Ausstehende Soldzulagen
- ShortId
-
04.1091
- Id
-
20041091
- Updated
-
24.06.2025 22:53
- Language
-
de
- Title
-
Ausstehende Soldzulagen
- AdditionalIndexing
-
09;Lohn;Offizier;militärische Ausbildung;Gehaltsprämie;Armeeangehöriger
- 1
-
- L04K04020307, militärische Ausbildung
- L04K04020303, Armeeangehöriger
- L05K0702010103, Lohn
- L05K0402030301, Offizier
- L05K0702010102, Gehaltsprämie
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Für die "Armee XXI" mit ihren gegenüber früher markant veränderten Kaderlaufbahnen und der neuen Gradstruktur musste eine neue Regelung für die Soldzulage erarbeitet werden. Ihre Entwicklung fiel dabei in eine Zeit, in der die Laufbahnmodelle noch nicht definitiv festgelegt waren. Gleichzeitig mussten bereits Vorschläge für die Weiterausbildung erteilt werden.</p><p>Als der Entscheid über die neue Regelung für die Soldzulage getroffen werden konnte, war das Gros der Vorschläge schon erteilt. Neu wurden die Soldzulagen auf den Praktischen Dienst konzentriert. Damit sollte ein Akzent gesetzt werden - nämlich die Honorierung des Kaders ab seiner Beförderung und in der Periode seiner effektiven Führungsverantwortung. Mit Rücksicht auf die finanziellen Rahmenbedingungen für das VBS wurde die Soldzulage kostenneutral konzipiert.</p><p>In der Praxis hat sich rasch gezeigt, dass auf diese Weise die Bedürfnisse unserer Kaderanwärter ungenügend abgedeckt werden. Insbesondere wünschen die Kaderanwärter eher eine kontinuierliche Zulage während des Gros ihrer Dienstzeit, um ihre zivil laufenden finanziellen Verpflichtungen einhalten zu können.</p><p>Der Chef der Armee hat deshalb im Auftrag des Chefs VBS eine verbesserte Lösung erarbeitet, die vom Bundesrat am 23. Juni 2004 genehmigt wurde. Sie trat rückwirkend auf den 1. Januar 2004 in Kraft und benachteiligt keine Kaderstufe gegenüber der "Armee 95". Diese neue Lösung ist allerdings nicht mehr kostenneutral. Sie kostet jährlich rund 14 Millionen Franken, welche vom VBS vollumfänglich im Rahmen seiner bewilligten bzw. geplanten Mittel aufgefangen werden.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. Zum Zeitpunkt der Vorschlagserteilungen waren die neuen Regelungen für die Soldzulage noch nicht entschieden und kommuniziert worden. Auch wenn keine eigentlichen Versprechen abgegeben werden konnten, ging man bei der Truppe davon aus, dass die Ansätze ähnlich sein würden wie in der "Armee 95". Hier lagen die Beträge in der Tat bei 1200 bis 1500 Franken pro Monat.</p><p>2. Bis zum 23. Juni 2004 wurde aufgrund der ab 1. Januar 2004 gültigen Verordnung über die Verwaltung in der Armee die Soldzulage nur während des Praktischen Dienstes ausbezahlt. In diesem Sinne waren keine Beträge ausstehend.</p><p>Mit dem rückwirkend auf den 1. Januar 2004 in Kraft getretenen Bundesratsbeschluss vom 23. Juni 2004 ist die Soldzulage für alle bis zu diesem Datum abgeschlossenen Beförderungsdienste (ohne Praktische Dienste) ausstehend. Seit Mai 2004 wurden vorsorglich die Zahladressen jener Armeeangehörigen erhoben, denen bei positivem Entscheid des Bundesrates baldmöglichst eine Soldzulage nachzubezahlen wäre. Seit Mitte Juli 2004 erfolgen nun die Auszahlungen nach Massgabe der eingehenden Meldungen über zulagenberechtigte Diensttage und Zahladressen.</p><p>Die zusätzlich notwendigen Mittel im Jahr 2004 (rund 14 Millionen Franken) werden vom Bundesrat im Rahmen des Nachtragskreditverfahrens II/2004 anbegehrt; dies unter vollständiger Kompensation innerhalb des Verteidigungsbereiches des VBS. Die ebenfalls ab 2005 zusätzlich notwendigen Mittel (jährlich rund 14 Millionen Franken) werden beim VBS im Voranschlag und in den Finanzplanjahren eingestellt und intern kompensiert.</p><p>3. Die Schweizerische Nationalspende (SNS) ist eine privatrechtliche Stiftung. Der Stiftungsrat handelt innerhalb des Stiftungszwecks autonom. Der Bundesrat hat demzufolge keine rechtliche Möglichkeit, die SNS zu irgendwelchen Zahlungen zu veranlassen.</p><p>4. Mit dem Entscheid zur Soldzulage inklusive rückwirkendem Inkrafttreten und rascher Auszahlung macht der Bundesrat deutlich, wie wichtig ihm die jungen Kaderanwärter sind.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Zahlreichen Anwärtern auf eine Weiterausbildung ist im Rahmen der Ausbildungsbesprechung die Leistung einer Soldzulage im Rahmen von monatlich 1200 bis 1500 Franken in Aussicht gestellt worden. Für nicht wenige Teilnehmer an Weiterausbildungskursen bildete dieser Sicherheitsanreiz einen wesentlichen Faktor bei der Entscheidbildung.</p><p>Mehrfach wurde inzwischen öffentlich festgehalten, dass diese Ausbildungszulage nicht wie versprochen zur Ausrichtung gelange. Die meisten Dienstleistenden sind aber bereits aus zivilen Bedürfnissen auf den Eingang der geplanten und versprochenen Mittel angewiesen. Es muss etwas passieren, wenn das Vertrauen dieser jungen Menschen in die Institution Armee nicht tangiert werden soll.</p><p>1. In welchem Umfang sind Ausbildungszulagen versprochen worden?</p><p>2. Welche Beträge sind per Anfang Juni noch ausstehend?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, die Schweizerische Nationalspende baldmöglichst zu veranlassen, die Ansprüche der AdA gegen Abtretung der Forderungen vorzufinanzieren?</p><p>4. Kann sich der Bundesrat der Ansicht anschliessen, dass diese Hilfestellung sehr rasch einsetzen sollte, wenn vermieden werden soll, dass sich die jungen Anwärter auf Kaderaufgaben enttäuscht von der Institution Schweizer Armee abwenden?</p>
- Ausstehende Soldzulagen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Für die "Armee XXI" mit ihren gegenüber früher markant veränderten Kaderlaufbahnen und der neuen Gradstruktur musste eine neue Regelung für die Soldzulage erarbeitet werden. Ihre Entwicklung fiel dabei in eine Zeit, in der die Laufbahnmodelle noch nicht definitiv festgelegt waren. Gleichzeitig mussten bereits Vorschläge für die Weiterausbildung erteilt werden.</p><p>Als der Entscheid über die neue Regelung für die Soldzulage getroffen werden konnte, war das Gros der Vorschläge schon erteilt. Neu wurden die Soldzulagen auf den Praktischen Dienst konzentriert. Damit sollte ein Akzent gesetzt werden - nämlich die Honorierung des Kaders ab seiner Beförderung und in der Periode seiner effektiven Führungsverantwortung. Mit Rücksicht auf die finanziellen Rahmenbedingungen für das VBS wurde die Soldzulage kostenneutral konzipiert.</p><p>In der Praxis hat sich rasch gezeigt, dass auf diese Weise die Bedürfnisse unserer Kaderanwärter ungenügend abgedeckt werden. Insbesondere wünschen die Kaderanwärter eher eine kontinuierliche Zulage während des Gros ihrer Dienstzeit, um ihre zivil laufenden finanziellen Verpflichtungen einhalten zu können.</p><p>Der Chef der Armee hat deshalb im Auftrag des Chefs VBS eine verbesserte Lösung erarbeitet, die vom Bundesrat am 23. Juni 2004 genehmigt wurde. Sie trat rückwirkend auf den 1. Januar 2004 in Kraft und benachteiligt keine Kaderstufe gegenüber der "Armee 95". Diese neue Lösung ist allerdings nicht mehr kostenneutral. Sie kostet jährlich rund 14 Millionen Franken, welche vom VBS vollumfänglich im Rahmen seiner bewilligten bzw. geplanten Mittel aufgefangen werden.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. Zum Zeitpunkt der Vorschlagserteilungen waren die neuen Regelungen für die Soldzulage noch nicht entschieden und kommuniziert worden. Auch wenn keine eigentlichen Versprechen abgegeben werden konnten, ging man bei der Truppe davon aus, dass die Ansätze ähnlich sein würden wie in der "Armee 95". Hier lagen die Beträge in der Tat bei 1200 bis 1500 Franken pro Monat.</p><p>2. Bis zum 23. Juni 2004 wurde aufgrund der ab 1. Januar 2004 gültigen Verordnung über die Verwaltung in der Armee die Soldzulage nur während des Praktischen Dienstes ausbezahlt. In diesem Sinne waren keine Beträge ausstehend.</p><p>Mit dem rückwirkend auf den 1. Januar 2004 in Kraft getretenen Bundesratsbeschluss vom 23. Juni 2004 ist die Soldzulage für alle bis zu diesem Datum abgeschlossenen Beförderungsdienste (ohne Praktische Dienste) ausstehend. Seit Mai 2004 wurden vorsorglich die Zahladressen jener Armeeangehörigen erhoben, denen bei positivem Entscheid des Bundesrates baldmöglichst eine Soldzulage nachzubezahlen wäre. Seit Mitte Juli 2004 erfolgen nun die Auszahlungen nach Massgabe der eingehenden Meldungen über zulagenberechtigte Diensttage und Zahladressen.</p><p>Die zusätzlich notwendigen Mittel im Jahr 2004 (rund 14 Millionen Franken) werden vom Bundesrat im Rahmen des Nachtragskreditverfahrens II/2004 anbegehrt; dies unter vollständiger Kompensation innerhalb des Verteidigungsbereiches des VBS. Die ebenfalls ab 2005 zusätzlich notwendigen Mittel (jährlich rund 14 Millionen Franken) werden beim VBS im Voranschlag und in den Finanzplanjahren eingestellt und intern kompensiert.</p><p>3. Die Schweizerische Nationalspende (SNS) ist eine privatrechtliche Stiftung. Der Stiftungsrat handelt innerhalb des Stiftungszwecks autonom. Der Bundesrat hat demzufolge keine rechtliche Möglichkeit, die SNS zu irgendwelchen Zahlungen zu veranlassen.</p><p>4. Mit dem Entscheid zur Soldzulage inklusive rückwirkendem Inkrafttreten und rascher Auszahlung macht der Bundesrat deutlich, wie wichtig ihm die jungen Kaderanwärter sind.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Zahlreichen Anwärtern auf eine Weiterausbildung ist im Rahmen der Ausbildungsbesprechung die Leistung einer Soldzulage im Rahmen von monatlich 1200 bis 1500 Franken in Aussicht gestellt worden. Für nicht wenige Teilnehmer an Weiterausbildungskursen bildete dieser Sicherheitsanreiz einen wesentlichen Faktor bei der Entscheidbildung.</p><p>Mehrfach wurde inzwischen öffentlich festgehalten, dass diese Ausbildungszulage nicht wie versprochen zur Ausrichtung gelange. Die meisten Dienstleistenden sind aber bereits aus zivilen Bedürfnissen auf den Eingang der geplanten und versprochenen Mittel angewiesen. Es muss etwas passieren, wenn das Vertrauen dieser jungen Menschen in die Institution Armee nicht tangiert werden soll.</p><p>1. In welchem Umfang sind Ausbildungszulagen versprochen worden?</p><p>2. Welche Beträge sind per Anfang Juni noch ausstehend?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, die Schweizerische Nationalspende baldmöglichst zu veranlassen, die Ansprüche der AdA gegen Abtretung der Forderungen vorzufinanzieren?</p><p>4. Kann sich der Bundesrat der Ansicht anschliessen, dass diese Hilfestellung sehr rasch einsetzen sollte, wenn vermieden werden soll, dass sich die jungen Anwärter auf Kaderaufgaben enttäuscht von der Institution Schweizer Armee abwenden?</p>
- Ausstehende Soldzulagen
Back to List