Städtepartnerschaft Zürich/Kunming. Unterstützung durch die Deza

ShortId
04.1176
Id
20041176
Updated
24.06.2025 21:58
Language
de
Title
Städtepartnerschaft Zürich/Kunming. Unterstützung durch die Deza
AdditionalIndexing
08;technische Zusammenarbeit;Demokratisierung;China;Städtepartnerschaft;Deza;Entwicklungszusammenarbeit;Menschenrechte;Finanzierung
1
  • L04K01010309, Städtepartnerschaft
  • L04K03030501, China
  • L04K08040901, Deza
  • L03K050202, Menschenrechte
  • L04K08020304, Demokratisierung
  • L03K110902, Finanzierung
  • L04K10010214, technische Zusammenarbeit
  • L03K100104, Entwicklungszusammenarbeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Die Städtepartnerschaft Zürich-Kunming umfasst gegenwärtig die folgenden Fachbereiche: städtische Trinkwasserversorgung und Abwasserreinigung, öffentlicher Verkehr, Stadt- und Regionalplanung, Altstadtschutz, Sanierung des Diansees und Fragen der nachhaltigen Stadtentwicklung.</p><p>Die Ergebnisse der Städtepartnerschaft wurden Anfang 2002 durch aussenstehende Experten überprüft. Diese kommen zum Schluss, dass die Zusammenarbeit in den obengenannten Bereichen wichtige Ergebnisse erbracht hat, so z. B. die Einführung separater Busspuren für die Beschleunigung des öffentlichen Verkehrs, die Verbesserung der Trinkwasserversorgung oder auch die Vermittlung von Kenntnissen und neuen Ansätzen für die Stadt- und Regionalplanung. Da die Lösungen auch auf andere Städte in China als Modell wirkten, wurden sie auf Ebene der Zentralregierung mit Interesse verfolgt.</p><p>Bei der Phase 2005/06 handelt es sich um eine Übergangsphase, in der verstärkt auch die wirtschaftlichen Beziehungen gefördert werden sollen.</p><p>2. Die Schweiz führt seit 1991 einen Menschenrechtsdialog mit China und ist damit im internationalen Kontext die älteste Dialogpartnerin Chinas. Viermal sind bisher Schweizer Delegationen zu Gesprächen nach China gereist. Ebenso kamen dreimal chinesische Delegationen in die Schweiz. Prioritäre Themen des Menschenrechtsdialoges sind Strafrecht, -prozess und -vollzug, Minderheitenrechte und Religionsfreiheit. Auf Vorschlag der chinesischen Gesprächspartner wird neu auch das Thema "Wirtschaft und Menschenrechte" zu einem weiteren Schwerpunkt.</p><p>Auf multilateraler Ebene wurde 2001 auf schweizerische Initiative der sogenannte "Bern Process" - ein jährlich stattfindendes Treffen von "like-minded" Staaten, die mit China einen Menschenrechtsdialog führen - ins Leben gerufen. Dieses Treffen dient dem Erfahrungsaustausch sowie dem Abstimmen der verschiedenen Strategien im Prozess der internationalen Bemühungen zur Verbesserung der Menschenrechtssituation in China. Der "Bern Process" verschafft der Schweiz gute Kontakte und eine positive Visibilität. Der Dialog verläuft auf drei Ebenen. Der etwa einmal jährlich stattfindende Austausch von offiziellen Delegationen (alternierend in der Schweiz und in China) stellt die erste, formelle Ebene dar. Auf der zweiten und dritten Ebene des Dialoges werden im Rahmen der definierten Schwerpunktthemen Expertenaustausch und Projekte durchgeführt. Seit 1996 führt im Weiteren das Föderalismusinstitut der Universität Freiburg im Auftrag der Direktion für Entwicklungszusammenarbeit (Deza) - und im Kontext des Menschenrechtsdialoges - Programme für chinesische Juristen im Bereich Menschenrechte, Dezentralisierung und Reformprozesse im Rechtsbereich durch.</p><p>3. Die Deza ist ständig bestrebt, die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit zu steigern. Aus diesem Grunde ist sie daran interessiert, innovative alternative Formen der Zusammenarbeit zu erproben. Die bisherige Zusammenarbeit zwischen den Städten Zürich und Kunming hat gute Resultate gebracht und findet in China grosse Beachtung. Sie hat deshalb Modellcharakter für Städtepartnerschaften und wirkt sich auch auf die chinesisch-schweizerischen Beziehungen positiv aus. Aus diesem Grunde wird der Bund diese Städtepartnerschaft weiterhin unterstützen. Aufgrund der beschränkten finanziellen Mittel wird das Budget gegenüber den Vorjahren von rund 500 000 auf 250 000 Franken pro Jahr reduziert.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Jahr 2000 fand in Zürich eine Volksabstimmung statt, bei der die Zusammenarbeit zwischen Kunming und Zürich gutgeheissen wurde. Anschliessend wurde im Jahr 2002 für die technische Zusammenarbeit ein letzter Rahmenkredit bis 2004 bewilligt. Ende September hat der Zürcher Stadtrat beschlossen, dass er an der Städtepartnerschaft mit Kunming in Rotchina festhalten will. Die Direktion für Entwicklungszusammenarbeit des Bundes (Deza), welche die technische Zusammenarbeit Zürich-Kunming bereits in den letzten Jahren mit namhaften Beiträgen unterstützt hat, sei bereit, die Zusammenarbeit für weitere zwei Jahre finanziell zu unterstützen. Dabei würden es die Beiträge der Deza erlauben, die Resultate der bisherigen technischen Zusammenarbeit ohne Folgekosten für die Stadt Zürich abzusichern; die Stadt Zürich habe lediglich interne Kosten für den Zeitaufwand von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung zu tragen. Begründet wird dies mit wirtschafts- und entwicklungspolitischem Interesse für die Schweiz.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welchen Nutzen verspricht sich die Deza konkret von dieser Zusammenarbeit? Was wurde bisher erreicht?</p><p>2. Gemäss Artikel 54 Absatz 2 der Bundesverfassung trägt der Bund bei zur Achtung der Menschenrechte, zur Förderung der Demokratie und zu einem friedlichen Zusammenleben der Völker. Was genau wurde in diesem Zusammenhang bisher erreicht und was gedenkt man weiterhin zu unternehmen?</p><p>3. Erachtet es die Deza - insbesondere in Bezug auf die desolate Finanzlage des Bundes - als richtig, solche Projekte mit 250 000 Franken zu unterstützen und damit Projektleitung, Reisekosten usw. zu übernehmen? Wäre es nicht Sache der Stadt Zürich und der Wirtschaft, solche Projekte zu finanzieren?</p>
  • Städtepartnerschaft Zürich/Kunming. Unterstützung durch die Deza
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Die Städtepartnerschaft Zürich-Kunming umfasst gegenwärtig die folgenden Fachbereiche: städtische Trinkwasserversorgung und Abwasserreinigung, öffentlicher Verkehr, Stadt- und Regionalplanung, Altstadtschutz, Sanierung des Diansees und Fragen der nachhaltigen Stadtentwicklung.</p><p>Die Ergebnisse der Städtepartnerschaft wurden Anfang 2002 durch aussenstehende Experten überprüft. Diese kommen zum Schluss, dass die Zusammenarbeit in den obengenannten Bereichen wichtige Ergebnisse erbracht hat, so z. B. die Einführung separater Busspuren für die Beschleunigung des öffentlichen Verkehrs, die Verbesserung der Trinkwasserversorgung oder auch die Vermittlung von Kenntnissen und neuen Ansätzen für die Stadt- und Regionalplanung. Da die Lösungen auch auf andere Städte in China als Modell wirkten, wurden sie auf Ebene der Zentralregierung mit Interesse verfolgt.</p><p>Bei der Phase 2005/06 handelt es sich um eine Übergangsphase, in der verstärkt auch die wirtschaftlichen Beziehungen gefördert werden sollen.</p><p>2. Die Schweiz führt seit 1991 einen Menschenrechtsdialog mit China und ist damit im internationalen Kontext die älteste Dialogpartnerin Chinas. Viermal sind bisher Schweizer Delegationen zu Gesprächen nach China gereist. Ebenso kamen dreimal chinesische Delegationen in die Schweiz. Prioritäre Themen des Menschenrechtsdialoges sind Strafrecht, -prozess und -vollzug, Minderheitenrechte und Religionsfreiheit. Auf Vorschlag der chinesischen Gesprächspartner wird neu auch das Thema "Wirtschaft und Menschenrechte" zu einem weiteren Schwerpunkt.</p><p>Auf multilateraler Ebene wurde 2001 auf schweizerische Initiative der sogenannte "Bern Process" - ein jährlich stattfindendes Treffen von "like-minded" Staaten, die mit China einen Menschenrechtsdialog führen - ins Leben gerufen. Dieses Treffen dient dem Erfahrungsaustausch sowie dem Abstimmen der verschiedenen Strategien im Prozess der internationalen Bemühungen zur Verbesserung der Menschenrechtssituation in China. Der "Bern Process" verschafft der Schweiz gute Kontakte und eine positive Visibilität. Der Dialog verläuft auf drei Ebenen. Der etwa einmal jährlich stattfindende Austausch von offiziellen Delegationen (alternierend in der Schweiz und in China) stellt die erste, formelle Ebene dar. Auf der zweiten und dritten Ebene des Dialoges werden im Rahmen der definierten Schwerpunktthemen Expertenaustausch und Projekte durchgeführt. Seit 1996 führt im Weiteren das Föderalismusinstitut der Universität Freiburg im Auftrag der Direktion für Entwicklungszusammenarbeit (Deza) - und im Kontext des Menschenrechtsdialoges - Programme für chinesische Juristen im Bereich Menschenrechte, Dezentralisierung und Reformprozesse im Rechtsbereich durch.</p><p>3. Die Deza ist ständig bestrebt, die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit zu steigern. Aus diesem Grunde ist sie daran interessiert, innovative alternative Formen der Zusammenarbeit zu erproben. Die bisherige Zusammenarbeit zwischen den Städten Zürich und Kunming hat gute Resultate gebracht und findet in China grosse Beachtung. Sie hat deshalb Modellcharakter für Städtepartnerschaften und wirkt sich auch auf die chinesisch-schweizerischen Beziehungen positiv aus. Aus diesem Grunde wird der Bund diese Städtepartnerschaft weiterhin unterstützen. Aufgrund der beschränkten finanziellen Mittel wird das Budget gegenüber den Vorjahren von rund 500 000 auf 250 000 Franken pro Jahr reduziert.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Jahr 2000 fand in Zürich eine Volksabstimmung statt, bei der die Zusammenarbeit zwischen Kunming und Zürich gutgeheissen wurde. Anschliessend wurde im Jahr 2002 für die technische Zusammenarbeit ein letzter Rahmenkredit bis 2004 bewilligt. Ende September hat der Zürcher Stadtrat beschlossen, dass er an der Städtepartnerschaft mit Kunming in Rotchina festhalten will. Die Direktion für Entwicklungszusammenarbeit des Bundes (Deza), welche die technische Zusammenarbeit Zürich-Kunming bereits in den letzten Jahren mit namhaften Beiträgen unterstützt hat, sei bereit, die Zusammenarbeit für weitere zwei Jahre finanziell zu unterstützen. Dabei würden es die Beiträge der Deza erlauben, die Resultate der bisherigen technischen Zusammenarbeit ohne Folgekosten für die Stadt Zürich abzusichern; die Stadt Zürich habe lediglich interne Kosten für den Zeitaufwand von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung zu tragen. Begründet wird dies mit wirtschafts- und entwicklungspolitischem Interesse für die Schweiz.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welchen Nutzen verspricht sich die Deza konkret von dieser Zusammenarbeit? Was wurde bisher erreicht?</p><p>2. Gemäss Artikel 54 Absatz 2 der Bundesverfassung trägt der Bund bei zur Achtung der Menschenrechte, zur Förderung der Demokratie und zu einem friedlichen Zusammenleben der Völker. Was genau wurde in diesem Zusammenhang bisher erreicht und was gedenkt man weiterhin zu unternehmen?</p><p>3. Erachtet es die Deza - insbesondere in Bezug auf die desolate Finanzlage des Bundes - als richtig, solche Projekte mit 250 000 Franken zu unterstützen und damit Projektleitung, Reisekosten usw. zu übernehmen? Wäre es nicht Sache der Stadt Zürich und der Wirtschaft, solche Projekte zu finanzieren?</p>
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