Schweizer Armee. Internationale Zusammenarbeit
- ShortId
-
04.1044
- Id
-
20041044
- Updated
-
24.06.2025 22:51
- Language
-
de
- Title
-
Schweizer Armee. Internationale Zusammenarbeit
- AdditionalIndexing
-
09;Armeeeinsatz;Kosovo;gemeinsame Sicherheitspolitik der EU;Erweiterung der Gemeinschaft;militärische Zusammenarbeit;friedenserhaltende Mission;NATO
- 1
-
- L04K10010210, militärische Zusammenarbeit
- L03K150224, NATO
- L03K090203, Erweiterung der Gemeinschaft
- L07K09020203010102, gemeinsame Sicherheitspolitik der EU
- L04K04020304, Armeeeinsatz
- L04K04010303, friedenserhaltende Mission
- L06K030102040101, Kosovo
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Erweiterungen der Nato und der Europäischen Union sind der Sicherheit und Stabilität in Europa förderlich. Die gleichzeitige Intensivierung der sicherheitspolitischen Beziehungen zwischen der Nato und der Russischen Föderation bzw. der Ukraine ist ein weiterer Schritt, die Herausforderungen des euro-atlantischen Raumes gemeinsam anzupacken. Auch die EU und die Russische Föderation wollen ihre bilateralen wirtschafts- und sicherheitspolitischen Beziehungen intensivieren. Die Gesamtheit dieser Entwicklungen stärkt auch die Sicherheit der Schweiz und liegt deshalb im Interesse unseres Landes.</p><p>2. Für die bilaterale militärische Zusammenarbeit (in der Ausbildung, Rüstung, Friedensunterstützung und fallweise auch im Assistenzdienst zugunsten ziviler Behörden) sind die Nachbarstaaten die primären Partner. Für Ausbildung und Rüstungsbeschaffung kommen weitere Staaten hinzu; dazu gehören Schweden, Finnland, Grossbritannien, Spanien, die Niederlande, Belgien, Norwegen und die USA. Für die multilaterale sicherheitspolitische Kooperation sind die Partnerschaft für den Frieden und der Euro-Atlantische Partnerschaftsrat am wichtigsten.</p><p>3. Die EU wird aufgrund des Ausbaus der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu einer zunehmend wichtigen Akteurin im Bereich der friedensunterstützenden Operationen. Die Schweiz kann sich an friedensunterstützenden Einsätzen der EU fallweise beteiligen, wenn dies im Interesse beider Seiten ist und der Einsatz den Bestimmungen des Militärgesetzes entspricht (insbesondere Mandat des Uno-Sicherheitsrates oder der OSZE, keine Teilnahme an Kampfhandlungen zur Friedenerzwingung).</p><p>Im Aussenpolitischen Bericht 2000 und im Armeeleitbild XXI wurde die Möglichkeit einer Beteiligung der Schweiz an von der EU geführten friedensunterstützenden Einsätzen ausdrücklich erwähnt. Der Bundesrat hat am 26. Mai 2004 zuhanden der eidgenössischen Räte eine Botschaft verabschiedet, um eine Schweizer Teilnahme mit bis zu 20 Angehörigen der Armee an der Eufor zu genehmigen, die voraussichtlich Ende 2004 die bisher von der Nato geführte Sfor in Bosnien-Herzegowina ablösen wird.</p><p>Eine intensivere Zusammenarbeit mit der EU in der militärischen Friedenssicherung stösst dadurch an Grenzen, dass die Schweiz zu keiner der Ländergruppen gehört, die von der EU institutionell in ihre Sicherheits- und Verteidigungspolitik einbezogen werden (EU-Mitglieder; EU-Kandidaten; Nato-Mitgliedstaaten, die nicht der EU angehören; Russische Föderation, Ukraine).</p><p>Anders schätzt der Bundesrat die Möglichkeiten der Zusammenarbeit in der zivilen Friedensförderung ein. Die Konzepte und Strategien der EU in diesem Bereich gehen in eine ähnliche Richtung wie jene, an denen sich der Bundesrat orientiert. Die EU ist jedoch nicht nur in konzeptioneller Hinsicht ein Partner; auch im Bereich der operationellen Zusammenarbeit haben sich die zivilen Beiträge der Schweiz an Friedensmissionen der EU als für beide Seiten gewinnbringend erwiesen. Die Entsendungen von Schweizer Zivilpolizisten in die EU-Polizeimission in Bosnien-Herzegowina und in die Operation Proxima in Mazedonien oder die schweizerische Beteiligung an EU-Wahlbeobachtungen sind wirkungsvolle friedensfördernde Beiträge, die sich in einer pragmatischen Partnerschaft zwischen der Schweiz und der EU weiterentwickeln lassen.</p><p>4. Der Bundesrat hat im Armeeleitbild XXI vom 24. Oktober 2001 ausgeführt: "Mittelfristig soll die Armee die Fähigkeit erwerben, sich an einer friedensunterstützenden Operation mit maximal einem Verband in Bataillonsstärke oder alternativ zwei verstärkten Einheiten gleichzeitig zu beteiligen." Diese Zielsetzung gilt im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten nach wie vor.</p><p>5. Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass sich die internationale Gemeinschaft auf längere Zeit auch mit militärischen Mitteln in der Stabilisierung Kosovos engagieren muss. Dies haben die März-Ereignisse in Kosovo von neuem aufgezeigt. Angesichts des Interesses der Schweiz an einer Befriedung kommt der schweizerischen Beteiligung an der internationalen Friedenssicherung in Kosovo hohe Priorität zu.</p><p>Der Bundesrat wird die Entwicklung der Lage in Kosovo weiterhin aufmerksam verfolgen und gegebenenfalls Mitte 2005 den eidgenössischen Räten beantragen, eine Verlängerung des (vorerst auf Ende 2005 befristeten) Swisscoy-Einsatzes zu genehmigen. Allerdings sind die für ein solches Engagement nötigen finanziellen Mittel im Finanzplan 2006-2008 derzeit nicht vorgesehen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Nach der Nato-Erweiterung und der Ausdehnung der EU auf 25 Mitgliedstaaten ist die Zeit für eine grundsätzliche Positionsbestimmung in der schweizerischen Sicherheitspolitik gekommen. Fehlt der europäische Rahmen und weicht man der Frage nach dem Inhalt schweizerischer Sicherheitspolitik weiterhin aus, bringen organisatorische Reformen nur eine sehr beschränkte Wirkung. Auch die Schweizer Armee wird in Zukunft vermehrt im internationalen Kontext zu beurteilen sein. Bis 2006 will die EU u. a. eine - von der Nato unabhängig einsetzbare - 60 000 Soldaten starke Krisenreaktionstruppe aufbauen, die Missionen im Rahmen der so genannten Petersberger Aufgaben übernehmen kann. Dabei sollen humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, friedenserhaltende Massnahmen sowie Einsätze bei einer Krisenbewältigung durch die EU selber erledigt werden können. Parallel dazu sollen auch die nichtmilitärischen Aspekte der Krisenbewältigung und Konfliktprävention massiv verstärkt werden.</p><p>Die EU bietet Nichtmitgliedern verschiedene Dialog- und Partizipationsmöglichkeiten an. Die Schweiz hat seit einigen Jahren eine so genannte "Partnership for peace" mit der Nato. Mit der EU gibt es keine Zusammenarbeit in der Sicherheitspolitik.</p><p>Ich frage den Bundesrat in diesem Zusammenhang an:</p><p>1. Welchen Einfluss auf die schweizerische Sicherheitspolitik hat die Nato-Erweiterung sowie diejenige der EU?</p><p>2. Mit welchen Staaten wird die Schweiz in Zukunft in der Sicherheitspolitik eng zusammenarbeiten?</p><p>3. Ist eine Sicherheitskooperation mit den im Entstehen begriffenen Sicherheitsstrukturen der EU möglich und vorgesehen? Ist der Bundesrat insbesondere bereit, im Bereich der nichtmilitärischen Aspekte der Krisenbewältigung und der Konfliktprävention enger mit der EU zusammenzuarbeiten?</p><p>4. Ist er bereit, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sich die Schweizer Armee vermehrt bei friedenssichernden Auslandeinsätzen engagieren kann?</p><p>5. Teilt er die Ansicht, dass das Engagement der Schweizer Armee in Kosovo - gerade angesichts der schwerwiegenden Vorfälle in diesem Frühjahr - ein längerfristiges ist? Ist er deshalb bereit, dem Parlament die entsprechenden Anträge für eine Verlängerung dieses Mandates zu stellen?</p>
- Schweizer Armee. Internationale Zusammenarbeit
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Die Erweiterungen der Nato und der Europäischen Union sind der Sicherheit und Stabilität in Europa förderlich. Die gleichzeitige Intensivierung der sicherheitspolitischen Beziehungen zwischen der Nato und der Russischen Föderation bzw. der Ukraine ist ein weiterer Schritt, die Herausforderungen des euro-atlantischen Raumes gemeinsam anzupacken. Auch die EU und die Russische Föderation wollen ihre bilateralen wirtschafts- und sicherheitspolitischen Beziehungen intensivieren. Die Gesamtheit dieser Entwicklungen stärkt auch die Sicherheit der Schweiz und liegt deshalb im Interesse unseres Landes.</p><p>2. Für die bilaterale militärische Zusammenarbeit (in der Ausbildung, Rüstung, Friedensunterstützung und fallweise auch im Assistenzdienst zugunsten ziviler Behörden) sind die Nachbarstaaten die primären Partner. Für Ausbildung und Rüstungsbeschaffung kommen weitere Staaten hinzu; dazu gehören Schweden, Finnland, Grossbritannien, Spanien, die Niederlande, Belgien, Norwegen und die USA. Für die multilaterale sicherheitspolitische Kooperation sind die Partnerschaft für den Frieden und der Euro-Atlantische Partnerschaftsrat am wichtigsten.</p><p>3. Die EU wird aufgrund des Ausbaus der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu einer zunehmend wichtigen Akteurin im Bereich der friedensunterstützenden Operationen. Die Schweiz kann sich an friedensunterstützenden Einsätzen der EU fallweise beteiligen, wenn dies im Interesse beider Seiten ist und der Einsatz den Bestimmungen des Militärgesetzes entspricht (insbesondere Mandat des Uno-Sicherheitsrates oder der OSZE, keine Teilnahme an Kampfhandlungen zur Friedenerzwingung).</p><p>Im Aussenpolitischen Bericht 2000 und im Armeeleitbild XXI wurde die Möglichkeit einer Beteiligung der Schweiz an von der EU geführten friedensunterstützenden Einsätzen ausdrücklich erwähnt. Der Bundesrat hat am 26. Mai 2004 zuhanden der eidgenössischen Räte eine Botschaft verabschiedet, um eine Schweizer Teilnahme mit bis zu 20 Angehörigen der Armee an der Eufor zu genehmigen, die voraussichtlich Ende 2004 die bisher von der Nato geführte Sfor in Bosnien-Herzegowina ablösen wird.</p><p>Eine intensivere Zusammenarbeit mit der EU in der militärischen Friedenssicherung stösst dadurch an Grenzen, dass die Schweiz zu keiner der Ländergruppen gehört, die von der EU institutionell in ihre Sicherheits- und Verteidigungspolitik einbezogen werden (EU-Mitglieder; EU-Kandidaten; Nato-Mitgliedstaaten, die nicht der EU angehören; Russische Föderation, Ukraine).</p><p>Anders schätzt der Bundesrat die Möglichkeiten der Zusammenarbeit in der zivilen Friedensförderung ein. Die Konzepte und Strategien der EU in diesem Bereich gehen in eine ähnliche Richtung wie jene, an denen sich der Bundesrat orientiert. Die EU ist jedoch nicht nur in konzeptioneller Hinsicht ein Partner; auch im Bereich der operationellen Zusammenarbeit haben sich die zivilen Beiträge der Schweiz an Friedensmissionen der EU als für beide Seiten gewinnbringend erwiesen. Die Entsendungen von Schweizer Zivilpolizisten in die EU-Polizeimission in Bosnien-Herzegowina und in die Operation Proxima in Mazedonien oder die schweizerische Beteiligung an EU-Wahlbeobachtungen sind wirkungsvolle friedensfördernde Beiträge, die sich in einer pragmatischen Partnerschaft zwischen der Schweiz und der EU weiterentwickeln lassen.</p><p>4. Der Bundesrat hat im Armeeleitbild XXI vom 24. Oktober 2001 ausgeführt: "Mittelfristig soll die Armee die Fähigkeit erwerben, sich an einer friedensunterstützenden Operation mit maximal einem Verband in Bataillonsstärke oder alternativ zwei verstärkten Einheiten gleichzeitig zu beteiligen." Diese Zielsetzung gilt im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten nach wie vor.</p><p>5. Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass sich die internationale Gemeinschaft auf längere Zeit auch mit militärischen Mitteln in der Stabilisierung Kosovos engagieren muss. Dies haben die März-Ereignisse in Kosovo von neuem aufgezeigt. Angesichts des Interesses der Schweiz an einer Befriedung kommt der schweizerischen Beteiligung an der internationalen Friedenssicherung in Kosovo hohe Priorität zu.</p><p>Der Bundesrat wird die Entwicklung der Lage in Kosovo weiterhin aufmerksam verfolgen und gegebenenfalls Mitte 2005 den eidgenössischen Räten beantragen, eine Verlängerung des (vorerst auf Ende 2005 befristeten) Swisscoy-Einsatzes zu genehmigen. Allerdings sind die für ein solches Engagement nötigen finanziellen Mittel im Finanzplan 2006-2008 derzeit nicht vorgesehen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Nach der Nato-Erweiterung und der Ausdehnung der EU auf 25 Mitgliedstaaten ist die Zeit für eine grundsätzliche Positionsbestimmung in der schweizerischen Sicherheitspolitik gekommen. Fehlt der europäische Rahmen und weicht man der Frage nach dem Inhalt schweizerischer Sicherheitspolitik weiterhin aus, bringen organisatorische Reformen nur eine sehr beschränkte Wirkung. Auch die Schweizer Armee wird in Zukunft vermehrt im internationalen Kontext zu beurteilen sein. Bis 2006 will die EU u. a. eine - von der Nato unabhängig einsetzbare - 60 000 Soldaten starke Krisenreaktionstruppe aufbauen, die Missionen im Rahmen der so genannten Petersberger Aufgaben übernehmen kann. Dabei sollen humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, friedenserhaltende Massnahmen sowie Einsätze bei einer Krisenbewältigung durch die EU selber erledigt werden können. Parallel dazu sollen auch die nichtmilitärischen Aspekte der Krisenbewältigung und Konfliktprävention massiv verstärkt werden.</p><p>Die EU bietet Nichtmitgliedern verschiedene Dialog- und Partizipationsmöglichkeiten an. Die Schweiz hat seit einigen Jahren eine so genannte "Partnership for peace" mit der Nato. Mit der EU gibt es keine Zusammenarbeit in der Sicherheitspolitik.</p><p>Ich frage den Bundesrat in diesem Zusammenhang an:</p><p>1. Welchen Einfluss auf die schweizerische Sicherheitspolitik hat die Nato-Erweiterung sowie diejenige der EU?</p><p>2. Mit welchen Staaten wird die Schweiz in Zukunft in der Sicherheitspolitik eng zusammenarbeiten?</p><p>3. Ist eine Sicherheitskooperation mit den im Entstehen begriffenen Sicherheitsstrukturen der EU möglich und vorgesehen? Ist der Bundesrat insbesondere bereit, im Bereich der nichtmilitärischen Aspekte der Krisenbewältigung und der Konfliktprävention enger mit der EU zusammenzuarbeiten?</p><p>4. Ist er bereit, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sich die Schweizer Armee vermehrt bei friedenssichernden Auslandeinsätzen engagieren kann?</p><p>5. Teilt er die Ansicht, dass das Engagement der Schweizer Armee in Kosovo - gerade angesichts der schwerwiegenden Vorfälle in diesem Frühjahr - ein längerfristiges ist? Ist er deshalb bereit, dem Parlament die entsprechenden Anträge für eine Verlängerung dieses Mandates zu stellen?</p>
- Schweizer Armee. Internationale Zusammenarbeit
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