressourcengründen keine gesamtheitlichen Statistiken geführt. Die Ausbildungsverantwortlichen haben aber keine signifikanten Schwankungen in den Ergebnissen feststellen können.</p><p>2. Die Schiessausbildung hat in der heutigen Armee nicht an Bedeutung verloren. Im Gegenteil, sie wurde sogar verbessert. Die Armee hat die frühere "Neue Gefechtsschiesstechnik"' optimiert und betrachtet sie heute als die militärische Schiessausbildung; das Präzisionsschiessen bleibt Teil dieser Schiessausbildung. In den ersten sieben Wochen allgemeiner Grundausbildung der Rekrutenschulen werden für die Schulung jedes Rekruten an der persönlichen Waffe mindestens 35 Stunden eingesetzt; dazu kommen je nach Funktion noch weitere 8 bis 40 Stunden. Die Wiederholungskurse dienen der Weiterführung der militärischen Schiessausbildung. Das Präzisionsschiessen wird während diesen Jahren über die ausserdienstliche obligatorische Schiesspflicht weiter gepflegt.</p><p>3. Jeder Schütze muss beim Schiessen bestimmte Kriterien erfüllen, die mit einem Controllingsystem erfasst werden. Bei Nichterfüllung wird das Defizit mit Nacharbeit möglichst behoben. Die Ausbilder absolvieren dazu in der Regel eine praktische Kadervorbereitung.</p><p>4. Der Bundesrat kennt die Bedeutung der militärischen Schiessfertigkeit der Armeeangehörigen als ein Element der dissuasiven Wirkung unserer Armee. Ebenso wichtig für die Erfüllung der verfassungsmässigen Armeeaufträge sind auch andere Elemente, nämlich eine glaubhafte Doktrin, eine einsatznahe Ausbildung für alle Stufen sowie moderne Kollektivwaffen und Geräte, welche die Truppe gekonnt zu bedienen weiss.</p><p>Der Bundesrat ist sich zudem bewusst, dass auch die Leistungen der Truppe in subsidiären Sicherungseinsätzen und die Leistungen freiwilliger Armeeangehöriger in internationalen friedenssichernden Einsätzen für die Qualität unserer Milizarmee zeugen.</p><p>5. Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport hat mit dem Schweizer Schiesssportverband (SSV) seit dem 15. Dezember 1998 eine Leistungsvereinbarung getroffen. Diese regelt die Zusammenarbeit sowie die Rechte und Pflichten im ausserdienstlichen Schiesswesen nach den heute gültigen Rechtsgrundlagen. Eingeschlossen ist die Regelung der finanziellen Leistungen des Bundes gegenüber dem SSV und den Schiessvereinen. Auch die Schwerpunkte für die Organisation und Durchführung des Eidgenössischen Feldschiessens werden in der Vereinbarung umschrieben.</p><p>Die Verantwortlichen des SSV arbeiten überdies sehr eng mit der Armee - insbesondere mit dem Bereich "Sport und ausserdienstliche Ausbildung" - zusammen. Ergebnis ist u. a. ein Konzept für die Organisation und Durchführung der Nachschiesskurse ab 2004, das von den Verantwortlichen der kantonalen Schützenverbände bestätigt worden ist.</p><p>Auch wenn sich das ausserdienstliche Schiessen in verschiedenen Belangen vom militärischen Schiessen unterscheidet, bestehen verschiedene gemeinsame Ausbildungsbereiche, welche die Armee nutzen will, namentlich: Waffenkenntnis, Umgang mit der Waffe, Sicherheitsvorschriften, Schiessen auf 300 Meter und Waffenpflege.</p><p>Die Ausbildung von Jungschützen und -schützinnen liegt im Interesse der Armee und muss auf ihre Bedürfnisse abgestimmt sein. Sie ist deshalb Teil der vordienstlichen Ausbildung und wird von den Schiessvereinen durchgeführt. Der Bereich "Sport und ausserdienstliche Tätigkeiten" der Armee organisiert die Schulung von jährlich 300 bis 400 neuen Jungschützenleitern und -leiterinnen zentral und führt sie durch. Nach dieser Grundausbildung werden Leiter und Leiterinnen zu kurzen Wiederholungskursen aufgeboten, welche in der Kompetenz der Eidgenössischen Schiessoffiziere in Zusammenarbeit mit den Kantonalverbänden durchgeführt werden. Der Bereich "Sport und ausserdienstliche Tätigkeit" der Armee unterstützt diese Kurse administrativ.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In Schützenkreisen wird die subjektive Feststellung gemacht, dass sich die Schiessfertigkeit bei den Armeeangehörigen verschlechtert. Dies sei insbesondere beim obligatorischen Schiessen und beim Eidgenössischen Feldschiessen erkennbar. Selbst Unteroffiziere hätten oftmals Mühe, die beim Standschiessen unerlässlichen Korrekturen zu beherrschen. Es wurde auch moniert, dass in der militärischen Ausbildung eine Nachschulung der Schiessfertigkeit bei ungeübten Rekruten nur ungenügend erfolgt.</p><p>Sollte in der militärischen Ausbildung der Schiessfertigkeit keine grosse Bedeutung mehr beigemessen werden, sind auch die vordienstlichen Jungschützenkurse erheblich an Attraktivität und Bedeutung geschmälert.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Gibt es Leistungsindikatoren, z. B. eine regelmässige Auswertung der Ergebnisse beim Schützenabzeichen in den militärischen Einheiten, die über den Stand der Schiessfertigkeit in der Armee zuverlässige Aussagen ermöglichen?</p><p>2. Ist die ehemals vorhandene ausserordentlich hohe Schiessfertigkeit in der heutigen "Armee XXI" trotz geeigneter Waffe und Munition nebensächlich geworden? </p><p>3. Werden in der militärischen Ausbildung die allfälligen Defizite der Rekruten und der Ausbildner hinsichtlich Schiessfertigkeit noch gezielt beseitigt?</p><p>4. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass in einer der Neutralität und der Verteidigung verpflichteten Armee eine hohe Schiessfertigkeit die dissuasive Wirkung der Armee wesentlich erhöht und das Selbstvertrauen der Truppenangehörigen gestärkt wird?</p><p>5. Wäre es ein mögliches Szenario, den Schützenvereinen einen Leistungsauftrag für eine umfassende militärische Vorschulung in der Schiessfertigkeit zu geben?</p>
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