Was kosten die persönlichen Vorstösse?
- ShortId
-
04.1029
- Id
-
20041029
- Updated
-
25.06.2025 01:40
- Language
-
de
- Title
-
Was kosten die persönlichen Vorstösse?
- AdditionalIndexing
-
421;Kostenrechnung;parlamentarischer Vorstoss;Aufgaben des Parlaments;Beziehung Legislative-Exekutive
- 1
-
- L05K0803010201, parlamentarischer Vorstoss
- L05K0703020201, Kostenrechnung
- L04K08030201, Beziehung Legislative-Exekutive
- L03K080302, Aufgaben des Parlaments
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat wünscht sich den verantwortungsbewussten Umgang mit dem Instrument des persönlichen Vorstosses, wie er in der vorliegenden Anfrage konkret geschildert wird. In der Tat verfügen die Parlamentarierinnen und Parlamentarier - nebst den persönlichen Vorstössen - über vielfältige Mitwirkungs- und Einwirkungsmöglichkeiten bei der Politikgestaltung. Oft ist gerade nicht ein Vorstoss das geeignete Mittel zur Erreichung eines Zieles. Die wesentliche Arbeit wird in den Fraktionen, den Legislativ- und Aufsichtskommissionen geleistet. Sie ist zwar für die Öffentlichkeit weniger wahrnehmbar, aber in ihrer Wirkung oft nachhaltiger. Vielfach genügen einfache telefonische Erkundigungen direkt bei den verantwortlichen Dienststellen in der Verwaltung und sind weit kostengünstiger als die Lancierung eines Vorstosses mit entsprechendem Inhalt. Eine statistische Auswertung der Zahl der von einem Parlamentsmitglied eingereichten Vorstösse lässt denn auch kaum Rückschlüsse zu auf den Umfang seines Einflusses auf die Politikgestaltung.</p><p>Der Bundesrat dankt der Fragestellerin dafür, dass sie auch mit diesem Vorstoss keine unnötigen Kosten verursachen will und lediglich eine pauschale Beantwortung verlangt. Damit wird ein Beitrag zur Verwesentlichung des Vorstoss-Instrumentes geleistet, wie ihn auch das neue Parlamentsgesetz anstrebt.</p><p>1. Im Jahre 1999 hat die Parlamentarische Verwaltungskontrollstelle (PVK) einen ausführlichen Bericht mit dem Titel "Parlamentarische Vorstösse. Verfahren, Statistiken, Kosten und das Vorstosswesen betreffende Änderungsvorschläge" verfasst (Schlussbericht zuhanden der Koordinationsgruppe der Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat vom 25. Februar 1999, http://www.parlament.ch/homepage/ko-au-pvk/ko-au-pvk-herunterladen.htm). In diesem Dokument wird über umfangreiche Abklärungen bezüglich der Kosten berichtet, welche ein Vorstoss seitens des Bundesrates und der Verwaltung bis zur Ablieferung der Antwort an die Räte verursacht. Mit Erhebungsbögen und Interviews wurden die Kosten von 40 Vorstössen analysiert. Demnach kosteten der "günstigste" Vorstoss 970 Franken und der "teuerste" Vorstoss 8000 Franken. Die Untersuchung kam auf einen Mittelwert von 4080 Franken je Vorstoss. Es wurde nicht ausgeschlossen, dass der effektive Betrag höher liegen könnte, weil es sich um nachträgliche sehr vorsichtige Aufwandschätzungen gehandelt hatte. Der Bundesrat geht davon aus, dass diese Überlegungen auch heute noch gültig sind und dass die tatsächlichen Kosten durchaus höher liegen könnten.</p><p>Für die Betreuung der Vorstösse parlamentsseitig (ab Einreichung, Bearbeitung und Erfassung in der Datenbank Curia vista, Übermittlung an die Bundesverwaltung, Bundeskanzlei, Weiterbearbeitung nach Eingang der bundesrätlichen Antwort bis zur Traktandierung in den Räten und Verarbeitung der Ergebnisse) liegen keine Berechnungen vor.</p><p>Im Rahmen der im Bericht des Bundesrates zur Legislaturplanung angekündigten Verwaltungsreform wird auch die Frage der Kostenzuteilung thematisiert werden müssen. Nur mit einer vollständigen Kostenerhebung und -zuteilung können auch die Kosten von parlamentarischen Vorstössen transparent ausgewiesen werden.</p><p>2. In den vier Jahren der Legislaturperiode 1999-2003 hatte der Bundesrat etwas über 3600 Vorstösse zu beantworten. Die Hochrechnung mit dem Mittelwert von 4080 Franken je Vorstoss führt zu Gesamtkosten von rund 14,7 Millionen Franken. Hinzu kommen Kosten, die sich aus dem Rückstau an Vorstössen ergeben, welche der Bundesrat zwar beantwortet hat, die aber vom Parlament (Nationalrat) nicht sofort behandelt werden. Diese Vorstösse müssen in den Departementen permanent "gepflegt" werden und verursachen laufend weitere Kosten (z. B. Abstimmung mit neuesten parlamentarischen Beschlüssen, wiederholte Dossieraufbereitung im Hinblick auf die Traktandierung in den Räten). Es sei auch darauf hingewiesen, dass in den letzten Jahren 17 Prozent aller Vorstösse der Zeitguillotine zum Opfer gefallen sind, d. h. vom Nationalrat gar nie behandelt wurden. Gegenwärtig beläuft sich die Zahl hängiger Vorstösse im Nationalrat auf über 700, also etwa auf die Grössenordnung einer Jahresmenge.</p><p>3. Einfache Anfragen (heute: Anfragen) und Interpellationen führen grundsätzlich zu keinen weiteren Folgekosten. Anders verhält es sich bei den Motionen, Postulaten und Empfehlungen, die von den Räten überwiesen worden sind. In den vier Jahren der Legislaturperiode 1999-2003 beläuft sich die Zahl solcher überwiesener Vorstösse insgesamt auf über 950.</p><p>Es ist nicht möglich, die Folgekosten verlässlich zu beziffern oder auch nur annähernd seriös zu schätzen. In gewissen Fällen, wenn z. B. die Ausarbeitung eines Postulatsberichtes verlangt wird, könnten Angaben mittels einer Untersuchung analog jener der PVK gewonnen werden. Verlangt aber beispielsweise eine Motion die Vorlage eines neuen Gesetzes samt Botschaft, so sind diese Aktivitäten nicht zu unterscheiden von den übrigen gesetzgeberischen Tätigkeiten (beispielsweise aufgrund einer parlamentarischen Initiative oder Volksinitiative).</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ganz bewusst habe ich bis heute auf die Einreichung eines persönlichen Vorstosses verzichtet. Dies habe ich vor den Neuwahlen im Herbst 2003 gegenüber meinen Wählerinnen und Wählern mit den daraus resultierenden beträchtlichen Kostenfolgen für die Erarbeitung einerseits und die Umsetzung andererseits begründet. Die Interessen meines Kantons will ich weiterhin durch direkte Kontaktnahme mit den verantwortlichen Bundesstellen und durch Wortmeldungen in Kommissionen und im Ständerat wirksam vertreten.</p><p>Ich bitte den Bundesrat deshalb, mir folgende Fragen schriftlich zu beantworten:</p><p>1. Wie viel kostet die Erarbeitung der Beantwortung eines einzelnen parlamentarischen Vorstosses?</p><p>2. Wie viel Geld wurde dafür seitens des Bundes in der Legislatur 1999 bis 2003 insgesamt aufgewendet?</p><p>3. Wie hoch beziffern sich die Folgekosten aus der Gutheissung von Vorstössen in der gleichen Zeit?</p><p>Ich erachte es als zweckmässig, wenn Sie für diese Beantwortung meiner drei Fragen lediglich mit pauschalen Frankenbeträgen operieren und danke Ihnen im Voraus dafür bestens.</p>
- Was kosten die persönlichen Vorstösse?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat wünscht sich den verantwortungsbewussten Umgang mit dem Instrument des persönlichen Vorstosses, wie er in der vorliegenden Anfrage konkret geschildert wird. In der Tat verfügen die Parlamentarierinnen und Parlamentarier - nebst den persönlichen Vorstössen - über vielfältige Mitwirkungs- und Einwirkungsmöglichkeiten bei der Politikgestaltung. Oft ist gerade nicht ein Vorstoss das geeignete Mittel zur Erreichung eines Zieles. Die wesentliche Arbeit wird in den Fraktionen, den Legislativ- und Aufsichtskommissionen geleistet. Sie ist zwar für die Öffentlichkeit weniger wahrnehmbar, aber in ihrer Wirkung oft nachhaltiger. Vielfach genügen einfache telefonische Erkundigungen direkt bei den verantwortlichen Dienststellen in der Verwaltung und sind weit kostengünstiger als die Lancierung eines Vorstosses mit entsprechendem Inhalt. Eine statistische Auswertung der Zahl der von einem Parlamentsmitglied eingereichten Vorstösse lässt denn auch kaum Rückschlüsse zu auf den Umfang seines Einflusses auf die Politikgestaltung.</p><p>Der Bundesrat dankt der Fragestellerin dafür, dass sie auch mit diesem Vorstoss keine unnötigen Kosten verursachen will und lediglich eine pauschale Beantwortung verlangt. Damit wird ein Beitrag zur Verwesentlichung des Vorstoss-Instrumentes geleistet, wie ihn auch das neue Parlamentsgesetz anstrebt.</p><p>1. Im Jahre 1999 hat die Parlamentarische Verwaltungskontrollstelle (PVK) einen ausführlichen Bericht mit dem Titel "Parlamentarische Vorstösse. Verfahren, Statistiken, Kosten und das Vorstosswesen betreffende Änderungsvorschläge" verfasst (Schlussbericht zuhanden der Koordinationsgruppe der Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat vom 25. Februar 1999, http://www.parlament.ch/homepage/ko-au-pvk/ko-au-pvk-herunterladen.htm). In diesem Dokument wird über umfangreiche Abklärungen bezüglich der Kosten berichtet, welche ein Vorstoss seitens des Bundesrates und der Verwaltung bis zur Ablieferung der Antwort an die Räte verursacht. Mit Erhebungsbögen und Interviews wurden die Kosten von 40 Vorstössen analysiert. Demnach kosteten der "günstigste" Vorstoss 970 Franken und der "teuerste" Vorstoss 8000 Franken. Die Untersuchung kam auf einen Mittelwert von 4080 Franken je Vorstoss. Es wurde nicht ausgeschlossen, dass der effektive Betrag höher liegen könnte, weil es sich um nachträgliche sehr vorsichtige Aufwandschätzungen gehandelt hatte. Der Bundesrat geht davon aus, dass diese Überlegungen auch heute noch gültig sind und dass die tatsächlichen Kosten durchaus höher liegen könnten.</p><p>Für die Betreuung der Vorstösse parlamentsseitig (ab Einreichung, Bearbeitung und Erfassung in der Datenbank Curia vista, Übermittlung an die Bundesverwaltung, Bundeskanzlei, Weiterbearbeitung nach Eingang der bundesrätlichen Antwort bis zur Traktandierung in den Räten und Verarbeitung der Ergebnisse) liegen keine Berechnungen vor.</p><p>Im Rahmen der im Bericht des Bundesrates zur Legislaturplanung angekündigten Verwaltungsreform wird auch die Frage der Kostenzuteilung thematisiert werden müssen. Nur mit einer vollständigen Kostenerhebung und -zuteilung können auch die Kosten von parlamentarischen Vorstössen transparent ausgewiesen werden.</p><p>2. In den vier Jahren der Legislaturperiode 1999-2003 hatte der Bundesrat etwas über 3600 Vorstösse zu beantworten. Die Hochrechnung mit dem Mittelwert von 4080 Franken je Vorstoss führt zu Gesamtkosten von rund 14,7 Millionen Franken. Hinzu kommen Kosten, die sich aus dem Rückstau an Vorstössen ergeben, welche der Bundesrat zwar beantwortet hat, die aber vom Parlament (Nationalrat) nicht sofort behandelt werden. Diese Vorstösse müssen in den Departementen permanent "gepflegt" werden und verursachen laufend weitere Kosten (z. B. Abstimmung mit neuesten parlamentarischen Beschlüssen, wiederholte Dossieraufbereitung im Hinblick auf die Traktandierung in den Räten). Es sei auch darauf hingewiesen, dass in den letzten Jahren 17 Prozent aller Vorstösse der Zeitguillotine zum Opfer gefallen sind, d. h. vom Nationalrat gar nie behandelt wurden. Gegenwärtig beläuft sich die Zahl hängiger Vorstösse im Nationalrat auf über 700, also etwa auf die Grössenordnung einer Jahresmenge.</p><p>3. Einfache Anfragen (heute: Anfragen) und Interpellationen führen grundsätzlich zu keinen weiteren Folgekosten. Anders verhält es sich bei den Motionen, Postulaten und Empfehlungen, die von den Räten überwiesen worden sind. In den vier Jahren der Legislaturperiode 1999-2003 beläuft sich die Zahl solcher überwiesener Vorstösse insgesamt auf über 950.</p><p>Es ist nicht möglich, die Folgekosten verlässlich zu beziffern oder auch nur annähernd seriös zu schätzen. In gewissen Fällen, wenn z. B. die Ausarbeitung eines Postulatsberichtes verlangt wird, könnten Angaben mittels einer Untersuchung analog jener der PVK gewonnen werden. Verlangt aber beispielsweise eine Motion die Vorlage eines neuen Gesetzes samt Botschaft, so sind diese Aktivitäten nicht zu unterscheiden von den übrigen gesetzgeberischen Tätigkeiten (beispielsweise aufgrund einer parlamentarischen Initiative oder Volksinitiative).</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ganz bewusst habe ich bis heute auf die Einreichung eines persönlichen Vorstosses verzichtet. Dies habe ich vor den Neuwahlen im Herbst 2003 gegenüber meinen Wählerinnen und Wählern mit den daraus resultierenden beträchtlichen Kostenfolgen für die Erarbeitung einerseits und die Umsetzung andererseits begründet. Die Interessen meines Kantons will ich weiterhin durch direkte Kontaktnahme mit den verantwortlichen Bundesstellen und durch Wortmeldungen in Kommissionen und im Ständerat wirksam vertreten.</p><p>Ich bitte den Bundesrat deshalb, mir folgende Fragen schriftlich zu beantworten:</p><p>1. Wie viel kostet die Erarbeitung der Beantwortung eines einzelnen parlamentarischen Vorstosses?</p><p>2. Wie viel Geld wurde dafür seitens des Bundes in der Legislatur 1999 bis 2003 insgesamt aufgewendet?</p><p>3. Wie hoch beziffern sich die Folgekosten aus der Gutheissung von Vorstössen in der gleichen Zeit?</p><p>Ich erachte es als zweckmässig, wenn Sie für diese Beantwortung meiner drei Fragen lediglich mit pauschalen Frankenbeträgen operieren und danke Ihnen im Voraus dafür bestens.</p>
- Was kosten die persönlichen Vorstösse?
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