Revision des Waldgesetzes
- ShortId
-
04.1085
- Id
-
20041085
- Updated
-
14.11.2025 07:18
- Language
-
de
- Title
-
Revision des Waldgesetzes
- AdditionalIndexing
-
52;Waldbau;biologische Vielfalt;Forstgesetzgebung;Naturschutzgebiet;Gesetz
- 1
-
- L05K1401070103, Forstgesetzgebung
- L05K0503010102, Gesetz
- L05K1401070105, Waldbau
- L04K06030306, biologische Vielfalt
- L05K0601041202, Naturschutzgebiet
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die gestellten Fragen werden in der Botschaft des Bundesrates zur Teilrevision des Waldgesetzes, die voraussichtlich im Januar 2005 in die Vernehmlassung gehen wird, behandelt. Grundsätzlich hat der Bundesrat die Absicht, einerseits den naturnahen Waldbau weiter zu fördern und andererseits mit gezielten Programmen die biologische Vielfalt im Wald zu erhalten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Nach der Erarbeitung des Waldprogramms Schweiz (WAP-CH, Schlussbericht vom Januar 2004) beabsichtigt der Bundesrat, nächstens eine Revision des Waldgesetzes (WaG; SR 921.0) vorzulegen. Fachleute weisen darauf hin, dass insbesondere im Bereich der Erhaltung der Errungenschaften des heutigen naturnahen Waldbaues und der Sicherung der Biodiversität noch viele Fragen offen seien und eine kurzfristige Revision des Waldgesetzes verfrüht sei.</p><p>Unter diesen Umständen stellen sich folgende Fragen, um deren Beantwortung ich den Bundesrat höflich bitte:</p><p>1. Wie gedenkt er den naturnahen Waldbau und die Biodiversität auf der ganzen Waldfläche (Ziel WAP-CH: "Von Natur aus häufige Arten bleiben häufig") im neuen Gesetz und mit den Ausführungsbestimmungen weiterhin zu sichern, nachdem klar geworden ist, dass der im WAP-CH erwähnte "ökologische Standard" dazu nicht ausreicht?</p><p>2. Wie wird der Bundesrat die im WAP-CH zusammen mit dem Schutzwald als Priorität aufgeführten Biodiversitäts-Vorrangflächen (Ziel WAP-CH: "Selten gewordene Arten werden wieder häufiger") festlegen?</p><p>3. Welche verbindlichen Grundlagen wird er den Kantonen zur Verfügung stellen, damit die Bezeichnung und Sicherung dieser Prioritätsflächen über die ganze Schweiz hinweg jene Flächen umfasst, die am meisten Wirkung für die Biodiversität erzielen, und nicht jene Flächen, die kurzfristig am einfachsten gesichert werden können?</p><p>4. Wann werden die fachlich fundierten Grundlagen zu den Bereichen des naturnahen Waldbaues bzw. eines ausreichenden ökologischen Standards sowie der Biodiversitäts-Vorrangflächen vorliegen?</p>
- Revision des Waldgesetzes
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die gestellten Fragen werden in der Botschaft des Bundesrates zur Teilrevision des Waldgesetzes, die voraussichtlich im Januar 2005 in die Vernehmlassung gehen wird, behandelt. Grundsätzlich hat der Bundesrat die Absicht, einerseits den naturnahen Waldbau weiter zu fördern und andererseits mit gezielten Programmen die biologische Vielfalt im Wald zu erhalten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Nach der Erarbeitung des Waldprogramms Schweiz (WAP-CH, Schlussbericht vom Januar 2004) beabsichtigt der Bundesrat, nächstens eine Revision des Waldgesetzes (WaG; SR 921.0) vorzulegen. Fachleute weisen darauf hin, dass insbesondere im Bereich der Erhaltung der Errungenschaften des heutigen naturnahen Waldbaues und der Sicherung der Biodiversität noch viele Fragen offen seien und eine kurzfristige Revision des Waldgesetzes verfrüht sei.</p><p>Unter diesen Umständen stellen sich folgende Fragen, um deren Beantwortung ich den Bundesrat höflich bitte:</p><p>1. Wie gedenkt er den naturnahen Waldbau und die Biodiversität auf der ganzen Waldfläche (Ziel WAP-CH: "Von Natur aus häufige Arten bleiben häufig") im neuen Gesetz und mit den Ausführungsbestimmungen weiterhin zu sichern, nachdem klar geworden ist, dass der im WAP-CH erwähnte "ökologische Standard" dazu nicht ausreicht?</p><p>2. Wie wird der Bundesrat die im WAP-CH zusammen mit dem Schutzwald als Priorität aufgeführten Biodiversitäts-Vorrangflächen (Ziel WAP-CH: "Selten gewordene Arten werden wieder häufiger") festlegen?</p><p>3. Welche verbindlichen Grundlagen wird er den Kantonen zur Verfügung stellen, damit die Bezeichnung und Sicherung dieser Prioritätsflächen über die ganze Schweiz hinweg jene Flächen umfasst, die am meisten Wirkung für die Biodiversität erzielen, und nicht jene Flächen, die kurzfristig am einfachsten gesichert werden können?</p><p>4. Wann werden die fachlich fundierten Grundlagen zu den Bereichen des naturnahen Waldbaues bzw. eines ausreichenden ökologischen Standards sowie der Biodiversitäts-Vorrangflächen vorliegen?</p>
- Revision des Waldgesetzes
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