Söldner und Soldaten im Irak
- ShortId
-
04.1066
- Id
-
20041066
- Updated
-
24.06.2025 22:51
- Language
-
de
- Title
-
Söldner und Soldaten im Irak
- AdditionalIndexing
-
09;08;Armeeeinsatz;paramilitärische Einheit;im Ausland stationierte Streitkräfte;Südafrika;Irak;privates Unternehmen;diplomatische Vertretung;Legalität;staatliche Gewalt;Völkerrecht;Söldner
- 1
-
- L05K0703060109, privates Unternehmen
- L04K04020314, paramilitärische Einheit
- L04K04020304, Armeeeinsatz
- L04K04020316, Söldner
- L04K04020311, im Ausland stationierte Streitkräfte
- L04K03040215, Südafrika
- L05K0303010602, Irak
- L03K050602, Völkerrecht
- L05K1002010201, diplomatische Vertretung
- L04K08020502, Legalität
- L03K040304, staatliche Gewalt
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1./2. Die prekäre Sicherheitslage in Bagdad erfordert ein professionelles Schutzdispositiv für das schweizerische Verbindungsbüro und sein Personal. Mit der Note vom 16. Juni 2003 informierten die USA formell darüber, dass die Coalition Provisional Authority nicht in der Lage sei, die Sicherheit ausländischer Regierungsvertreter und ausländischen Eigentums im Irak zu gewährleisten. Sie forderten die betroffenen Länder vielmehr auf, selber für den Schutz ihres Personals zu sorgen.</p><p>Die Wahl der Firma Meteoric Tactical Solutions (MTS) erfolgte im Februar 2004 und gründete auf folgenden Überlegungen: Es brauchte ein Unternehmen, welches bereits über aktive Erfahrungen mit den Verhältnissen in Bagdad und über die erforderlichen Kapazitäten für den Schutzauftrag verfügte. Die Firma MTS zählt u. a. das irakische Gesundheitsministerium, das Arbeits- und Sozialministerium sowie die Weltbank zu ihren Kunden und erfüllte somit die geforderten Voraussetzungen.</p><p>Die Aktivitäten der Firma MTS werden zurzeit vom Obersten Gericht Südafrikas überprüft. Diese Überprüfung erfolgt auf ausdrückliches Verlangen der Firma MTS, welche Klarheit darüber erhalten will, ob ihre Aktivitäten dem geltenden südafrikanischen Recht entsprechen. Es ist Sache dieses Gerichtshofes und nicht des Bundesrates, über die Auslegung südafrikanischer Gesetze zu befinden.</p><p>3. Bei den für das Schweizer Verbindungsbüro tätigen Sicherheitsleuten von MTS handelt es sich ausnahmslos um frühere Angehörige regulärer südafrikanischer Truppen (Armee und Polizei). Die Mehrzahl der Mitarbeiter hat nach dem Machtwechsel in Südafrika bereits mit der neuen ANC-Regierung zusammengearbeitet.</p><p>4. Als Antwort auf die unter Ziffer 1 erwähnte Mitteilung der USA wies das EDA in seiner Note vom 9. Juli 2003 an die amerikanische Botschaft in Bern ausdrücklich auf die Verpflichtung der Besatzungskoalition hin, gemäss den Artikeln 4 und 13 der vierten Genfer Konvention die Sicherheit aller auf dem Gebiet des besetzten Irak lebenden Personen zu gewährleisten.</p><p>5. Die neue Resolution des Uno-Sicherheitsrates (Uno-Resolution Nr. 1546), die am 8. Juni 2004 einstimmig verabschiedet wurde, stellt fest, dass das Besatzungsregime am 30. Juni 2004 endet. Das Mandat der multinationalen Truppe endet gemäss Paragraph 12 der Resolution spätestens am Ende des politischen Prozesses zur Wahl einer demokratischen Regierung, auf Begehren der irakischen Interimsregierung schon vorher.</p><p>6. Die Entsendung von Angehörigen eines Sicherheitsdienstes zum Schutz einer diplomatischen Vertretung widerspricht dem humanitären Völkerrecht nicht. Die Aufgabe solcher Sicherheitsleute ist nicht militärischer Natur und hat nichts mit Söldnerwesen zu tun, sondern beschränkt sich auf den Objekt- und allenfalls Personenschutz.</p><p>7. Die Entsendung von Angehörigen eines Sicherheitsdienstes erfordert keine Bewilligung der Uno.</p><p>8. Ein Erfolg oder Misserfolg im Irak betrifft die gesamte internationale Gemeinschaft. Eine Entwicklung in Richtung eines freien, geeinten, stabilen und unabhängigen Iraks liegt im schweizerischen Interesse. Mit ihrer Präsenz vor Ort unterstützt die Schweiz diese Entwicklung in einer Weise, die von ihren internationalen Partnern, namentlich auch von Europa und der ganzen westlichen Welt, wahrgenommen wird. Die Schwerpunkte der schweizerischen Tätigkeit liegen zurzeit in den Bereichen humanitäres Völkerrecht, Menschenrechte und humanitäre Hilfe. Gleichzeitig unterstützt das Verbindungsbüro mit diplomatischen und konsularischen Dienstleistungen die vor Ort tätigen Schweizer Bürger und Unternehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Schweiz hat zum Schutz ihrer Einrichtungen Sicherheitsleute der südafrikanischen Meteoric Tactical Solutions (MTS) eingestellt. Da der Vertrag mit der privaten Sicherheitsfirma rechtlich und politisch umstritten ist, wird nun geprüft, ob Schweizer Soldaten in den Irak geschickt werden sollen. Beide Massnahmen werfen eine Reihe von Fragen auf:</p><p>1. Warum wurde mit der MTS ein Vertrag unterzeichnet, obwohl für diese Firma seitens der südafrikanischen Regierung keine Bewilligung vorlag?</p><p>2. Wie interpretiert der Bundesrat die südafrikanische Regulation of Foreign Military Assistance Act, die den Einsatz von Söldnern "zum privaten Gewinn" verbietet?</p><p>3. Wie beurteilt er das besondere Risiko als auch die politische Symbolik, wenn die Schweiz ehemalige Pro-Apartheid-Kämpfer in ihre Dienste stellt?</p><p>4. Hat er bei den Besatzungsmächten wegen deren Unfähigkeit, ihren Schutzverpflichtungen nachzukommen, formellen Protest eingelegt?</p><p>5. Bewegt ihn diese Unfähigkeit dazu, sich auf internationaler Ebene für den unverzüglichen Abzug der Besatzungsmächte aus dem Irak und deren Ersetzung durch eine Uno-Mission zu engagieren?</p><p>6. Befürchtet er nicht eine Aushöhlung des humanitären Völkerrechtes und damit eine Zunahme der internationalen Rechtsverwilderung, wenn jeder Staat zum Schutz seiner Einrichtungen im Ausland eigene Soldaten aussendet?</p><p>7. Gedenkt er für eine allfällige Entsendung von Schweizer Soldaten in den Irak eine Bewilligung durch die Uno einzuholen?</p><p>8. Gegenüber der "NZZ am Sonntag" (2. Mai 2004) begründete das EDA die "hohen Sicherheitskosten" in Bagdad "mit dem hohen strategischen Interesse der Schweiz, im Irak dauerhaft präsent zu sein". Was für Interessen sind da gemeint?</p>
- Söldner und Soldaten im Irak
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1./2. Die prekäre Sicherheitslage in Bagdad erfordert ein professionelles Schutzdispositiv für das schweizerische Verbindungsbüro und sein Personal. Mit der Note vom 16. Juni 2003 informierten die USA formell darüber, dass die Coalition Provisional Authority nicht in der Lage sei, die Sicherheit ausländischer Regierungsvertreter und ausländischen Eigentums im Irak zu gewährleisten. Sie forderten die betroffenen Länder vielmehr auf, selber für den Schutz ihres Personals zu sorgen.</p><p>Die Wahl der Firma Meteoric Tactical Solutions (MTS) erfolgte im Februar 2004 und gründete auf folgenden Überlegungen: Es brauchte ein Unternehmen, welches bereits über aktive Erfahrungen mit den Verhältnissen in Bagdad und über die erforderlichen Kapazitäten für den Schutzauftrag verfügte. Die Firma MTS zählt u. a. das irakische Gesundheitsministerium, das Arbeits- und Sozialministerium sowie die Weltbank zu ihren Kunden und erfüllte somit die geforderten Voraussetzungen.</p><p>Die Aktivitäten der Firma MTS werden zurzeit vom Obersten Gericht Südafrikas überprüft. Diese Überprüfung erfolgt auf ausdrückliches Verlangen der Firma MTS, welche Klarheit darüber erhalten will, ob ihre Aktivitäten dem geltenden südafrikanischen Recht entsprechen. Es ist Sache dieses Gerichtshofes und nicht des Bundesrates, über die Auslegung südafrikanischer Gesetze zu befinden.</p><p>3. Bei den für das Schweizer Verbindungsbüro tätigen Sicherheitsleuten von MTS handelt es sich ausnahmslos um frühere Angehörige regulärer südafrikanischer Truppen (Armee und Polizei). Die Mehrzahl der Mitarbeiter hat nach dem Machtwechsel in Südafrika bereits mit der neuen ANC-Regierung zusammengearbeitet.</p><p>4. Als Antwort auf die unter Ziffer 1 erwähnte Mitteilung der USA wies das EDA in seiner Note vom 9. Juli 2003 an die amerikanische Botschaft in Bern ausdrücklich auf die Verpflichtung der Besatzungskoalition hin, gemäss den Artikeln 4 und 13 der vierten Genfer Konvention die Sicherheit aller auf dem Gebiet des besetzten Irak lebenden Personen zu gewährleisten.</p><p>5. Die neue Resolution des Uno-Sicherheitsrates (Uno-Resolution Nr. 1546), die am 8. Juni 2004 einstimmig verabschiedet wurde, stellt fest, dass das Besatzungsregime am 30. Juni 2004 endet. Das Mandat der multinationalen Truppe endet gemäss Paragraph 12 der Resolution spätestens am Ende des politischen Prozesses zur Wahl einer demokratischen Regierung, auf Begehren der irakischen Interimsregierung schon vorher.</p><p>6. Die Entsendung von Angehörigen eines Sicherheitsdienstes zum Schutz einer diplomatischen Vertretung widerspricht dem humanitären Völkerrecht nicht. Die Aufgabe solcher Sicherheitsleute ist nicht militärischer Natur und hat nichts mit Söldnerwesen zu tun, sondern beschränkt sich auf den Objekt- und allenfalls Personenschutz.</p><p>7. Die Entsendung von Angehörigen eines Sicherheitsdienstes erfordert keine Bewilligung der Uno.</p><p>8. Ein Erfolg oder Misserfolg im Irak betrifft die gesamte internationale Gemeinschaft. Eine Entwicklung in Richtung eines freien, geeinten, stabilen und unabhängigen Iraks liegt im schweizerischen Interesse. Mit ihrer Präsenz vor Ort unterstützt die Schweiz diese Entwicklung in einer Weise, die von ihren internationalen Partnern, namentlich auch von Europa und der ganzen westlichen Welt, wahrgenommen wird. Die Schwerpunkte der schweizerischen Tätigkeit liegen zurzeit in den Bereichen humanitäres Völkerrecht, Menschenrechte und humanitäre Hilfe. Gleichzeitig unterstützt das Verbindungsbüro mit diplomatischen und konsularischen Dienstleistungen die vor Ort tätigen Schweizer Bürger und Unternehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Schweiz hat zum Schutz ihrer Einrichtungen Sicherheitsleute der südafrikanischen Meteoric Tactical Solutions (MTS) eingestellt. Da der Vertrag mit der privaten Sicherheitsfirma rechtlich und politisch umstritten ist, wird nun geprüft, ob Schweizer Soldaten in den Irak geschickt werden sollen. Beide Massnahmen werfen eine Reihe von Fragen auf:</p><p>1. Warum wurde mit der MTS ein Vertrag unterzeichnet, obwohl für diese Firma seitens der südafrikanischen Regierung keine Bewilligung vorlag?</p><p>2. Wie interpretiert der Bundesrat die südafrikanische Regulation of Foreign Military Assistance Act, die den Einsatz von Söldnern "zum privaten Gewinn" verbietet?</p><p>3. Wie beurteilt er das besondere Risiko als auch die politische Symbolik, wenn die Schweiz ehemalige Pro-Apartheid-Kämpfer in ihre Dienste stellt?</p><p>4. Hat er bei den Besatzungsmächten wegen deren Unfähigkeit, ihren Schutzverpflichtungen nachzukommen, formellen Protest eingelegt?</p><p>5. Bewegt ihn diese Unfähigkeit dazu, sich auf internationaler Ebene für den unverzüglichen Abzug der Besatzungsmächte aus dem Irak und deren Ersetzung durch eine Uno-Mission zu engagieren?</p><p>6. Befürchtet er nicht eine Aushöhlung des humanitären Völkerrechtes und damit eine Zunahme der internationalen Rechtsverwilderung, wenn jeder Staat zum Schutz seiner Einrichtungen im Ausland eigene Soldaten aussendet?</p><p>7. Gedenkt er für eine allfällige Entsendung von Schweizer Soldaten in den Irak eine Bewilligung durch die Uno einzuholen?</p><p>8. Gegenüber der "NZZ am Sonntag" (2. Mai 2004) begründete das EDA die "hohen Sicherheitskosten" in Bagdad "mit dem hohen strategischen Interesse der Schweiz, im Irak dauerhaft präsent zu sein". Was für Interessen sind da gemeint?</p>
- Söldner und Soldaten im Irak
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