Private Sicherheitskräfte

ShortId
04.1045
Id
20041045
Updated
24.06.2025 21:27
Language
de
Title
Private Sicherheitskräfte
AdditionalIndexing
09;08;paramilitärische Einheit;Kontrolle;Irak;privates Unternehmen;diplomatische Vertretung;Qualitätskontrolle;berufliche Eignung
1
  • L05K0703060109, privates Unternehmen
  • L04K04020314, paramilitärische Einheit
  • L05K0303010602, Irak
  • L05K1002010201, diplomatische Vertretung
  • L04K08020313, Kontrolle
  • L05K0706010309, Qualitätskontrolle
  • L05K0702020106, berufliche Eignung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Offenhaltung des Verbindungsbüros ist aus aussenpolitischem und aussenwirtschaftlichem Blickwinkel wichtig. Es stellt sich aber das Problem eines adäquaten Schutzes unseres Personals in Bagdad. Nachdem ein Rückgriff auf Sicherheitsdienste lokaler Behörden ausgeschlossen war, hatten die amerikanischen Behörden in Bagdad den ausländischen Vertretungen vor Ort mitgeteilt, dass sie nicht in der Lage seien, die Sicherheit der Vertretungen zu garantieren. Sie forderten die betroffenen Länder vielmehr auf, selber für den Schutz ihres Personals zu sorgen.</p><p>Deshalb stimmte der Bundesrat am 27. August und am 19. Dezember 2003 zwei Nachtragskrediten für ein Mandat an eine private Sicherheitsfirma zu, welche den nötigen Personenschutz gewährleistet. Die Wahl der Firma Meteoric Tactical Solutions (MTS) erfolgte im Februar 2004 und gründete auf folgenden Überlegungen: Es brauchte ein Unternehmen, welches bereits über aktive Erfahrungen mit den Verhältnissen in Bagdad und über die erforderlichen Kapazitäten für den Schutzauftrag verfügte. Die Firma MTS zählt u. a. das irakische Gesundheitsministerium, das Arbeits- und Sozialministerium sowie die Weltbank zu ihren Kunden und erfüllte somit die geforderten Voraussetzungen.</p><p>Nun zu den einzelnen Fragen:</p><p>1. Die Firma MTS wurde am 31. März 2003 gegründet. Bei den für die Schweiz tätigen Mitarbeitern von MTS handelt es sich ausnahmslos um frühere Mitglieder regulärer staatlicher Organe, namentlich der südafrikanischen Polizei bzw. der Armee (u. a. in der Drogenbekämpfung). Auch der Direktor der Firma, Herr Festus Van Rooyen, hat die letzten Jahre für die südafrikanische Regierung gearbeitet und u. a. Nelson Mandela beschützt.</p><p>Die Aktivitäten der Firma MTS werden zurzeit vom Obersten Gericht Südafrikas überprüft. Diese Überprüfung erfolgt auf ausdrückliches Verlangen von MTS, welche Klarheit darüber erhalten will, ob ihre Tätigkeit dem geltenden südafrikanischen Recht entspricht.</p><p>2. Der Schweizerischen Eidgenossenschaft liegen die Personalunterlagen (CV) der zum Personenschutz eingesetzten Mitarbeiter der Firma MTS vor.</p><p>3. Die Mitarbeiter sind dank strenger Selektion bereits hoch qualifiziert. Weiterbildung und Training erfolgen im Team gemäss Möglichkeiten vor Ort.</p><p>4. Die Firma MTS bzw. ihre Mitarbeiter haben kein militärisches Mandat. Es sind somit keine Söldner.</p><p>Für das Schweizer Verbindungsbüro sind insgesamt sieben Personen im Einsatz. Ihre Aufgabe ist im Vertrag klar definiert und beschränkt sich auf den Personen- und Objektschutz. Zusätzlich wurde zwischen dem Verbindungsbüro und der Firma MTS vereinbart, dass das Personal der Firma MTS möglichst unauffällig arbeitet: Vermeidung jeder Provokation; Waffen werden nicht offen getragen; im Risikofall Ausweichen und Vermeidung von Konfrontationen. Die Einhaltung dieser Regeln wird überprüft.</p><p>Da es sich beim Personenschutz nicht um eine militärische Aufgabe handelt, ist die Frage der Genfer Konventionen nicht aktuell. Durch ihre Ausbildung anlässlich der früheren Einsätze im Rahmen der Spezialeinheiten innerhalb der südafrikanischen Polizei und Armee sind die Mitarbeiter mit den Bestimmungen der Genfer Konventionen vertraut.</p><p>5. Der Schutz der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Schweiz im Ausland wird in der Regel durch die Behörden des Gastlandes, in Ausnahmefällen auch durch lokale Bewachungsfirmen ("Securitasdienste") oder durch lokal angestelltes Sicherheitspersonal wahrgenommen. Die Schutzmassnahmen beziehen sich mit einer Ausnahme einzig auf den Gebäudeschutz. In Algerien gilt ein Dispositiv zum Personenschutz auf tiefem Niveau, das am 30. Juni 2004 ausläuft.</p><p>6. Die Anstellung privater Sicherheitskräfte ausschliesslich für den Personen- und Objektschutz steht mit der demokratischen Kontrolle von Streitkräften in keinem direkten Zusammenhang.</p><p>Der Bundesrat erachtet aber die Stärkung der demokratischen Kontrolle von Streitkräften als wichtigen Teil seiner Aussen- und Sicherheitspolitik, um insbesondere Transitionsstaaten in ihren Reformbemühungen zu unterstützen und zu stabilisieren. Dabei geht es im Wesentlichen um Reformen im staatlichen Sicherheitssektor auf der Basis von demokratischen, zivilen und parlamentarischen Prinzipien. Der Transparenz und Berechenbarkeit kommt dabei eine wichtige Rolle zu.</p><p>7. Das Genfer Zentrum für die demokratische Kontrolle der Streitkräfte (DCAF) befasst sich seit seiner Gründung mit der Zunahme von privaten Sicherheitsfirmen mit militärischen Aktivitäten. Es betreibt zu dieser Thematik Grundlagenforschung und arbeitet seit 2001 mit spezialisierten NGO zusammen. Im Rahmen eines VBS-Mandates untersucht eine Arbeitsgruppe des DCAF die Rolle und Bedeutung von solchen Firmen im veränderten sicherheitspolitischen Umfeld. Dabei wird neben anderen Aspekten zum einen eine Typologisierung der verschiedenen privaten Sicherheitsfirmen vorgenommen, und zum anderen werden Überlegungen zu einem internationalen Regime zur Regulierung solcher Firmen angestellt. Bis anhin sind zwei Zwischenberichte erarbeitet worden. Ein Schlussbericht sollte im Sommer 2004 vorliegen.</p><p>8. Es fehlen weitgehend verbindliche internationale Qualitätsstandards für den Einsatz von privaten Sicherheitskräften. Um entsprechende Vorstösse auf internationaler Ebene einzubringen, strebt das DCAF zurzeit eine Ausweitung des bestehenden VBS-Mandates an. Eine solche Studie sollte Regulierungs- und Zertifizierungsfragen untersuchen, bei denen internationale Qualitätsstandards, Transparenz und Verantwortlichkeit im Vordergrund stehen. Diese sollen sich an den allgemeinen aussenpolitischen Grundsätzen der Schweiz orientieren, das humanitäre Völkerrecht beachten und menschenrechtskonform sein.</p><p>9. Der Einsatz von privaten Sicherheitskräften durch Staaten, internationale Organisationen, NGO sowie private Firmen ist ein relativ neues Phänomen und verlangt eine internationale Regelung. Die Schweiz hat - wie die meisten anderen europäischen Staaten - das internationale Abkommen über die Rekrutierung, den Einsatz, die Finanzierung und Ausbildung von Söldnern von 1989 nicht ratifiziert; das Abkommen ist seit dem 20. Oktober 2001 in Kraft. Es wäre allerdings auf den vorliegenden Fall, den legitimen Einsatz von privaten Sicherheitskräften für den Personenschutz, nicht anwendbar.</p><p>Auf internationaler Ebene besteht keine Einigkeit bezüglich der Terminologie und Typologie von privaten Sicherheitskräften. Die Schweiz erachtet es als wichtig, dass entsprechende Qualitätsstandards auf internationaler Ebene erarbeitet werden. Diese sollten bezüglich Ausbildung und Einsatz auf den bestehenden Bestimmungen des Völkerrechtes aufbauen.</p><p>10. Angehörige von Berufsformationen der Militärischen Sicherheit können für beschränkte Zeit für Sicherungseinsätze im Ausland herangezogen werden. Dauert der Einsatz länger als drei Wochen, muss die Bundesversammlung den Einsatz genehmigen (Art. 70 des Militärgesetzes). Während der letzten fünfzehn Monate war der Irak von fremden Truppen besetzt. In einem solchen Umfeld hätte die Entsendung von schweizerischem Militärpersonal, auch wenn dieses nur für Aufgaben im Bereich des Personen- und Objektschutzes eingesetzt wird, das Risiko von Attentaten gegen unsere Vertretung erhöht. Insbesondere die Tatsache, dass ein Auslandeinsatz von Angehörigen der Militärischen Sicherheit vom Parlament genehmigt werden muss und somit einen namentlich auch für ausländische Medien bedeutsamen politischen Entscheidungsprozess erfordert, hätte mit grösster Wahrscheinlichkeit im Konfliktgebiet zur Fehleinschätzung geführt, die Schweiz hätte ebenfalls einen militärischen Truppeneinsatz beschlossen.</p><p>Weil sich die Sicherheitslage im Irak trotz der Rückgewinnung einer eingeschränkten Souveränität keineswegs verbessert hat, plant der Bundesrat keinen Einsatz von schweizerischem militärischem Sicherheitspersonal.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Wie den Medien zu entnehmen war, hat die Eidgenossenschaft zum Schutz ihrer Mitarbeiter im Schweizer Verbindungsbüro in Bagdad Sicherheitskräfte der privaten südafrikanischen Firma Meteoric Tactical Solutions angestellt. Dies wirft u. a. folgende Fragen auf:</p><p>1. Wie überprüft die Meteoric Tactical Solutions Qualität, Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit ihrer Mitarbeiter?</p><p>2. Hat die Eidgenossenschaft Einblick in diese Qualitätskontrolle der Meteoric Tactical Solutions?</p><p>3. Welche Aus- und Weiterbildung bietet die Meteoric Tactical Solutions ihren Mitarbeitern?</p><p>4. Sind diese Mitarbeiter bezüglich der Genfer Konventionen ausgebildet? </p><p>5. Wird die Sicherheit von Schweizer Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen auch in anderen Ländern durch vergleichbare private Sicherheitskräfte an Stelle von Festungswächtern garantiert (abgesehen von "normalen Securitasdiensten")?</p><p>6. Wie lässt sich die Anstellung privater Sicherheitskräfte durch die Eidgenossenschaft mit dem expliziten Engagement der Schweiz für die demokratische Kontrolle von Streitkräften in Übereinstimmung bringen?</p><p>7. Hat sich das Genfer Zentrum für die demokratische Kontrolle der Streitkräfte mit der wachsenden Zahl privater Sicherheitstruppen weltweit auseinander gesetzt?</p><p>8. Setzt sich die Schweiz mit dem Genfer Zentrum für die demokratische Kontrolle der Streitkräfte dafür ein, dass internationale Qualitätsstandards bezüglich privater Sicherheitskräfte erarbeitet werden?</p><p>9. Setzt sich die Schweiz im Rahmen der Uno dafür ein, dass internationale Qualitätsstandards bezüglich privater Sicherheitskräfte erarbeitet werden?</p><p>10. Wie kann begründet werden, dass die Schweizer Armee und insbesondere die Festungswächter nicht über Sicherheitskräfte verfügen, die solche Aufgaben übernehmen können?</p>
  • Private Sicherheitskräfte
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Offenhaltung des Verbindungsbüros ist aus aussenpolitischem und aussenwirtschaftlichem Blickwinkel wichtig. Es stellt sich aber das Problem eines adäquaten Schutzes unseres Personals in Bagdad. Nachdem ein Rückgriff auf Sicherheitsdienste lokaler Behörden ausgeschlossen war, hatten die amerikanischen Behörden in Bagdad den ausländischen Vertretungen vor Ort mitgeteilt, dass sie nicht in der Lage seien, die Sicherheit der Vertretungen zu garantieren. Sie forderten die betroffenen Länder vielmehr auf, selber für den Schutz ihres Personals zu sorgen.</p><p>Deshalb stimmte der Bundesrat am 27. August und am 19. Dezember 2003 zwei Nachtragskrediten für ein Mandat an eine private Sicherheitsfirma zu, welche den nötigen Personenschutz gewährleistet. Die Wahl der Firma Meteoric Tactical Solutions (MTS) erfolgte im Februar 2004 und gründete auf folgenden Überlegungen: Es brauchte ein Unternehmen, welches bereits über aktive Erfahrungen mit den Verhältnissen in Bagdad und über die erforderlichen Kapazitäten für den Schutzauftrag verfügte. Die Firma MTS zählt u. a. das irakische Gesundheitsministerium, das Arbeits- und Sozialministerium sowie die Weltbank zu ihren Kunden und erfüllte somit die geforderten Voraussetzungen.</p><p>Nun zu den einzelnen Fragen:</p><p>1. Die Firma MTS wurde am 31. März 2003 gegründet. Bei den für die Schweiz tätigen Mitarbeitern von MTS handelt es sich ausnahmslos um frühere Mitglieder regulärer staatlicher Organe, namentlich der südafrikanischen Polizei bzw. der Armee (u. a. in der Drogenbekämpfung). Auch der Direktor der Firma, Herr Festus Van Rooyen, hat die letzten Jahre für die südafrikanische Regierung gearbeitet und u. a. Nelson Mandela beschützt.</p><p>Die Aktivitäten der Firma MTS werden zurzeit vom Obersten Gericht Südafrikas überprüft. Diese Überprüfung erfolgt auf ausdrückliches Verlangen von MTS, welche Klarheit darüber erhalten will, ob ihre Tätigkeit dem geltenden südafrikanischen Recht entspricht.</p><p>2. Der Schweizerischen Eidgenossenschaft liegen die Personalunterlagen (CV) der zum Personenschutz eingesetzten Mitarbeiter der Firma MTS vor.</p><p>3. Die Mitarbeiter sind dank strenger Selektion bereits hoch qualifiziert. Weiterbildung und Training erfolgen im Team gemäss Möglichkeiten vor Ort.</p><p>4. Die Firma MTS bzw. ihre Mitarbeiter haben kein militärisches Mandat. Es sind somit keine Söldner.</p><p>Für das Schweizer Verbindungsbüro sind insgesamt sieben Personen im Einsatz. Ihre Aufgabe ist im Vertrag klar definiert und beschränkt sich auf den Personen- und Objektschutz. Zusätzlich wurde zwischen dem Verbindungsbüro und der Firma MTS vereinbart, dass das Personal der Firma MTS möglichst unauffällig arbeitet: Vermeidung jeder Provokation; Waffen werden nicht offen getragen; im Risikofall Ausweichen und Vermeidung von Konfrontationen. Die Einhaltung dieser Regeln wird überprüft.</p><p>Da es sich beim Personenschutz nicht um eine militärische Aufgabe handelt, ist die Frage der Genfer Konventionen nicht aktuell. Durch ihre Ausbildung anlässlich der früheren Einsätze im Rahmen der Spezialeinheiten innerhalb der südafrikanischen Polizei und Armee sind die Mitarbeiter mit den Bestimmungen der Genfer Konventionen vertraut.</p><p>5. Der Schutz der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Schweiz im Ausland wird in der Regel durch die Behörden des Gastlandes, in Ausnahmefällen auch durch lokale Bewachungsfirmen ("Securitasdienste") oder durch lokal angestelltes Sicherheitspersonal wahrgenommen. Die Schutzmassnahmen beziehen sich mit einer Ausnahme einzig auf den Gebäudeschutz. In Algerien gilt ein Dispositiv zum Personenschutz auf tiefem Niveau, das am 30. Juni 2004 ausläuft.</p><p>6. Die Anstellung privater Sicherheitskräfte ausschliesslich für den Personen- und Objektschutz steht mit der demokratischen Kontrolle von Streitkräften in keinem direkten Zusammenhang.</p><p>Der Bundesrat erachtet aber die Stärkung der demokratischen Kontrolle von Streitkräften als wichtigen Teil seiner Aussen- und Sicherheitspolitik, um insbesondere Transitionsstaaten in ihren Reformbemühungen zu unterstützen und zu stabilisieren. Dabei geht es im Wesentlichen um Reformen im staatlichen Sicherheitssektor auf der Basis von demokratischen, zivilen und parlamentarischen Prinzipien. Der Transparenz und Berechenbarkeit kommt dabei eine wichtige Rolle zu.</p><p>7. Das Genfer Zentrum für die demokratische Kontrolle der Streitkräfte (DCAF) befasst sich seit seiner Gründung mit der Zunahme von privaten Sicherheitsfirmen mit militärischen Aktivitäten. Es betreibt zu dieser Thematik Grundlagenforschung und arbeitet seit 2001 mit spezialisierten NGO zusammen. Im Rahmen eines VBS-Mandates untersucht eine Arbeitsgruppe des DCAF die Rolle und Bedeutung von solchen Firmen im veränderten sicherheitspolitischen Umfeld. Dabei wird neben anderen Aspekten zum einen eine Typologisierung der verschiedenen privaten Sicherheitsfirmen vorgenommen, und zum anderen werden Überlegungen zu einem internationalen Regime zur Regulierung solcher Firmen angestellt. Bis anhin sind zwei Zwischenberichte erarbeitet worden. Ein Schlussbericht sollte im Sommer 2004 vorliegen.</p><p>8. Es fehlen weitgehend verbindliche internationale Qualitätsstandards für den Einsatz von privaten Sicherheitskräften. Um entsprechende Vorstösse auf internationaler Ebene einzubringen, strebt das DCAF zurzeit eine Ausweitung des bestehenden VBS-Mandates an. Eine solche Studie sollte Regulierungs- und Zertifizierungsfragen untersuchen, bei denen internationale Qualitätsstandards, Transparenz und Verantwortlichkeit im Vordergrund stehen. Diese sollen sich an den allgemeinen aussenpolitischen Grundsätzen der Schweiz orientieren, das humanitäre Völkerrecht beachten und menschenrechtskonform sein.</p><p>9. Der Einsatz von privaten Sicherheitskräften durch Staaten, internationale Organisationen, NGO sowie private Firmen ist ein relativ neues Phänomen und verlangt eine internationale Regelung. Die Schweiz hat - wie die meisten anderen europäischen Staaten - das internationale Abkommen über die Rekrutierung, den Einsatz, die Finanzierung und Ausbildung von Söldnern von 1989 nicht ratifiziert; das Abkommen ist seit dem 20. Oktober 2001 in Kraft. Es wäre allerdings auf den vorliegenden Fall, den legitimen Einsatz von privaten Sicherheitskräften für den Personenschutz, nicht anwendbar.</p><p>Auf internationaler Ebene besteht keine Einigkeit bezüglich der Terminologie und Typologie von privaten Sicherheitskräften. Die Schweiz erachtet es als wichtig, dass entsprechende Qualitätsstandards auf internationaler Ebene erarbeitet werden. Diese sollten bezüglich Ausbildung und Einsatz auf den bestehenden Bestimmungen des Völkerrechtes aufbauen.</p><p>10. Angehörige von Berufsformationen der Militärischen Sicherheit können für beschränkte Zeit für Sicherungseinsätze im Ausland herangezogen werden. Dauert der Einsatz länger als drei Wochen, muss die Bundesversammlung den Einsatz genehmigen (Art. 70 des Militärgesetzes). Während der letzten fünfzehn Monate war der Irak von fremden Truppen besetzt. In einem solchen Umfeld hätte die Entsendung von schweizerischem Militärpersonal, auch wenn dieses nur für Aufgaben im Bereich des Personen- und Objektschutzes eingesetzt wird, das Risiko von Attentaten gegen unsere Vertretung erhöht. Insbesondere die Tatsache, dass ein Auslandeinsatz von Angehörigen der Militärischen Sicherheit vom Parlament genehmigt werden muss und somit einen namentlich auch für ausländische Medien bedeutsamen politischen Entscheidungsprozess erfordert, hätte mit grösster Wahrscheinlichkeit im Konfliktgebiet zur Fehleinschätzung geführt, die Schweiz hätte ebenfalls einen militärischen Truppeneinsatz beschlossen.</p><p>Weil sich die Sicherheitslage im Irak trotz der Rückgewinnung einer eingeschränkten Souveränität keineswegs verbessert hat, plant der Bundesrat keinen Einsatz von schweizerischem militärischem Sicherheitspersonal.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Wie den Medien zu entnehmen war, hat die Eidgenossenschaft zum Schutz ihrer Mitarbeiter im Schweizer Verbindungsbüro in Bagdad Sicherheitskräfte der privaten südafrikanischen Firma Meteoric Tactical Solutions angestellt. Dies wirft u. a. folgende Fragen auf:</p><p>1. Wie überprüft die Meteoric Tactical Solutions Qualität, Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit ihrer Mitarbeiter?</p><p>2. Hat die Eidgenossenschaft Einblick in diese Qualitätskontrolle der Meteoric Tactical Solutions?</p><p>3. Welche Aus- und Weiterbildung bietet die Meteoric Tactical Solutions ihren Mitarbeitern?</p><p>4. Sind diese Mitarbeiter bezüglich der Genfer Konventionen ausgebildet? </p><p>5. Wird die Sicherheit von Schweizer Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen auch in anderen Ländern durch vergleichbare private Sicherheitskräfte an Stelle von Festungswächtern garantiert (abgesehen von "normalen Securitasdiensten")?</p><p>6. Wie lässt sich die Anstellung privater Sicherheitskräfte durch die Eidgenossenschaft mit dem expliziten Engagement der Schweiz für die demokratische Kontrolle von Streitkräften in Übereinstimmung bringen?</p><p>7. Hat sich das Genfer Zentrum für die demokratische Kontrolle der Streitkräfte mit der wachsenden Zahl privater Sicherheitstruppen weltweit auseinander gesetzt?</p><p>8. Setzt sich die Schweiz mit dem Genfer Zentrum für die demokratische Kontrolle der Streitkräfte dafür ein, dass internationale Qualitätsstandards bezüglich privater Sicherheitskräfte erarbeitet werden?</p><p>9. Setzt sich die Schweiz im Rahmen der Uno dafür ein, dass internationale Qualitätsstandards bezüglich privater Sicherheitskräfte erarbeitet werden?</p><p>10. Wie kann begründet werden, dass die Schweizer Armee und insbesondere die Festungswächter nicht über Sicherheitskräfte verfügen, die solche Aufgaben übernehmen können?</p>
    • Private Sicherheitskräfte

Back to List