Neue Kontrollen beim Einreisen in die USA
- ShortId
-
04.1038
- Id
-
20041038
- Updated
-
24.06.2025 21:32
- Language
-
de
- Title
-
Neue Kontrollen beim Einreisen in die USA
- AdditionalIndexing
-
08;12;Einreise von Ausländern/-innen;Datenschutz;Gegenseitigkeit;Datenerhebung;Personenkontrolle an der Grenze;USA
- 1
-
- L04K05060107, Einreise von Ausländern/-innen
- L06K070104040202, Personenkontrolle an der Grenze
- L04K03050305, USA
- L04K05020513, Datenschutz
- L04K12030402, Datenerhebung
- L04K05060205, Gegenseitigkeit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gemäss US-Gesetzgebung müssen alle Einreisen in die USA und Ausreisen aus den USA von Ausländerinnen und Ausländern elektronisch erfasst werden. Das am 5. Januar 2004 unter dem Namen "US-Visit" gestartete Programm sieht eine digitale Erfassung anhand des Reisepasses sowie der Gesichtsfotografie und der beiden Zeigefingerabdrücke vor. Das Programm wird schrittweise eingeführt. Ab dem 30. September 2004 unterstehen alle Ausländerinnen und Ausländer, somit auch Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die im Rahmen des Visa Waiver Program (VWP) ohne Visum einreisen können, dem neuen Ein- und Ausreiseregime. Dieses bezweckt nach Angaben der US-Behörden eine erhöhte Sicherheit für US-Bürger und Besucher, die Erleichterung des legalen Reise- und Handelsverkehrs, die Sicherstellung der Integrität der Einwanderungsbestimmungen sowie die Gewährleistung des Datenschutzes der ausländischen Besucherinnen und Besucher.</p><p>Parallel zum US-Visit-Programm sieht die US-Gesetzgebung weiter vor, dass ab dem 26. Oktober 2005 ausgestellte Reisepässe für die visumfreie Einreise im Rahmen des VWP maschinenlesbar sein müssen und elektronisch gespeicherte biometrische Daten gemäss den Standards der International Civil Aviation Organization enthalten müssen. Mit maschinenlesbaren Ausweisen, die vor diesem Datum ausgestellt wurden, ist die Einreise ohne Visum weiterhin möglich, falls das Ausstellungsland über ein Programm zur Einführung von maschinenlesbaren Reisepässen mit biometrischen Merkmalen verfügt.</p><p>Vor diesem Hintergrund beantwortet der Bundesrat die Anfrage wie folgt:</p><p>1. Die US-Behörden haben den Bundesrat vor der Ausdehnung des US-Visit-Programms auf Schweizer Bürgerinnen und Bürger nicht konsultiert. Mit diplomatischer Note vom 5. April 2004 der US-Botschaft in Bern wurde die Schweiz über die Anwendung von US-Visit auf alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die ab Ende September 2004 im Rahmen des VWP ohne Visum in die USA einreisen, informiert.</p><p>2. Es ist das Recht jedes Staates, die Voraussetzungen, unter denen Personen in sein Staatsgebiet einreisen und dieses verlassen, frei zu regeln. Mit der elektronischen Erfassung aller Ein- und Ausreisen von ausländischen Staatsangehörigen im Rahmen von US-Visit verstossen die USA weder gegen völkerrechtliche Verpflichtungen noch gegen bilaterale Abkommen mit der Schweiz. In Bezug auf den Datenschutz ist die US-Gesetzgebung massgebend.</p><p>Der Bundesrat hat keinen Grund zur Annahme, dass Persönlichkeitsrechte von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, die sich zu Besuchszwecken in die USA begeben, verletzt werden. Diesbezügliche Garantien kann er jedoch nicht abgeben. Er kann auch die Wirksamkeit des neuen Ein- und Ausreiseregistrierungssystems der USA nicht beurteilen.</p><p>3. Der Bundesrat sieht sich nicht veranlasst, die Ein- und Ausreisen von ausländischen Staatsangehörigen, weder allgemein noch speziell nur von US-Bürgerinnen und -Bürgern, elektronisch zu erfassen. Für den Bundesrat haben Migrationsprävention und Grenzsicherheit und wirtschaftliche Gesichtspunkte Vorrang vor allfälligen Reziprozitätsüberlegungen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Als Folge der Attentate vom 11. September 2001 auf ihrem Staatsgebiet haben die Vereinigten Staaten neue Einreisebestimmungen unter dem Namen "US-Visit" (US Visitor and Immigrant Status Indicator Technology) erlassen. Danach werden von ausländischen Staatsangehörigen, die in die USA einreisen, Fotos und Fingerabdrücke erfasst und in einer Datenbank gespeichert. Bislang galt diese Regelung nur für solche Staatsangehörige, die zur Erlangung einer Aufenthaltsbewilligung für die USA, auch einer befristeten, einer Visumspflicht unterlagen. Am 2. April dieses Jahres haben die US-Behörden angekündigt, diese Regelung ab dem kommenden 30. September auf jene 27 Staaten, darunter die Schweiz, auszudehnen, deren Angehörige gemäss dem "Visa Waiver Program" eine 90-tägige Aufenthaltsbewilligung für die USA ohne Visum bekommen können. Diese Massnahme wird von den amerikanischen Behörden mit der Gefahr begründet, dass Terroristen die Ausnahmebestimmungen für ihre Zwecke missbrauchen könnten.</p><p>Der Entscheid der US-Behörden wirft jedoch einige Fragen auf: Wie können wir sicher sein, dass die Datenbank mit den Fotos und den Fingerabdrücken absolut vertraulich behandelt wird? Wie ist garantiert, dass die Informationen in dieser Datenbank ausschliesslich für Identitätskontrollen genutzt werden? Die möglichen Verletzungen des Persönlichkeitsrechtes, die diese Massnahme mit sich bringt, stehen meines Erachtens in einem Missverhältnis zu ihrem wirklichen Nutzen.</p><p>Ständerat Eugen David brachte in seiner Interpellation 03.3308 ähnliche Sorgen in einem Zeitpunkt zum Ausdruck, als die Massnahme erst diskutiert wurde. Der Bundesrat hat in seiner Antwort vom 10. September 2003 gesagt, er werde die Sache aufmerksam verfolgen und zu gegebener Zeit entscheiden, was zu tun sei, namentlich ob auf die Anforderungen der US-Behörden mit entsprechenden Anforderungen seitens der Schweiz zu reagieren sei.</p><p>Die Entscheidung der US-Behörden liegt heute vor. Ich bitte den Bundesrat deshalb, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Haben die amerikanischen Behörden den Bundesrat konsultiert, bevor sie den Entscheid fällten, das Einreiseregime "US-Visit" ab dem 30. September 2004 auf Schweizer Staatsangehörige auszudehnen?</p><p>2. Was hält der Bundesrat von dieser Massnahme? Insbesondere: Wie schätzt er ihren Nutzen ein und wie ihre mögliche Gefährdung des Persönlichkeitsschutzes?</p><p>3. Erwägt der Bundesrat, nach dem Beispiel Brasiliens für Bürgerinnen und Bürger der USA, die in die Schweiz einreisen möchten, analoge Vorschriften zu erlassen?</p>
- Neue Kontrollen beim Einreisen in die USA
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Gemäss US-Gesetzgebung müssen alle Einreisen in die USA und Ausreisen aus den USA von Ausländerinnen und Ausländern elektronisch erfasst werden. Das am 5. Januar 2004 unter dem Namen "US-Visit" gestartete Programm sieht eine digitale Erfassung anhand des Reisepasses sowie der Gesichtsfotografie und der beiden Zeigefingerabdrücke vor. Das Programm wird schrittweise eingeführt. Ab dem 30. September 2004 unterstehen alle Ausländerinnen und Ausländer, somit auch Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die im Rahmen des Visa Waiver Program (VWP) ohne Visum einreisen können, dem neuen Ein- und Ausreiseregime. Dieses bezweckt nach Angaben der US-Behörden eine erhöhte Sicherheit für US-Bürger und Besucher, die Erleichterung des legalen Reise- und Handelsverkehrs, die Sicherstellung der Integrität der Einwanderungsbestimmungen sowie die Gewährleistung des Datenschutzes der ausländischen Besucherinnen und Besucher.</p><p>Parallel zum US-Visit-Programm sieht die US-Gesetzgebung weiter vor, dass ab dem 26. Oktober 2005 ausgestellte Reisepässe für die visumfreie Einreise im Rahmen des VWP maschinenlesbar sein müssen und elektronisch gespeicherte biometrische Daten gemäss den Standards der International Civil Aviation Organization enthalten müssen. Mit maschinenlesbaren Ausweisen, die vor diesem Datum ausgestellt wurden, ist die Einreise ohne Visum weiterhin möglich, falls das Ausstellungsland über ein Programm zur Einführung von maschinenlesbaren Reisepässen mit biometrischen Merkmalen verfügt.</p><p>Vor diesem Hintergrund beantwortet der Bundesrat die Anfrage wie folgt:</p><p>1. Die US-Behörden haben den Bundesrat vor der Ausdehnung des US-Visit-Programms auf Schweizer Bürgerinnen und Bürger nicht konsultiert. Mit diplomatischer Note vom 5. April 2004 der US-Botschaft in Bern wurde die Schweiz über die Anwendung von US-Visit auf alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die ab Ende September 2004 im Rahmen des VWP ohne Visum in die USA einreisen, informiert.</p><p>2. Es ist das Recht jedes Staates, die Voraussetzungen, unter denen Personen in sein Staatsgebiet einreisen und dieses verlassen, frei zu regeln. Mit der elektronischen Erfassung aller Ein- und Ausreisen von ausländischen Staatsangehörigen im Rahmen von US-Visit verstossen die USA weder gegen völkerrechtliche Verpflichtungen noch gegen bilaterale Abkommen mit der Schweiz. In Bezug auf den Datenschutz ist die US-Gesetzgebung massgebend.</p><p>Der Bundesrat hat keinen Grund zur Annahme, dass Persönlichkeitsrechte von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, die sich zu Besuchszwecken in die USA begeben, verletzt werden. Diesbezügliche Garantien kann er jedoch nicht abgeben. Er kann auch die Wirksamkeit des neuen Ein- und Ausreiseregistrierungssystems der USA nicht beurteilen.</p><p>3. Der Bundesrat sieht sich nicht veranlasst, die Ein- und Ausreisen von ausländischen Staatsangehörigen, weder allgemein noch speziell nur von US-Bürgerinnen und -Bürgern, elektronisch zu erfassen. Für den Bundesrat haben Migrationsprävention und Grenzsicherheit und wirtschaftliche Gesichtspunkte Vorrang vor allfälligen Reziprozitätsüberlegungen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Als Folge der Attentate vom 11. September 2001 auf ihrem Staatsgebiet haben die Vereinigten Staaten neue Einreisebestimmungen unter dem Namen "US-Visit" (US Visitor and Immigrant Status Indicator Technology) erlassen. Danach werden von ausländischen Staatsangehörigen, die in die USA einreisen, Fotos und Fingerabdrücke erfasst und in einer Datenbank gespeichert. Bislang galt diese Regelung nur für solche Staatsangehörige, die zur Erlangung einer Aufenthaltsbewilligung für die USA, auch einer befristeten, einer Visumspflicht unterlagen. Am 2. April dieses Jahres haben die US-Behörden angekündigt, diese Regelung ab dem kommenden 30. September auf jene 27 Staaten, darunter die Schweiz, auszudehnen, deren Angehörige gemäss dem "Visa Waiver Program" eine 90-tägige Aufenthaltsbewilligung für die USA ohne Visum bekommen können. Diese Massnahme wird von den amerikanischen Behörden mit der Gefahr begründet, dass Terroristen die Ausnahmebestimmungen für ihre Zwecke missbrauchen könnten.</p><p>Der Entscheid der US-Behörden wirft jedoch einige Fragen auf: Wie können wir sicher sein, dass die Datenbank mit den Fotos und den Fingerabdrücken absolut vertraulich behandelt wird? Wie ist garantiert, dass die Informationen in dieser Datenbank ausschliesslich für Identitätskontrollen genutzt werden? Die möglichen Verletzungen des Persönlichkeitsrechtes, die diese Massnahme mit sich bringt, stehen meines Erachtens in einem Missverhältnis zu ihrem wirklichen Nutzen.</p><p>Ständerat Eugen David brachte in seiner Interpellation 03.3308 ähnliche Sorgen in einem Zeitpunkt zum Ausdruck, als die Massnahme erst diskutiert wurde. Der Bundesrat hat in seiner Antwort vom 10. September 2003 gesagt, er werde die Sache aufmerksam verfolgen und zu gegebener Zeit entscheiden, was zu tun sei, namentlich ob auf die Anforderungen der US-Behörden mit entsprechenden Anforderungen seitens der Schweiz zu reagieren sei.</p><p>Die Entscheidung der US-Behörden liegt heute vor. Ich bitte den Bundesrat deshalb, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Haben die amerikanischen Behörden den Bundesrat konsultiert, bevor sie den Entscheid fällten, das Einreiseregime "US-Visit" ab dem 30. September 2004 auf Schweizer Staatsangehörige auszudehnen?</p><p>2. Was hält der Bundesrat von dieser Massnahme? Insbesondere: Wie schätzt er ihren Nutzen ein und wie ihre mögliche Gefährdung des Persönlichkeitsschutzes?</p><p>3. Erwägt der Bundesrat, nach dem Beispiel Brasiliens für Bürgerinnen und Bürger der USA, die in die Schweiz einreisen möchten, analoge Vorschriften zu erlassen?</p>
- Neue Kontrollen beim Einreisen in die USA
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