Rechtshilfe. Statistische Zahlen

ShortId
04.1145
Id
20041145
Updated
24.06.2025 21:07
Language
de
Title
Rechtshilfe. Statistische Zahlen
AdditionalIndexing
08;12;Rechtshilfe;Evaluation;Statistik
1
  • L05K1001020402, Rechtshilfe
  • L03K020218, Statistik
  • L04K08020302, Evaluation
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Bundesamt für Justiz (BJ) ist Aufsichtsbehörde im Bereich internationale Rechtshilfe. Es sammelt zu diesem Zweck auch gewisse statistische Daten, wobei deren Auswertung seit 2003 nur eingeschränkt vorgenommen wird. Zu beachten ist ferner, dass beim BJ die Ersuchen nicht verzeichnet sind, die im direkten Behördenverkehr gestellt werden (für das Jahr 1999 betrifft dies Ersuchen aus Deutschland und Österreich, ab 2002 zusätzlich solche aus Frankreich und Italien). Mit den vorhandenen Daten können die gestellten Fragen wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. Über das BJ liefen 1736 Rechtshilfegesuche im Jahre 1999, 1608 im Jahre 2002 und 1602 im Jahre 2003.</p><p>2. 1999 wurden aus Deutschland 305 Rechtshilfegesuche gestellt, aus Frankreich 206, aus Liechtenstein 195, aus Italien 173, aus Spanien 124, aus den USA 82, aus Grossbritannien 59, aus Russland 58, aus Belgien 52, aus der Tschechischen Republik 48 (Ersuchen aus total 69 Staaten).</p><p>2002 wurden aus Deutschland 267 Rechtshilfegesuche gestellt, aus Italien 192, aus Frankreich 165, aus den USA 112, aus Liechtenstein 94, aus Spanien 78, aus der Türkei 62, aus Grossbritannien 47, aus Belgien 46, aus den Niederlanden 44 (Ersuchen aus total 71 Staaten).</p><p>3. Die oben aufgeführten Ersuchen wurden im Normalfall an die kantonalen Justizbehörden zugeteilt, mit Ausnahme von folgenden Zuteilungen an Bundesbehörden:</p><p>- 1999: Bundesanwaltschaft 57; Oberzolldirektion 18; BJ 11;</p><p>- 2002: Bundesanwaltschaft 135; Oberzolldirektion 8; BJ 20;</p><p>- 2003: Bundesanwaltschaft 237; Oberzolldirektion 14; BJ 15; andere Bundesstellen 2.</p><p>4.-7. Zu diesen Fragen bestehen keine statistischen Zahlen. Rechtshilfe dient aber regelmässig der Durchsetzung von Zwangsmassnahmen. In aller Regel können die Ersuchen akzeptiert werden. Gelegentlich müssen Ergänzungen oder Verbesserungen verlangt werden. Nur selten müssen Ersuchen rundweg abgelehnt werden.</p><p>8./9. Ersuchen, welche unangefochten bleiben und keine Rückfragen erfordern, können in der Regel innert drei bis sechs Monaten ab Eingang des Ersuchens erledigt werden. Bei Beschwerdeverfahren verlängert sich die Erledigungsdauer häufig auf mehr als ein Jahr.</p><p>Beschwerdeverfahren bis ans Bundesgericht gab es:</p><p>- 1999: total 151; davon wurden 13 Beschwerden gutgeheissen; 6 Beschwerden wurden teilweise gutgeheissen;</p><p>- 2002: total 75; davon wurden 3 Beschwerden gutgeheissen; 3 Beschwerden wurden teilweise gutgeheissen;</p><p>- 2003: total 84 (keine Detailangaben).</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Interkantonale und internationale Rechtshilfe haben an Bedeutung gewonnen. Für die Beurteilung der Zweckmässigkeit und Notwendigkeit verschiedener Schritte unserer Behörden halte ich es für wichtig, den zahlenmässigen und länderspezifischen Umfang des Bereiches zu kennen.</p><p>Ich frage daher den Bundesrat (für das Jahr 2003 und ein Vergleichsjahr maximal fünf Jahre zuvor):</p><p>1. Wie viele Rechtshilfegesuche wurden an unser Land gestellt?</p><p>2. Wie viele aus welchen Staaten?</p><p>3. Welchen Behörden wurden sie in welchem Umfang zugeteilt?</p><p>4. In welcher Weise haben diese Behörden die Ersuchen bearbeitet?</p><p>5. In wie vielen Fällen wurden von welchen ausländischen Behörden Massnahmen beantragt?</p><p>6. Ausgang der Verfahren?</p><p>7. In wie vielen Fällen wurde Rechtshilfe gewährt?</p><p>8. Dauer der Verfahren?</p><p>9. Anzahl der eingelegten Rechtsmittel und deren Ausgang?</p>
  • Rechtshilfe. Statistische Zahlen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Bundesamt für Justiz (BJ) ist Aufsichtsbehörde im Bereich internationale Rechtshilfe. Es sammelt zu diesem Zweck auch gewisse statistische Daten, wobei deren Auswertung seit 2003 nur eingeschränkt vorgenommen wird. Zu beachten ist ferner, dass beim BJ die Ersuchen nicht verzeichnet sind, die im direkten Behördenverkehr gestellt werden (für das Jahr 1999 betrifft dies Ersuchen aus Deutschland und Österreich, ab 2002 zusätzlich solche aus Frankreich und Italien). Mit den vorhandenen Daten können die gestellten Fragen wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. Über das BJ liefen 1736 Rechtshilfegesuche im Jahre 1999, 1608 im Jahre 2002 und 1602 im Jahre 2003.</p><p>2. 1999 wurden aus Deutschland 305 Rechtshilfegesuche gestellt, aus Frankreich 206, aus Liechtenstein 195, aus Italien 173, aus Spanien 124, aus den USA 82, aus Grossbritannien 59, aus Russland 58, aus Belgien 52, aus der Tschechischen Republik 48 (Ersuchen aus total 69 Staaten).</p><p>2002 wurden aus Deutschland 267 Rechtshilfegesuche gestellt, aus Italien 192, aus Frankreich 165, aus den USA 112, aus Liechtenstein 94, aus Spanien 78, aus der Türkei 62, aus Grossbritannien 47, aus Belgien 46, aus den Niederlanden 44 (Ersuchen aus total 71 Staaten).</p><p>3. Die oben aufgeführten Ersuchen wurden im Normalfall an die kantonalen Justizbehörden zugeteilt, mit Ausnahme von folgenden Zuteilungen an Bundesbehörden:</p><p>- 1999: Bundesanwaltschaft 57; Oberzolldirektion 18; BJ 11;</p><p>- 2002: Bundesanwaltschaft 135; Oberzolldirektion 8; BJ 20;</p><p>- 2003: Bundesanwaltschaft 237; Oberzolldirektion 14; BJ 15; andere Bundesstellen 2.</p><p>4.-7. Zu diesen Fragen bestehen keine statistischen Zahlen. Rechtshilfe dient aber regelmässig der Durchsetzung von Zwangsmassnahmen. In aller Regel können die Ersuchen akzeptiert werden. Gelegentlich müssen Ergänzungen oder Verbesserungen verlangt werden. Nur selten müssen Ersuchen rundweg abgelehnt werden.</p><p>8./9. Ersuchen, welche unangefochten bleiben und keine Rückfragen erfordern, können in der Regel innert drei bis sechs Monaten ab Eingang des Ersuchens erledigt werden. Bei Beschwerdeverfahren verlängert sich die Erledigungsdauer häufig auf mehr als ein Jahr.</p><p>Beschwerdeverfahren bis ans Bundesgericht gab es:</p><p>- 1999: total 151; davon wurden 13 Beschwerden gutgeheissen; 6 Beschwerden wurden teilweise gutgeheissen;</p><p>- 2002: total 75; davon wurden 3 Beschwerden gutgeheissen; 3 Beschwerden wurden teilweise gutgeheissen;</p><p>- 2003: total 84 (keine Detailangaben).</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Interkantonale und internationale Rechtshilfe haben an Bedeutung gewonnen. Für die Beurteilung der Zweckmässigkeit und Notwendigkeit verschiedener Schritte unserer Behörden halte ich es für wichtig, den zahlenmässigen und länderspezifischen Umfang des Bereiches zu kennen.</p><p>Ich frage daher den Bundesrat (für das Jahr 2003 und ein Vergleichsjahr maximal fünf Jahre zuvor):</p><p>1. Wie viele Rechtshilfegesuche wurden an unser Land gestellt?</p><p>2. Wie viele aus welchen Staaten?</p><p>3. Welchen Behörden wurden sie in welchem Umfang zugeteilt?</p><p>4. In welcher Weise haben diese Behörden die Ersuchen bearbeitet?</p><p>5. In wie vielen Fällen wurden von welchen ausländischen Behörden Massnahmen beantragt?</p><p>6. Ausgang der Verfahren?</p><p>7. In wie vielen Fällen wurde Rechtshilfe gewährt?</p><p>8. Dauer der Verfahren?</p><p>9. Anzahl der eingelegten Rechtsmittel und deren Ausgang?</p>
    • Rechtshilfe. Statistische Zahlen

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