Kosten der erweiterten Personenfreizügigkeit
- ShortId
-
04.1086
- Id
-
20041086
- Updated
-
24.06.2025 21:08
- Language
-
de
- Title
-
Kosten der erweiterten Personenfreizügigkeit
- AdditionalIndexing
-
15;Lohndumping;Bruttoinlandsprodukt;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Kostenrechnung;Sozialausgaben;Prognose;wirtschaftliche Auswirkung;Verlagerung der Tätigkeit von Unternehmen ins Ausland;wirtschaftliche Entwicklung (speziell)
- 1
-
- L06K070203030902, Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen
- L05K0703020201, Kostenrechnung
- L05K1602010701, Prognose
- L04K01040208, Sozialausgaben
- L04K07040201, wirtschaftliche Entwicklung (speziell)
- L05K0704050101, Bruttoinlandsprodukt
- L04K07040404, wirtschaftliche Auswirkung
- L06K070304030401, Verlagerung der Tätigkeit von Unternehmen ins Ausland
- L05K0702010303, Lohndumping
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Erweiterung der Europäischen Union (EU) um zehn Staaten, von denen acht dem ehemaligen "Ostblock" angehörten, ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung von Frieden, Stabilität und Wohlstand auf dem gesamten Kontinent. Davon profitieren alle Bewohner Europas.</p><p>Neben dem unbestreitbaren politischen Gewinn, den die Erweiterung der EU bringt, sind mit diesem weiteren Integrationsschritt auch wirtschaftliche Vorteile verbunden. Unter diesem Gesichtspunkt ist vor allem die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Mitgliedstaaten wichtig. Der Bundesrat hat deshalb diesen Schritt in sein Massnahmenpaket zur Förderung des Wirtschaftswachstums aufgenommen.</p><p>Von einer forcierten Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Staaten kann dabei keine Rede sein. In den Verhandlungen mit der EU konnte eine lange Übergangsfrist bis zur vollen Freizügigkeit erreicht werden. Bis 2011 kann der Zugang für Bürger aus denen neuen EU-Ländern zum schweizerischen Arbeitsmarkt beschränkt werden. Auch danach könnte die Schweiz im Falle übermässiger Zuwanderung bis 2014 Beschränkungen erlassen.</p><p>Als Folge der Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Staaten ist weder mit einer Verlagerung von Arbeitsplätzen nach Mittel- und Osteuropa noch mit einer massiven Zuwanderung aus dieser Region zu rechnen. Ebenso wenig wird es in der Schweiz zu erhöhtem Lohndruck und höherer Arbeitslosigkeit kommen. Auch bei den Sozialwerken sind keine nennenswerten Mehrkosten zu erwarten. Ein Verzicht auf die Ausweitung der Personenfreizügigkeit würde dagegen fast unvermeidlich zur Aufkündigung des Freizügigkeitsabkommens durch die EU und damit automatisch zur Ausserkraftsetzung der "Bilateralen I" führen. Der wirtschaftliche und politische Schaden, der dadurch entstünde, wäre nur schwer zu verkraften.</p><p>Das Abkommen über die Personenfreizügigkeit ist das wichtigste Element der "Bilateralen I". Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist der vergleichsweise offene und flexible Arbeitsmarkt eine der grossen Stärken der Schweiz im internationalen Standortwettbewerb. Diesen Vorteil gilt es zu bewahren, wenn die Schweiz ihre Wachstumsschwäche überwinden will. Die Schweizer Wirtschaft benötigt vor allem gut qualifizierte Arbeitskräfte, die einen Beitrag zur Erhöhung des Produktivitätswachstums zu leisten vermögen. Hier eröffnet die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Mitgliedstaaten vielversprechende Perspektiven. Besonders schweizerische KMU und die Institutionen der Gesundheitsversorgung und Pflege, die in der Vergangenheit Schwierigkeiten bei der Rekrutierung von qualifiziertem Personal hatten, begrüssen die erleichterte Einstellung von Mitarbeitern aus dem erweiterten EU-Raum. Aber auch international tätige Grossunternehmen profitieren von dem stark verringerten Aufwand, der dank des Freizügigkeitsabkommens bei der Entsendung von Schweizer Personal ins europäische Ausland entsteht.</p><p>Diese Erleichterungen im Wirtschaftsverkehr mit der erweiterten EU stärken den Wirtschaftsstandort Schweiz und tragen dazu bei, Arbeitsplätze in unserem Land zu erhalten. Die Wirtschaft setzt sich deshalb für die Ausdehnung der bilateralen Verträge auf die neuen EU-Mitgliedstaaten ein.</p><p>Eine detaillierte Darstellung der Szenarien und eine eingehende Untersuchung der Konsequenzen der EU-Erweiterung auf die Schweizer Wirtschaft hat der Bundesrat im Bericht vom 30. Juni 2004 in Erfüllung des Postulates Loepfe 02.3190, "Soziale Marktwirtschaft und EU-Osterweiterung", vorgelegt. Die wichtigsten Aussagen dieses Berichtes können im Sinne einer Antwort auf die vorliegende Anfrage wie folgt zusammengefasst werden:</p><p>1.a. Die zehn neuen EU-Staaten weisen einen Bevölkerungsbestand von 75 Millionen Einwohnern oder 20 Prozent der "alten" EU auf.</p><p>b. Das kaufkraftbereinigte BIP pro Kopf liegt in den neuen Mitgliedstaaten im Mittel bei 46 Prozent des Durchschnitts der bisherigen 15 EU-Staaten (Schweiz: 118 Prozent).</p><p>c. Die Arbeitslosigkeit ist in den neuen EU-Mitgliedstaaten im Durchschnitt höher als in der alten EU; wiederum gibt es jedoch starke Unterschiede.</p><p>d. Die Bevölkerung in den neuen EU-Mitgliedstaaten verfügt über ein vergleichsweise hohes Ausbildungsniveau.</p><p>e. Die Altersstruktur der Bevölkerung in den neuen EU-Mitgliedstaaten ist derjenigen in den alten Mitgliedstaaten und in der Schweiz sehr ähnlich.</p><p>f. Die Bevölkerung der neuen EU-Mitgliedstaaten weist eine vergleichsweise geringe Neigung zur Mobilität selbst innerhalb der eigenen Landesgrenzen auf.</p><p>g. Die Erfahrungen der EU mit früheren Erweiterungen haben gezeigt, dass Wanderungsbewegungen über staatliche und kulturelle Grenzen hinweg auch bei erheblichen Einkommensgefällen nur sehr begrenzt stattfinden. Auch in der Schweiz hat die Einführung der Personenfreizügigkeit mit der EU zu keiner Masseneinwanderung geführt.</p><p>h. Erfahrungsgemäss erfolgt ein erheblicher Teil der Einwanderung in die Schweiz aus Gründen des Familiennachzuges. In Bezug auf die neuen EU-Mitgliedstaaten ist das zu erwartende Ausmass dieser "Ketten-Migration" sehr gering, da im Jahr 2002 nur rund 18 000 Bürger dieser Staaten in der Schweiz lebten. Im Vergleich dazu waren 813 000 Staatsangehörige aus dem Gebiet der "alten" EU in unserem Land niedergelassen.</p><p>i. Da die Freizügigkeit für Arbeitskräfte aus den neuen EU-Staaten an einen gültigen Arbeitsvertrag gebunden ist, richtet sich die Qualifikationsstruktur der Einwanderer nach der Arbeitsnachfrage in der Schweiz. Der Bedarf nach niedrig qualifizierten ausländischen Arbeitskräften ist gering, während in den höher qualifizierten Segmenten Engpässe bei der Rekrutierung auftreten. Es ist daher damit zu rechnen, dass vor allem junge, gut ausgebildete Arbeitskräfte aus den neuen EU-Mitgliedstaaten in die Schweiz einwandern werden, zumal es sich um die mobilste Personengruppe handelt.</p><p>Für die Abschätzung der Folgen der erweiterten Personenfreizügigkeit ist die effektive Zuwanderung aus den neuen EU-Staaten massgeblich. Diese ist durch die Obergrenzen beschränkt, die im Zusatzprotokoll zum Freizügigkeitsabkommen festgelegt sind. Demnach besteht im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Zusatzprotokolls (voraussichtlich 2005) ein Kontingent von 900 Daueraufenthaltern aus den neuen EU-Staaten, welches in den darauf folgenden sieben Jahren kontinuierlich bis auf 3000 Personen pro Jahr (2011) erhöht wird.</p><p>2.a. Die Einführung der Personenfreizügigkeit mit den alten EU-Staaten hat zu keiner spürbaren Mehrbelastung der Sozialwerke geführt. Der Bundesrat rechnet auch nach der Erweiterung auf die neuen EU-Staaten mit keinen nennenswerten Mehrkosten.</p><p>b. Für die AHV resultieren kurz- bis mittelfristig positive Effekte, indem sich das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentenbezügern verbessert. Dies gilt umso mehr, als die Einführung der vollen Freizügigkeit (ab 2011) in eine Phase fällt, in der die demographische Entwicklung zu einer akzentuierten Mehrbelastung der AHV führen wird.</p><p>c. Die Gefahr einer zusätzlichen Belastung der Arbeitslosenversicherung ist klein, da die aus den neuen EU-Mitgliedstaaten zuwandernden Arbeitskräfte tendenziell ein geringeres Risiko von Arbeitslosigkeit aufweisen dürften als frühere Zuwanderer.</p><p>d. Ohne weitere Anhaltspunkte ist davon auszugehen, dass sich an der Risikostruktur und mithin an der Belastung der IV nichts grundlegend ändern wird.</p><p>e. Im Bereich der beruflichen Vorsorge (zweite Säule) fallen keine Mehrkosten an, weil die Renten entsprechend den in der Schweiz einbezahlten Beiträgen festgesetzt werden.</p><p>f. Bei der Kranken- und Unfallversicherung unterliegen Zuwanderer aus der EU denselben Bedingungen wie alle Versicherten. Es gibt keine Gründe anzunehmen, dass Personen aus den neuen EU-Mitgliedstaaten eine ungünstigere Risikostruktur aufweisen als die übrige Bevölkerung. Eine Wahlmöglichkeit bezüglich Krankenversicherung von im Heimatstaat verbliebenen Angehörigen besteht grundsätzlich nicht. Mehraufwendungen sind höchstens bei den Prämienverbilligungen denkbar; diese dürften sich jedoch in engen Grenzen halten, da mit keiner massiven Zuwanderung von Arbeitskräften des untersten Einkommensbereiches zu rechnen ist.</p><p>Die Erfahrungen aus der Personenfreizügigkeit mit den bisherigen EU-Staaten haben gezeigt, dass die Inanspruchnahme von Prämienverbilligungen durch Zuwanderer aus der EU nur einen kleinen Bruchteil der ursprünglich angenommenen Kosten ausmacht. Einen gewissen kostentreibenden Effekt könnte die Zuwanderung von selbstständig praktizierenden Ärzten aus den neuen EU-Staaten auslösen, falls der heute bestehende Kontrahierungszwang zwischen Krankenversicherungen und Ärzten nicht wie geplant gelockert werden kann.</p><p>g. Die Gefahr, dass die Aufwendungen für Sozialhilfe als Folge der EU-Erweiterung zunehmen werden, ist gering. Zum einen geniessen Sozialhilfeempfänger in Europa keine Freizügigkeit. Zum anderen ist die Wahrscheinlichkeit relativ klein, dass viele Personen mit überdurchschnittlichem Risiko, sozialhilfeabhängig zu werden, zuziehen werden.</p><p>3.a. Die Schätzung des Wachstumseffektes der EU-Erweiterung auf die Schweizer Wirtschaft stützt sich mangels eigener Untersuchungen auf die Ergebnisse von Studien für andere Länder ab, die auf die Verhältnisse in der Schweiz übertragen wurden.</p><p>b. Die EU-Kommission rechnet mit einem einmaligen Einkommenseffekt für die alten Mitgliedstaaten von 0,5 bis 0,7 Prozent des BIP. Auf längere Sicht dürfte sich das dynamische Wachstum der neuen Mitgliedstaaten stimulierend auf den Binnenmarkt auswirken.</p><p>c. Mittelgrosse offene Volkswirtschaften im westlichen Mitteleuropa, die bezüglich Wirtschaftsstruktur, geographischer Lage und Intensität der ökonomischen Verflechtung mit den neuen EU-Staaten Ähnlichkeit zur Schweiz aufweisen, dürfen mit unspektakulären, aber positiven Einkommenseffekten rechnen. Eine aktuelle Studie beziffert den Netto-Wohlstandsgewinn durch die EU-Erweiterung für Belgien auf 0,15 Prozent, für Luxemburg auf 0,3 Prozent, für die Niederlande auf 0,35 Prozent und für Dänemark auf 0,45 Prozent des BIP.</p><p>d. Im Vergleich zu diesen Ländern wird der Wohlstandsgewinn in der Schweiz geringer ausfallen, weil die bilateralen Verträge keine volle Teilnahme am EU-Binnenmarkt erlauben. Auf der anderen Seite muss die Schweiz aber auch weniger finanzielle Mittel für ihre Anbindung an den erweiterten EU-Binnenmarkt aufwenden.</p><p>Aufgrund dieser Elemente gelangt der Bundesrat zum Schluss, dass der Wohlstandsgewinn für die Schweizer Volkswirtschaft infolge der EU-Erweiterung bei vorsichtiger Schätzung zwischen 0,2 und 0,3 Prozent des BIP liegen dürfte. Dabei sind die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit nicht berücksichtigt. In absolute Zahlen übertragen, bedeutet dies eine Zunahme der Wirtschaftsleistung um 1 bis 2 Milliarden Franken.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die vom Bundesrat beabsichtigte und forcierte Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Staaten wird in Bundesbern und in den meisten Medien als grosser Vorteil für unser Land gepriesen. So spricht beispielsweise Botschafter Ambühl, Chef des Integrationsbüros EDA/EVD, von einem zusätzlichen Wachstum von 1 bis 2 Milliarden Franken für die Schweizer Wirtschaft: "Für die Schweiz kann eine zusätzliche einmalige Zunahme des Bruttoinlandproduktes von 0,2 bis 0,5 Prozent erwartet werden. Das entspricht 1 bis 2 Milliarden Franken."</p><p>Die effektiven Kosten zur Umsetzung der Erweiterung sowie weitere finanzielle Konsequenzen und Risiken für unser Land werden nicht genannt. Tatsache ist, dass die Schweiz Gefahr läuft, dass wegen der tiefen Produktionspreise in den neuen EU-Staaten Betriebe und ganze Branchen in den Osten abwandern. Ebenso ist mit einem Zuwanderungsdruck aus dem Osten zu rechnen.</p><p>Dies hätte einen starken Anstieg der Arbeitslosigkeit und einen grossen Lohndruck für Schweizer Arbeitnehmer zur Folge. Ebenso hätten wir mit Sozialkosten, insbesondere Arbeitslosenkosten, in Milliardenhöhe zu rechnen. Bei der Arbeitslosenversicherung haben auch EU-Bürger nach zwölfmonatiger Beitragszeit Anrecht auf Leistungen. Zudem können EU-Bürger ihre Familien in der Schweiz krankenversichern, auch wenn diese im Heimatland bleibt.</p><p>Der Bundesrat als oberste verantwortliche Landesbehörde verfügt zweifellos über verschiedene Szenarien, die er für seinen Entscheid zugunsten der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit benötigt hat. Diese Szenarien müssen logischerweise Berechnungen, Schätzungen und dergleichen über die finanziellen und weiteren Konsequenzen enthalten.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat um die detaillierte Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Auf welche Szenarien - aufgrund welcher Annahmen und mit welchen finanziellen und andern Konsequenzen - hat sich der Bundesrat für seinen Entscheid abgestützt? (Ich bitte um Auflistung der Szenarien mit den entsprechenden Zahlen.)</p><p>2. Wie hoch sind die voraussichtlichen Sozialkosten beim vom Bundesrat gewählten Szenario? (Ich bitte um detaillierte Aufstellung der betroffenen Sozialbereiche und der Kosten.)</p><p>3. Wie begründet er die angebliche Zunahme des Bruttoinlandproduktes um 1 bis 2 Milliarden Franken infolge der erweiterten Personenfreizügigkeit?</p>
- Kosten der erweiterten Personenfreizügigkeit
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Erweiterung der Europäischen Union (EU) um zehn Staaten, von denen acht dem ehemaligen "Ostblock" angehörten, ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung von Frieden, Stabilität und Wohlstand auf dem gesamten Kontinent. Davon profitieren alle Bewohner Europas.</p><p>Neben dem unbestreitbaren politischen Gewinn, den die Erweiterung der EU bringt, sind mit diesem weiteren Integrationsschritt auch wirtschaftliche Vorteile verbunden. Unter diesem Gesichtspunkt ist vor allem die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Mitgliedstaaten wichtig. Der Bundesrat hat deshalb diesen Schritt in sein Massnahmenpaket zur Förderung des Wirtschaftswachstums aufgenommen.</p><p>Von einer forcierten Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Staaten kann dabei keine Rede sein. In den Verhandlungen mit der EU konnte eine lange Übergangsfrist bis zur vollen Freizügigkeit erreicht werden. Bis 2011 kann der Zugang für Bürger aus denen neuen EU-Ländern zum schweizerischen Arbeitsmarkt beschränkt werden. Auch danach könnte die Schweiz im Falle übermässiger Zuwanderung bis 2014 Beschränkungen erlassen.</p><p>Als Folge der Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Staaten ist weder mit einer Verlagerung von Arbeitsplätzen nach Mittel- und Osteuropa noch mit einer massiven Zuwanderung aus dieser Region zu rechnen. Ebenso wenig wird es in der Schweiz zu erhöhtem Lohndruck und höherer Arbeitslosigkeit kommen. Auch bei den Sozialwerken sind keine nennenswerten Mehrkosten zu erwarten. Ein Verzicht auf die Ausweitung der Personenfreizügigkeit würde dagegen fast unvermeidlich zur Aufkündigung des Freizügigkeitsabkommens durch die EU und damit automatisch zur Ausserkraftsetzung der "Bilateralen I" führen. Der wirtschaftliche und politische Schaden, der dadurch entstünde, wäre nur schwer zu verkraften.</p><p>Das Abkommen über die Personenfreizügigkeit ist das wichtigste Element der "Bilateralen I". Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist der vergleichsweise offene und flexible Arbeitsmarkt eine der grossen Stärken der Schweiz im internationalen Standortwettbewerb. Diesen Vorteil gilt es zu bewahren, wenn die Schweiz ihre Wachstumsschwäche überwinden will. Die Schweizer Wirtschaft benötigt vor allem gut qualifizierte Arbeitskräfte, die einen Beitrag zur Erhöhung des Produktivitätswachstums zu leisten vermögen. Hier eröffnet die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Mitgliedstaaten vielversprechende Perspektiven. Besonders schweizerische KMU und die Institutionen der Gesundheitsversorgung und Pflege, die in der Vergangenheit Schwierigkeiten bei der Rekrutierung von qualifiziertem Personal hatten, begrüssen die erleichterte Einstellung von Mitarbeitern aus dem erweiterten EU-Raum. Aber auch international tätige Grossunternehmen profitieren von dem stark verringerten Aufwand, der dank des Freizügigkeitsabkommens bei der Entsendung von Schweizer Personal ins europäische Ausland entsteht.</p><p>Diese Erleichterungen im Wirtschaftsverkehr mit der erweiterten EU stärken den Wirtschaftsstandort Schweiz und tragen dazu bei, Arbeitsplätze in unserem Land zu erhalten. Die Wirtschaft setzt sich deshalb für die Ausdehnung der bilateralen Verträge auf die neuen EU-Mitgliedstaaten ein.</p><p>Eine detaillierte Darstellung der Szenarien und eine eingehende Untersuchung der Konsequenzen der EU-Erweiterung auf die Schweizer Wirtschaft hat der Bundesrat im Bericht vom 30. Juni 2004 in Erfüllung des Postulates Loepfe 02.3190, "Soziale Marktwirtschaft und EU-Osterweiterung", vorgelegt. Die wichtigsten Aussagen dieses Berichtes können im Sinne einer Antwort auf die vorliegende Anfrage wie folgt zusammengefasst werden:</p><p>1.a. Die zehn neuen EU-Staaten weisen einen Bevölkerungsbestand von 75 Millionen Einwohnern oder 20 Prozent der "alten" EU auf.</p><p>b. Das kaufkraftbereinigte BIP pro Kopf liegt in den neuen Mitgliedstaaten im Mittel bei 46 Prozent des Durchschnitts der bisherigen 15 EU-Staaten (Schweiz: 118 Prozent).</p><p>c. Die Arbeitslosigkeit ist in den neuen EU-Mitgliedstaaten im Durchschnitt höher als in der alten EU; wiederum gibt es jedoch starke Unterschiede.</p><p>d. Die Bevölkerung in den neuen EU-Mitgliedstaaten verfügt über ein vergleichsweise hohes Ausbildungsniveau.</p><p>e. Die Altersstruktur der Bevölkerung in den neuen EU-Mitgliedstaaten ist derjenigen in den alten Mitgliedstaaten und in der Schweiz sehr ähnlich.</p><p>f. Die Bevölkerung der neuen EU-Mitgliedstaaten weist eine vergleichsweise geringe Neigung zur Mobilität selbst innerhalb der eigenen Landesgrenzen auf.</p><p>g. Die Erfahrungen der EU mit früheren Erweiterungen haben gezeigt, dass Wanderungsbewegungen über staatliche und kulturelle Grenzen hinweg auch bei erheblichen Einkommensgefällen nur sehr begrenzt stattfinden. Auch in der Schweiz hat die Einführung der Personenfreizügigkeit mit der EU zu keiner Masseneinwanderung geführt.</p><p>h. Erfahrungsgemäss erfolgt ein erheblicher Teil der Einwanderung in die Schweiz aus Gründen des Familiennachzuges. In Bezug auf die neuen EU-Mitgliedstaaten ist das zu erwartende Ausmass dieser "Ketten-Migration" sehr gering, da im Jahr 2002 nur rund 18 000 Bürger dieser Staaten in der Schweiz lebten. Im Vergleich dazu waren 813 000 Staatsangehörige aus dem Gebiet der "alten" EU in unserem Land niedergelassen.</p><p>i. Da die Freizügigkeit für Arbeitskräfte aus den neuen EU-Staaten an einen gültigen Arbeitsvertrag gebunden ist, richtet sich die Qualifikationsstruktur der Einwanderer nach der Arbeitsnachfrage in der Schweiz. Der Bedarf nach niedrig qualifizierten ausländischen Arbeitskräften ist gering, während in den höher qualifizierten Segmenten Engpässe bei der Rekrutierung auftreten. Es ist daher damit zu rechnen, dass vor allem junge, gut ausgebildete Arbeitskräfte aus den neuen EU-Mitgliedstaaten in die Schweiz einwandern werden, zumal es sich um die mobilste Personengruppe handelt.</p><p>Für die Abschätzung der Folgen der erweiterten Personenfreizügigkeit ist die effektive Zuwanderung aus den neuen EU-Staaten massgeblich. Diese ist durch die Obergrenzen beschränkt, die im Zusatzprotokoll zum Freizügigkeitsabkommen festgelegt sind. Demnach besteht im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Zusatzprotokolls (voraussichtlich 2005) ein Kontingent von 900 Daueraufenthaltern aus den neuen EU-Staaten, welches in den darauf folgenden sieben Jahren kontinuierlich bis auf 3000 Personen pro Jahr (2011) erhöht wird.</p><p>2.a. Die Einführung der Personenfreizügigkeit mit den alten EU-Staaten hat zu keiner spürbaren Mehrbelastung der Sozialwerke geführt. Der Bundesrat rechnet auch nach der Erweiterung auf die neuen EU-Staaten mit keinen nennenswerten Mehrkosten.</p><p>b. Für die AHV resultieren kurz- bis mittelfristig positive Effekte, indem sich das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentenbezügern verbessert. Dies gilt umso mehr, als die Einführung der vollen Freizügigkeit (ab 2011) in eine Phase fällt, in der die demographische Entwicklung zu einer akzentuierten Mehrbelastung der AHV führen wird.</p><p>c. Die Gefahr einer zusätzlichen Belastung der Arbeitslosenversicherung ist klein, da die aus den neuen EU-Mitgliedstaaten zuwandernden Arbeitskräfte tendenziell ein geringeres Risiko von Arbeitslosigkeit aufweisen dürften als frühere Zuwanderer.</p><p>d. Ohne weitere Anhaltspunkte ist davon auszugehen, dass sich an der Risikostruktur und mithin an der Belastung der IV nichts grundlegend ändern wird.</p><p>e. Im Bereich der beruflichen Vorsorge (zweite Säule) fallen keine Mehrkosten an, weil die Renten entsprechend den in der Schweiz einbezahlten Beiträgen festgesetzt werden.</p><p>f. Bei der Kranken- und Unfallversicherung unterliegen Zuwanderer aus der EU denselben Bedingungen wie alle Versicherten. Es gibt keine Gründe anzunehmen, dass Personen aus den neuen EU-Mitgliedstaaten eine ungünstigere Risikostruktur aufweisen als die übrige Bevölkerung. Eine Wahlmöglichkeit bezüglich Krankenversicherung von im Heimatstaat verbliebenen Angehörigen besteht grundsätzlich nicht. Mehraufwendungen sind höchstens bei den Prämienverbilligungen denkbar; diese dürften sich jedoch in engen Grenzen halten, da mit keiner massiven Zuwanderung von Arbeitskräften des untersten Einkommensbereiches zu rechnen ist.</p><p>Die Erfahrungen aus der Personenfreizügigkeit mit den bisherigen EU-Staaten haben gezeigt, dass die Inanspruchnahme von Prämienverbilligungen durch Zuwanderer aus der EU nur einen kleinen Bruchteil der ursprünglich angenommenen Kosten ausmacht. Einen gewissen kostentreibenden Effekt könnte die Zuwanderung von selbstständig praktizierenden Ärzten aus den neuen EU-Staaten auslösen, falls der heute bestehende Kontrahierungszwang zwischen Krankenversicherungen und Ärzten nicht wie geplant gelockert werden kann.</p><p>g. Die Gefahr, dass die Aufwendungen für Sozialhilfe als Folge der EU-Erweiterung zunehmen werden, ist gering. Zum einen geniessen Sozialhilfeempfänger in Europa keine Freizügigkeit. Zum anderen ist die Wahrscheinlichkeit relativ klein, dass viele Personen mit überdurchschnittlichem Risiko, sozialhilfeabhängig zu werden, zuziehen werden.</p><p>3.a. Die Schätzung des Wachstumseffektes der EU-Erweiterung auf die Schweizer Wirtschaft stützt sich mangels eigener Untersuchungen auf die Ergebnisse von Studien für andere Länder ab, die auf die Verhältnisse in der Schweiz übertragen wurden.</p><p>b. Die EU-Kommission rechnet mit einem einmaligen Einkommenseffekt für die alten Mitgliedstaaten von 0,5 bis 0,7 Prozent des BIP. Auf längere Sicht dürfte sich das dynamische Wachstum der neuen Mitgliedstaaten stimulierend auf den Binnenmarkt auswirken.</p><p>c. Mittelgrosse offene Volkswirtschaften im westlichen Mitteleuropa, die bezüglich Wirtschaftsstruktur, geographischer Lage und Intensität der ökonomischen Verflechtung mit den neuen EU-Staaten Ähnlichkeit zur Schweiz aufweisen, dürfen mit unspektakulären, aber positiven Einkommenseffekten rechnen. Eine aktuelle Studie beziffert den Netto-Wohlstandsgewinn durch die EU-Erweiterung für Belgien auf 0,15 Prozent, für Luxemburg auf 0,3 Prozent, für die Niederlande auf 0,35 Prozent und für Dänemark auf 0,45 Prozent des BIP.</p><p>d. Im Vergleich zu diesen Ländern wird der Wohlstandsgewinn in der Schweiz geringer ausfallen, weil die bilateralen Verträge keine volle Teilnahme am EU-Binnenmarkt erlauben. Auf der anderen Seite muss die Schweiz aber auch weniger finanzielle Mittel für ihre Anbindung an den erweiterten EU-Binnenmarkt aufwenden.</p><p>Aufgrund dieser Elemente gelangt der Bundesrat zum Schluss, dass der Wohlstandsgewinn für die Schweizer Volkswirtschaft infolge der EU-Erweiterung bei vorsichtiger Schätzung zwischen 0,2 und 0,3 Prozent des BIP liegen dürfte. Dabei sind die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit nicht berücksichtigt. In absolute Zahlen übertragen, bedeutet dies eine Zunahme der Wirtschaftsleistung um 1 bis 2 Milliarden Franken.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die vom Bundesrat beabsichtigte und forcierte Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Staaten wird in Bundesbern und in den meisten Medien als grosser Vorteil für unser Land gepriesen. So spricht beispielsweise Botschafter Ambühl, Chef des Integrationsbüros EDA/EVD, von einem zusätzlichen Wachstum von 1 bis 2 Milliarden Franken für die Schweizer Wirtschaft: "Für die Schweiz kann eine zusätzliche einmalige Zunahme des Bruttoinlandproduktes von 0,2 bis 0,5 Prozent erwartet werden. Das entspricht 1 bis 2 Milliarden Franken."</p><p>Die effektiven Kosten zur Umsetzung der Erweiterung sowie weitere finanzielle Konsequenzen und Risiken für unser Land werden nicht genannt. Tatsache ist, dass die Schweiz Gefahr läuft, dass wegen der tiefen Produktionspreise in den neuen EU-Staaten Betriebe und ganze Branchen in den Osten abwandern. Ebenso ist mit einem Zuwanderungsdruck aus dem Osten zu rechnen.</p><p>Dies hätte einen starken Anstieg der Arbeitslosigkeit und einen grossen Lohndruck für Schweizer Arbeitnehmer zur Folge. Ebenso hätten wir mit Sozialkosten, insbesondere Arbeitslosenkosten, in Milliardenhöhe zu rechnen. Bei der Arbeitslosenversicherung haben auch EU-Bürger nach zwölfmonatiger Beitragszeit Anrecht auf Leistungen. Zudem können EU-Bürger ihre Familien in der Schweiz krankenversichern, auch wenn diese im Heimatland bleibt.</p><p>Der Bundesrat als oberste verantwortliche Landesbehörde verfügt zweifellos über verschiedene Szenarien, die er für seinen Entscheid zugunsten der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit benötigt hat. Diese Szenarien müssen logischerweise Berechnungen, Schätzungen und dergleichen über die finanziellen und weiteren Konsequenzen enthalten.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat um die detaillierte Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Auf welche Szenarien - aufgrund welcher Annahmen und mit welchen finanziellen und andern Konsequenzen - hat sich der Bundesrat für seinen Entscheid abgestützt? (Ich bitte um Auflistung der Szenarien mit den entsprechenden Zahlen.)</p><p>2. Wie hoch sind die voraussichtlichen Sozialkosten beim vom Bundesrat gewählten Szenario? (Ich bitte um detaillierte Aufstellung der betroffenen Sozialbereiche und der Kosten.)</p><p>3. Wie begründet er die angebliche Zunahme des Bruttoinlandproduktes um 1 bis 2 Milliarden Franken infolge der erweiterten Personenfreizügigkeit?</p>
- Kosten der erweiterten Personenfreizügigkeit
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