KVG. Lücken und Unstimmigkeiten bei Taggeldern

ShortId
04.3000
Id
20043000
Updated
25.06.2025 00:17
Language
de
Title
KVG. Lücken und Unstimmigkeiten bei Taggeldern
AdditionalIndexing
2841;Taggeld;Versicherungsleistung;Krankenversicherung;Arbeitsunfähigkeit;Taggeldversicherung
1
  • L04K01040109, Krankenversicherung
  • L05K0104010904, Taggeldversicherung
  • L06K111001130401, Taggeld
  • L05K1110011304, Versicherungsleistung
  • L06K070205020203, Arbeitsunfähigkeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat ist sich - wie er bereits in mehreren Stellungnahmen zu verschiedenen parlamentarischen Vorstössen festgehalten hat - bewusst, dass die heutige Regelung des Versicherungsschutzes bei Arbeitsunfähigkeit durch die freiwillige Taggeldversicherung gemäss KVG sozial gesehen nicht ganz befriedigend ist. Er ist indessen der Ansicht, dass weit reichende Korrekturen im bestehenden System der Taggeldversicherung gemäss KVG die Konsolidierung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung unterlaufen könnten. Aus diesem Grund hält er es auch nicht für angezeigt, die freiwillige Taggeldversicherung einer Reform zu unterziehen oder eine solche vorzusehen. In Betracht gezogen werden kann allenfalls eine Verbesserung des Versicherungsschutzes bei Arbeitsunfähigkeit. In diesem Sinne ist auch die von der SGK-N im vorliegenden Postulat geforderte Evaluation der bestehenden KVG-Regelung der Taggeldversicherung und der Mängel der VVG-Praxis begrüssenswert.</p><p>Aus praktischen Überlegungen und aufgrund des komplexen Reformbereiches schlägt der Bundesrat vor, zunächst die geforderte Evaluation vorzunehmen und in einem zweiten Schritt auf deren Grundlage einen Bericht mit gesetzgeberischen Änderungsvorschlägen zu erstellen und dem Parlament vorzulegen, sofern sich dies aufgrund der Evaluationsergebnisse als notwendig erweisen sollte. Die Umsetzung des im Rahmen des Postulates erteilten Auftrages erfolgt mit dem bestehenden Personal und hat keine Mehrausgaben zur Folge.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die bestehende KVG-Regelung der Taggeldversicherung und die Mängel der VVG-Praxis einer Evaluation zu unterziehen und Bericht mit allfälligen Gesetzgebungsvorschlägen entweder im OR, im KVG, im VVG oder im Avig dem Parlament zu unterbreiten. Dabei sind aktuelle gesetzgeberische Entwicklungen (Mutterschaftsversicherung und 5. IVG-Revision: Meldepflicht der Versicherer) in die Überlegungen einzubeziehen.</p>
  • KVG. Lücken und Unstimmigkeiten bei Taggeldern
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20030301
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat ist sich - wie er bereits in mehreren Stellungnahmen zu verschiedenen parlamentarischen Vorstössen festgehalten hat - bewusst, dass die heutige Regelung des Versicherungsschutzes bei Arbeitsunfähigkeit durch die freiwillige Taggeldversicherung gemäss KVG sozial gesehen nicht ganz befriedigend ist. Er ist indessen der Ansicht, dass weit reichende Korrekturen im bestehenden System der Taggeldversicherung gemäss KVG die Konsolidierung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung unterlaufen könnten. Aus diesem Grund hält er es auch nicht für angezeigt, die freiwillige Taggeldversicherung einer Reform zu unterziehen oder eine solche vorzusehen. In Betracht gezogen werden kann allenfalls eine Verbesserung des Versicherungsschutzes bei Arbeitsunfähigkeit. In diesem Sinne ist auch die von der SGK-N im vorliegenden Postulat geforderte Evaluation der bestehenden KVG-Regelung der Taggeldversicherung und der Mängel der VVG-Praxis begrüssenswert.</p><p>Aus praktischen Überlegungen und aufgrund des komplexen Reformbereiches schlägt der Bundesrat vor, zunächst die geforderte Evaluation vorzunehmen und in einem zweiten Schritt auf deren Grundlage einen Bericht mit gesetzgeberischen Änderungsvorschlägen zu erstellen und dem Parlament vorzulegen, sofern sich dies aufgrund der Evaluationsergebnisse als notwendig erweisen sollte. Die Umsetzung des im Rahmen des Postulates erteilten Auftrages erfolgt mit dem bestehenden Personal und hat keine Mehrausgaben zur Folge.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die bestehende KVG-Regelung der Taggeldversicherung und die Mängel der VVG-Praxis einer Evaluation zu unterziehen und Bericht mit allfälligen Gesetzgebungsvorschlägen entweder im OR, im KVG, im VVG oder im Avig dem Parlament zu unterbreiten. Dabei sind aktuelle gesetzgeberische Entwicklungen (Mutterschaftsversicherung und 5. IVG-Revision: Meldepflicht der Versicherer) in die Überlegungen einzubeziehen.</p>
    • KVG. Lücken und Unstimmigkeiten bei Taggeldern

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