Frauenförderung in der Bundesverwaltung
- ShortId
-
04.1031
- Id
-
20041031
- Updated
-
24.06.2025 23:23
- Language
-
de
- Title
-
Frauenförderung in der Bundesverwaltung
- AdditionalIndexing
-
04;12;Personalverwaltung;Gleichstellung von Mann und Frau;Organigramm;Eidgenössisches Personalamt;Frauenförderung;Bundesverwaltung
- 1
-
- L04K08060103, Bundesverwaltung
- L04K05020305, Gleichstellung von Mann und Frau
- L04K01010401, Frauenförderung
- L04K07020102, Personalverwaltung
- L05K0703050203, Organigramm
- L04K08040509, Eidgenössisches Personalamt
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Empfehlungen im Bericht an den Bundesrat über die zweite Frauenförderungsperiode in der allgemeinen Bundesverwaltung 1996-1999 wurden vom Bundesrat am 18. Oktober 2000 in konkrete Aufträge umgewandelt. Ziffer 24 der angepassten, am 1. März 2003 in Kraft getretenen Weisungen des Bundesrates zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung (Chancengleichheitsweisungen) übernimmt die fünfte Empfehlung sinngemäss.</p><p>Dieser Auftrag wurde 2003 mit der Aufschaltung des Aufgabenbeschriebes für Beauftragte für die Chancengleichheit von Frau und Mann auf Departements- und Amtsebene auf das elektronische verwaltungsinterne Führungs- und Personalhandbuch FPH (http://eww.epa.admin.ch/services/fph/d/index.htm) erfüllt. Das FPH steht allen Mitarbeitenden der Bundesverwaltung zur Verfügung. Die Umsetzungsverantwortung liegt bei den Departementen bzw. bei den Ämtern. Der Ende 2004 vorliegende Bericht wird ansatzweise über die Ergebnisse Auskunft geben.</p><p>2. Bis Ende 2003 war für die Umsetzung von Aufträgen, welche die Chancengleichheit betreffen, der Bereich Förderungsprogramme des EPA verantwortlich. Seit 1. Januar 2004 befasst sich das Ressort Ausbildung im Geschäftsbereich Personal-, Organisations- und Kulturentwicklung mit der Chancengleichheit von Frau und Mann. Im Staatskalender (http://www.staatskalender.admin.ch), welcher für die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung ungleich wichtiger als das EPA-Organigramm ist, wird die Chancengleichheit weiterhin speziell erwähnt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im neuen Organigramm des Eidgenössischen Personalamts (EPA) sind die Geschäftsbereiche neu strukturiert. Dabei sticht ins Auge, dass an keiner Stelle Frauenförderung oder Gleichstellung als spezieller Bereich erwähnt ist.</p><p>Im Bericht des EPA an den Bundesrat über die zweite Frauenförderungsperiode in der allgemeinen Bundesverwaltung 1996-1999 (ein aktuellerer Bericht ist mir nicht bekannt) werden fünf Empfehlungen formuliert. Die fünfte Empfehlung lautet:</p><p>"Das EFD (EPA) erarbeitet zusammen mit den Departementen einheitliche Standards für die Fachpersonen und Gleichstellungsbeauftragten. Es geht insbesondere darum, die Stellung der Gleichstellungsbeauftragten zu verbessern und ihre Kompetenzen zu erhöhen. Dies soll in den Pflichtenheften und bei der Einreihung zum Ausdruck kommen."</p><p>Ich bitte um Auskunft darüber, wie die Empfehlung(en) des erwähnten Berichtes umgesetzt wurde(n), welche Stelle im EPA dafür zuständig ist und welche Ergebnisse verzeichnet werden.</p><p>Im Weiteren interessiert mich, weshalb die zuständige Person für Gleichstellung im EPA im Organigramm nicht erscheint.</p>
- Frauenförderung in der Bundesverwaltung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Die Empfehlungen im Bericht an den Bundesrat über die zweite Frauenförderungsperiode in der allgemeinen Bundesverwaltung 1996-1999 wurden vom Bundesrat am 18. Oktober 2000 in konkrete Aufträge umgewandelt. Ziffer 24 der angepassten, am 1. März 2003 in Kraft getretenen Weisungen des Bundesrates zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung (Chancengleichheitsweisungen) übernimmt die fünfte Empfehlung sinngemäss.</p><p>Dieser Auftrag wurde 2003 mit der Aufschaltung des Aufgabenbeschriebes für Beauftragte für die Chancengleichheit von Frau und Mann auf Departements- und Amtsebene auf das elektronische verwaltungsinterne Führungs- und Personalhandbuch FPH (http://eww.epa.admin.ch/services/fph/d/index.htm) erfüllt. Das FPH steht allen Mitarbeitenden der Bundesverwaltung zur Verfügung. Die Umsetzungsverantwortung liegt bei den Departementen bzw. bei den Ämtern. Der Ende 2004 vorliegende Bericht wird ansatzweise über die Ergebnisse Auskunft geben.</p><p>2. Bis Ende 2003 war für die Umsetzung von Aufträgen, welche die Chancengleichheit betreffen, der Bereich Förderungsprogramme des EPA verantwortlich. Seit 1. Januar 2004 befasst sich das Ressort Ausbildung im Geschäftsbereich Personal-, Organisations- und Kulturentwicklung mit der Chancengleichheit von Frau und Mann. Im Staatskalender (http://www.staatskalender.admin.ch), welcher für die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung ungleich wichtiger als das EPA-Organigramm ist, wird die Chancengleichheit weiterhin speziell erwähnt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im neuen Organigramm des Eidgenössischen Personalamts (EPA) sind die Geschäftsbereiche neu strukturiert. Dabei sticht ins Auge, dass an keiner Stelle Frauenförderung oder Gleichstellung als spezieller Bereich erwähnt ist.</p><p>Im Bericht des EPA an den Bundesrat über die zweite Frauenförderungsperiode in der allgemeinen Bundesverwaltung 1996-1999 (ein aktuellerer Bericht ist mir nicht bekannt) werden fünf Empfehlungen formuliert. Die fünfte Empfehlung lautet:</p><p>"Das EFD (EPA) erarbeitet zusammen mit den Departementen einheitliche Standards für die Fachpersonen und Gleichstellungsbeauftragten. Es geht insbesondere darum, die Stellung der Gleichstellungsbeauftragten zu verbessern und ihre Kompetenzen zu erhöhen. Dies soll in den Pflichtenheften und bei der Einreihung zum Ausdruck kommen."</p><p>Ich bitte um Auskunft darüber, wie die Empfehlung(en) des erwähnten Berichtes umgesetzt wurde(n), welche Stelle im EPA dafür zuständig ist und welche Ergebnisse verzeichnet werden.</p><p>Im Weiteren interessiert mich, weshalb die zuständige Person für Gleichstellung im EPA im Organigramm nicht erscheint.</p>
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