Anti-Folterpolitik des Bundesrates
- ShortId
-
04.1063
- Id
-
20041063
- Updated
-
24.06.2025 22:00
- Language
-
de
- Title
-
Anti-Folterpolitik des Bundesrates
- AdditionalIndexing
-
12;08;Irak;internationales Abkommen;Folter;grausame und erniedrigende Behandlung;Ratifizierung eines Abkommens;internationales humanitäres Recht;Menschenrechte;Friedenspolitik
- 1
-
- L04K04030102, Folter
- L03K050202, Menschenrechte
- L04K05020203, internationales humanitäres Recht
- L03K040103, Friedenspolitik
- L04K05020503, grausame und erniedrigende Behandlung
- L05K0303010602, Irak
- L04K10020201, internationales Abkommen
- L05K1002020108, Ratifizierung eines Abkommens
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Anti-Folterpolitik des Bundesrates beruht vor allem auf dem Einsatz der Schweiz in verschiedenen internationalen Organisationen zum Schutz der Menschrechte - insbesondere Uno, OSZE und Europarat - und auf den internationalen Verpflichtungen, denen sich die Schweiz mit der Ratifizierung von verschiedenen internationalen Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte unterzogen hat. Einige dieser Übereinkommen sind allgemeiner Art, wie z. B. der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und das Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofes, andere hingegen beziehen sich speziell auf Folter.</p><p>Insbesondere ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe am 26. Juni 1987 in der Schweiz in Kraft getreten, und das Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe am 1. Februar 1989. Im Übrigen ist die Schweiz als Vertragspartnerin der Genfer Konventionen von 1949 ebenfalls den internationalen Regeln zum Schutz der Kriegsopfer unterworfen, die diesen gegenüber vor allem jegliche Anwendung von Folterungen verbieten.</p><p>Die Anti-Folterpolitik des Bundesrates beruht schliesslich auf dem Völkergewohnheitsrecht sowie auf den zu diesem Thema in der Generalversammlung und der Menschenrechtskommission der Uno formulierten Resolutionen und auf dem entsprechenden Mandat ihres Sonderberichterstatters, den die Schweiz unterstützt.</p><p>2. Die bestehenden internationalen Verpflichtungen, welche die Praxis der Folter verbieten, sind rechtlich ausreichend, um Folterungen zu verhindern und wirksam zu bekämpfen. Mit dem Inkrafttreten des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe wird ein internationaler und nationaler Kontrollmechanismus eingeführt, der insbesondere die Verstärkung von Präventionsmassnahmen ermöglichen sollte. Einige Staaten haben jedoch die internationalen Übereinkommen im Kampf gegen die Folter noch nicht ratifiziert; andere, die dies getan haben, beachten nicht die daraus entstehenden Verpflichtungen. Diese Staaten müssen deshalb dringend ermahnt werden, die Menschenrechte jeder Einzelperson zu respektieren und sie insbesondere auf keinen Fall einer Folterung auszusetzen.</p><p>Betreffend die Koalitionsstreitkräfte in Irak hat die Schweiz am 7. Mai 2004 die Vertreter der Botschaften der Vereinigten Staaten und Grossbritanniens bezüglich der unmenschlichen Behandlung von Kriegsgefangenen in Irak vorgeladen. Sie wollte insbesondere die Notwendigkeit betonen, Massnahmen zu treffen, damit solche Handlungen sich nicht wiederholen.</p><p>3. Die Schweiz hat am 25. Juni 2004 das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe unterzeichnet. Die Verabschiedung der Botschaft zur Ratifikation dieses Zusatzprotokolls wird, wie im Bericht über die Legislaturplanung angekündigt, noch in dieser Legislaturperiode erfolgen (BBl 2004 1200). Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement wurde mit der Ausarbeitung der Botschaft beauftragt. Die Ratifikation dieses Zusatzprotokolls wird den Bemühungen der Schweiz zur Durchsetzung eines absoluten Folterverbotes zusätzliche Rechtmässigkeit verleihen.</p><p>Das Fakultativprotokoll sieht insbesondere die Einsetzung eines nationalen Kontrollmechanismus vor, mit der Berechtigung zum regelmässigen Besuch von Haftorten. Da aber die entsprechenden Kompetenzen in der Schweiz den Kantonen übertragen sind, muss mit diesen ein Dialog geführt werden, um die Mittel zur Umsetzung der internationalen Verpflichtungen in nationales Recht zu erarbeiten. Im Rahmen einer informellen Vernehmlassung im vergangenen Jahr haben sich 24 Kantone für die Ratifizierung des Fakultativprotokolls ausgesprochen.</p><p>4./5. Der Bundesrat hat verschiedene Informations- und Sensibilisierungsprojekte zu Menschenrechtsfragen im Allgemeinen und zur Folterbekämpfung im Besonderen aufgebaut, welche er auch finanziell unterstützt. Insbesondere hat das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten letztes Jahr die Produktion eines Dokumentarfilms über den Einsatz der Schweiz und der Zivilgesellschaft gegen die Folter finanziert. Dieser Film, dessen Ziel vor allem in der Sensibilisierung jugendlicher Schüler in der Schweiz für diese Problematik liegt, steht allen interessierten Personen zur Verfügung, wobei didaktisches Material zusätzlich bereitgestellt wird.</p><p>Aus Anlass der Unterzeichnung des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe am vergangenen 25. Juni und des Internationalen Tages zur Unterstützung der Folteropfer am 26. Juni hat der Bundesrat ausserdem eine Reihe weiterer Sensibilisierungsmassnahmen ergriffen, darunter eine Ausstellung an der Universität Genf, Referate in Schulen in den drei verschiedenen Sprachregionen sowie Veröffentlichungen von Beiträgen in der Presse. Er unterstützt im Übrigen die Arbeit zur Prävention, Information und Ausbildung verschiedener Nichtregierungsorganisationen, die sich aktiv am Kampf gegen Folter beteiligen, darunter vor allem die Vereinigung zur Verhütung der Folter. Er ermutigt auch Projekte zur medizinischen, psychologischen und juristischen Unterstützung der Opfer von Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung.</p><p>Die Schweiz bemüht sich im Rahmen bilateraler Gespräche mit verschiedenen Ländern zur Thematik der Menschenrechte um deren Beachtung und auf diese Weise um ein absolutes und bedingungsloses Folterverbot. Was schliesslich die Frage eines nationalen Menschenrechtsgremiums anbelangt, prüft das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten verschiedene Möglichkeiten, um die Schweizer Bevölkerung verstärkt für die Menschenrechte zu sensibilisieren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 7. Mai 2004 hat das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten angesichts der Berichte über Folterungen von Häftlingen im Gefängnis Abu Ghraib in Bagdad die Botschafter der USA und Grossbritanniens zitiert und so gegenüber diesen beiden Staaten darauf hingewiesen, dass die Schweiz diese systematisch praktizierten Menschenrechtsverletzungen als inakzeptabel betrachtet und von den Koalitionsstreitkräften die strikte Einhaltung der Genfer Konventionen wie der Folterkonvention erwartet.</p><p>An der Sitzung vom 14. Mai hat die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates diese Haltung des Bundesrates mit einer öffentlich gemachten Erklärung unterstützt.</p><p>In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Worauf gründet sich die aktuelle Politik des Bundesrates zur Einhaltung des weltweiten Folterverbotes?</p><p>2. Sind nach diesen systematisch durchgeführten Folterungen in irakischen Gefängnissen nach Meinung des Bundesrates die bestehenden internationalen Schutznormen noch ausreichend oder müssten im Rahmen der Uno oder des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz jetzt weitere Konsequenzen gezogen werden? Sollten speziell von den im Irak in der Verantwortung stehenden Staaten USA und Grossbritannien weitere Massnahmen, vor allem im Präventivbereich, verlangt werden?</p><p>3. Am 18. Dezember 2002 hat die Uno-Generalversammlung das von der Schweiz initiierte und massgebend mitentwickelte Fakultativprotokoll zum Uno-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe verabschiedet. Dieses Fakultativprotokoll schafft erstmals auf universeller Ebene ein Instrument zur Folterprävention, indem unabhängige Experten eines internationalen Ausschusses regelmässige Visiten in Haftstätten der Vertragsstaaten durchführen können. Ist der Bundesrat nun bereit, das Fakultativprotokoll namens der Schweiz raschmöglichst zu unterzeichnen und dem Parlament zur anschliessenden Ratifizierung vorlegen? Wie sieht die Terminplanung für beide Schritte aus? Trifft zu, dass die Kantone bereits grösstmehrheitlich positiv Stellung genommen haben?</p><p>4. Am 1. Mai 2004 sind das Bundesgesetz über zivile Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte und der Rahmenkredit für Massnahmen zur zivilen Konfliktbearbeitung und Menschenrechtsförderung in Kraft getreten. Welche Projekte unterstützt der Bundesrat in deren Rahmen im Bereich der Folterbekämpfung?</p><p>5. Durch welche Massnahmen sensibilisiert der Bundesrat die Schweizer Bevölkerung für die Folterproblematik wie für Menschenrechtsverletzungen generell und wie werden dabei speziell Schulen berücksichtigt? Ist er auch der Meinung, dass ein nationales Menschenrechtsgremium, in dem auch die Kantone vertreten sind, dazu einen wertvollen Beitrag leisten könnte?</p>
- Anti-Folterpolitik des Bundesrates
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die Anti-Folterpolitik des Bundesrates beruht vor allem auf dem Einsatz der Schweiz in verschiedenen internationalen Organisationen zum Schutz der Menschrechte - insbesondere Uno, OSZE und Europarat - und auf den internationalen Verpflichtungen, denen sich die Schweiz mit der Ratifizierung von verschiedenen internationalen Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte unterzogen hat. Einige dieser Übereinkommen sind allgemeiner Art, wie z. B. der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und das Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofes, andere hingegen beziehen sich speziell auf Folter.</p><p>Insbesondere ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe am 26. Juni 1987 in der Schweiz in Kraft getreten, und das Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe am 1. Februar 1989. Im Übrigen ist die Schweiz als Vertragspartnerin der Genfer Konventionen von 1949 ebenfalls den internationalen Regeln zum Schutz der Kriegsopfer unterworfen, die diesen gegenüber vor allem jegliche Anwendung von Folterungen verbieten.</p><p>Die Anti-Folterpolitik des Bundesrates beruht schliesslich auf dem Völkergewohnheitsrecht sowie auf den zu diesem Thema in der Generalversammlung und der Menschenrechtskommission der Uno formulierten Resolutionen und auf dem entsprechenden Mandat ihres Sonderberichterstatters, den die Schweiz unterstützt.</p><p>2. Die bestehenden internationalen Verpflichtungen, welche die Praxis der Folter verbieten, sind rechtlich ausreichend, um Folterungen zu verhindern und wirksam zu bekämpfen. Mit dem Inkrafttreten des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe wird ein internationaler und nationaler Kontrollmechanismus eingeführt, der insbesondere die Verstärkung von Präventionsmassnahmen ermöglichen sollte. Einige Staaten haben jedoch die internationalen Übereinkommen im Kampf gegen die Folter noch nicht ratifiziert; andere, die dies getan haben, beachten nicht die daraus entstehenden Verpflichtungen. Diese Staaten müssen deshalb dringend ermahnt werden, die Menschenrechte jeder Einzelperson zu respektieren und sie insbesondere auf keinen Fall einer Folterung auszusetzen.</p><p>Betreffend die Koalitionsstreitkräfte in Irak hat die Schweiz am 7. Mai 2004 die Vertreter der Botschaften der Vereinigten Staaten und Grossbritanniens bezüglich der unmenschlichen Behandlung von Kriegsgefangenen in Irak vorgeladen. Sie wollte insbesondere die Notwendigkeit betonen, Massnahmen zu treffen, damit solche Handlungen sich nicht wiederholen.</p><p>3. Die Schweiz hat am 25. Juni 2004 das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe unterzeichnet. Die Verabschiedung der Botschaft zur Ratifikation dieses Zusatzprotokolls wird, wie im Bericht über die Legislaturplanung angekündigt, noch in dieser Legislaturperiode erfolgen (BBl 2004 1200). Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement wurde mit der Ausarbeitung der Botschaft beauftragt. Die Ratifikation dieses Zusatzprotokolls wird den Bemühungen der Schweiz zur Durchsetzung eines absoluten Folterverbotes zusätzliche Rechtmässigkeit verleihen.</p><p>Das Fakultativprotokoll sieht insbesondere die Einsetzung eines nationalen Kontrollmechanismus vor, mit der Berechtigung zum regelmässigen Besuch von Haftorten. Da aber die entsprechenden Kompetenzen in der Schweiz den Kantonen übertragen sind, muss mit diesen ein Dialog geführt werden, um die Mittel zur Umsetzung der internationalen Verpflichtungen in nationales Recht zu erarbeiten. Im Rahmen einer informellen Vernehmlassung im vergangenen Jahr haben sich 24 Kantone für die Ratifizierung des Fakultativprotokolls ausgesprochen.</p><p>4./5. Der Bundesrat hat verschiedene Informations- und Sensibilisierungsprojekte zu Menschenrechtsfragen im Allgemeinen und zur Folterbekämpfung im Besonderen aufgebaut, welche er auch finanziell unterstützt. Insbesondere hat das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten letztes Jahr die Produktion eines Dokumentarfilms über den Einsatz der Schweiz und der Zivilgesellschaft gegen die Folter finanziert. Dieser Film, dessen Ziel vor allem in der Sensibilisierung jugendlicher Schüler in der Schweiz für diese Problematik liegt, steht allen interessierten Personen zur Verfügung, wobei didaktisches Material zusätzlich bereitgestellt wird.</p><p>Aus Anlass der Unterzeichnung des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe am vergangenen 25. Juni und des Internationalen Tages zur Unterstützung der Folteropfer am 26. Juni hat der Bundesrat ausserdem eine Reihe weiterer Sensibilisierungsmassnahmen ergriffen, darunter eine Ausstellung an der Universität Genf, Referate in Schulen in den drei verschiedenen Sprachregionen sowie Veröffentlichungen von Beiträgen in der Presse. Er unterstützt im Übrigen die Arbeit zur Prävention, Information und Ausbildung verschiedener Nichtregierungsorganisationen, die sich aktiv am Kampf gegen Folter beteiligen, darunter vor allem die Vereinigung zur Verhütung der Folter. Er ermutigt auch Projekte zur medizinischen, psychologischen und juristischen Unterstützung der Opfer von Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung.</p><p>Die Schweiz bemüht sich im Rahmen bilateraler Gespräche mit verschiedenen Ländern zur Thematik der Menschenrechte um deren Beachtung und auf diese Weise um ein absolutes und bedingungsloses Folterverbot. Was schliesslich die Frage eines nationalen Menschenrechtsgremiums anbelangt, prüft das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten verschiedene Möglichkeiten, um die Schweizer Bevölkerung verstärkt für die Menschenrechte zu sensibilisieren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 7. Mai 2004 hat das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten angesichts der Berichte über Folterungen von Häftlingen im Gefängnis Abu Ghraib in Bagdad die Botschafter der USA und Grossbritanniens zitiert und so gegenüber diesen beiden Staaten darauf hingewiesen, dass die Schweiz diese systematisch praktizierten Menschenrechtsverletzungen als inakzeptabel betrachtet und von den Koalitionsstreitkräften die strikte Einhaltung der Genfer Konventionen wie der Folterkonvention erwartet.</p><p>An der Sitzung vom 14. Mai hat die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates diese Haltung des Bundesrates mit einer öffentlich gemachten Erklärung unterstützt.</p><p>In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Worauf gründet sich die aktuelle Politik des Bundesrates zur Einhaltung des weltweiten Folterverbotes?</p><p>2. Sind nach diesen systematisch durchgeführten Folterungen in irakischen Gefängnissen nach Meinung des Bundesrates die bestehenden internationalen Schutznormen noch ausreichend oder müssten im Rahmen der Uno oder des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz jetzt weitere Konsequenzen gezogen werden? Sollten speziell von den im Irak in der Verantwortung stehenden Staaten USA und Grossbritannien weitere Massnahmen, vor allem im Präventivbereich, verlangt werden?</p><p>3. Am 18. Dezember 2002 hat die Uno-Generalversammlung das von der Schweiz initiierte und massgebend mitentwickelte Fakultativprotokoll zum Uno-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe verabschiedet. Dieses Fakultativprotokoll schafft erstmals auf universeller Ebene ein Instrument zur Folterprävention, indem unabhängige Experten eines internationalen Ausschusses regelmässige Visiten in Haftstätten der Vertragsstaaten durchführen können. Ist der Bundesrat nun bereit, das Fakultativprotokoll namens der Schweiz raschmöglichst zu unterzeichnen und dem Parlament zur anschliessenden Ratifizierung vorlegen? Wie sieht die Terminplanung für beide Schritte aus? Trifft zu, dass die Kantone bereits grösstmehrheitlich positiv Stellung genommen haben?</p><p>4. Am 1. Mai 2004 sind das Bundesgesetz über zivile Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte und der Rahmenkredit für Massnahmen zur zivilen Konfliktbearbeitung und Menschenrechtsförderung in Kraft getreten. Welche Projekte unterstützt der Bundesrat in deren Rahmen im Bereich der Folterbekämpfung?</p><p>5. Durch welche Massnahmen sensibilisiert der Bundesrat die Schweizer Bevölkerung für die Folterproblematik wie für Menschenrechtsverletzungen generell und wie werden dabei speziell Schulen berücksichtigt? Ist er auch der Meinung, dass ein nationales Menschenrechtsgremium, in dem auch die Kantone vertreten sind, dazu einen wertvollen Beitrag leisten könnte?</p>
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