Ziele des Bundesrates 2005. NHG-Revision

ShortId
04.1156
Id
20041156
Updated
24.06.2025 22:52
Language
de
Title
Ziele des Bundesrates 2005. NHG-Revision
AdditionalIndexing
52;Umweltrecht;Regierungsprogramm;Naturschutzgebiet;Denkmalpflege
1
  • L04K01060302, Denkmalpflege
  • L04K06010309, Umweltrecht
  • L05K0601041202, Naturschutzgebiet
  • L06K080602010102, Regierungsprogramm
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Die Revision des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) war in den Jahren 2003 und 2004 in den Zielen des Bundesrates aufgeführt. Nach der Annahme der Motion Marty Dick 04.3048 in den beiden Räten hat der Bundesrat am 23. Februar 2005 die Botschaft für eine NHG-Revision zuhanden des Parlamentes verabschiedet.</p><p>3. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des revidierten NHG ist abhängig von der Dauer der Behandlung des Geschäftes in den Räten. Der Abschluss der parlamentarischen Beratungen dürfte im günstigsten Fall - mit unverzüglicher und rascher Behandlung in Kommissionen und Räten sowie ohne Differenzen - in der Wintersession 2005 erwartet werden. Nach der üblichen Referendumsfrist könnte das revidierte NHG frühestens im Frühjahr 2006 in Kraft treten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Zusammenhang mit der Herbstsession 2004 hat das Parlament der Revision des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) mit der Ergänzung eines neuen Abschnittes "Natur- und Landschaftspärke von nationaler Bedeutung" mit grossem Mehr zugestimmt. Herr Bundesrat Leuenberger hat im Zusammenhang mit der Ratsbehandlung auch keine Vorbehalte zur Bedeutung der NHG-Revision für die wirtschaftliche Entwicklung der betroffenen Parkregionen angebracht. Nachdem die entsprechende Vernehmlassung stattgefunden hat und die Botschaft auch bereits im Entwurf vorliegt, sind alle wesentlichen Vorbereitungen für die weitere Behandlung des Geschäftes erbracht.</p><p>Laut den nun veröffentlichten Zielen des Bundesrates für das Jahr 2005 werden trotzdem keine Angaben über die Behandlung des Geschäftes NHG-Revision gemacht. Darum erlaube ich mir, dem Bundesrat folgende Fragen zu stellen:</p><p>1. Warum wird die NHG-Revision nicht als Ziel des Bundesrates für das Jahr 2005 vorgesehen?</p><p>2. Wann sieht er vor, die Botschaft "NHG-Revision" für die Behandlung in den Kommissionen und im Parlament zu verabschieden?</p><p>3. Wann darf nach Meinung des Bundesrates die Inkraftsetzung des revidierten NHG erwartet werden?</p>
  • Ziele des Bundesrates 2005. NHG-Revision
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Die Revision des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) war in den Jahren 2003 und 2004 in den Zielen des Bundesrates aufgeführt. Nach der Annahme der Motion Marty Dick 04.3048 in den beiden Räten hat der Bundesrat am 23. Februar 2005 die Botschaft für eine NHG-Revision zuhanden des Parlamentes verabschiedet.</p><p>3. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des revidierten NHG ist abhängig von der Dauer der Behandlung des Geschäftes in den Räten. Der Abschluss der parlamentarischen Beratungen dürfte im günstigsten Fall - mit unverzüglicher und rascher Behandlung in Kommissionen und Räten sowie ohne Differenzen - in der Wintersession 2005 erwartet werden. Nach der üblichen Referendumsfrist könnte das revidierte NHG frühestens im Frühjahr 2006 in Kraft treten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Zusammenhang mit der Herbstsession 2004 hat das Parlament der Revision des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) mit der Ergänzung eines neuen Abschnittes "Natur- und Landschaftspärke von nationaler Bedeutung" mit grossem Mehr zugestimmt. Herr Bundesrat Leuenberger hat im Zusammenhang mit der Ratsbehandlung auch keine Vorbehalte zur Bedeutung der NHG-Revision für die wirtschaftliche Entwicklung der betroffenen Parkregionen angebracht. Nachdem die entsprechende Vernehmlassung stattgefunden hat und die Botschaft auch bereits im Entwurf vorliegt, sind alle wesentlichen Vorbereitungen für die weitere Behandlung des Geschäftes erbracht.</p><p>Laut den nun veröffentlichten Zielen des Bundesrates für das Jahr 2005 werden trotzdem keine Angaben über die Behandlung des Geschäftes NHG-Revision gemacht. Darum erlaube ich mir, dem Bundesrat folgende Fragen zu stellen:</p><p>1. Warum wird die NHG-Revision nicht als Ziel des Bundesrates für das Jahr 2005 vorgesehen?</p><p>2. Wann sieht er vor, die Botschaft "NHG-Revision" für die Behandlung in den Kommissionen und im Parlament zu verabschieden?</p><p>3. Wann darf nach Meinung des Bundesrates die Inkraftsetzung des revidierten NHG erwartet werden?</p>
    • Ziele des Bundesrates 2005. NHG-Revision

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