Armeeplanung. Was soll eine weitere Bestandesreduktion auf 50 000 AdA?

ShortId
04.1032
Id
20041032
Updated
24.06.2025 21:16
Language
de
Title
Armeeplanung. Was soll eine weitere Bestandesreduktion auf 50 000 AdA?
AdditionalIndexing
09;Milizsystem;Leistungsauftrag;Armee;Militärdienstpflicht;Abbau der Streitkräfte;Armeeangehöriger
1
  • L03K040203, Armee
  • L04K04020303, Armeeangehöriger
  • L05K0401010101, Abbau der Streitkräfte
  • L05K0402031002, Militärdienstpflicht
  • L04K08070104, Milizsystem
  • L05K0806010105, Leistungsauftrag
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Weder die allgemeine Wehrpflicht noch das Milizsystem stehen zur Diskussion. Die vorgelegten Fragen beruhen nach Ansicht des Bundesrates auf einem Missverständnis.</p><p>Für das Konzept einer dynamischen Raumsicherungsoperation, wie es in den neuen Führungsreglementen der Armee beschrieben ist, wurde von einem Kräfteansatz von 50 000 gleichzeitig im Einsatz stehenden Armeeangehörigen ausgegangen. Unter der Annahme eines zweijährigen Einsatzes und - aus verschiedenen, u. a. auch volkswirtschaftlichen Gründen - einer halbjährlichen Ablösung wären demnach Aktive und Reserveverbände im Umfang des Bestandes der heutigen Armee notwendig (200 000 Angehörige der Armee; exklusive Rekrutenschulen). Eine Interpretation, wonach die Armeeplanung eine Reduktion des Armeebestandes auf 50 000 vorsehe, ist falsch.</p><p>Das VBS muss sich aber im Rahmen des sich laufend verändernden Umfeldes und der zu erwartenden weiteren finanziellen Einschränkungen mit der Weiterentwicklung der Armee befassen und dementsprechende Planungen erarbeiten. Artikel 149b des Militärgesetzes leistet Gewähr, dass Bundesrat und Parlament die Weiterentwicklung der Armee politisch begleiten können.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In letzter Zeit kursieren Meldungen darüber, dass der Stab Armeeplanung bereits an der Planung für einen weiteren Abbau der Schweizer Armee arbeitet.</p><p>Der Chef Planung berichtete darüber in einem Referat an einer Industrieorientierung in Bern am 29. Oktober 2003. Auch der Chef der Armee äusserte sich in gleichem Sinne vor der Offiziersgesellschaft Neuenburg.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Trifft es zu, dass Planungen für eine Bestandesreduktion in diesem Umfang laufen?</p><p>2. Glaubt er, dass die Aufträge der Armee auch mit diesem reduzierten Bestand erfüllt werden können?</p><p>3. Falls nein, welcher Teil der Aufträge müsste reduziert oder gar aufgegeben werden?</p><p>4. Kann das Milizprinzip auch unter diesen Gegebenheiten noch eine Chance haben?</p><p>5. Sieht er mit einer solchen Reduktion die allgemeine Wehrpflicht nicht gefährdet, und wie lässt sich die Wehrgerechtigkeit noch verwirklichen?</p>
  • Armeeplanung. Was soll eine weitere Bestandesreduktion auf 50 000 AdA?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Weder die allgemeine Wehrpflicht noch das Milizsystem stehen zur Diskussion. Die vorgelegten Fragen beruhen nach Ansicht des Bundesrates auf einem Missverständnis.</p><p>Für das Konzept einer dynamischen Raumsicherungsoperation, wie es in den neuen Führungsreglementen der Armee beschrieben ist, wurde von einem Kräfteansatz von 50 000 gleichzeitig im Einsatz stehenden Armeeangehörigen ausgegangen. Unter der Annahme eines zweijährigen Einsatzes und - aus verschiedenen, u. a. auch volkswirtschaftlichen Gründen - einer halbjährlichen Ablösung wären demnach Aktive und Reserveverbände im Umfang des Bestandes der heutigen Armee notwendig (200 000 Angehörige der Armee; exklusive Rekrutenschulen). Eine Interpretation, wonach die Armeeplanung eine Reduktion des Armeebestandes auf 50 000 vorsehe, ist falsch.</p><p>Das VBS muss sich aber im Rahmen des sich laufend verändernden Umfeldes und der zu erwartenden weiteren finanziellen Einschränkungen mit der Weiterentwicklung der Armee befassen und dementsprechende Planungen erarbeiten. Artikel 149b des Militärgesetzes leistet Gewähr, dass Bundesrat und Parlament die Weiterentwicklung der Armee politisch begleiten können.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In letzter Zeit kursieren Meldungen darüber, dass der Stab Armeeplanung bereits an der Planung für einen weiteren Abbau der Schweizer Armee arbeitet.</p><p>Der Chef Planung berichtete darüber in einem Referat an einer Industrieorientierung in Bern am 29. Oktober 2003. Auch der Chef der Armee äusserte sich in gleichem Sinne vor der Offiziersgesellschaft Neuenburg.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Trifft es zu, dass Planungen für eine Bestandesreduktion in diesem Umfang laufen?</p><p>2. Glaubt er, dass die Aufträge der Armee auch mit diesem reduzierten Bestand erfüllt werden können?</p><p>3. Falls nein, welcher Teil der Aufträge müsste reduziert oder gar aufgegeben werden?</p><p>4. Kann das Milizprinzip auch unter diesen Gegebenheiten noch eine Chance haben?</p><p>5. Sieht er mit einer solchen Reduktion die allgemeine Wehrpflicht nicht gefährdet, und wie lässt sich die Wehrgerechtigkeit noch verwirklichen?</p>
    • Armeeplanung. Was soll eine weitere Bestandesreduktion auf 50 000 AdA?

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