Abacha-Gelder. Rückführung an Opfer der Menschenrechtsverletzungen

ShortId
04.1036
Id
20041036
Updated
24.06.2025 21:04
Language
de
Title
Abacha-Gelder. Rückführung an Opfer der Menschenrechtsverletzungen
AdditionalIndexing
08;Rechtshilfe;politische Gewalt;Nigeria;Kapitalflucht;Entschädigung;Korruption;politische Verfolgung;Menschenrechte
1
  • L04K03040510, Nigeria
  • L05K1106020106, Kapitalflucht
  • L03K050202, Menschenrechte
  • L05K1001020402, Rechtshilfe
  • L05K0501020104, Korruption
  • L05K0507020201, Entschädigung
  • L03K040301, politische Gewalt
  • L04K04030105, politische Verfolgung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Einleitend ist festzuhalten, dass die 110 Millionen Franken im Rahmen eines durch den Kanton Genf geführten Strafverfahrens an Nigeria zurückerstattet worden sind, in welchem ein Finanzintermediär verurteilt worden ist, weil dieser die Hinterlegung eines Teiles der Abacha-Gelder in der Schweiz ermöglicht hatte. Dieser Betrag war nie Gegenstand des von Nigeria an die Schweiz gerichteten Rechtshilfeersuchens, weshalb sich das Bundesamt für Justiz mit dem Verwendungszweck dieser Gelder nicht auseinanderzusetzen hatte. Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass diese 110 Millionen Franken nicht an die nigerianische Regierung herausgegeben worden sind, sondern an die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel, namentlich um die Staatsschuld Nigerias zu reduzieren.</p><p>Im Fall Abacha wurde zudem im April 2004 ein Betrag von 50 Millionen US-Dollar an Nigeria herausgegeben, nachdem dieser Staat mit einer der betroffenen Personen eine diesbezügliche Vereinbarung getroffen hatte. Der Präsident Nigerias hat sich verpflichtet, diesen Betrag im Bereich des Sozial-, Erziehungs- und Gesundheitswesens zu verwenden.</p><p>Das Bundesamt für Justiz wird noch dieses Jahr über die Herausgabe weiterer Gelder in der Höhe von 500 Millionen US Dollar, welche im Rahmen des Rechtshilfeverfahrens gesperrt worden sind, entscheiden.</p><p>Antwort auf die gestellten Fragen</p><p>Die Schweiz ist grundsätzlich daran interessiert, dass vor der Herausgabe von gesperrten Vermögenswerten an das Ausland im beiderseitigen Einvernehmen und unter Wahrung der Souveränität des jeweils betroffenen Staates ein bestimmter und sinnvoller Verwendungszweck der Gelder festgesetzt wird.</p><p>Betreffend die Zweckbestimmung der noch herauszugebenden Vermögenswerte im Fall Abacha ist auf die öffentliche Erklärung der nigerianischen Finanzministerin anlässlich ihres Besuches in Bern im November 2003 hinzuweisen, wonach die rechtshilfeweise herausgegebenen Vermögenswerte für die Finanzierung von konkreten Projekten im Bereich der Infrastruktur (Strassen, Elektrizität), des Gesundheits- und des Erziehungswesens verwendet werden sollen. Die Finanzministerin hat zugesichert, dass eine Kontrolle (Monitoring) dieser Entwicklungsprojekte zwecks Transparenz gewährleistet sei, damit jegliche Zweifel betreffend das Schicksal der von der Schweiz herausgegebenen Vermögenswerte beseitigt würden.</p><p>Auf der Grundlage der Erklärungen der nigerianischen Finanzministerin verhandeln die schweizerischen Behörden derzeit mit den Vertretern der Republik Nigeria, um die Art der Zweckbestimmung der durch die Schweiz herauszugebenden Vermögenswerte zu definieren.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Juni 2003 entschied das Bundesamt für Justiz, dass Nigeria im Fall der Abacha-Gelder von der Schweiz Rechtshilfe erhält, sofern Nigeria gegenüber den Angeklagten ein faires Verfahren garantiert.</p><p>Da das Bundesgericht bezüglich der Einhaltung der Menschenrechte in Nigeria grosse Bedenken anmeldet, wird die Rechtshilfe nur unter präzisen Auflagen gewährt. Im Hinblick auf einen allfälligen Prozess gegen Abba, Maryam oder Mohammed Abacha muss die nigerianische Regierung garantieren, dass die physische und psychische Integrität der Angeklagten gewahrt wird und dass sie sich innert vernünftiger Frist vor einem unabhängigen und öffentlich tagenden Gericht wirksam verteidigen können. Die Auflagen des Bundesgerichtes gehen so weit, dass sie die Möglichkeit vorsehen, dass eine diplomatische Vertretung der Schweiz das Verfahren in Nigeria verfolgt und die allfälligen Angeklagten jederzeit ohne Überwachung besucht werden können.</p><p>In der Schweiz wurden im Rahmen des Genfer Strafverfahrens und teilweise auch im Rahmen des Rechtshilfeverfahrens Vermögenswerte in der Höhe von 618 Millionen US-Dollar blockiert. Nachdem das Bundesgericht die Rechtshilfe an Nigeria grundsätzlich gutgeheissen hat, haben sich die Schweizer Behörden bereit erklärt, auch im Hinblick auf die Rückerstattung der Vermögenswerte mit Nigeria zusammenzuarbeiten.</p><p>Mitte Dezember 2003 gab die Schweiz 110 Millionen Franken, die im Rahmen eines Verfahrens wegen Geldwäscherei auf Genfer Bankkonten eingefroren worden waren, zur Rückgabe an Nigeria frei.</p><p>Bei einer bedingungslosen Rückgabe der Gelder an die nigerianische Regierung müsste davon ausgegangen werden, dass das Geld nicht der nigerianischen Bevölkerung, sondern den politischen und wirtschaftlichen Eliten zugute käme, gilt doch Nigeria laut internationalen Untersuchungen als einer der korruptesten Staaten. Transparency International stuft Nigeria nach Bangladesch als Land mit der höchsten Korruptionsrate ein.</p><p>Fragen an den Bundesrat:</p><p>Die Schweizer Behörden haben sich - gerechtfertigterweise - für ein faires rechtliches Verfahren im Prozess gegen die Angehörigen von Abacha eingesetzt. Sind sie auch bereit, sich bei der Rückführung der Gelder an Nigeria für eine Lösung einzusetzen, die eine faire Entschädigung der Opfer von Menschenrechtsverletzungen, welche unter dem Abacha-Regime begangen wurden, vorsieht? Welche Massnahmen sind diesbezüglich vorgesehen?</p>
  • Abacha-Gelder. Rückführung an Opfer der Menschenrechtsverletzungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Einleitend ist festzuhalten, dass die 110 Millionen Franken im Rahmen eines durch den Kanton Genf geführten Strafverfahrens an Nigeria zurückerstattet worden sind, in welchem ein Finanzintermediär verurteilt worden ist, weil dieser die Hinterlegung eines Teiles der Abacha-Gelder in der Schweiz ermöglicht hatte. Dieser Betrag war nie Gegenstand des von Nigeria an die Schweiz gerichteten Rechtshilfeersuchens, weshalb sich das Bundesamt für Justiz mit dem Verwendungszweck dieser Gelder nicht auseinanderzusetzen hatte. Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass diese 110 Millionen Franken nicht an die nigerianische Regierung herausgegeben worden sind, sondern an die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel, namentlich um die Staatsschuld Nigerias zu reduzieren.</p><p>Im Fall Abacha wurde zudem im April 2004 ein Betrag von 50 Millionen US-Dollar an Nigeria herausgegeben, nachdem dieser Staat mit einer der betroffenen Personen eine diesbezügliche Vereinbarung getroffen hatte. Der Präsident Nigerias hat sich verpflichtet, diesen Betrag im Bereich des Sozial-, Erziehungs- und Gesundheitswesens zu verwenden.</p><p>Das Bundesamt für Justiz wird noch dieses Jahr über die Herausgabe weiterer Gelder in der Höhe von 500 Millionen US Dollar, welche im Rahmen des Rechtshilfeverfahrens gesperrt worden sind, entscheiden.</p><p>Antwort auf die gestellten Fragen</p><p>Die Schweiz ist grundsätzlich daran interessiert, dass vor der Herausgabe von gesperrten Vermögenswerten an das Ausland im beiderseitigen Einvernehmen und unter Wahrung der Souveränität des jeweils betroffenen Staates ein bestimmter und sinnvoller Verwendungszweck der Gelder festgesetzt wird.</p><p>Betreffend die Zweckbestimmung der noch herauszugebenden Vermögenswerte im Fall Abacha ist auf die öffentliche Erklärung der nigerianischen Finanzministerin anlässlich ihres Besuches in Bern im November 2003 hinzuweisen, wonach die rechtshilfeweise herausgegebenen Vermögenswerte für die Finanzierung von konkreten Projekten im Bereich der Infrastruktur (Strassen, Elektrizität), des Gesundheits- und des Erziehungswesens verwendet werden sollen. Die Finanzministerin hat zugesichert, dass eine Kontrolle (Monitoring) dieser Entwicklungsprojekte zwecks Transparenz gewährleistet sei, damit jegliche Zweifel betreffend das Schicksal der von der Schweiz herausgegebenen Vermögenswerte beseitigt würden.</p><p>Auf der Grundlage der Erklärungen der nigerianischen Finanzministerin verhandeln die schweizerischen Behörden derzeit mit den Vertretern der Republik Nigeria, um die Art der Zweckbestimmung der durch die Schweiz herauszugebenden Vermögenswerte zu definieren.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Juni 2003 entschied das Bundesamt für Justiz, dass Nigeria im Fall der Abacha-Gelder von der Schweiz Rechtshilfe erhält, sofern Nigeria gegenüber den Angeklagten ein faires Verfahren garantiert.</p><p>Da das Bundesgericht bezüglich der Einhaltung der Menschenrechte in Nigeria grosse Bedenken anmeldet, wird die Rechtshilfe nur unter präzisen Auflagen gewährt. Im Hinblick auf einen allfälligen Prozess gegen Abba, Maryam oder Mohammed Abacha muss die nigerianische Regierung garantieren, dass die physische und psychische Integrität der Angeklagten gewahrt wird und dass sie sich innert vernünftiger Frist vor einem unabhängigen und öffentlich tagenden Gericht wirksam verteidigen können. Die Auflagen des Bundesgerichtes gehen so weit, dass sie die Möglichkeit vorsehen, dass eine diplomatische Vertretung der Schweiz das Verfahren in Nigeria verfolgt und die allfälligen Angeklagten jederzeit ohne Überwachung besucht werden können.</p><p>In der Schweiz wurden im Rahmen des Genfer Strafverfahrens und teilweise auch im Rahmen des Rechtshilfeverfahrens Vermögenswerte in der Höhe von 618 Millionen US-Dollar blockiert. Nachdem das Bundesgericht die Rechtshilfe an Nigeria grundsätzlich gutgeheissen hat, haben sich die Schweizer Behörden bereit erklärt, auch im Hinblick auf die Rückerstattung der Vermögenswerte mit Nigeria zusammenzuarbeiten.</p><p>Mitte Dezember 2003 gab die Schweiz 110 Millionen Franken, die im Rahmen eines Verfahrens wegen Geldwäscherei auf Genfer Bankkonten eingefroren worden waren, zur Rückgabe an Nigeria frei.</p><p>Bei einer bedingungslosen Rückgabe der Gelder an die nigerianische Regierung müsste davon ausgegangen werden, dass das Geld nicht der nigerianischen Bevölkerung, sondern den politischen und wirtschaftlichen Eliten zugute käme, gilt doch Nigeria laut internationalen Untersuchungen als einer der korruptesten Staaten. Transparency International stuft Nigeria nach Bangladesch als Land mit der höchsten Korruptionsrate ein.</p><p>Fragen an den Bundesrat:</p><p>Die Schweizer Behörden haben sich - gerechtfertigterweise - für ein faires rechtliches Verfahren im Prozess gegen die Angehörigen von Abacha eingesetzt. Sind sie auch bereit, sich bei der Rückführung der Gelder an Nigeria für eine Lösung einzusetzen, die eine faire Entschädigung der Opfer von Menschenrechtsverletzungen, welche unter dem Abacha-Regime begangen wurden, vorsieht? Welche Massnahmen sind diesbezüglich vorgesehen?</p>
    • Abacha-Gelder. Rückführung an Opfer der Menschenrechtsverletzungen

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