Exzessive Prämien bei Krankentaggeldern nach VVG

ShortId
04.1180
Id
20041180
Updated
24.06.2025 22:53
Language
de
Title
Exzessive Prämien bei Krankentaggeldern nach VVG
AdditionalIndexing
2841;Privatversicherung;Taggeld;Höchstpreis;Taggeldversicherung;Facharbeiter/in;Versicherungsprämie
1
  • L05K0104010904, Taggeldversicherung
  • L04K11100112, Privatversicherung
  • L06K111001130401, Taggeld
  • L05K1110011305, Versicherungsprämie
  • L06K070202020102, Facharbeiter/in
  • L04K11050405, Höchstpreis
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. In der Privatversicherung werden die Prämien so festgelegt, dass sie zumindest die Versicherungsleistungen und die damit verbundenen Verwaltungskosten decken.</p><p>Die Krankentaggeldversicherung wird nach dem Umlageverfahren finanziert. Aus diesem Grund erfolgt keine bedeutende Reservenbildung.</p><p>Für die Bemessung der Prämie wird auf die "combined ratio" abgestellt, welche die Schadenleistungen und Kosten in das Verhältnis zu den Prämieneinnahmen setzt. Die "combined ratio" muss unter 100 Prozent liegen (sie darf nur ausnahmsweise darüber sein), sonst besteht die Gefahr einer Insolvenz. Das BPV überwacht die langfristige Prämienentwicklung periodisch aufgrund eines methodischen Verfahrens, welches die Solvenz überprüft und Hinweise auf mögliche Missbräuche aufzeigt.</p><p>Im konkreten Fall der CSS sind die Schäden in den letzten Jahren derart gestiegen, dass die Prämien trotz massiver Erhöhung die Schadenleistungen nicht decken können. So betrugen z. B. allein die Schadenleistungen ohne Kosten im Jahr 2003 109 Prozent der Prämieneinnahmen. Aus diesem Grund war das BPV gesetzlich verpflichtet, die vorgelegten Tariferhöhungen zu genehmigen.</p><p>Die durchschnittliche "combined ratio" des Marktes liegt über 100 Prozent. Die Krankenversicherer schreiben daher in der Branche Krankentaggeld Verluste. Die Prämie ist daher aus technischer Sicht keineswegs überhöht, sondern eher noch zu tief. Hingegen ist nicht zu verkennen, dass sozialpolitisch ein Problem vorliegt und sich eine solche Prämie für einzelne Betroffene als prohibitiv auswirkt.</p><p>Diese oben erwähnte Entwicklung ist bei der Einzeltaggeldversicherung besonders ausgeprägt, da vor allem Versicherte diese nachfragen, bei welchen mit recht hoher Wahrscheinlichkeit mit einem Leistungsbezug gerechnet werden muss. Es muss aber darauf hingewiesen werden, dass bei den Kollektivtaggeldversicherungen das Geschäft ebenfalls defizitär ist.</p><p>2. Die "legal quote" ist ein Begriff aus der beruflichen Vorsorge, der angibt, welcher Anteil der Überschüsse den Versicherten zusteht. Die Überschüsse entstehen hauptsächlich aus den Zinserträgen des Deckungskapitals. Da die Krankentaggeldversicherung nach dem Umlageverfahren finanziert wird, existiert hier kein Deckungskapital. Die Rückstellungen für künftige Leistungen, die ebenfalls Zins tragen, sind im Verhältnis gering. Die Einzeltaggeldversicherung verläuft aus den vorgenannten Gründen bei den meisten Versicherern - trotz den hohen Prämien der Versicherten - defizitär, sodass sich die Frage einer Überschussbeteiligung nicht stellen kann.</p><p>3. Die beobachtete Prämienentwicklung ist eine Folge der vermehrten Belastung dieser Versicherung. Von 2000 bis 2003 haben die Versicherungsleistungen in der Kollektiv- und der Einzelversicherung gesamthaft um 28,2 Prozent zugenommen, die Prämieneinnahmen lediglich um 19,5 Prozent. Gleichzeitig ist der für die Bezahlung der Versicherungsleistungen benötigte Anteil der Prämien von 82,7 auf 88,7 Prozent gestiegen. Die durchschnittliche "combined ratio" liegt im Bereich von 110 Prozent.</p><p>In wirtschaftlich schwierigeren Zeiten mit erhöhter Arbeitslosigkeit ist feststellbar, dass die Krankheitsabwesenheiten stark ansteigen und eine zunehmende Schadenbelastung zur Folge haben (gleiches Phänomen bei der IV).</p><p>Die Frage, ob die Prämie für den Versicherungsnehmer wirtschaftlich tragbar ist, ist grundsätzlich kein Kriterium für das Vorhandensein eines Missbrauches.</p><p>Wie sich der Fragesteller den Betrieb der sozialen Krankentaggeldversicherung vorstellt, müsste näher spezifiziert werden. Aus der Sicht des Bundesrates bleibt festzuhalten, dass auch bei einer sozialen Krankentaggeldversicherung anfallende Schäden immer durch Prämieneinnahmen gedeckt werden müssen.</p><p>Fazit: Wie oben ausgeführt, sind die Prämien aus technischer Sicht keineswegs überhöht, weil die hohen Schadenaufwendungen versicherungstechnisch korrekt umgelegt werden und die Prämientarife der Krankentaggeldversicherungen statistisch belegt sind. Es ist jedoch einzuräumen, dass sich die Prämie bei einzelnen Versicherten prohibitiv auswirken kann.</p><p>Die Prämienentwicklung in der Krankentaggeldversicherung im Allgemeinen hängt wesentlich von der wirtschaftlichen Entwicklung ab und ist daher langfristig nicht absehbar. Die Krankentaggeldversicherung ist eine der IV vorgelagerte Stufe mit analogem Schadenverlauf in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten.</p><p>Das vom Fragesteller aufgeworfene Problem tangiert fast eher den Bereich der obligatorischen Krankentaggeldversicherung. Eine für alle tragbare obligatorische Krankentaggeldversicherung mag politisch als wünschbar erscheinen. Es muss aber darauf hingewiesen werden, dass bisher alle Bemühungen zur Einführung einer sozial tragbaren obligatorischen Taggeldversicherung gescheitert sind.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Prämienentwicklung bei Krankentaggeldversicherungen nach VVG sprengt jedes Mass. Bei einem Elektriker mit einem Monatslohn von gut 6000 Franken, der nach langjährigem Arbeitsverhältnis erkrankte und dem nach Ablauf der gesetzlichen Sperrfrist gekündigt wurde, verlangt die CSS nach dem Übertritt in die Einzelversicherung eine Monatsprämie von 1445.20 Franken (bei einem Taggeld von 201 Franken). Diese Monatsprämie wird für das Jahr 2005 auf 2024.10 Franken erhöht. Die Jahresprämie beläuft sich somit auf fast 18 000 Franken für 2004 und auf über 24 000 Franken für 2005. Diese Tarife sind vom BPV offenbar amtlich genehmigt worden.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Wie beurteilt er diese prohibitive Prämienhöhe für ein Facharbeitereinkommen konkret und wie die Prämienentwicklung in der Krankentaggeldversicherung allgemein?</p><p>2. Wie hoch ist die "legal quote" in der Krankentaggeldversicherung nach VVG?</p><p>3. Ist er nicht auch der Meinung, dass diese Missbräuche abgestellt und endlich eine soziale Krankentaggeldversicherung eingeführt werden muss, die diesen Namen verdient?</p>
  • Exzessive Prämien bei Krankentaggeldern nach VVG
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. In der Privatversicherung werden die Prämien so festgelegt, dass sie zumindest die Versicherungsleistungen und die damit verbundenen Verwaltungskosten decken.</p><p>Die Krankentaggeldversicherung wird nach dem Umlageverfahren finanziert. Aus diesem Grund erfolgt keine bedeutende Reservenbildung.</p><p>Für die Bemessung der Prämie wird auf die "combined ratio" abgestellt, welche die Schadenleistungen und Kosten in das Verhältnis zu den Prämieneinnahmen setzt. Die "combined ratio" muss unter 100 Prozent liegen (sie darf nur ausnahmsweise darüber sein), sonst besteht die Gefahr einer Insolvenz. Das BPV überwacht die langfristige Prämienentwicklung periodisch aufgrund eines methodischen Verfahrens, welches die Solvenz überprüft und Hinweise auf mögliche Missbräuche aufzeigt.</p><p>Im konkreten Fall der CSS sind die Schäden in den letzten Jahren derart gestiegen, dass die Prämien trotz massiver Erhöhung die Schadenleistungen nicht decken können. So betrugen z. B. allein die Schadenleistungen ohne Kosten im Jahr 2003 109 Prozent der Prämieneinnahmen. Aus diesem Grund war das BPV gesetzlich verpflichtet, die vorgelegten Tariferhöhungen zu genehmigen.</p><p>Die durchschnittliche "combined ratio" des Marktes liegt über 100 Prozent. Die Krankenversicherer schreiben daher in der Branche Krankentaggeld Verluste. Die Prämie ist daher aus technischer Sicht keineswegs überhöht, sondern eher noch zu tief. Hingegen ist nicht zu verkennen, dass sozialpolitisch ein Problem vorliegt und sich eine solche Prämie für einzelne Betroffene als prohibitiv auswirkt.</p><p>Diese oben erwähnte Entwicklung ist bei der Einzeltaggeldversicherung besonders ausgeprägt, da vor allem Versicherte diese nachfragen, bei welchen mit recht hoher Wahrscheinlichkeit mit einem Leistungsbezug gerechnet werden muss. Es muss aber darauf hingewiesen werden, dass bei den Kollektivtaggeldversicherungen das Geschäft ebenfalls defizitär ist.</p><p>2. Die "legal quote" ist ein Begriff aus der beruflichen Vorsorge, der angibt, welcher Anteil der Überschüsse den Versicherten zusteht. Die Überschüsse entstehen hauptsächlich aus den Zinserträgen des Deckungskapitals. Da die Krankentaggeldversicherung nach dem Umlageverfahren finanziert wird, existiert hier kein Deckungskapital. Die Rückstellungen für künftige Leistungen, die ebenfalls Zins tragen, sind im Verhältnis gering. Die Einzeltaggeldversicherung verläuft aus den vorgenannten Gründen bei den meisten Versicherern - trotz den hohen Prämien der Versicherten - defizitär, sodass sich die Frage einer Überschussbeteiligung nicht stellen kann.</p><p>3. Die beobachtete Prämienentwicklung ist eine Folge der vermehrten Belastung dieser Versicherung. Von 2000 bis 2003 haben die Versicherungsleistungen in der Kollektiv- und der Einzelversicherung gesamthaft um 28,2 Prozent zugenommen, die Prämieneinnahmen lediglich um 19,5 Prozent. Gleichzeitig ist der für die Bezahlung der Versicherungsleistungen benötigte Anteil der Prämien von 82,7 auf 88,7 Prozent gestiegen. Die durchschnittliche "combined ratio" liegt im Bereich von 110 Prozent.</p><p>In wirtschaftlich schwierigeren Zeiten mit erhöhter Arbeitslosigkeit ist feststellbar, dass die Krankheitsabwesenheiten stark ansteigen und eine zunehmende Schadenbelastung zur Folge haben (gleiches Phänomen bei der IV).</p><p>Die Frage, ob die Prämie für den Versicherungsnehmer wirtschaftlich tragbar ist, ist grundsätzlich kein Kriterium für das Vorhandensein eines Missbrauches.</p><p>Wie sich der Fragesteller den Betrieb der sozialen Krankentaggeldversicherung vorstellt, müsste näher spezifiziert werden. Aus der Sicht des Bundesrates bleibt festzuhalten, dass auch bei einer sozialen Krankentaggeldversicherung anfallende Schäden immer durch Prämieneinnahmen gedeckt werden müssen.</p><p>Fazit: Wie oben ausgeführt, sind die Prämien aus technischer Sicht keineswegs überhöht, weil die hohen Schadenaufwendungen versicherungstechnisch korrekt umgelegt werden und die Prämientarife der Krankentaggeldversicherungen statistisch belegt sind. Es ist jedoch einzuräumen, dass sich die Prämie bei einzelnen Versicherten prohibitiv auswirken kann.</p><p>Die Prämienentwicklung in der Krankentaggeldversicherung im Allgemeinen hängt wesentlich von der wirtschaftlichen Entwicklung ab und ist daher langfristig nicht absehbar. Die Krankentaggeldversicherung ist eine der IV vorgelagerte Stufe mit analogem Schadenverlauf in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten.</p><p>Das vom Fragesteller aufgeworfene Problem tangiert fast eher den Bereich der obligatorischen Krankentaggeldversicherung. Eine für alle tragbare obligatorische Krankentaggeldversicherung mag politisch als wünschbar erscheinen. Es muss aber darauf hingewiesen werden, dass bisher alle Bemühungen zur Einführung einer sozial tragbaren obligatorischen Taggeldversicherung gescheitert sind.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Prämienentwicklung bei Krankentaggeldversicherungen nach VVG sprengt jedes Mass. Bei einem Elektriker mit einem Monatslohn von gut 6000 Franken, der nach langjährigem Arbeitsverhältnis erkrankte und dem nach Ablauf der gesetzlichen Sperrfrist gekündigt wurde, verlangt die CSS nach dem Übertritt in die Einzelversicherung eine Monatsprämie von 1445.20 Franken (bei einem Taggeld von 201 Franken). Diese Monatsprämie wird für das Jahr 2005 auf 2024.10 Franken erhöht. Die Jahresprämie beläuft sich somit auf fast 18 000 Franken für 2004 und auf über 24 000 Franken für 2005. Diese Tarife sind vom BPV offenbar amtlich genehmigt worden.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Wie beurteilt er diese prohibitive Prämienhöhe für ein Facharbeitereinkommen konkret und wie die Prämienentwicklung in der Krankentaggeldversicherung allgemein?</p><p>2. Wie hoch ist die "legal quote" in der Krankentaggeldversicherung nach VVG?</p><p>3. Ist er nicht auch der Meinung, dass diese Missbräuche abgestellt und endlich eine soziale Krankentaggeldversicherung eingeführt werden muss, die diesen Namen verdient?</p>
    • Exzessive Prämien bei Krankentaggeldern nach VVG

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