Schweizer Generalstabsoffizier Mitglied in der Reformkommission des österreichischen Bundesheeres

ShortId
04.1129
Id
20041129
Updated
14.11.2025 06:39
Language
de
Title
Schweizer Generalstabsoffizier Mitglied in der Reformkommission des österreichischen Bundesheeres
AdditionalIndexing
09;Offizier;Expertenkommission;Armeereform;militärische Zusammenarbeit;Österreich
1
  • L04K10010210, militärische Zusammenarbeit
  • L04K03010114, Österreich
  • L05K0402030301, Offizier
  • L06K080602020101, Expertenkommission
  • L04K04020306, Armeereform
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die vom österreichischen Bundeskanzler eingesetzte interdisziplinäre Reformkommission hat im Herbst 2003/Frühjahr 2004 die Grundlagen und Rahmenbedingungen für die Reform 2010 des Bundesheeres geschaffen und ihre Arbeiten mit der Abgabe ihres Berichtes im Juni 2004 abgeschlossen.</p><p>Auf die diesbezügliche Anfrage des österreichischen Verteidigungsministers Günther Platter hat der Chef VBS Divisionär Max Riner als Projektexperten für den Einsitz in der Kommission delegiert und darüber im Oktober 2003 öffentlich informiert. Zusammen mit den beiden Delegierten der neutralen Staaten Schweden und Finnland hat Divisionär Riner an insgesamt fünf eintägigen Plenarsitzungen teilgenommen.</p><p>Sowohl für Österreich als auch für die Schweiz stand in der gemeinsamen Kommissionsarbeit der Erfahrungsaustausch in der Abwicklung der in allen vier Ländern ähnlich gelagerten Reformprojekte im Vordergrund des Interesses. Eine Anlehnung der österreichischen Reform an das Schweizer Modell der "Armee XXI" oder gar dessen Adaptation wären kaum möglich und standen nie zur Diskussion.</p><p>Die Tätigkeit von Divisionär Riner im Rahmen der Kommissionsarbeit liegt im Bereich seiner beruflichen Aufgaben. Sie ist nach den Vorschriften der Bundespersonalgesetzgebung gestattet und wird nicht besonders entschädigt. Die entstandenen Spesen wurden durch das Bundesministerium für Landesverteidigung übernommen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Divisionär Max Riner, Projektleiter VBS XXI, ist offenbar als Experte ständiges Mitglied der Reformkommission des österreichischen Bundesheers. Dazu ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche Aufgaben nimmt Divisionär Max Riner in dieser österreichischen Reformkommission wahr?</p><p>2. Mit welcher Absicht gestattet das VBS die Mitwirkung von Divisionär Riner in dieser österreichischen Reformkommission?</p><p>3. Wird Divisionär Riner für seine Arbeit zugunsten des österreichischen Bundesheers entschädigt? Wem fliesst die Entschädigung zu?</p><p>4. Was für eine Rechtsgrundlage gestattet die Mitwirkung eines hohen Schweizer Generalstabsoffiziers in der Reformkommission der Streitkräfte eines anderen Landes?</p><p>5. Sind ihm konkrete Pläne bekannt, wonach das österreichische Bundesheer das Schweizer Modell "Armee XXI" zu übernehmen gedenkt?</p>
  • Schweizer Generalstabsoffizier Mitglied in der Reformkommission des österreichischen Bundesheeres
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die vom österreichischen Bundeskanzler eingesetzte interdisziplinäre Reformkommission hat im Herbst 2003/Frühjahr 2004 die Grundlagen und Rahmenbedingungen für die Reform 2010 des Bundesheeres geschaffen und ihre Arbeiten mit der Abgabe ihres Berichtes im Juni 2004 abgeschlossen.</p><p>Auf die diesbezügliche Anfrage des österreichischen Verteidigungsministers Günther Platter hat der Chef VBS Divisionär Max Riner als Projektexperten für den Einsitz in der Kommission delegiert und darüber im Oktober 2003 öffentlich informiert. Zusammen mit den beiden Delegierten der neutralen Staaten Schweden und Finnland hat Divisionär Riner an insgesamt fünf eintägigen Plenarsitzungen teilgenommen.</p><p>Sowohl für Österreich als auch für die Schweiz stand in der gemeinsamen Kommissionsarbeit der Erfahrungsaustausch in der Abwicklung der in allen vier Ländern ähnlich gelagerten Reformprojekte im Vordergrund des Interesses. Eine Anlehnung der österreichischen Reform an das Schweizer Modell der "Armee XXI" oder gar dessen Adaptation wären kaum möglich und standen nie zur Diskussion.</p><p>Die Tätigkeit von Divisionär Riner im Rahmen der Kommissionsarbeit liegt im Bereich seiner beruflichen Aufgaben. Sie ist nach den Vorschriften der Bundespersonalgesetzgebung gestattet und wird nicht besonders entschädigt. Die entstandenen Spesen wurden durch das Bundesministerium für Landesverteidigung übernommen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Divisionär Max Riner, Projektleiter VBS XXI, ist offenbar als Experte ständiges Mitglied der Reformkommission des österreichischen Bundesheers. Dazu ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche Aufgaben nimmt Divisionär Max Riner in dieser österreichischen Reformkommission wahr?</p><p>2. Mit welcher Absicht gestattet das VBS die Mitwirkung von Divisionär Riner in dieser österreichischen Reformkommission?</p><p>3. Wird Divisionär Riner für seine Arbeit zugunsten des österreichischen Bundesheers entschädigt? Wem fliesst die Entschädigung zu?</p><p>4. Was für eine Rechtsgrundlage gestattet die Mitwirkung eines hohen Schweizer Generalstabsoffiziers in der Reformkommission der Streitkräfte eines anderen Landes?</p><p>5. Sind ihm konkrete Pläne bekannt, wonach das österreichische Bundesheer das Schweizer Modell "Armee XXI" zu übernehmen gedenkt?</p>
    • Schweizer Generalstabsoffizier Mitglied in der Reformkommission des österreichischen Bundesheeres

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