Einbunkern von strahlendem Mirage-Müll
- ShortId
-
04.1115
- Id
-
20041115
- Updated
-
24.06.2025 23:19
- Language
-
de
- Title
-
Einbunkern von strahlendem Mirage-Müll
- AdditionalIndexing
-
52;09;Uri;Lagerung radioaktiver Abfälle;Militärflugzeug;radioaktiver Stoff;Paul-Scherrer-Institut;VBS;radioaktiver Abfall
- 1
-
- L04K04020404, Militärflugzeug
- L05K0601020302, Lagerung radioaktiver Abfälle
- L04K17030104, radioaktiver Stoff
- L04K06010109, radioaktiver Abfall
- L05K0301010119, Uri
- L05K1602020202, Paul-Scherrer-Institut
- L03K080403, VBS
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Mirage enthält Komponenten (z. B. Triebwerkteile, Luftbremsen), welche aus einer Magnesium/Thorium-Legierung bestehen. Thorium ist ein natürliches, radioaktives Element. Die Legierung enthält 2 bis 3 Prozent Thorium und gilt somit als schwach radioaktives Material. Die schwach radioaktiven Teile, welche nun in der laufenden Liquidation der Mirageflotte anfallen, müssen in einem Durchgangslager für kurze Zeit gestapelt werden, bis die weiteren Entsorgungsschritte (z. B. Rezyklierung nichtradioaktiver Anteile) geklärt sind. Das VBS beabsichtigt keinesfalls, ein eigenes Endlager zu suchen oder anzulegen. In Absprache mit den zuständigen Behörden und dem Paul-Scherrer-Institut (PSI) sorgt das VBS dafür, dass dieser Zwischenschritt und die darauf folgende Abgabe des Materials an das PSI gesetzeskonform ablaufen.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1.-3. Das im Entwurf vorliegende Kernenergiegesetz schliesst radioaktive Abfälle, die nach Artikel 27 Absatz 1 des Strahlenschutzgesetzes vom 22. März 1991 (StSG) abgeliefert worden sind, in den Geltungsbereich ein. Das fragliche Thorium untersteht in der vorliegenden Form nicht dem Kernenergiegesetz. Erst wenn dieses beim PSI als konditionierter radioaktiver Abfall (endlagerfähig) vorliegt, fällt es unter das Kernenergiegesetz.</p><p>Beim infrage kommenden Thorium handelt es sich nicht um Material, welches zur Energiegewinnung mittels Kernspaltungsprozess benutzt werden könnte. Somit untersteht es bis zur Ablieferung an das PSI dem Strahlenschutzgesetz und wird in diesem Bereich durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) überwacht.</p><p>4. Ja. Das VBS ist - wie andere zivile Institutionen - verpflichtet, die Auflagen der Strahlenschutzgesetzgebung zu erfüllen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wurde im VBS das Kompetenzzentrum für Strahlenschutz gegründet. Dieses koordiniert in Zusammenarbeit mit den Strahlenschutzverantwortlichen in den Betrieben den fachgerechten Umgang mit radioaktiven Materialien im VBS. Die Überwachung der gesetzlichen Auflagen wird durch Aufsichts- und Bewilligungsbehörde (Suva und BAG) wahrgenommen.</p><p>5. Das Amt für Umweltschutz des Kantons Uri wurde vororientiert. Es war und ist vorgesehen, die kantonalen Stellen einzubeziehen, sobald mit dem zuständigen BAG die notwendigen Abklärungen über die Eignung des Standorts getroffen sind.</p><p>6. Das VBS betreibt und plant kein Endlager für radioaktive Abfälle. Das PSI wird seit Jahren bei Entsorgungsfragen des VBS mit einbezogen. Das Zwilag ist für die Lagerung von radioaktiven Abfällen aus dem Kernenergiebereich zuständig.</p><p>7. Mit dem Kompetenzzentrum Strahlenschutz wird im VBS eine Stelle betrieben, die in Zusammenarbeit mit Behörden und zivilen Stellen für einen transparenten Entsorgungsablauf sorgt. Über Bewilligungen, welche das BAG dem VBS ausstellt, werden auch betroffene kantonale Behörden informiert.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Anfang Oktober wurde bekannt, dass das VBS radioaktive Bestandteile der ausgemusterten Mirages entsorgen muss. Offenbar soll dabei nicht das vorhandene Nuklear-Know-how des Paul-Scherrer-Instituts (PSI) bzw. des Zwilag in Würenlingen genutzt werden. Vielmehr will das VBS einen Sonderzug fahren. Es sucht deshalb auf eigene Faust ein Endlager, das möglicherweise in Amsteg realisiert werden soll.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><p>1. Untersteht das fragliche Thorium dem Kernenergiegesetz?</p><p>2. Wenn ja, haben somit die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen bzw. das Bundesamt für Energie Kenntnis vom Entsorgungsprojekt und von der anvisierten Lagerstätte in Amsteg?</p><p>3. Wenn nein, hat der Bundesrat das fragliche Thorium vom Kernenergiegesetz ausgenommen?</p><p>4. Kann der Bundesrat garantieren, dass das VBS mit radioaktivem Abfall korrekt umgeht und weder die beteiligten Arbeiterinnen und Arbeiter noch die Umwelt zu Schaden kommen?</p><p>5. Weshalb wurde die Urner Regierung bis zur Veröffentlichung in den Medien weder informiert noch in den Entscheidungsprozess mit einbezogen?</p><p>6. Ist es sinnvoll, dass das VBS radioaktiven Abfall selbst endlagert und nicht mit den bestehenden Institutionen PSI und Zwilag kooperiert?</p><p>7. Wird mit diesem Vorgehen nicht der Versuch unterlaufen, bei der Entsorgung von radioaktivem Abfall eine kohärente und für die Bevölkerung transparente Politik zu verfolgen?</p>
- Einbunkern von strahlendem Mirage-Müll
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Mirage enthält Komponenten (z. B. Triebwerkteile, Luftbremsen), welche aus einer Magnesium/Thorium-Legierung bestehen. Thorium ist ein natürliches, radioaktives Element. Die Legierung enthält 2 bis 3 Prozent Thorium und gilt somit als schwach radioaktives Material. Die schwach radioaktiven Teile, welche nun in der laufenden Liquidation der Mirageflotte anfallen, müssen in einem Durchgangslager für kurze Zeit gestapelt werden, bis die weiteren Entsorgungsschritte (z. B. Rezyklierung nichtradioaktiver Anteile) geklärt sind. Das VBS beabsichtigt keinesfalls, ein eigenes Endlager zu suchen oder anzulegen. In Absprache mit den zuständigen Behörden und dem Paul-Scherrer-Institut (PSI) sorgt das VBS dafür, dass dieser Zwischenschritt und die darauf folgende Abgabe des Materials an das PSI gesetzeskonform ablaufen.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1.-3. Das im Entwurf vorliegende Kernenergiegesetz schliesst radioaktive Abfälle, die nach Artikel 27 Absatz 1 des Strahlenschutzgesetzes vom 22. März 1991 (StSG) abgeliefert worden sind, in den Geltungsbereich ein. Das fragliche Thorium untersteht in der vorliegenden Form nicht dem Kernenergiegesetz. Erst wenn dieses beim PSI als konditionierter radioaktiver Abfall (endlagerfähig) vorliegt, fällt es unter das Kernenergiegesetz.</p><p>Beim infrage kommenden Thorium handelt es sich nicht um Material, welches zur Energiegewinnung mittels Kernspaltungsprozess benutzt werden könnte. Somit untersteht es bis zur Ablieferung an das PSI dem Strahlenschutzgesetz und wird in diesem Bereich durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) überwacht.</p><p>4. Ja. Das VBS ist - wie andere zivile Institutionen - verpflichtet, die Auflagen der Strahlenschutzgesetzgebung zu erfüllen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wurde im VBS das Kompetenzzentrum für Strahlenschutz gegründet. Dieses koordiniert in Zusammenarbeit mit den Strahlenschutzverantwortlichen in den Betrieben den fachgerechten Umgang mit radioaktiven Materialien im VBS. Die Überwachung der gesetzlichen Auflagen wird durch Aufsichts- und Bewilligungsbehörde (Suva und BAG) wahrgenommen.</p><p>5. Das Amt für Umweltschutz des Kantons Uri wurde vororientiert. Es war und ist vorgesehen, die kantonalen Stellen einzubeziehen, sobald mit dem zuständigen BAG die notwendigen Abklärungen über die Eignung des Standorts getroffen sind.</p><p>6. Das VBS betreibt und plant kein Endlager für radioaktive Abfälle. Das PSI wird seit Jahren bei Entsorgungsfragen des VBS mit einbezogen. Das Zwilag ist für die Lagerung von radioaktiven Abfällen aus dem Kernenergiebereich zuständig.</p><p>7. Mit dem Kompetenzzentrum Strahlenschutz wird im VBS eine Stelle betrieben, die in Zusammenarbeit mit Behörden und zivilen Stellen für einen transparenten Entsorgungsablauf sorgt. Über Bewilligungen, welche das BAG dem VBS ausstellt, werden auch betroffene kantonale Behörden informiert.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Anfang Oktober wurde bekannt, dass das VBS radioaktive Bestandteile der ausgemusterten Mirages entsorgen muss. Offenbar soll dabei nicht das vorhandene Nuklear-Know-how des Paul-Scherrer-Instituts (PSI) bzw. des Zwilag in Würenlingen genutzt werden. Vielmehr will das VBS einen Sonderzug fahren. Es sucht deshalb auf eigene Faust ein Endlager, das möglicherweise in Amsteg realisiert werden soll.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><p>1. Untersteht das fragliche Thorium dem Kernenergiegesetz?</p><p>2. Wenn ja, haben somit die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen bzw. das Bundesamt für Energie Kenntnis vom Entsorgungsprojekt und von der anvisierten Lagerstätte in Amsteg?</p><p>3. Wenn nein, hat der Bundesrat das fragliche Thorium vom Kernenergiegesetz ausgenommen?</p><p>4. Kann der Bundesrat garantieren, dass das VBS mit radioaktivem Abfall korrekt umgeht und weder die beteiligten Arbeiterinnen und Arbeiter noch die Umwelt zu Schaden kommen?</p><p>5. Weshalb wurde die Urner Regierung bis zur Veröffentlichung in den Medien weder informiert noch in den Entscheidungsprozess mit einbezogen?</p><p>6. Ist es sinnvoll, dass das VBS radioaktiven Abfall selbst endlagert und nicht mit den bestehenden Institutionen PSI und Zwilag kooperiert?</p><p>7. Wird mit diesem Vorgehen nicht der Versuch unterlaufen, bei der Entsorgung von radioaktivem Abfall eine kohärente und für die Bevölkerung transparente Politik zu verfolgen?</p>
- Einbunkern von strahlendem Mirage-Müll
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