Wie steht's mit dem Bauherrenschutz?
- ShortId
-
04.1058
- Id
-
20041058
- Updated
-
24.06.2025 23:02
- Language
-
de
- Title
-
Wie steht's mit dem Bauherrenschutz?
- AdditionalIndexing
-
15;12;vertragliche Haftung;mangelhaftes Produkt;Baukunst;Bürgschaft;Produzentenhaftung;Bauindustrie;Vertrag des Privatrechts;Haftung;Konsumentenschutz;Bautätigkeit Privater
- 1
-
- L04K07050303, Bauindustrie
- L05K0705030302, Bautätigkeit Privater
- L05K0507020203, Produzentenhaftung
- L05K0701060301, Konsumentenschutz
- L06K070601030601, mangelhaftes Produkt
- L05K0106040101, Baukunst
- L05K0507020101, Bürgschaft
- L04K05070202, Haftung
- L04K05070201, Vertrag des Privatrechts
- L05K0507020207, vertragliche Haftung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Ende April 2004 hat der Bundesrat ein Vernehmlassungsverfahren über einen Vorentwurf zu einer Teilrevision des Zivilgesetzbuches (Immobiliarsachen- und Grundbuchrecht) eröffnet.</p><p>Der Vorentwurf sieht u. a. verschiedene Präzisierungen und Änderungen im Bereich des Bauhandwerkerpfandrechtes vor.</p><p>Hervorzuheben sind die Bestimmungen, die den Schutz des bauenden Grundeigentümers vor dem Risiko einer Doppelzahlung verbessern: Den Subunternehmern aller Grade wird zur Sicherung ihrer Forderungen an Stelle des jetzigen Pfandrechtsanspruchs am Grundstück neu ein Pfandrechtsanpruch an der Forderung ihres direkten Bestellers gegenüber dessen Vertragspartner eingeräumt. Dieses Pfandrecht entsteht dadurch, dass der Subunternehmer dem Schuldner anzeigt, seinen Pfandrechtsanspruch an der Forderung geltend machen zu wollen (Notifikation). Von diesem Zeitpunkt an kann der Schuldner die verpfändete Forderung nur noch mit dem Einverständnis des Subunternehmers mit befreiender Wirkung an seinen Gläubiger bezahlen.</p><p>Weitere Gesetzesrevisionen, die den Anliegen der als Postulat überwiesenen Motion Fässler 02.3532, "Bestimmungen über Architektur- und Bauleistungen im OR. Schutz der Auftraggebenden", Rechnung tragen würden, sind weder hängig noch geplant.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 13. Dezember 2002 wurde meine Motion 02.3532, "Bestimmungen über Architektur- und Bauleistungen im OR. Schutz der Auftraggebenden", als Postulat überwiesen. Der Bundesrat hatte sich in seiner Antwort bereit erklärt, verschiedene Fragen zu prüfen. Ich möchte vom Bundesrat wissen, wie weit die Arbeiten der Verwaltung bis heute gediehen sind.</p><p>Insbesondere interessieren mich folgende Fragen:</p><p>- Welches ist der Stand der Revision des Werkvertragsrechtes im Lichte der wachsenden Zahl von Generalunternehmerverträgen?</p><p>- Wie weit sind die Arbeiten zum verstärkten Schutz der Bauherren?</p><p>- Wo stehen die Arbeiten an einer gesetzlichen Regelung:</p><p>a. der Rüge-, Garantie- und Haftungsfristen?</p><p>b. der Verantwortlichkeit des Generalunternehmens nach Fertigstellung?</p><p>c. bezüglich der Beweislast bei vermutetem Verschulden des Architekten?</p>
- Wie steht's mit dem Bauherrenschutz?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Ende April 2004 hat der Bundesrat ein Vernehmlassungsverfahren über einen Vorentwurf zu einer Teilrevision des Zivilgesetzbuches (Immobiliarsachen- und Grundbuchrecht) eröffnet.</p><p>Der Vorentwurf sieht u. a. verschiedene Präzisierungen und Änderungen im Bereich des Bauhandwerkerpfandrechtes vor.</p><p>Hervorzuheben sind die Bestimmungen, die den Schutz des bauenden Grundeigentümers vor dem Risiko einer Doppelzahlung verbessern: Den Subunternehmern aller Grade wird zur Sicherung ihrer Forderungen an Stelle des jetzigen Pfandrechtsanspruchs am Grundstück neu ein Pfandrechtsanpruch an der Forderung ihres direkten Bestellers gegenüber dessen Vertragspartner eingeräumt. Dieses Pfandrecht entsteht dadurch, dass der Subunternehmer dem Schuldner anzeigt, seinen Pfandrechtsanspruch an der Forderung geltend machen zu wollen (Notifikation). Von diesem Zeitpunkt an kann der Schuldner die verpfändete Forderung nur noch mit dem Einverständnis des Subunternehmers mit befreiender Wirkung an seinen Gläubiger bezahlen.</p><p>Weitere Gesetzesrevisionen, die den Anliegen der als Postulat überwiesenen Motion Fässler 02.3532, "Bestimmungen über Architektur- und Bauleistungen im OR. Schutz der Auftraggebenden", Rechnung tragen würden, sind weder hängig noch geplant.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 13. Dezember 2002 wurde meine Motion 02.3532, "Bestimmungen über Architektur- und Bauleistungen im OR. Schutz der Auftraggebenden", als Postulat überwiesen. Der Bundesrat hatte sich in seiner Antwort bereit erklärt, verschiedene Fragen zu prüfen. Ich möchte vom Bundesrat wissen, wie weit die Arbeiten der Verwaltung bis heute gediehen sind.</p><p>Insbesondere interessieren mich folgende Fragen:</p><p>- Welches ist der Stand der Revision des Werkvertragsrechtes im Lichte der wachsenden Zahl von Generalunternehmerverträgen?</p><p>- Wie weit sind die Arbeiten zum verstärkten Schutz der Bauherren?</p><p>- Wo stehen die Arbeiten an einer gesetzlichen Regelung:</p><p>a. der Rüge-, Garantie- und Haftungsfristen?</p><p>b. der Verantwortlichkeit des Generalunternehmens nach Fertigstellung?</p><p>c. bezüglich der Beweislast bei vermutetem Verschulden des Architekten?</p>
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