Veröffentlichung der Anzahl verbrauchter Embryonen

ShortId
04.1178
Id
20041178
Updated
24.06.2025 21:32
Language
de
Title
Veröffentlichung der Anzahl verbrauchter Embryonen
AdditionalIndexing
2841;Embryo;Stammzellenforschung;Statistik
1
  • L06K010703040101, Embryo
  • L05K0105051201, Stammzellenforschung
  • L03K020218, Statistik
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Stammzellenforschungsverordnung sieht für Forschungsprojekte, die überzählige Embryonen verwenden, die Erstellung eines Schlussberichtes zuhanden des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) vor. Zu Kontrollzwecken hat der Schlussbericht neben Angaben zum Verlauf und zu den Ergebnissen des Forschungsprojektes auch die genaue Anzahl der zu Forschungszwecken verwendeten überzähligen Embryonen zu enthalten. Im öffentlichen Register soll - neben der Anzahl und der Charakterisierung der gewonnenen Stammzellen und Stammzelllinien - eine zusammenfassende Darstellung aller Forschungsergebnisse veröffentlicht werden.</p><p>Der Bundesrat anerkennt den Bedarf nach Transparenz in diesem sensiblen Forschungsbereich. Entsprechend hat das BAG vorgesehen, nach Inkraftsetzung der Stammzellenforschungsgesetzgebung jährlich die Gesamtzahl der zu Forschungszwecken verwendeten überzähligen Embryonen zu publizieren. Noch offen ist, ob die Publikation im BAG-Bulletin, in Form einer Pressemitteilung oder im Rahmen des öffentlichen Registers geschehen wird. Hingegen besteht für den Bundesrat keine Notwendigkeit, die Anzahl der in jedem einzelnen Forschungsprojekt verwendeten überzähligen Embryonen aus Transparenzgründen laufend zu veröffentlichen und eine entsprechende Publikationspflicht in der Verordnung zu verankern. Eine solche explizite gesetzliche Publikationspflicht wurde denn auch im Rahmen der Vernehmlassung nicht beantragt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 1. März 2005 soll das Stammzellenforschungsgesetz in Kraft treten und mit ihm die dazugehörende Verordnung über die Forschung an embryonalen Stammzellen. Wer embryonale Stammzellen gewinnt oder ein Forschungsprojekt zur Verbesserung der Gewinnungsverfahren durchführt, muss gemäss Entwurf der Verordnung dem zuständigen Bundesamt einen Schlussbericht mit bestimmten Informationen vorlegen. Aus diesem Schlussbericht veröffentlicht das Bundesamt gemäss Verordnungsentwurf nur die Zusammenfassungen bestimmter Teile in einem öffentlichen Register. Die Veröffentlichung der Anzahl verbrauchter Embryonen ist nicht ausdrücklich vorgesehen.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, im Sinne der Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit in der Verordnung über die Forschung an embryonalen Stammzellen ausdrücklich zu verlangen, dass die Anzahl der verbrauchten Embryonen veröffentlicht wird?</p>
  • Veröffentlichung der Anzahl verbrauchter Embryonen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Stammzellenforschungsverordnung sieht für Forschungsprojekte, die überzählige Embryonen verwenden, die Erstellung eines Schlussberichtes zuhanden des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) vor. Zu Kontrollzwecken hat der Schlussbericht neben Angaben zum Verlauf und zu den Ergebnissen des Forschungsprojektes auch die genaue Anzahl der zu Forschungszwecken verwendeten überzähligen Embryonen zu enthalten. Im öffentlichen Register soll - neben der Anzahl und der Charakterisierung der gewonnenen Stammzellen und Stammzelllinien - eine zusammenfassende Darstellung aller Forschungsergebnisse veröffentlicht werden.</p><p>Der Bundesrat anerkennt den Bedarf nach Transparenz in diesem sensiblen Forschungsbereich. Entsprechend hat das BAG vorgesehen, nach Inkraftsetzung der Stammzellenforschungsgesetzgebung jährlich die Gesamtzahl der zu Forschungszwecken verwendeten überzähligen Embryonen zu publizieren. Noch offen ist, ob die Publikation im BAG-Bulletin, in Form einer Pressemitteilung oder im Rahmen des öffentlichen Registers geschehen wird. Hingegen besteht für den Bundesrat keine Notwendigkeit, die Anzahl der in jedem einzelnen Forschungsprojekt verwendeten überzähligen Embryonen aus Transparenzgründen laufend zu veröffentlichen und eine entsprechende Publikationspflicht in der Verordnung zu verankern. Eine solche explizite gesetzliche Publikationspflicht wurde denn auch im Rahmen der Vernehmlassung nicht beantragt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 1. März 2005 soll das Stammzellenforschungsgesetz in Kraft treten und mit ihm die dazugehörende Verordnung über die Forschung an embryonalen Stammzellen. Wer embryonale Stammzellen gewinnt oder ein Forschungsprojekt zur Verbesserung der Gewinnungsverfahren durchführt, muss gemäss Entwurf der Verordnung dem zuständigen Bundesamt einen Schlussbericht mit bestimmten Informationen vorlegen. Aus diesem Schlussbericht veröffentlicht das Bundesamt gemäss Verordnungsentwurf nur die Zusammenfassungen bestimmter Teile in einem öffentlichen Register. Die Veröffentlichung der Anzahl verbrauchter Embryonen ist nicht ausdrücklich vorgesehen.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, im Sinne der Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit in der Verordnung über die Forschung an embryonalen Stammzellen ausdrücklich zu verlangen, dass die Anzahl der verbrauchten Embryonen veröffentlicht wird?</p>
    • Veröffentlichung der Anzahl verbrauchter Embryonen

Back to List