Aufhebung des Reglementes für die Prüfung von Chiropraktoren über Strahlenschutz

ShortId
04.1169
Id
20041169
Updated
24.06.2025 23:18
Language
de
Title
Aufhebung des Reglementes für die Prüfung von Chiropraktoren über Strahlenschutz
AdditionalIndexing
12;2841;arztähnlicher Beruf;Gesetzesproduktion;Prüfung;Aufhebung einer Bestimmung;Strahlenschutz
1
  • L06K050301010201, Aufhebung einer Bestimmung
  • L04K08070202, Gesetzesproduktion
  • L04K13010103, Prüfung
  • L05K1703010603, Strahlenschutz
  • L04K01050401, arztähnlicher Beruf
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Nach den Artikeln 11 und 18 der Strahlenschutzverordnung vom 22. Juni 1994 (SR 814.501) bildet eine vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) anerkannte Ausbildung im Strahlenschutz die Voraussetzung für die diagnostische Anwendung von Röntgenanlagen zu chiropraktorischen Zwecken. Im Dezember 2004 konnte das BAG erstmals eine entsprechende Ausbildung, nämlich diejenige des Schweizerischen Chiropraktik-Institutes, anerkennen. In Zukunft wird das Institut die Prüfungen nach einem eigenen Reglement durchführen. Das Reglement für die Prüfung von Chiropraktoren über Strahlenschutz vom 9. Juni 1969 kann nun aufgehoben werden.</p><p>Das Verfahren für die Aufhebung des Reglementes aus der Sammlung des Bundesrechtes wurde eingeleitet. Der Bundesrat ist bestrebt, die Sammlung des Bundesrechtes laufend zu aktualisieren.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Reglement für die Prüfung von Chiropraktoren über Strahlenschutz vom 9. Juni 1969 (SR 814.521.22) entspricht den heutigen rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten nicht mehr. Seine formelle Weitergeltung schafft Unsicherheit. Ich frage den Bundesrat an:</p><p>- Teilt er die Auffassung, dass das Reglement aufzuheben sei?</p><p>- Ist er bereit, die Aufhebung unverzüglich vorzunehmen?</p><p>- Teilt er die Auffassung, dass die Sammlung des Bundesrechtes von obsoleten Erlassen zu entlasten sei?</p>
  • Aufhebung des Reglementes für die Prüfung von Chiropraktoren über Strahlenschutz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach den Artikeln 11 und 18 der Strahlenschutzverordnung vom 22. Juni 1994 (SR 814.501) bildet eine vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) anerkannte Ausbildung im Strahlenschutz die Voraussetzung für die diagnostische Anwendung von Röntgenanlagen zu chiropraktorischen Zwecken. Im Dezember 2004 konnte das BAG erstmals eine entsprechende Ausbildung, nämlich diejenige des Schweizerischen Chiropraktik-Institutes, anerkennen. In Zukunft wird das Institut die Prüfungen nach einem eigenen Reglement durchführen. Das Reglement für die Prüfung von Chiropraktoren über Strahlenschutz vom 9. Juni 1969 kann nun aufgehoben werden.</p><p>Das Verfahren für die Aufhebung des Reglementes aus der Sammlung des Bundesrechtes wurde eingeleitet. Der Bundesrat ist bestrebt, die Sammlung des Bundesrechtes laufend zu aktualisieren.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Reglement für die Prüfung von Chiropraktoren über Strahlenschutz vom 9. Juni 1969 (SR 814.521.22) entspricht den heutigen rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten nicht mehr. Seine formelle Weitergeltung schafft Unsicherheit. Ich frage den Bundesrat an:</p><p>- Teilt er die Auffassung, dass das Reglement aufzuheben sei?</p><p>- Ist er bereit, die Aufhebung unverzüglich vorzunehmen?</p><p>- Teilt er die Auffassung, dass die Sammlung des Bundesrechtes von obsoleten Erlassen zu entlasten sei?</p>
    • Aufhebung des Reglementes für die Prüfung von Chiropraktoren über Strahlenschutz

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