Gleiche Rechte für arbeitslose Mütter
- ShortId
-
04.1160
- Id
-
20041160
- Updated
-
24.06.2025 23:08
- Language
-
de
- Title
-
Gleiche Rechte für arbeitslose Mütter
- AdditionalIndexing
-
28;Taggeld;frühe Kindheit;Vermittlungsfähigkeit;Kinderbetreuung;regionales Arbeitsvermittlungszentrum;berufstätige Mutter;Arbeitslosigkeit;Arbeitslosenversicherung;Frauenarbeit;Frau
- 1
-
- L05K0107010301, Frau
- L05K0702030205, Frauenarbeit
- L06K070203020501, berufstätige Mutter
- L04K07020304, Arbeitslosigkeit
- L05K0702030411, Vermittlungsfähigkeit
- L04K01040207, Kinderbetreuung
- L04K01040102, Arbeitslosenversicherung
- L06K111001130401, Taggeld
- L06K070202030402, regionales Arbeitsvermittlungszentrum
- L05K0107010203, frühe Kindheit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Durch die Weisungen der Aufsichtsbehörde wird niemand gezwungen, während dem Bezug von Arbeitslosenentschädigung seine Kinder fremd betreuen zu lassen. Die Durchführungsstellen sind angewiesen - und zwar nur bei offensichtlichem Missbrauch oder bei Zweifeln an der Vermittlungsbereitschaft -, einen Nachweis darüber zu verlangen, dass im Falle eines Stellenantritts auch wieder eine Betreuungsmöglichkeit vorhanden ist. Das Eidgenössische Versicherungsgericht hat diese Praxis als bundesrechtskonform qualifiziert und in seiner Rechtsprechung bestätigt.</p><p>In der im Dezember 2004 vom Seco publizierten Weisung "Gender Mainstreaming im Vollzug" wird erneut zu einem diskriminierungsfreien Verhalten gegenüber allen versicherten Personen aufgerufen. Die Vollzugsstellen werden in dieser Weisung auch aufgefordert, auf die persönlichen Verhältnisse (z. B. Betreuungspflichten) angemessen Rücksicht zu nehmen.</p><p>Der Bundesrat erachtet die gesetzlichen Grundlagen und die Weisungen des Seco als ausreichend, damit der Bezug von Leistungen der Arbeitslosenversicherung nicht zu Unrecht vom Nachweis einer Betreuungsmöglichkeit abhängig gemacht wird.</p><p>Dem Bundesrat und dem zuständigen Bundesamt ist bewusst, dass in der Praxis nicht immer im gleichen Umfang den Weisungen der Aufsichtsbehörde nachgelebt wird. Deshalb wird das Seco Abklärungen treffen und bis Ende 2005 einen Bericht über die Handhabung der erwähnten Weisungen in der Praxis verfassen und gestützt darauf nötigenfalls Massnahmen einleiten, um den Weisungen Nachdruck zu verschaffen. Die Kosten für die Erstellung des Berichtes werden vom ALV-Fonds getragen oder allenfalls durch die im Budget des EVD eingestellten Mittel finanziert.</p><p>Die Arbeitslosenversicherung hat den Zweck, versicherten Personen einen angemessenen Ersatz für Erwerbsausfälle zu garantieren. Bezahlbare Betreuungsmöglichkeiten sind jedoch nicht zulasten der Arbeitslosenversicherung finanzierbar, sondern müssen auf anderem Weg, z. B. über das laufende Impulsprogramm über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung, geschaffen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mit einer Motion forderte Christine Goll bereits 1992 eine Präzisierung des Arbeitslosengesetzes (Art. 15 Avig), damit die Anspruchsberechtigung von Müttern mit kleinen Kindern nicht vom Nachweis eines Kinderbetreuungsplatzes abhängig gemacht werden kann.</p><p>In einem Rundschreiben kam der Bundesrat dieser Forderung nach. Mütter sollen auch dann als vermittelbar gelten und zum Bezug von Arbeitslosengeldern berechtigt sein, wenn sie (noch) keinen Betreuungsplatz für ihre Kinder haben.</p><p>Nun scheint sich die Praxis der Regionalen Arbeitsvermittlungsstellen (RAV) aber wieder geändert zu haben. RAV können den Müttern ohne Betreuungsplatz Leistungen verweigern. Nach einem Entscheid des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes musste eine Mutter gar bereits bezogenes Geld zurückzahlen, da sich herausstellte, dass für das Kind während der Bezugsdauer kein Betreuungsplatz da war.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>Genügen nach Ansicht des Bundesrates die heutigen gesetzlichen Grundlagen, damit die Vermittelbarkeit von Müttern mit kleinen Kindern nicht von einem Betreuungsplatz abhängig gemacht werden?</p><p>Mit welchen Mitteln will der Bundesrat eine Praxis bei den RAV durchsetzen, nach der die Vermittelbarkeit von jungen Müttern mit Kindern und damit deren Recht auf Arbeitslosengeld nicht vom Betreuungsplatz der Kinder abhängt?</p><p>Mit welchen Mitteln will der Bundesrat die erwerbslosen Mütter bei der Suche nach Betreuungsplätzen unterstützen?</p>
- Gleiche Rechte für arbeitslose Mütter
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Durch die Weisungen der Aufsichtsbehörde wird niemand gezwungen, während dem Bezug von Arbeitslosenentschädigung seine Kinder fremd betreuen zu lassen. Die Durchführungsstellen sind angewiesen - und zwar nur bei offensichtlichem Missbrauch oder bei Zweifeln an der Vermittlungsbereitschaft -, einen Nachweis darüber zu verlangen, dass im Falle eines Stellenantritts auch wieder eine Betreuungsmöglichkeit vorhanden ist. Das Eidgenössische Versicherungsgericht hat diese Praxis als bundesrechtskonform qualifiziert und in seiner Rechtsprechung bestätigt.</p><p>In der im Dezember 2004 vom Seco publizierten Weisung "Gender Mainstreaming im Vollzug" wird erneut zu einem diskriminierungsfreien Verhalten gegenüber allen versicherten Personen aufgerufen. Die Vollzugsstellen werden in dieser Weisung auch aufgefordert, auf die persönlichen Verhältnisse (z. B. Betreuungspflichten) angemessen Rücksicht zu nehmen.</p><p>Der Bundesrat erachtet die gesetzlichen Grundlagen und die Weisungen des Seco als ausreichend, damit der Bezug von Leistungen der Arbeitslosenversicherung nicht zu Unrecht vom Nachweis einer Betreuungsmöglichkeit abhängig gemacht wird.</p><p>Dem Bundesrat und dem zuständigen Bundesamt ist bewusst, dass in der Praxis nicht immer im gleichen Umfang den Weisungen der Aufsichtsbehörde nachgelebt wird. Deshalb wird das Seco Abklärungen treffen und bis Ende 2005 einen Bericht über die Handhabung der erwähnten Weisungen in der Praxis verfassen und gestützt darauf nötigenfalls Massnahmen einleiten, um den Weisungen Nachdruck zu verschaffen. Die Kosten für die Erstellung des Berichtes werden vom ALV-Fonds getragen oder allenfalls durch die im Budget des EVD eingestellten Mittel finanziert.</p><p>Die Arbeitslosenversicherung hat den Zweck, versicherten Personen einen angemessenen Ersatz für Erwerbsausfälle zu garantieren. Bezahlbare Betreuungsmöglichkeiten sind jedoch nicht zulasten der Arbeitslosenversicherung finanzierbar, sondern müssen auf anderem Weg, z. B. über das laufende Impulsprogramm über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung, geschaffen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mit einer Motion forderte Christine Goll bereits 1992 eine Präzisierung des Arbeitslosengesetzes (Art. 15 Avig), damit die Anspruchsberechtigung von Müttern mit kleinen Kindern nicht vom Nachweis eines Kinderbetreuungsplatzes abhängig gemacht werden kann.</p><p>In einem Rundschreiben kam der Bundesrat dieser Forderung nach. Mütter sollen auch dann als vermittelbar gelten und zum Bezug von Arbeitslosengeldern berechtigt sein, wenn sie (noch) keinen Betreuungsplatz für ihre Kinder haben.</p><p>Nun scheint sich die Praxis der Regionalen Arbeitsvermittlungsstellen (RAV) aber wieder geändert zu haben. RAV können den Müttern ohne Betreuungsplatz Leistungen verweigern. Nach einem Entscheid des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes musste eine Mutter gar bereits bezogenes Geld zurückzahlen, da sich herausstellte, dass für das Kind während der Bezugsdauer kein Betreuungsplatz da war.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>Genügen nach Ansicht des Bundesrates die heutigen gesetzlichen Grundlagen, damit die Vermittelbarkeit von Müttern mit kleinen Kindern nicht von einem Betreuungsplatz abhängig gemacht werden?</p><p>Mit welchen Mitteln will der Bundesrat eine Praxis bei den RAV durchsetzen, nach der die Vermittelbarkeit von jungen Müttern mit Kindern und damit deren Recht auf Arbeitslosengeld nicht vom Betreuungsplatz der Kinder abhängt?</p><p>Mit welchen Mitteln will der Bundesrat die erwerbslosen Mütter bei der Suche nach Betreuungsplätzen unterstützen?</p>
- Gleiche Rechte für arbeitslose Mütter
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