International Institute of Humanitarian Law
- ShortId
-
04.1127
- Id
-
20041127
- Updated
-
24.06.2025 23:32
- Language
-
de
- Title
-
International Institute of Humanitarian Law
- AdditionalIndexing
-
12;Interessenvertretung;Völkerrecht;Zusammenarbeit in Rechtsfragen;Gastland internationaler Organisationen;internationales humanitäres Recht;Finanzierung
- 1
-
- L03K050602, Völkerrecht
- L04K05020203, internationales humanitäres Recht
- L04K08020311, Interessenvertretung
- L04K10010217, Zusammenarbeit in Rechtsfragen
- L05K1002010302, Gastland internationaler Organisationen
- L03K110902, Finanzierung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das International Institute of Humanitarian Law (IIHL) ist eine privatrechtliche Organisation nach italienischem Recht mit Sitz in San Remo. Das Institut wurde vor über dreissig Jahren auf privater Initiative gegründet und bezweckt insbesondere die Verbreitung und Ausbildung des humanitären Völkerrechtes. Die Durchführung von Ausbildungskursen (bisher über hundert) für namentlich höhere Offiziere aus der ganzen Welt nimmt dabei eine zentrale Rolle ein. Durch die Teilnahme von Offizieren aus über 170 Staaten sind die Militärkurse des IIHL für die internationale Verbreitung und Stärkung des Kriegsvölkerrechtes von grosser Bedeutung; es gibt zurzeit keine konkurrenzfähige Alternative. Überdies führt das Institut eine jährliche Tagung zu aktuellen Fragen des humanitären Völkerrechtes durch, an der Spezialisten aus der akademischen Welt, internationalen Organisationen sowie NGO teilnehmen, sowie seit einigen Jahren Kurse zu Fragen des Flüchtlingsrechtes. Das Jahresbudget des Institutes beträgt etwa 1,6 Millionen Franken. Das EDA unterstützt konkrete Projekte des Institutes mit jährlichen Beiträgen von durchschnittlich etwa 70 000 Franken. Das EJPD übernimmt gegenwärtig die Kosten für die Durchführung eines Kurses im Flüchtlingsrecht (45 000 Franken). Das VBS stellte während Jahren insbesondere den Leiter der Militärkurse zur Verfügung. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass ein internationales, praxisnahes Ausbildungsangebot ein wichtiges Element zur Einhaltung und Förderung des humanitären Völkerrechtes ist.</p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1. Der Bund ist seit Ende 2002 im 18 Mitglieder zählenden Verwaltungsrat mit einem Vertreter des EDA/Direktion für Völkerrecht vertreten.</p><p>2. Der Vertreter des Bundes wurde im Einvernehmen zwischen den interessierten Departementen EDA, EJPD und VBS bestimmt und anlässlich der letzten Erneuerungswahl in den Verwaltungsrat des Institutes gewählt. Der Verwaltungsrat kennt keine Alterslimite. Der Bundesrat erachtet es aus rechtlichen Gründen als nicht opportun, vorliegend die Einführung einer solchen zu fordern. Er wird jedoch abklären, ob eine Beschränkung der Amtsausübungsdauer im Verwaltungsrat oder die Einschränkung der Wiederwahlmöglichkeit sinnvoll ist.</p><p>3. Der Vertreter des Bundes ist eines von 18 Mitgliedern des Verwaltungsrates und kann in diesem Rahmen Einfluss auf personelle Entscheide nehmen.</p><p>4. Die Höhe der Beiträge der Bundesstellen ist je nach den jährlich unterstützten Projekten unterschiedlich. Die Beiträge des EDA betrugen in den Neunzigerjahren etwa 40 000 Franken, ab 2000 aufgrund der zusätzlichen finanziellen Unterstützung des Sommerkurses über humanitäres Völkerrecht etwa 50 000 bis 95 000 Franken. Das BFF beteiligt sich seit 1995 an der Durchführung von Ausbildungskursen zum Flüchtlingsrecht. Aufgrund der steigenden Nachfrage hat das Institut das Kursangebot in den letzten Jahren auf vier Kurse pro Jahr (wovon zwei in Englisch und je einer auf Französisch bzw. Spanisch) ausgebaut. An diesen Kursen nehmen durchschnittlich vierzig Personen, hauptsächlich Regierungsmitglieder und NGO-Mitarbeitende aus Afrika, Asien, Europa, Nord- und Südamerika, teil. Der finanzielle Beitrag des BFF an das Institut betrug bis 2002 durchschnittlich 175 000 Franken pro Jahr. Die Ausbildungskurse im Flüchtlingsrecht werden gegenwärtig durch die USA, Spanien und das UNHCR mitfinanziert. Angesichts der erweiterten Finanzierungsbasis hat das BFF seinen Anteil von 67 500 Franken (2003) auf 45 000 Franken (2004) reduziert. Das VBS leistete von 2001 bis 2003 Sachbeiträge durch die Abkommandierung von Kriegsvölkerrechtsexperten in den Lehrkörper sowie eines Berufsoffiziers zum Leiter der Militärkurse. Die letztere Funktion wurde bereits in früheren Jahren nebenamtlich von einem höheren Stabsoffizier der Schweizer Armee versehen.</p><p>5. Die Revisionsstelle des Institutes ist die international tätige Revisionsfirma Deloitte & Touche. Die Bilanz und die Erfolgsrechnung werden im Jahresbericht detailliert publiziert und sind somit öffentlich zugänglich.</p><p>6. Das Verbindungsbüro in Genf ist weder ein Prestigeobjekt, noch dient es einzig zu Repräsentationszwecken. Das Genfer Verbindungsbüro besteht aus drei einfachen Büroräumen, die dem Präsidenten und den Praktikanten des IIHL als Arbeitsräume dienen. Das VBS mietete diese Büroräume für die drei Genfer Zentren und stellt seit einigen Jahren einen Teil davon dem IIHL zur Verfügung. Das Verbindungsbüro stellt die wichtige Verbindung zu den vielen in Genf auf dem Gebiet des humanitären Völkerrechtes tätigen gouvernementalen und nichtgouvernementalen Organisationen sowie den ausländischen Missionen sicher. Durch dieses Verbindungsbüro kann der Kontakt und Dialog mit diesen wichtigen Partnern aufrechterhalten werden. Mit seiner Ausrichtung auf das humanitäre Völkerrecht ist es sinnvoll, dass das Institut in Genf, der "Welthauptstadt des humanitären Völkerrechtes", und somit in der Schweiz anwesend ist.</p><p>7. Der Bund haftet nicht für einen eventuellen Betriebsverlust. Das Institut konnte einen erstmals auftretenden Betriebsverlust im Jahre 2003 mit vorhandenen Reserven ausgleichen. Der Verwaltungsrat beschloss verschiedene Sparmassnahmen und eine Erhöhung der Kursgebühren; das Jahr 2004 wird wieder mit einem ausgeglichenen, eventuell leicht positiven Resultat abgeschlossen werden können.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das International Institute of Humanitarian Law (IIHL) in San Remo (I) ist eine private Organisation, welche sich seit den Siebzigerjahren mit der Ausbildung u. a. von Militärpersonen (Offizieren) im humanitären Völkerrecht befasst. Die Eidgenossenschaft unterstützt diese Institution personell und namentlich finanziell mit jährlichen grösseren Beiträgen. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) zahlen an das IIHL, sowie auch das Internationale Komitee vom Roten Kreuz. Das IIHL ist jedoch durch Turbulenzen gezeichnet, die seit 2003 bis heute unvermindert andauern und letztlich der Schweiz grösseren Schaden zufügen.</p><p>Der Bundesrat wird ersucht, auf folgende Fragen Auskunft zu erteilen:</p><p>1. Ist die Eidgenossenschaft ihrem finanziellen Engagement entsprechend im Council (Verwaltungsrat) vertreten, und kann sie ihre Interessen in jeder Beziehung wahren?</p><p>2. Wer bestimmt die Vertreter der Schweiz im Council des IIHL, und kann die Eidgenossenschaft bei der Auswahl dieser Personen Einfluss nehmen? Gibt es im Council eine Alterslimite? Wenn nicht, kann der Bund Druck ausüben, eine solche einzuführen (wie bei anderen nationalen und internationalen Gremien)?</p><p>3. Hat die Eidgenossenschaft Einfluss auf personelle Entscheide bei Stellenbesetzungen?</p><p>4. Wie hoch sind die Bundesgelder (aus dem EDA, dem VBS und sonstige), die seit 1990 jährlich an das IIHL geflossen sind?</p><p>5. Befolgt das IIHL die Regeln des eidgenössischen Finanzhaushaltes als vom Bund unterstützte Institution? Sind die Rechnungen öffentlich? Wer ist Revisionsstelle? Ist die Finanzaufsicht aus Schweizer Sicht gewährleistet?</p><p>6. Stimmt es, dass das Büro (Verbindungsbüro genannt) des Präsidenten des IIHL in Genf (inkl. Infrastruktur) seit Jahren durch Bundesgelder finanziert wird, aber höchstens noch Repräsentationszwecken dient bzw. ein reines Prestigeobjekt ist?</p><p>7. Kann bei einem eventuellen Betriebsverlust auf den Bund als Geldgeber zurückgegriffen werden?</p>
- International Institute of Humanitarian Law
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das International Institute of Humanitarian Law (IIHL) ist eine privatrechtliche Organisation nach italienischem Recht mit Sitz in San Remo. Das Institut wurde vor über dreissig Jahren auf privater Initiative gegründet und bezweckt insbesondere die Verbreitung und Ausbildung des humanitären Völkerrechtes. Die Durchführung von Ausbildungskursen (bisher über hundert) für namentlich höhere Offiziere aus der ganzen Welt nimmt dabei eine zentrale Rolle ein. Durch die Teilnahme von Offizieren aus über 170 Staaten sind die Militärkurse des IIHL für die internationale Verbreitung und Stärkung des Kriegsvölkerrechtes von grosser Bedeutung; es gibt zurzeit keine konkurrenzfähige Alternative. Überdies führt das Institut eine jährliche Tagung zu aktuellen Fragen des humanitären Völkerrechtes durch, an der Spezialisten aus der akademischen Welt, internationalen Organisationen sowie NGO teilnehmen, sowie seit einigen Jahren Kurse zu Fragen des Flüchtlingsrechtes. Das Jahresbudget des Institutes beträgt etwa 1,6 Millionen Franken. Das EDA unterstützt konkrete Projekte des Institutes mit jährlichen Beiträgen von durchschnittlich etwa 70 000 Franken. Das EJPD übernimmt gegenwärtig die Kosten für die Durchführung eines Kurses im Flüchtlingsrecht (45 000 Franken). Das VBS stellte während Jahren insbesondere den Leiter der Militärkurse zur Verfügung. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass ein internationales, praxisnahes Ausbildungsangebot ein wichtiges Element zur Einhaltung und Förderung des humanitären Völkerrechtes ist.</p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1. Der Bund ist seit Ende 2002 im 18 Mitglieder zählenden Verwaltungsrat mit einem Vertreter des EDA/Direktion für Völkerrecht vertreten.</p><p>2. Der Vertreter des Bundes wurde im Einvernehmen zwischen den interessierten Departementen EDA, EJPD und VBS bestimmt und anlässlich der letzten Erneuerungswahl in den Verwaltungsrat des Institutes gewählt. Der Verwaltungsrat kennt keine Alterslimite. Der Bundesrat erachtet es aus rechtlichen Gründen als nicht opportun, vorliegend die Einführung einer solchen zu fordern. Er wird jedoch abklären, ob eine Beschränkung der Amtsausübungsdauer im Verwaltungsrat oder die Einschränkung der Wiederwahlmöglichkeit sinnvoll ist.</p><p>3. Der Vertreter des Bundes ist eines von 18 Mitgliedern des Verwaltungsrates und kann in diesem Rahmen Einfluss auf personelle Entscheide nehmen.</p><p>4. Die Höhe der Beiträge der Bundesstellen ist je nach den jährlich unterstützten Projekten unterschiedlich. Die Beiträge des EDA betrugen in den Neunzigerjahren etwa 40 000 Franken, ab 2000 aufgrund der zusätzlichen finanziellen Unterstützung des Sommerkurses über humanitäres Völkerrecht etwa 50 000 bis 95 000 Franken. Das BFF beteiligt sich seit 1995 an der Durchführung von Ausbildungskursen zum Flüchtlingsrecht. Aufgrund der steigenden Nachfrage hat das Institut das Kursangebot in den letzten Jahren auf vier Kurse pro Jahr (wovon zwei in Englisch und je einer auf Französisch bzw. Spanisch) ausgebaut. An diesen Kursen nehmen durchschnittlich vierzig Personen, hauptsächlich Regierungsmitglieder und NGO-Mitarbeitende aus Afrika, Asien, Europa, Nord- und Südamerika, teil. Der finanzielle Beitrag des BFF an das Institut betrug bis 2002 durchschnittlich 175 000 Franken pro Jahr. Die Ausbildungskurse im Flüchtlingsrecht werden gegenwärtig durch die USA, Spanien und das UNHCR mitfinanziert. Angesichts der erweiterten Finanzierungsbasis hat das BFF seinen Anteil von 67 500 Franken (2003) auf 45 000 Franken (2004) reduziert. Das VBS leistete von 2001 bis 2003 Sachbeiträge durch die Abkommandierung von Kriegsvölkerrechtsexperten in den Lehrkörper sowie eines Berufsoffiziers zum Leiter der Militärkurse. Die letztere Funktion wurde bereits in früheren Jahren nebenamtlich von einem höheren Stabsoffizier der Schweizer Armee versehen.</p><p>5. Die Revisionsstelle des Institutes ist die international tätige Revisionsfirma Deloitte & Touche. Die Bilanz und die Erfolgsrechnung werden im Jahresbericht detailliert publiziert und sind somit öffentlich zugänglich.</p><p>6. Das Verbindungsbüro in Genf ist weder ein Prestigeobjekt, noch dient es einzig zu Repräsentationszwecken. Das Genfer Verbindungsbüro besteht aus drei einfachen Büroräumen, die dem Präsidenten und den Praktikanten des IIHL als Arbeitsräume dienen. Das VBS mietete diese Büroräume für die drei Genfer Zentren und stellt seit einigen Jahren einen Teil davon dem IIHL zur Verfügung. Das Verbindungsbüro stellt die wichtige Verbindung zu den vielen in Genf auf dem Gebiet des humanitären Völkerrechtes tätigen gouvernementalen und nichtgouvernementalen Organisationen sowie den ausländischen Missionen sicher. Durch dieses Verbindungsbüro kann der Kontakt und Dialog mit diesen wichtigen Partnern aufrechterhalten werden. Mit seiner Ausrichtung auf das humanitäre Völkerrecht ist es sinnvoll, dass das Institut in Genf, der "Welthauptstadt des humanitären Völkerrechtes", und somit in der Schweiz anwesend ist.</p><p>7. Der Bund haftet nicht für einen eventuellen Betriebsverlust. Das Institut konnte einen erstmals auftretenden Betriebsverlust im Jahre 2003 mit vorhandenen Reserven ausgleichen. Der Verwaltungsrat beschloss verschiedene Sparmassnahmen und eine Erhöhung der Kursgebühren; das Jahr 2004 wird wieder mit einem ausgeglichenen, eventuell leicht positiven Resultat abgeschlossen werden können.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das International Institute of Humanitarian Law (IIHL) in San Remo (I) ist eine private Organisation, welche sich seit den Siebzigerjahren mit der Ausbildung u. a. von Militärpersonen (Offizieren) im humanitären Völkerrecht befasst. Die Eidgenossenschaft unterstützt diese Institution personell und namentlich finanziell mit jährlichen grösseren Beiträgen. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) zahlen an das IIHL, sowie auch das Internationale Komitee vom Roten Kreuz. Das IIHL ist jedoch durch Turbulenzen gezeichnet, die seit 2003 bis heute unvermindert andauern und letztlich der Schweiz grösseren Schaden zufügen.</p><p>Der Bundesrat wird ersucht, auf folgende Fragen Auskunft zu erteilen:</p><p>1. Ist die Eidgenossenschaft ihrem finanziellen Engagement entsprechend im Council (Verwaltungsrat) vertreten, und kann sie ihre Interessen in jeder Beziehung wahren?</p><p>2. Wer bestimmt die Vertreter der Schweiz im Council des IIHL, und kann die Eidgenossenschaft bei der Auswahl dieser Personen Einfluss nehmen? Gibt es im Council eine Alterslimite? Wenn nicht, kann der Bund Druck ausüben, eine solche einzuführen (wie bei anderen nationalen und internationalen Gremien)?</p><p>3. Hat die Eidgenossenschaft Einfluss auf personelle Entscheide bei Stellenbesetzungen?</p><p>4. Wie hoch sind die Bundesgelder (aus dem EDA, dem VBS und sonstige), die seit 1990 jährlich an das IIHL geflossen sind?</p><p>5. Befolgt das IIHL die Regeln des eidgenössischen Finanzhaushaltes als vom Bund unterstützte Institution? Sind die Rechnungen öffentlich? Wer ist Revisionsstelle? Ist die Finanzaufsicht aus Schweizer Sicht gewährleistet?</p><p>6. Stimmt es, dass das Büro (Verbindungsbüro genannt) des Präsidenten des IIHL in Genf (inkl. Infrastruktur) seit Jahren durch Bundesgelder finanziert wird, aber höchstens noch Repräsentationszwecken dient bzw. ein reines Prestigeobjekt ist?</p><p>7. Kann bei einem eventuellen Betriebsverlust auf den Bund als Geldgeber zurückgegriffen werden?</p>
- International Institute of Humanitarian Law
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