Zivildienst. Zulassung

ShortId
04.1119
Id
20041119
Updated
24.06.2025 22:59
Language
de
Title
Zivildienst. Zulassung
AdditionalIndexing
09;Evaluation;Zivildienst;Ländervergleich;Statistik
1
  • L04K04020301, Zivildienst
  • L04K08020302, Evaluation
  • L03K020218, Statistik
  • L04K02022201, Ländervergleich
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Vorbemerkung: Sämtliche gewünschten Zahlen befinden sich im Anhang.</p><p>1. Bis 2002 wurde jeweils ein ganzer Jahrgang von rund 31 000 bis 35 000 stellungspflichtigen 19-jährigen Schweizer Bürgern zur Aushebung aufgeboten. Mit der neuen Rekrutierung der "Armee XXI" (ab 2003) werden nur noch diejenigen Stellungspflichtigen aufgeboten, die in den folgenden drei bis zwölf Monaten die RS absolvieren wollen. Dieser Systemwechsel ist noch im Gang. Er hat zur Folge, dass die Zahlenbasis noch nicht konsolidiert ist und sich die entsprechenden Kompensationseffekte noch nicht vollständig ausgebildet haben. Wegen der grossen Zahl von RS-Nachholern (rund 11 000) aus der Zeit der Aushebung musste zudem der Bestand der zu Beurteilenden im ersten Jahr der neuen Rekrutierung etwas gedrosselt werden. Die Zahlen für 2004 sind noch nicht verfügbar, da die Rekrutierung noch im Gang ist. Die Aufteilung nach Rekrutierungszentren kann erst ab dem Jahr 2003 erfolgen, da die Rekrutierungszentren erst seit diesem Jahr bestehen. Auch die Zuteilung zum Zivilschutz kann erst ab diesem Jahr angegeben werden, da sie vorher durch die Kantone vorgenommen wurde und diese Zahlen auf Stufe Bund nicht erfasst wurden.</p><p>Erste Angaben zum neuen Zulassungsverfahren in den Rekrutierungszentren, insbesondere Veränderungen gegenüber dem bisherigen System:</p><p>Die Zulassungsquoten in den einzelnen Regionalzentren sind verschieden hoch. Da der Beobachtungsspielraum kurz ist (neun Monate), sind diese Zahlen noch nicht repräsentativ. 1997 bis 2002 wurden 80,1 Prozent der deutschsprachigen, 78,7 Prozent der französischsprachigen und 75,9 Prozent der italienischsprachigen Gesuche gutgeheissen. Von den zwischen dem 1. Januar 2004 und dem 11. Oktober 2004 angehörten Gesuchstellern waren 216 (15,3 Prozent) Stellungspflichtige. 33 Anhörungen Stellungspflichtiger fielen aus, weil die Gesuchsteller anlässlich ihrer Rekrutierung militärdienstuntauglich erklärt wurden.</p><p>Zum Ausbildungsstand der Gesuchsteller zum Zivildienst, der Gesuchsteller im Vergleich zu Stellungspflichtigen und der erfolgreichen Gesuchsteller im Vergleich zu abgewiesenen Gesuchstellern sind keine exakten Angaben möglich, da diese Daten nur teilweise erhoben, nicht aktualisiert und nicht kodifiziert sind. Es ist anzunehmen, dass der Ausbildungsstand der Gesuchsteller zum Zivildienst sich von dem der Stellungspflichtigen nicht signifikant unterscheidet und ungefähr dem Durchschnitt der Gesamtbevölkerung der entsprechenden Altersklassen entspricht. Wer während der persönlichen Anhörung Mühe bekundet, sich mündlich auszudrücken, erleidet keine Nachteile. Auf Gesuchsteller mit einer allzu eloquenten Ausdrucksweise reagiert die Zulassungskommission eher mit Vorsicht.</p><p>Zu welchen Interpretationen und Perspektiven geben diese Zahlen (betreffend Zahlen zu Frage 1) Anlass?</p><p>Mit der Einführung des Zivildienstes 1996 hat die Zahl der Militärdienstverweigerungen stark abgenommen. Das primäre Ziel der Einführung des Zivildienstes, die Kriminalisierung von Personen mit Gewissensgründen zu verhindern, wurde damit klar erreicht. Auch die Ablehnung eines Zulassungsgesuchs führt - von seltenen Einzelfällen abgesehen - nicht zur Kriminalisierung der betroffenen Personen. Die neue Rekrutierung zur "Armee XXI" führt zu einem Rückgang der Tauglichkeitsrate bei der Rekrutierung. Im Gegenzug ist damit zu rechnen, dass die Tauglichkeitsrate während der RS und danach nicht mehr im selben Umfang wie früher sinkt, sodass sich die Tauglichkeit aufgrund der neuen Rekrutierung insgesamt nicht gross verändern wird. Andererseits erfüllen neu rund 19 Prozent der Militärdienstuntauglichen die Kriterien für die Zulassung zum Zivilschutz, sodass der Anteil der vollständig Dienstuntauglichen (d. h. weder Militär- noch Schutzdiensttauglichen) nach wie vor bei rund 20 Prozent liegt. Da die Militärdiensttauglichkeit Voraussetzung für die Zulassung zum Zivildienst ist, ist der Rückgang der Tauglichkeitsrate bei der Rekrutierung ein möglicher Grund für die sinkende Anzahl Personen, die ein Gesuch um Zulassung zum Zivildienst einreichen. Weitere Gründe sind denkbar, z. B. die Verkürzung der Militärdienstdauer und die Senkung des Dienstpflichtalters.</p><p>2. Die Stellungspflichtigen werden am Orientierungstag, der durch die Kantone durchgeführt wird, über alle Dienstarten orientiert. Im Vordergrund stehen der Militärdienst, der den Hauptteil der Zeit beansprucht, und der Zivilschutz. Über den Zivildienst wird auf der Grundlage der Standardinformationen, welche die Moderatoren vom Bund erhalten, in der Regel während längstens 10 Minuten informiert.</p><p>Es werden Broschüren abgegeben, in denen sämtliche drei Möglichkeiten der Erfüllung der Wehrpflicht beschrieben sind. In der 46-seitigen Broschüre über die Rekrutierung sind Zivilschutz und Zivildienst je zwei Seiten gewidmet. In der 16-seitigen Broschüre "Dein Einsatz für unsere Sicherheit" wird Zivilschutz und Zivildienst je eine Seite gewidmet. Die Moderatoren der Orientierungstage verfügen über weiterführende Informationen über den Zivildienst, welche sie interessierten Personen abgeben können.</p><p>2003 verursachte das Zulassungsverfahren Kosten (auf Vollkostenbasis) im Umfang von 6 611 292 Franken. Im gleichen Jahr wurden 1955 Zulassungsgesuche eingereicht und 2412 Gesuche bearbeitet, sodass rechnerisch die Bearbeitung eines einzelnen Gesuchs (auf Vollkostenbasis) 2741 Franken kostete. Legt man die Vollkosten des Zulassungsverfahrens auf die Zahl der erstinstanzlich abgelehnten Gesuchsteller um, ergibt dies Kosten von 28 133 Franken pro Ablehnung. Dieser Betrag wäre noch höher, wenn berücksichtigt würde, dass durch in zweiter Instanz gutgeheissene Rekurse die Zahl der rechtskräftigen Ablehnungen um etwa einen Sechstel tiefer ist.</p><p>Die direkten Kosten der Anhörungen (Entschädigungen und Spesen für die Kommissionsmitglieder, Lohnanteil der seitens der Vollzugsstelle für den Zivildienst mitwirkenden Personen) betrugen 2003 etwa 2 548 049.75 Franken oder pro Anhörung 1155.05 Franken (Vorverfahren, Infrastruktur, Ausbildung und Führung der Kommissionsmitglieder, Gemeinkosten und verrechenbare Kosten nicht eingerechnet).</p><p>Die Zulassungskommission wurde seit Beginn des Vollzugs des Zivildienstes kontinuierlich vergrössert. Daher ist die durchschnittliche Mitwirkungsdauer nicht aussagekräftig. Die Gründe für das Ausscheiden einzelner Mitglieder aus der Kommission sind im Anhang aufgeführt.</p><p>Zu welchen Interpretationen und Perspektiven geben diese Erfahrungen Anlass? Wie stellt sich der Bundesrat unter diesen Umständen zu einer weiteren Öffnung der Zulassungsbedingungen zum Zivildienst?</p><p>Wer Informationen zum Zivildienst sucht, erhält sie. Das Zulassungsverfahren bindet heute fast die Hälfte der Mittel der Vollzugsstelle für den Zivildienst. Ziel des Zulassungsverfahrens ist eine Selektion: Diejenigen Gesuchsteller sollen ausgeschieden werden, die nicht glaubhaft Gewissensgründe gegen den Militärdienst geltend machen können. Ob angesichts der beschränkten Selektionswirkung dieses Verfahrens der Einsatz dieser Mittel noch gerechtfertigt ist, ist eine Frage, die nicht isoliert betrachtet werden darf. Letztlich geht es um die Grundsatzfrage, wie im Vollzug der allgemeinen Wehrpflicht der Zugang zu Armee, Bevölkerungsschutz und Zivildienst geregelt und abgestimmt sein soll. Der Bundesrat wird sich dieser Frage annehmen, wenn repräsentative Erfahrungen mit der neuen Rekrutierung vorliegen. Dass die Zusammensetzung der Zulassungskommission sich stets wandelt, gibt nicht zu Besorgnis Anlass. Die Aufgabe der Kommissionsmitglieder stellt höchste Anforderungen, allerdings in einem sehr schmalen Themenbereich, was Ermüdungserscheinungen fördert. Auswahl, Ausbildung und Unterstützung der Kommissionsmitglieder bei ihrer Aufgabenerfüllung sind daher besonders wichtig.</p><p>3. Siehe Anhang.</p><p>Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, folgende Fragen zur Zulassung zum Zivildienst zu beantworten.</p><p>1. Statistische Angaben:</p><p>Wie sieht die Mengenentwicklung seit Einführung des Zivildienstes aus - bis und mit neuem Rekrutierungsverfahren "Armee XXI", in absoluten Zahlen und prozentual (gesamtschweizerisch und aufgeteilt nach Aushebungszentren)?</p><p>Insbesondere: </p><p>- Anzahl Stellungspflichtige;</p><p>- ausgemustert aus medizinischen Gründen bei der Aushebung;</p><p>- ausgemustert aus medizinischen Gründen während der RS;</p><p>- ausgemustert aus medizinischen Gründen während der späteren Dienstpflicht;</p><p>- zugeteilt zum Zivilschutz;</p><p>- zugelassen zum Zivildienst;</p><p>- Zivildienst abgelehnt;</p><p>- Militärdienstverweigerung;</p><p>- erste Angaben zum neuen Zulassungsverfahren in den Rekrutierungszentren, insbesondere Veränderungen gegenüber dem bisherigen System.</p><p>Angaben zu den Gesuchstellern zum Zivildienst:</p><p>- Ausbildungsstand Gesuchsteller;</p><p>- Ausbildungsstand Gesuchsteller im Vergleich zu Stellungspflichtigen total;</p><p>- Ausbildungsstand erfolgreicher Gesuchsteller im Vergleich zu abgewiesenen Gesuchstellern.</p><p>Angaben zur Militärkarriere von Männern, deren Gesuch zum Zivildienst abgelehnt wurde, in absoluten Zahlen und prozentual:</p><p>- Militärdienst geleistet;</p><p>- Militärdienst verweigert;</p><p>- später ausgemustert aus medizinischen Gründen.</p><p>Zu welchen Interpretationen und Perspektiven geben diese Zahlen Anlass?</p><p>2. Erfahrungen Zulassungsverfahren:</p><p>Die Darstellung der Erfahrungen mit dem bisherigen Zulassungsverfahren soll u. a. folgende Fragen beantworten:</p><p>- Werden die Stellungspflichtigen auf gleiche Art und Weise über den Militärdienst, den Zivilschutz und den Zivildienst informiert? Werden dazu vergleichbare Informationsmittel im gleichen Rahmen an die Stellungspflichtigen abgegeben?</p><p>- Was sind die Kosten des Zulassungsverfahrens, inklusive Personalressourcen, absolut sowie pro Gesuch?</p><p>- Wie hoch sind die Kosten der Anhörung, inklusive Personalressourcen, sowohl absolut als auch pro Gesuch?</p><p>- Wie hat sich die durchschnittliche Mitwirkungsdauer der Mitglieder der Zulassungskommission entwickelt?</p><p>- Welche Begründungen werden zum Ausscheiden aus der Zulassungskommission abgegeben?</p><p>(Erhebung bei den ehemaligen Mitgliedern)</p><p>Zu welchen Interpretationen und Perspektiven geben diese Erfahrungen Anlass? Wie stellt sich der Bundesrat unter diesen Umständen zu einer weiteren Öffnung der Zulassungsbedingungen zum Zivildienst?</p><p>3. Situation in anderen Ländern:</p><p>Der Vergleich mit Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern soll insbesondere folgende Fragen beantworten:</p><p>- In welchen Ländern existieren Wehrpflicht und Zivildienst?</p><p>- Wie sieht das Zulassungsverfahren zum Zivildienst in diesen Ländern aus?</p><p>- Insbesondere: Welche Gründe berechtigen zum Zivildienst, wie lange dauert er im Vergleich zur Militärdienstpflicht, wie hoch ist der Anteil der zum Zivildienst Zugelassenen gegenüber den Gesuchstellern?</p><p>- Lassen sich Korrelationen zwischen der Art des Zulassungsverfahrens (insbesondere Gewissensprüfung) und der Anzahl Gesuche zum Zivildienst erkennen?</p>
  • Zivildienst. Zulassung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Vorbemerkung: Sämtliche gewünschten Zahlen befinden sich im Anhang.</p><p>1. Bis 2002 wurde jeweils ein ganzer Jahrgang von rund 31 000 bis 35 000 stellungspflichtigen 19-jährigen Schweizer Bürgern zur Aushebung aufgeboten. Mit der neuen Rekrutierung der "Armee XXI" (ab 2003) werden nur noch diejenigen Stellungspflichtigen aufgeboten, die in den folgenden drei bis zwölf Monaten die RS absolvieren wollen. Dieser Systemwechsel ist noch im Gang. Er hat zur Folge, dass die Zahlenbasis noch nicht konsolidiert ist und sich die entsprechenden Kompensationseffekte noch nicht vollständig ausgebildet haben. Wegen der grossen Zahl von RS-Nachholern (rund 11 000) aus der Zeit der Aushebung musste zudem der Bestand der zu Beurteilenden im ersten Jahr der neuen Rekrutierung etwas gedrosselt werden. Die Zahlen für 2004 sind noch nicht verfügbar, da die Rekrutierung noch im Gang ist. Die Aufteilung nach Rekrutierungszentren kann erst ab dem Jahr 2003 erfolgen, da die Rekrutierungszentren erst seit diesem Jahr bestehen. Auch die Zuteilung zum Zivilschutz kann erst ab diesem Jahr angegeben werden, da sie vorher durch die Kantone vorgenommen wurde und diese Zahlen auf Stufe Bund nicht erfasst wurden.</p><p>Erste Angaben zum neuen Zulassungsverfahren in den Rekrutierungszentren, insbesondere Veränderungen gegenüber dem bisherigen System:</p><p>Die Zulassungsquoten in den einzelnen Regionalzentren sind verschieden hoch. Da der Beobachtungsspielraum kurz ist (neun Monate), sind diese Zahlen noch nicht repräsentativ. 1997 bis 2002 wurden 80,1 Prozent der deutschsprachigen, 78,7 Prozent der französischsprachigen und 75,9 Prozent der italienischsprachigen Gesuche gutgeheissen. Von den zwischen dem 1. Januar 2004 und dem 11. Oktober 2004 angehörten Gesuchstellern waren 216 (15,3 Prozent) Stellungspflichtige. 33 Anhörungen Stellungspflichtiger fielen aus, weil die Gesuchsteller anlässlich ihrer Rekrutierung militärdienstuntauglich erklärt wurden.</p><p>Zum Ausbildungsstand der Gesuchsteller zum Zivildienst, der Gesuchsteller im Vergleich zu Stellungspflichtigen und der erfolgreichen Gesuchsteller im Vergleich zu abgewiesenen Gesuchstellern sind keine exakten Angaben möglich, da diese Daten nur teilweise erhoben, nicht aktualisiert und nicht kodifiziert sind. Es ist anzunehmen, dass der Ausbildungsstand der Gesuchsteller zum Zivildienst sich von dem der Stellungspflichtigen nicht signifikant unterscheidet und ungefähr dem Durchschnitt der Gesamtbevölkerung der entsprechenden Altersklassen entspricht. Wer während der persönlichen Anhörung Mühe bekundet, sich mündlich auszudrücken, erleidet keine Nachteile. Auf Gesuchsteller mit einer allzu eloquenten Ausdrucksweise reagiert die Zulassungskommission eher mit Vorsicht.</p><p>Zu welchen Interpretationen und Perspektiven geben diese Zahlen (betreffend Zahlen zu Frage 1) Anlass?</p><p>Mit der Einführung des Zivildienstes 1996 hat die Zahl der Militärdienstverweigerungen stark abgenommen. Das primäre Ziel der Einführung des Zivildienstes, die Kriminalisierung von Personen mit Gewissensgründen zu verhindern, wurde damit klar erreicht. Auch die Ablehnung eines Zulassungsgesuchs führt - von seltenen Einzelfällen abgesehen - nicht zur Kriminalisierung der betroffenen Personen. Die neue Rekrutierung zur "Armee XXI" führt zu einem Rückgang der Tauglichkeitsrate bei der Rekrutierung. Im Gegenzug ist damit zu rechnen, dass die Tauglichkeitsrate während der RS und danach nicht mehr im selben Umfang wie früher sinkt, sodass sich die Tauglichkeit aufgrund der neuen Rekrutierung insgesamt nicht gross verändern wird. Andererseits erfüllen neu rund 19 Prozent der Militärdienstuntauglichen die Kriterien für die Zulassung zum Zivilschutz, sodass der Anteil der vollständig Dienstuntauglichen (d. h. weder Militär- noch Schutzdiensttauglichen) nach wie vor bei rund 20 Prozent liegt. Da die Militärdiensttauglichkeit Voraussetzung für die Zulassung zum Zivildienst ist, ist der Rückgang der Tauglichkeitsrate bei der Rekrutierung ein möglicher Grund für die sinkende Anzahl Personen, die ein Gesuch um Zulassung zum Zivildienst einreichen. Weitere Gründe sind denkbar, z. B. die Verkürzung der Militärdienstdauer und die Senkung des Dienstpflichtalters.</p><p>2. Die Stellungspflichtigen werden am Orientierungstag, der durch die Kantone durchgeführt wird, über alle Dienstarten orientiert. Im Vordergrund stehen der Militärdienst, der den Hauptteil der Zeit beansprucht, und der Zivilschutz. Über den Zivildienst wird auf der Grundlage der Standardinformationen, welche die Moderatoren vom Bund erhalten, in der Regel während längstens 10 Minuten informiert.</p><p>Es werden Broschüren abgegeben, in denen sämtliche drei Möglichkeiten der Erfüllung der Wehrpflicht beschrieben sind. In der 46-seitigen Broschüre über die Rekrutierung sind Zivilschutz und Zivildienst je zwei Seiten gewidmet. In der 16-seitigen Broschüre "Dein Einsatz für unsere Sicherheit" wird Zivilschutz und Zivildienst je eine Seite gewidmet. Die Moderatoren der Orientierungstage verfügen über weiterführende Informationen über den Zivildienst, welche sie interessierten Personen abgeben können.</p><p>2003 verursachte das Zulassungsverfahren Kosten (auf Vollkostenbasis) im Umfang von 6 611 292 Franken. Im gleichen Jahr wurden 1955 Zulassungsgesuche eingereicht und 2412 Gesuche bearbeitet, sodass rechnerisch die Bearbeitung eines einzelnen Gesuchs (auf Vollkostenbasis) 2741 Franken kostete. Legt man die Vollkosten des Zulassungsverfahrens auf die Zahl der erstinstanzlich abgelehnten Gesuchsteller um, ergibt dies Kosten von 28 133 Franken pro Ablehnung. Dieser Betrag wäre noch höher, wenn berücksichtigt würde, dass durch in zweiter Instanz gutgeheissene Rekurse die Zahl der rechtskräftigen Ablehnungen um etwa einen Sechstel tiefer ist.</p><p>Die direkten Kosten der Anhörungen (Entschädigungen und Spesen für die Kommissionsmitglieder, Lohnanteil der seitens der Vollzugsstelle für den Zivildienst mitwirkenden Personen) betrugen 2003 etwa 2 548 049.75 Franken oder pro Anhörung 1155.05 Franken (Vorverfahren, Infrastruktur, Ausbildung und Führung der Kommissionsmitglieder, Gemeinkosten und verrechenbare Kosten nicht eingerechnet).</p><p>Die Zulassungskommission wurde seit Beginn des Vollzugs des Zivildienstes kontinuierlich vergrössert. Daher ist die durchschnittliche Mitwirkungsdauer nicht aussagekräftig. Die Gründe für das Ausscheiden einzelner Mitglieder aus der Kommission sind im Anhang aufgeführt.</p><p>Zu welchen Interpretationen und Perspektiven geben diese Erfahrungen Anlass? Wie stellt sich der Bundesrat unter diesen Umständen zu einer weiteren Öffnung der Zulassungsbedingungen zum Zivildienst?</p><p>Wer Informationen zum Zivildienst sucht, erhält sie. Das Zulassungsverfahren bindet heute fast die Hälfte der Mittel der Vollzugsstelle für den Zivildienst. Ziel des Zulassungsverfahrens ist eine Selektion: Diejenigen Gesuchsteller sollen ausgeschieden werden, die nicht glaubhaft Gewissensgründe gegen den Militärdienst geltend machen können. Ob angesichts der beschränkten Selektionswirkung dieses Verfahrens der Einsatz dieser Mittel noch gerechtfertigt ist, ist eine Frage, die nicht isoliert betrachtet werden darf. Letztlich geht es um die Grundsatzfrage, wie im Vollzug der allgemeinen Wehrpflicht der Zugang zu Armee, Bevölkerungsschutz und Zivildienst geregelt und abgestimmt sein soll. Der Bundesrat wird sich dieser Frage annehmen, wenn repräsentative Erfahrungen mit der neuen Rekrutierung vorliegen. Dass die Zusammensetzung der Zulassungskommission sich stets wandelt, gibt nicht zu Besorgnis Anlass. Die Aufgabe der Kommissionsmitglieder stellt höchste Anforderungen, allerdings in einem sehr schmalen Themenbereich, was Ermüdungserscheinungen fördert. Auswahl, Ausbildung und Unterstützung der Kommissionsmitglieder bei ihrer Aufgabenerfüllung sind daher besonders wichtig.</p><p>3. Siehe Anhang.</p><p>Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, folgende Fragen zur Zulassung zum Zivildienst zu beantworten.</p><p>1. Statistische Angaben:</p><p>Wie sieht die Mengenentwicklung seit Einführung des Zivildienstes aus - bis und mit neuem Rekrutierungsverfahren "Armee XXI", in absoluten Zahlen und prozentual (gesamtschweizerisch und aufgeteilt nach Aushebungszentren)?</p><p>Insbesondere: </p><p>- Anzahl Stellungspflichtige;</p><p>- ausgemustert aus medizinischen Gründen bei der Aushebung;</p><p>- ausgemustert aus medizinischen Gründen während der RS;</p><p>- ausgemustert aus medizinischen Gründen während der späteren Dienstpflicht;</p><p>- zugeteilt zum Zivilschutz;</p><p>- zugelassen zum Zivildienst;</p><p>- Zivildienst abgelehnt;</p><p>- Militärdienstverweigerung;</p><p>- erste Angaben zum neuen Zulassungsverfahren in den Rekrutierungszentren, insbesondere Veränderungen gegenüber dem bisherigen System.</p><p>Angaben zu den Gesuchstellern zum Zivildienst:</p><p>- Ausbildungsstand Gesuchsteller;</p><p>- Ausbildungsstand Gesuchsteller im Vergleich zu Stellungspflichtigen total;</p><p>- Ausbildungsstand erfolgreicher Gesuchsteller im Vergleich zu abgewiesenen Gesuchstellern.</p><p>Angaben zur Militärkarriere von Männern, deren Gesuch zum Zivildienst abgelehnt wurde, in absoluten Zahlen und prozentual:</p><p>- Militärdienst geleistet;</p><p>- Militärdienst verweigert;</p><p>- später ausgemustert aus medizinischen Gründen.</p><p>Zu welchen Interpretationen und Perspektiven geben diese Zahlen Anlass?</p><p>2. Erfahrungen Zulassungsverfahren:</p><p>Die Darstellung der Erfahrungen mit dem bisherigen Zulassungsverfahren soll u. a. folgende Fragen beantworten:</p><p>- Werden die Stellungspflichtigen auf gleiche Art und Weise über den Militärdienst, den Zivilschutz und den Zivildienst informiert? Werden dazu vergleichbare Informationsmittel im gleichen Rahmen an die Stellungspflichtigen abgegeben?</p><p>- Was sind die Kosten des Zulassungsverfahrens, inklusive Personalressourcen, absolut sowie pro Gesuch?</p><p>- Wie hoch sind die Kosten der Anhörung, inklusive Personalressourcen, sowohl absolut als auch pro Gesuch?</p><p>- Wie hat sich die durchschnittliche Mitwirkungsdauer der Mitglieder der Zulassungskommission entwickelt?</p><p>- Welche Begründungen werden zum Ausscheiden aus der Zulassungskommission abgegeben?</p><p>(Erhebung bei den ehemaligen Mitgliedern)</p><p>Zu welchen Interpretationen und Perspektiven geben diese Erfahrungen Anlass? Wie stellt sich der Bundesrat unter diesen Umständen zu einer weiteren Öffnung der Zulassungsbedingungen zum Zivildienst?</p><p>3. Situation in anderen Ländern:</p><p>Der Vergleich mit Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern soll insbesondere folgende Fragen beantworten:</p><p>- In welchen Ländern existieren Wehrpflicht und Zivildienst?</p><p>- Wie sieht das Zulassungsverfahren zum Zivildienst in diesen Ländern aus?</p><p>- Insbesondere: Welche Gründe berechtigen zum Zivildienst, wie lange dauert er im Vergleich zur Militärdienstpflicht, wie hoch ist der Anteil der zum Zivildienst Zugelassenen gegenüber den Gesuchstellern?</p><p>- Lassen sich Korrelationen zwischen der Art des Zulassungsverfahrens (insbesondere Gewissensprüfung) und der Anzahl Gesuche zum Zivildienst erkennen?</p>
    • Zivildienst. Zulassung

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