Bundespersonal. Entgegennahme von Telefonanrufen

ShortId
04.1080
Id
20041080
Updated
24.06.2025 21:29
Language
de
Title
Bundespersonal. Entgegennahme von Telefonanrufen
AdditionalIndexing
04;öffentliche Dienstleistung;Telefon;Verwaltungstätigkeit;Bundespersonal
1
  • L05K0806010301, Bundespersonal
  • L05K1202020108, Telefon
  • L04K08060101, Verwaltungstätigkeit
  • L05K0806011101, öffentliche Dienstleistung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Bundesverwaltung legt grossen Wert darauf, den Bürgerinnen und Bürgern zuvorkommend und kompetent zur Verfügung zu stehen. So finden sich etwa im zentralen Ausbildungsangebot des Eidgenössischen Personalamtes verschiedene Kurse, die serviceorientiertes Verhalten im Kundenkontakt zum Inhalt haben. Dienstleistungs- und Kundenorientierung sind auch in den vom Bundesrat am 19. November 2003 verabschiedeten personalpolitischen Leitsätzen für die Bundesverwaltung erwähnt. Ziel ist, dass sich die Mitarbeitenden bewusst sind, mit ihrem Verhalten sowohl ihr Amt als auch die ganze Bundesverwaltung zu repräsentieren.</p><p>Bundesweite Weisungen oder Reglemente, wie externe Anrufe entgegenzunehmen sind, existieren nicht. Es ist den Bundesämtern und Verwaltungseinheiten überlassen, die telefonischen Kontakte ihrer Mitarbeitenden mit Bürgerinnen und Bürgern zu standardisieren. Das heisst beispielsweise festzulegen, ob sich die Angestellten bei der Entgegennahme von externen Anrufen mit ihrem Namen oder nur mit der Organisationseinheit melden sollen.</p><p>Unter den rund 37 000 Mitarbeitenden der Bundesverwaltung dürfte es unbestreitbar Menschen geben, die im direkten telefonischen Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern eher ungeübt sind. Dieses Defizit wahrzunehmen und einen Anstoss zur Verbesserung zu geben ist auch Aufgabe ihrer Vorgesetzten.</p><p>Zudem gibt es in der Bundesverwaltung Bereiche, wie etwa die Bundesanwaltschaft oder der Grenzschutz usw., wo Mitarbeitende, die namentlich bekannt sind, mit Drohungen und persönlichen Verfolgungen konfrontiert werden könnten. Das Recht dieser Personen auf Anonymität kann nicht bestritten werden, zumal ja die Dienststelle bekannt ist.</p><p>Die Bundesverwaltung und ihre Mitarbeitenden sind mit dem Staatskalender gegenüber der Öffentlichkeit transparent. Der Staatskalender ist online unter www.staatskalender.admin.ch einsehbar.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Bürgerinnen und Bürger, die die Bundesverwaltung anrufen, um eine Antwort auf eine Frage zu erhalten, ein Begehren vorzubringen oder sich über den Stand eines Dossiers zu informieren, scheinen nur mit Mühe herausfinden zu können, mit wem sie es zu tun haben.</p><p>Ich möchte wissen, welche Regelung in diesem Bereich gilt: Nennen die Bundesangestellten ihren Gesprächspartnern ihren Namen, oder bleiben sie anonym und verstecken sich hinter dem Namen ihres Dienstes?</p><p>Falls Letzteres zutrifft, stützt sich dieses Verhalten auf ein internes Reglement? Wenn ja, was ist der Grund für ein solches Vorgehen?</p><p>Und schliesslich: Kann in Betracht gezogen werden, falls dies nicht bereits geschieht, von den Bundesangestellten zu verlangen, dass sie sich mit ihrem Namen melden, besonders wenn sie ein persönliches Dossier einer Person behandeln, die gerne wissen möchte, mit wem sie spricht?</p>
  • Bundespersonal. Entgegennahme von Telefonanrufen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Bundesverwaltung legt grossen Wert darauf, den Bürgerinnen und Bürgern zuvorkommend und kompetent zur Verfügung zu stehen. So finden sich etwa im zentralen Ausbildungsangebot des Eidgenössischen Personalamtes verschiedene Kurse, die serviceorientiertes Verhalten im Kundenkontakt zum Inhalt haben. Dienstleistungs- und Kundenorientierung sind auch in den vom Bundesrat am 19. November 2003 verabschiedeten personalpolitischen Leitsätzen für die Bundesverwaltung erwähnt. Ziel ist, dass sich die Mitarbeitenden bewusst sind, mit ihrem Verhalten sowohl ihr Amt als auch die ganze Bundesverwaltung zu repräsentieren.</p><p>Bundesweite Weisungen oder Reglemente, wie externe Anrufe entgegenzunehmen sind, existieren nicht. Es ist den Bundesämtern und Verwaltungseinheiten überlassen, die telefonischen Kontakte ihrer Mitarbeitenden mit Bürgerinnen und Bürgern zu standardisieren. Das heisst beispielsweise festzulegen, ob sich die Angestellten bei der Entgegennahme von externen Anrufen mit ihrem Namen oder nur mit der Organisationseinheit melden sollen.</p><p>Unter den rund 37 000 Mitarbeitenden der Bundesverwaltung dürfte es unbestreitbar Menschen geben, die im direkten telefonischen Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern eher ungeübt sind. Dieses Defizit wahrzunehmen und einen Anstoss zur Verbesserung zu geben ist auch Aufgabe ihrer Vorgesetzten.</p><p>Zudem gibt es in der Bundesverwaltung Bereiche, wie etwa die Bundesanwaltschaft oder der Grenzschutz usw., wo Mitarbeitende, die namentlich bekannt sind, mit Drohungen und persönlichen Verfolgungen konfrontiert werden könnten. Das Recht dieser Personen auf Anonymität kann nicht bestritten werden, zumal ja die Dienststelle bekannt ist.</p><p>Die Bundesverwaltung und ihre Mitarbeitenden sind mit dem Staatskalender gegenüber der Öffentlichkeit transparent. Der Staatskalender ist online unter www.staatskalender.admin.ch einsehbar.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Bürgerinnen und Bürger, die die Bundesverwaltung anrufen, um eine Antwort auf eine Frage zu erhalten, ein Begehren vorzubringen oder sich über den Stand eines Dossiers zu informieren, scheinen nur mit Mühe herausfinden zu können, mit wem sie es zu tun haben.</p><p>Ich möchte wissen, welche Regelung in diesem Bereich gilt: Nennen die Bundesangestellten ihren Gesprächspartnern ihren Namen, oder bleiben sie anonym und verstecken sich hinter dem Namen ihres Dienstes?</p><p>Falls Letzteres zutrifft, stützt sich dieses Verhalten auf ein internes Reglement? Wenn ja, was ist der Grund für ein solches Vorgehen?</p><p>Und schliesslich: Kann in Betracht gezogen werden, falls dies nicht bereits geschieht, von den Bundesangestellten zu verlangen, dass sie sich mit ihrem Namen melden, besonders wenn sie ein persönliches Dossier einer Person behandeln, die gerne wissen möchte, mit wem sie spricht?</p>
    • Bundespersonal. Entgegennahme von Telefonanrufen

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