Identifikation von Asylbewerbern auf Flughäfen
- ShortId
-
04.1165
- Id
-
20041165
- Updated
-
24.06.2025 22:55
- Language
-
de
- Title
-
Identifikation von Asylbewerbern auf Flughäfen
- AdditionalIndexing
-
2811;freie Schlagwörter: biometrische Daten;Flughafen;Ausweis;Asylbewerber/in;Ausschaffung;strafbare Handlung;Papierlose/r;Datenbasis;Datenerfassung
- 1
-
- L05K0108010102, Asylbewerber/in
- L04K05060104, Ausweis
- L05K0506010402, Papierlose/r
- L04K05010201, strafbare Handlung
- L04K12030401, Datenerfassung
- L06K120301010301, Datenbasis
- L06K010801020102, Ausschaffung
- L04K18040101, Flughafen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Verurteiltenstatistik des Bundesamtes für Statistik basiert hauptsächlich auf Daten der kantonalen Strafverfolgungsbehörden. Darin wird zwar die Herkunft der Straftäter erfasst, jedoch nicht, ob die Herkunft mit gültigen Reisepässen oder Identitätspapieren gesichert ist oder ob die Herkunftsangabe auf Aussagen des Delinquenten basiert. Auch nicht erfasst wird darin, ob es sich um ausreisepflichtige Delinquenten handelt und ob ihre Ausreise technisch vollziehbar ist.</p><p>Im Jahre 2004 haben rund 23 Prozent der Asylsuchenden ihre Identität mit Reisepässen oder Identitätskarten nachgewiesen. Weitere rund 15 Prozent haben andere Dokumente abgegeben, mit welchen die Identität aber nicht restlos nachgewiesen ist. Bei den übrigen rund 62 Prozent der Asylsuchenden basiert die Identität auf ihren eigenen Angaben. Ob die Asylsuchenden strafrechtlich verfolgt werden, wird in den Asyldatenbanken nicht erhoben und kann statistisch nicht ausgewiesen werden.</p><p>2. Die einzigen biometrischen Daten, welche nach geltendem Recht bei Asylsuchenden systematisch erhoben und verglichen werden, sind die Fingerabdrücke. Mit Fingerabdruckvergleichen kann überprüft werden, ob eine Person bereits ein Asylverfahren in der Schweiz durchlaufen hat, ob sie unter einem anderen Namen oder einer anderen Nationalität daktyloskopisch erfasst oder im automatisierten Fahndungssystem Ripol ausgeschrieben worden ist.</p><p>Die Erfahrung zeigt, dass bei einem wesentlichen Teil der vorsorglich in einen Drittstaat weggewiesenen Personen die Rückführung auf Daktyloskopievergleiche zurückzuführen ist. Mit Resultaten aus Fingerabdruckvergleichen können zudem die Voraussetzungen für Nichteintretensentscheide (Identitätstäuschung, Zweitgesuche) nachgewiesen werden und somit Rückführungen in Heimat- und Herkunftsstaaten ermöglicht werden.</p><p>Mit einer Assoziation der Schweiz an Schengen/Dublin würden Fingerabdrücke zudem in der europäischen Datenbank für Asylsuchende Eurodac gespeichert. Damit liessen sich auch Rückführungen in die Mitgliedstaaten des Dubliner Übereinkommens erleichtern. Im Rahmen von Schengen wird zurzeit ein Visa-Informationssystem (VIS) entwickelt, welches die biometrischen Daten von Visa-Antragstellern speichern soll und damit die Identifikation von Personen ohne Ausweispapiere erleichtert, die nicht Staatsangehörige des Schengen-Raums sind.</p><p>Am Flughafen Zürich testet die Flughafenpolizei im Rahmen des Pilotprojektes Farec (Face Recognition System) eine neue, auf individuelle biometrische Merkmale abgestützte Technologie: Ankommende Passagiere werden von einer Kamera erfasst, von den Gesichtsaufnahmen werden bestimmte Messpunkte elektronisch ausgewertet und in einer Datenbank gespeichert. Beantragt später eine Person am Flughafen Asyl und kann sie sich nicht ausweisen oder will nicht Auskunft geben, mit welchem Flug sie nach Zürich gelangt ist, wird eine Aufnahme ihres Gesichtes mit den Daten in der Datenbank verglichen. Mit diesem System soll die Zuordnung einer undokumentierten Person zu einem bestimmten Linien- oder Charterflug ermöglicht werden. Anhand der Passagierliste soll anschliessend die Identität eruiert werden können. Sofern im Flughafenverfahren ein Wegweisungsentscheid verfügt wird, ist die betreffende Fluggesellschaft rechtlich für den Rücktransport in den Ausgangsflughafen verpflichtet.</p><p>3. Für die Erfassung weiterer biometrischer Daten am Flughafen besteht noch keine gesetzliche Grundlage. Eine solche hat der Bundesrat jedoch im Rahmen des Bundesgesetzes über Ausländerinnen und Ausländer vorgeschlagen. Der Kanton Zürich stützt das erwähnte Pilotprojekt Farec auf eine eigens hierfür erstellte Verordnung ab.</p><p>Im Übrigen hat der Nationalrat im Mai 2004 eine Bestimmung gutgeheissen, die bei Asylsuchenden generell die Erhebung und den Vergleich biometrischer Daten ermöglicht. Damit könnten neue Technologien wie das Iris-Scanning oder der elektronische Gesichtsbildvergleich genutzt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Eines der gravierendsten Probleme im Asylwesen ist der Umstand, dass die Identität von Asylsuchenden wegen fehlender oder vorsätzlich vorenthaltener Ausweispapiere nicht oder nur mit erheblichem Aufwand festgestellt werden kann. Dadurch wird die Rückweisung oder Ausschaffung von straffälligen Asylbewerbern verhindert oder beträchtlich verzögert. Ich frage deshalb den Bundesrat an:</p><p>1. Wie hoch ist der Anteil von Straffälligen unter den Nichtidentifizierten und Nichtrückschaffbaren?</p><p>2. Wie sind die Erfahrungen mit der biometrischen Erfassung von Ankommenden? Sind dadurch gesicherte Informationen und die Rückschaffung an Drittstaaten möglich geworden?</p><p>3. Durch welche Massnahmen kann der Bund die Arbeit der Kantone auf den Flugplätzen erleichtern, unterstützen und verbessern?</p>
- Identifikation von Asylbewerbern auf Flughäfen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Die Verurteiltenstatistik des Bundesamtes für Statistik basiert hauptsächlich auf Daten der kantonalen Strafverfolgungsbehörden. Darin wird zwar die Herkunft der Straftäter erfasst, jedoch nicht, ob die Herkunft mit gültigen Reisepässen oder Identitätspapieren gesichert ist oder ob die Herkunftsangabe auf Aussagen des Delinquenten basiert. Auch nicht erfasst wird darin, ob es sich um ausreisepflichtige Delinquenten handelt und ob ihre Ausreise technisch vollziehbar ist.</p><p>Im Jahre 2004 haben rund 23 Prozent der Asylsuchenden ihre Identität mit Reisepässen oder Identitätskarten nachgewiesen. Weitere rund 15 Prozent haben andere Dokumente abgegeben, mit welchen die Identität aber nicht restlos nachgewiesen ist. Bei den übrigen rund 62 Prozent der Asylsuchenden basiert die Identität auf ihren eigenen Angaben. Ob die Asylsuchenden strafrechtlich verfolgt werden, wird in den Asyldatenbanken nicht erhoben und kann statistisch nicht ausgewiesen werden.</p><p>2. Die einzigen biometrischen Daten, welche nach geltendem Recht bei Asylsuchenden systematisch erhoben und verglichen werden, sind die Fingerabdrücke. Mit Fingerabdruckvergleichen kann überprüft werden, ob eine Person bereits ein Asylverfahren in der Schweiz durchlaufen hat, ob sie unter einem anderen Namen oder einer anderen Nationalität daktyloskopisch erfasst oder im automatisierten Fahndungssystem Ripol ausgeschrieben worden ist.</p><p>Die Erfahrung zeigt, dass bei einem wesentlichen Teil der vorsorglich in einen Drittstaat weggewiesenen Personen die Rückführung auf Daktyloskopievergleiche zurückzuführen ist. Mit Resultaten aus Fingerabdruckvergleichen können zudem die Voraussetzungen für Nichteintretensentscheide (Identitätstäuschung, Zweitgesuche) nachgewiesen werden und somit Rückführungen in Heimat- und Herkunftsstaaten ermöglicht werden.</p><p>Mit einer Assoziation der Schweiz an Schengen/Dublin würden Fingerabdrücke zudem in der europäischen Datenbank für Asylsuchende Eurodac gespeichert. Damit liessen sich auch Rückführungen in die Mitgliedstaaten des Dubliner Übereinkommens erleichtern. Im Rahmen von Schengen wird zurzeit ein Visa-Informationssystem (VIS) entwickelt, welches die biometrischen Daten von Visa-Antragstellern speichern soll und damit die Identifikation von Personen ohne Ausweispapiere erleichtert, die nicht Staatsangehörige des Schengen-Raums sind.</p><p>Am Flughafen Zürich testet die Flughafenpolizei im Rahmen des Pilotprojektes Farec (Face Recognition System) eine neue, auf individuelle biometrische Merkmale abgestützte Technologie: Ankommende Passagiere werden von einer Kamera erfasst, von den Gesichtsaufnahmen werden bestimmte Messpunkte elektronisch ausgewertet und in einer Datenbank gespeichert. Beantragt später eine Person am Flughafen Asyl und kann sie sich nicht ausweisen oder will nicht Auskunft geben, mit welchem Flug sie nach Zürich gelangt ist, wird eine Aufnahme ihres Gesichtes mit den Daten in der Datenbank verglichen. Mit diesem System soll die Zuordnung einer undokumentierten Person zu einem bestimmten Linien- oder Charterflug ermöglicht werden. Anhand der Passagierliste soll anschliessend die Identität eruiert werden können. Sofern im Flughafenverfahren ein Wegweisungsentscheid verfügt wird, ist die betreffende Fluggesellschaft rechtlich für den Rücktransport in den Ausgangsflughafen verpflichtet.</p><p>3. Für die Erfassung weiterer biometrischer Daten am Flughafen besteht noch keine gesetzliche Grundlage. Eine solche hat der Bundesrat jedoch im Rahmen des Bundesgesetzes über Ausländerinnen und Ausländer vorgeschlagen. Der Kanton Zürich stützt das erwähnte Pilotprojekt Farec auf eine eigens hierfür erstellte Verordnung ab.</p><p>Im Übrigen hat der Nationalrat im Mai 2004 eine Bestimmung gutgeheissen, die bei Asylsuchenden generell die Erhebung und den Vergleich biometrischer Daten ermöglicht. Damit könnten neue Technologien wie das Iris-Scanning oder der elektronische Gesichtsbildvergleich genutzt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Eines der gravierendsten Probleme im Asylwesen ist der Umstand, dass die Identität von Asylsuchenden wegen fehlender oder vorsätzlich vorenthaltener Ausweispapiere nicht oder nur mit erheblichem Aufwand festgestellt werden kann. Dadurch wird die Rückweisung oder Ausschaffung von straffälligen Asylbewerbern verhindert oder beträchtlich verzögert. Ich frage deshalb den Bundesrat an:</p><p>1. Wie hoch ist der Anteil von Straffälligen unter den Nichtidentifizierten und Nichtrückschaffbaren?</p><p>2. Wie sind die Erfahrungen mit der biometrischen Erfassung von Ankommenden? Sind dadurch gesicherte Informationen und die Rückschaffung an Drittstaaten möglich geworden?</p><p>3. Durch welche Massnahmen kann der Bund die Arbeit der Kantone auf den Flugplätzen erleichtern, unterstützen und verbessern?</p>
- Identifikation von Asylbewerbern auf Flughäfen
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