Öffentliche Zuschüsse und Abgeltungen an die Hilfswerke
- ShortId
-
04.3004
- Id
-
20043004
- Updated
-
28.07.2023 08:38
- Language
-
de
- Title
-
Öffentliche Zuschüsse und Abgeltungen an die Hilfswerke
- AdditionalIndexing
-
08;24;Gemeinkosten;Hilfswerk;Subvention;Leistungsauftrag;private Hilfe im Inland
- 1
-
- L04K10010410, Hilfswerk
- L05K1102030202, Subvention
- L05K0806010105, Leistungsauftrag
- L06K070302020105, Gemeinkosten
- L04K01040404, private Hilfe im Inland
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1./2. Im Sinne der Transparenz soll klar werden, wie hoch die Summe der öffentlichen Gelder ist, die privaten/kirchlichen Hilfswerken zufliessen. Es ist darüber hinaus von allgemeinem Interesse, welche Organisationen berücksichtigt werden und ob diese Organisationen gewissenhaft mit den Geldern umgehen (Frage 4).</p><p>Im letzten Jahr sind diverse Spendenorganisationen durch dubiose Machenschaften ins Zwielicht geraten. So etwa eine Organisation gegen Landminen, deren Verwaltungskosten mehr als 90 Prozent der Spendenerträge beanspruchte. Es ist auffallend, dass Hilfswerke oft mit professionellen Mitteln und Anbietern Fundraising betreiben. Damit werden Gelder zweckentfremdet. Es ist zudem stossend, dass Hilfswerke sich zunehmend einseitig in die Tagespolitik einmischen, obschon sie namhafte Beträge vom Bund, also vom ganzen Parteienspektrum, erhalten.</p><p>3. Es liegt der begründete Verdacht nahe, dass solche Leistungsaufträge je nach Leistungsträger hinsichtlich der Kosten sehr unterschiedlich erfüllt werden. Es liegt daher im Interesse aller, dass diese Aufträge wettbewerbswirksam vergeben werden und nicht zu Pfründen verkommen.</p>
- <p>Der Bundesrat und die Bundesverwaltung handeln in der Erfüllung ihrer Aufgaben nach den Grundsätzen der Zweckmässigkeit und der Wirtschaftlichkeit. Wenn es zweckmässig und wirtschaftlich ist und es die Bundesgesetzgebung vorsieht, können deshalb Organisationen des öffentlichen oder privaten Rechtes, die nicht der Bundesverwaltung angehören, mit Verwaltungsaufgaben betraut werden.</p><p>Verschiedene schweizerische Organisationen haben in ihren Fachbereichen solide Erfahrungen und hohe fachliche Kompetenzen erworben. Dies gilt z. B. für Organisationen in den Bereichen Sozialarbeit, der Jugendarbeit, der Entwicklungszusammenarbeit, der Betreuung von Behinderten, Flüchtlingen, der Kultur- und der Sportförderung. Es ist sinnvoll und wirtschaftlich, dass sich der Bund auf solche Erfahrungen abstützt und sich nicht selber alle notwendigen Kompetenzen aneignet.</p><p>Aufträge an private Organisationen werden nur erteilt, wenn die gesetzlichen Grundlagen und bewilligte Kredite vorhanden sind. Aufträge werden nur erteilt, wenn die Gewähr besteht, dass die Abwicklung kostengünstig und fachlich kompetent erfolgt.</p><p>Die Teilnahme von Auftragnehmern am politischen Meinungsbildungsprozess ist Bestandteil der Meinungsäusserungsfreiheit, die in unserem freiheitlich demokratischen Staat einen hohen Stellenwert hat.</p><p>Aufgrund des föderalistischen Staatsaufbaus der Schweiz und des Subsidiaritätsprinzips kann der Bundesrat für die Kantone keine Stellung nehmen. Auf der Ebene des Bundes ist die Zusammenarbeit mit privaten Organisationen nicht zentral organisiert; dies ergibt sich aus der sachbezogenen Aufgabenteilung der Departemente und Ämter.</p><p>Eine zentrale Erfassung der Zusammenarbeit des Bundes mit privaten Organisationen existiert nicht. Eine vollständige Darstellung der Zuschüsse und Abgeltungen würde sachlich und zeitlich einen enormen Verwaltungsauftrag erfordern, was den Rahmen dieser Interpellation sprengen würde.</p><p>Der Interpellant zählt konkret eine Reihe von Hilfswerken auf, mit denen der Bund schwerpunktmässig in der internationalen Zusammenarbeit zusammenarbeitet, andererseits nennt er konkret den Bereich des Asylwesens. Der Bundesrat geht deshalb auf diese beiden Elemente näher ein.</p><p>1. Internationale Zusammenarbeit</p><p>Zusammenarbeit der Deza mit den schweizerischen privaten Hilfswerken (NGO):</p><p>- Schweizerisches Arbeiterhilfswerk: 2,5 Millionen Franken in 1990; 4,4 Millionen Franken in 2002;</p><p>- Caritas: 13,1 Millionen Franken in 1990; 7,1 Millionen Franken in 2002;</p><p>- HEKS; 10,8 Millionen Franken in 1990; 5,6 Millionen Franken in 2002;</p><p>- Swissaid: 8,6 Millionen Franken in 1990; 7,3 Millionen Franken in 2002 (inklusive die Beiträge vom Seco);</p><p>- Schweizerisches Rotes Kreuz: 5,4 Millionen Franken in 1990; 12,2 Millionen Franken in 2002 (inklusive die Beiträge vom Seco);</p><p>- Fastenopfer: 2,5 Millionen Franken in 1990; 2,8 Millionen Franken in 2002;</p><p>- Brot für Alle: 3,6 Millionen Franken in 1990; 4,2 Millionen Franken in 2002;</p><p>- Terre des hommes (Fondation): 6,2 Millionen Franken in 2002;</p><p>- Terre des hommes Schweiz (Basel): 1,3 Millionen Franken in 1990; 0,25 Millionen Franken in 2002;</p><p>- Médecins sans frontières: 1,4 Millionen Franken in 2002.</p><p>Das Jahr 2003 wird mit dem Deza-Jahresbericht 2003 Ende Juni 2004 veröffentlicht.</p><p>2. Flüchtlinge</p><p>Das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) kann ausschliesslich über die Höhe der vom Bund an die Kantone entrichteten Beiträge Auskunft geben. Es verfügt über keine Angaben bezüglich der Nutzung dieser Gelder, welche die Kantone an die Hilfswerke weiterleiten können. Die Zuständigkeit für den Sozialhilfebereich liegt nämlich bei den Kantonen. Sie können die Sozialhilfe selber verwalten oder Hilfswerke oder private Unternehmen damit beauftragen. In den weiter unten aufgeführten Zahlen sind folglich die Direktzahlungen für Sozialhilfeleistungen des Bundes an die Kantone nicht enthalten.</p><p>Im Jahr 2003 beliefen sich die Direktzahlungen des Bundes an die Hilfswerke auf 18,6 Millionen Franken und wurden wie folgt aufgeteilt:</p><p>- 9,6 Millionen Franken gingen an das Schweizerische Rote Kreuz für grenzsanitarische Untersuchungen, die bei der Ankunft von Asylbewerbern in der Schweiz durchgeführt werden. Dieser Betrag wird im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit vom BFF gemäss Epidemiengesetz entrichtet. Dieses Geld wird also für medizinische Zwecke und nicht für solche, die gewöhnlich mit den Aufgaben der Hilfswerke zusammenhängen, verwendet.</p><p>- 3,4 Millionen Franken entrichtete der Bund in Form von Pauschalbeiträgen an die Hilfswerke für ihre Teilnahme bei Befragungen von Gesuchstellern während des Asylverfahrens.</p><p>- 4 Millionen Franken flossen in Integrationsprogramme für anerkannte Flüchtlinge. Das Bundesamt für Flüchtlinge betraut die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) mit der Koordination und Finanzierung der Integrationsprojekte und definiert zu diesem Zweck einen Leistungsauftrag.</p><p>- 1,6 Millionen Franken wurden an die SFH überwiesen für Verwaltungskosten in Zusammenhang mit folgenden Aufgaben: Beschäftigungsprogramme, Koordination der Vertretung der Hilfswerke bei Befragungen von Asylbewerbern sowie weitere Aufgaben, die der SFH vom BFF übertragen werden.</p><p>Im Jahr 2002 betrugen die direkten Beiträge des BFF an die Hilfswerke 17,9 Millionen Franken. Die Aufteilung war ähnlich wie bei den Ausgaben für 2003.</p><p>Die 1990 vom BFF an die Hilfswerke überwiesenen Gelder beliefen sich auf rund 39 Millionen Franken. Dieser deutlich höhere Betrag ist darauf zurückzuführen, dass damals zusätzlich zu gewissen Leistungen, die heute gewährt und vorgängig erwähnt wurden, der Bund die Hilfswerke mit der Organisation und Umsetzung der Sozialhilfe für anerkannte Flüchtlinge beauftragt hatte. Seit 2001 nehmen die Kantone diese Aufgabe selbst wahr (2002 wurde noch ein "Restbetrag" von 300 000 Franken ausgeschüttet).</p><p>Die Buchhaltung des Flüchtlingsdelegierten (heutiges BFF) von 1990 lässt sich kaum mit der heutigen vergleichen. Es wurden viele Änderungen vorgenommen in Bezug auf die Struktur der einzelnen Rubriken. In der folgenden Ausgabenübersicht war es nicht möglich, die Ausgaben für die grenzsanitarischen Untersuchungen für 1990 aufzuführen. Dieser Betrag war in einem anderen Budgetposten und unter einer allgemeinen Rubrik enthalten.</p><p>Ausgabenübersicht:</p><p>- Grenzsanitarische Untersuchungen (3121.001): 7 823 796 Franken in 2002; 9 635 927 Franken in 2003;</p><p>- Pauschalbeiträge an die Befragungskosten (3600.002): 4 092 296 Franken in 2002; 3 393 720 Franken in 2003;</p><p>- Integrationsprogramme (3600.003): 4 Millionen Franken in 2002; 4 Millionen Franken in 2003;</p><p>- Beiträge an Fürsorgeleistungen (3600.003): 26 659 921 Franken in 1990; 300 000 Franken in 2002;</p><p>- Beiträge an Betreuungskosten der Hilfswerke (vormals, 493.05): 7 359 830 Franken in 1990;</p><p>- Beiträge an die Verwaltungskosten der SFH (3600.005): 4 649 595 Franken in 1990; 1 692 235 Franken in 2002; 1,6 Millionen Franken in 2003;</p><p>- Total: 38 669 346 Franken in 1990; 17 908 327 Franken in 2002; 18 629 647 Franken in 2003.</p><p>3. Die Zusammenarbeit der Deza mit Organisationen, die nicht der Bundesverwaltung angehören, erfolgt grundsätzlich auf zweierlei Arten: in der Form der Aufträge und jener der Beiträge.</p><p>- Aufträge an private Organisationen unterliegen dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 172.056.1), das die Ausschreibungen sowie die Kriterien und Prozeduren genau regelt. Aufträge sind zeitlich befristet.</p><p>- Mit Beiträgen unterstützt die Deza Programme und Projekte von privaten Organisationen, die den zusammenarbeitspolitischen Richtlinien des Bundes entsprechen. Diese sind in den jeweiligen vom Parlament verabschiedeten Botschaften für Rahmenkredite der Entwicklungs- und der Ostzusammenarbeit sowie der humanitären Hilfe festgelegt.</p><p>Die Programmbeiträge werden für drei bis vier Jahre verhandelt und festgelegt. Die Überprüfung der Zusammenarbeit mit den Organisationen erfolgt jährlich.</p><p>4. Die Spendeneinnahmen sowie die Verwaltungskosten der verschiedenen Organisationen werden in ihren Jahresrechnungen ausgewiesen. Gesetzliche Anforderungen zur Berechnung des Verwaltungsanteils gibt es nicht. Die Verwaltungskosten variieren je nach Arbeitsbereich und Arbeitsweise der Organisation. Die Stiftung Zewo, eine Fachstelle für gemeinnützige Organisationen, verleiht Gütesiegel an solche Organisationen, die definierte Standards zur Transparenz hinsichtlich ihrer Tätigkeit und der Rechnungslegung erfüllen.</p><p>Die Deza hat bisher den Programmbeitragspartnern, deren Zewo-Mitgliedschaft Voraussetzung ist, einen Verwaltungskostenbeitrag von 13 Prozent vergütet. Ab 2005 richtet sich die Deza nach den Rechnungslegungsrichtlinien für Schweizer NGO, Swiss GAAP FER 21, die ab 2004 auch von der Zewo für grosse und ab 2005 für kleine NGO vorgeschrieben werden. Verwaltungskosten werden fortan nicht mehr pauschal, sondern nach effektivem Aufwand vergütet. Entsprechend diesen Rechnungslegungsrichtlinien werden die administrativen Kosten in der Betriebsabrechnung in jedem Fall gesondert ausgewiesen.</p><p>Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie gross sind die Zuschüsse des Bundes/der Kantone an private oder kirchliche Hilfswerke (Schweizerisches Arbeiterhilfswerk, Caritas, HEKS, Swissaid, Schweizerisches Rotes Kreuz, Fastenopfer, Brot für alle, Terre des hommes, Médecins sans frontières usw.) im Jahr? Ich bitte um Auflistung der Beträge für die Jahre 1990, 2002, 2003.</p><p>2. Wie gross sind die Abgeltungen für Hilfswerke, die im Auftrag des Bundes/der Kantone, beispielsweise in der Asylbetreuung, Dienste erledigen? Auflistung der Beträge für die Jahre 1990, 2002, 2003.</p><p>3. Liegt solchen Diensten ein Leistungsauftrag zugrunde? Sind diese Aufträge öffentlich ausgeschrieben worden, damit auch andere Anbieter sich bewerben konnten? Werden diese Aufträge überprüft und regelmässig neu ausgeschrieben?</p><p>4. Legen sämtliche Organisationen den Verwaltungsanteil offen, der an den Nettospenden abgeht? Wie hoch ist dieser Anteil bei den fünf Hilfswerken mit den höchsten Bundesbeiträgen?</p>
- Öffentliche Zuschüsse und Abgeltungen an die Hilfswerke
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1./2. Im Sinne der Transparenz soll klar werden, wie hoch die Summe der öffentlichen Gelder ist, die privaten/kirchlichen Hilfswerken zufliessen. Es ist darüber hinaus von allgemeinem Interesse, welche Organisationen berücksichtigt werden und ob diese Organisationen gewissenhaft mit den Geldern umgehen (Frage 4).</p><p>Im letzten Jahr sind diverse Spendenorganisationen durch dubiose Machenschaften ins Zwielicht geraten. So etwa eine Organisation gegen Landminen, deren Verwaltungskosten mehr als 90 Prozent der Spendenerträge beanspruchte. Es ist auffallend, dass Hilfswerke oft mit professionellen Mitteln und Anbietern Fundraising betreiben. Damit werden Gelder zweckentfremdet. Es ist zudem stossend, dass Hilfswerke sich zunehmend einseitig in die Tagespolitik einmischen, obschon sie namhafte Beträge vom Bund, also vom ganzen Parteienspektrum, erhalten.</p><p>3. Es liegt der begründete Verdacht nahe, dass solche Leistungsaufträge je nach Leistungsträger hinsichtlich der Kosten sehr unterschiedlich erfüllt werden. Es liegt daher im Interesse aller, dass diese Aufträge wettbewerbswirksam vergeben werden und nicht zu Pfründen verkommen.</p>
- <p>Der Bundesrat und die Bundesverwaltung handeln in der Erfüllung ihrer Aufgaben nach den Grundsätzen der Zweckmässigkeit und der Wirtschaftlichkeit. Wenn es zweckmässig und wirtschaftlich ist und es die Bundesgesetzgebung vorsieht, können deshalb Organisationen des öffentlichen oder privaten Rechtes, die nicht der Bundesverwaltung angehören, mit Verwaltungsaufgaben betraut werden.</p><p>Verschiedene schweizerische Organisationen haben in ihren Fachbereichen solide Erfahrungen und hohe fachliche Kompetenzen erworben. Dies gilt z. B. für Organisationen in den Bereichen Sozialarbeit, der Jugendarbeit, der Entwicklungszusammenarbeit, der Betreuung von Behinderten, Flüchtlingen, der Kultur- und der Sportförderung. Es ist sinnvoll und wirtschaftlich, dass sich der Bund auf solche Erfahrungen abstützt und sich nicht selber alle notwendigen Kompetenzen aneignet.</p><p>Aufträge an private Organisationen werden nur erteilt, wenn die gesetzlichen Grundlagen und bewilligte Kredite vorhanden sind. Aufträge werden nur erteilt, wenn die Gewähr besteht, dass die Abwicklung kostengünstig und fachlich kompetent erfolgt.</p><p>Die Teilnahme von Auftragnehmern am politischen Meinungsbildungsprozess ist Bestandteil der Meinungsäusserungsfreiheit, die in unserem freiheitlich demokratischen Staat einen hohen Stellenwert hat.</p><p>Aufgrund des föderalistischen Staatsaufbaus der Schweiz und des Subsidiaritätsprinzips kann der Bundesrat für die Kantone keine Stellung nehmen. Auf der Ebene des Bundes ist die Zusammenarbeit mit privaten Organisationen nicht zentral organisiert; dies ergibt sich aus der sachbezogenen Aufgabenteilung der Departemente und Ämter.</p><p>Eine zentrale Erfassung der Zusammenarbeit des Bundes mit privaten Organisationen existiert nicht. Eine vollständige Darstellung der Zuschüsse und Abgeltungen würde sachlich und zeitlich einen enormen Verwaltungsauftrag erfordern, was den Rahmen dieser Interpellation sprengen würde.</p><p>Der Interpellant zählt konkret eine Reihe von Hilfswerken auf, mit denen der Bund schwerpunktmässig in der internationalen Zusammenarbeit zusammenarbeitet, andererseits nennt er konkret den Bereich des Asylwesens. Der Bundesrat geht deshalb auf diese beiden Elemente näher ein.</p><p>1. Internationale Zusammenarbeit</p><p>Zusammenarbeit der Deza mit den schweizerischen privaten Hilfswerken (NGO):</p><p>- Schweizerisches Arbeiterhilfswerk: 2,5 Millionen Franken in 1990; 4,4 Millionen Franken in 2002;</p><p>- Caritas: 13,1 Millionen Franken in 1990; 7,1 Millionen Franken in 2002;</p><p>- HEKS; 10,8 Millionen Franken in 1990; 5,6 Millionen Franken in 2002;</p><p>- Swissaid: 8,6 Millionen Franken in 1990; 7,3 Millionen Franken in 2002 (inklusive die Beiträge vom Seco);</p><p>- Schweizerisches Rotes Kreuz: 5,4 Millionen Franken in 1990; 12,2 Millionen Franken in 2002 (inklusive die Beiträge vom Seco);</p><p>- Fastenopfer: 2,5 Millionen Franken in 1990; 2,8 Millionen Franken in 2002;</p><p>- Brot für Alle: 3,6 Millionen Franken in 1990; 4,2 Millionen Franken in 2002;</p><p>- Terre des hommes (Fondation): 6,2 Millionen Franken in 2002;</p><p>- Terre des hommes Schweiz (Basel): 1,3 Millionen Franken in 1990; 0,25 Millionen Franken in 2002;</p><p>- Médecins sans frontières: 1,4 Millionen Franken in 2002.</p><p>Das Jahr 2003 wird mit dem Deza-Jahresbericht 2003 Ende Juni 2004 veröffentlicht.</p><p>2. Flüchtlinge</p><p>Das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) kann ausschliesslich über die Höhe der vom Bund an die Kantone entrichteten Beiträge Auskunft geben. Es verfügt über keine Angaben bezüglich der Nutzung dieser Gelder, welche die Kantone an die Hilfswerke weiterleiten können. Die Zuständigkeit für den Sozialhilfebereich liegt nämlich bei den Kantonen. Sie können die Sozialhilfe selber verwalten oder Hilfswerke oder private Unternehmen damit beauftragen. In den weiter unten aufgeführten Zahlen sind folglich die Direktzahlungen für Sozialhilfeleistungen des Bundes an die Kantone nicht enthalten.</p><p>Im Jahr 2003 beliefen sich die Direktzahlungen des Bundes an die Hilfswerke auf 18,6 Millionen Franken und wurden wie folgt aufgeteilt:</p><p>- 9,6 Millionen Franken gingen an das Schweizerische Rote Kreuz für grenzsanitarische Untersuchungen, die bei der Ankunft von Asylbewerbern in der Schweiz durchgeführt werden. Dieser Betrag wird im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit vom BFF gemäss Epidemiengesetz entrichtet. Dieses Geld wird also für medizinische Zwecke und nicht für solche, die gewöhnlich mit den Aufgaben der Hilfswerke zusammenhängen, verwendet.</p><p>- 3,4 Millionen Franken entrichtete der Bund in Form von Pauschalbeiträgen an die Hilfswerke für ihre Teilnahme bei Befragungen von Gesuchstellern während des Asylverfahrens.</p><p>- 4 Millionen Franken flossen in Integrationsprogramme für anerkannte Flüchtlinge. Das Bundesamt für Flüchtlinge betraut die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) mit der Koordination und Finanzierung der Integrationsprojekte und definiert zu diesem Zweck einen Leistungsauftrag.</p><p>- 1,6 Millionen Franken wurden an die SFH überwiesen für Verwaltungskosten in Zusammenhang mit folgenden Aufgaben: Beschäftigungsprogramme, Koordination der Vertretung der Hilfswerke bei Befragungen von Asylbewerbern sowie weitere Aufgaben, die der SFH vom BFF übertragen werden.</p><p>Im Jahr 2002 betrugen die direkten Beiträge des BFF an die Hilfswerke 17,9 Millionen Franken. Die Aufteilung war ähnlich wie bei den Ausgaben für 2003.</p><p>Die 1990 vom BFF an die Hilfswerke überwiesenen Gelder beliefen sich auf rund 39 Millionen Franken. Dieser deutlich höhere Betrag ist darauf zurückzuführen, dass damals zusätzlich zu gewissen Leistungen, die heute gewährt und vorgängig erwähnt wurden, der Bund die Hilfswerke mit der Organisation und Umsetzung der Sozialhilfe für anerkannte Flüchtlinge beauftragt hatte. Seit 2001 nehmen die Kantone diese Aufgabe selbst wahr (2002 wurde noch ein "Restbetrag" von 300 000 Franken ausgeschüttet).</p><p>Die Buchhaltung des Flüchtlingsdelegierten (heutiges BFF) von 1990 lässt sich kaum mit der heutigen vergleichen. Es wurden viele Änderungen vorgenommen in Bezug auf die Struktur der einzelnen Rubriken. In der folgenden Ausgabenübersicht war es nicht möglich, die Ausgaben für die grenzsanitarischen Untersuchungen für 1990 aufzuführen. Dieser Betrag war in einem anderen Budgetposten und unter einer allgemeinen Rubrik enthalten.</p><p>Ausgabenübersicht:</p><p>- Grenzsanitarische Untersuchungen (3121.001): 7 823 796 Franken in 2002; 9 635 927 Franken in 2003;</p><p>- Pauschalbeiträge an die Befragungskosten (3600.002): 4 092 296 Franken in 2002; 3 393 720 Franken in 2003;</p><p>- Integrationsprogramme (3600.003): 4 Millionen Franken in 2002; 4 Millionen Franken in 2003;</p><p>- Beiträge an Fürsorgeleistungen (3600.003): 26 659 921 Franken in 1990; 300 000 Franken in 2002;</p><p>- Beiträge an Betreuungskosten der Hilfswerke (vormals, 493.05): 7 359 830 Franken in 1990;</p><p>- Beiträge an die Verwaltungskosten der SFH (3600.005): 4 649 595 Franken in 1990; 1 692 235 Franken in 2002; 1,6 Millionen Franken in 2003;</p><p>- Total: 38 669 346 Franken in 1990; 17 908 327 Franken in 2002; 18 629 647 Franken in 2003.</p><p>3. Die Zusammenarbeit der Deza mit Organisationen, die nicht der Bundesverwaltung angehören, erfolgt grundsätzlich auf zweierlei Arten: in der Form der Aufträge und jener der Beiträge.</p><p>- Aufträge an private Organisationen unterliegen dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 172.056.1), das die Ausschreibungen sowie die Kriterien und Prozeduren genau regelt. Aufträge sind zeitlich befristet.</p><p>- Mit Beiträgen unterstützt die Deza Programme und Projekte von privaten Organisationen, die den zusammenarbeitspolitischen Richtlinien des Bundes entsprechen. Diese sind in den jeweiligen vom Parlament verabschiedeten Botschaften für Rahmenkredite der Entwicklungs- und der Ostzusammenarbeit sowie der humanitären Hilfe festgelegt.</p><p>Die Programmbeiträge werden für drei bis vier Jahre verhandelt und festgelegt. Die Überprüfung der Zusammenarbeit mit den Organisationen erfolgt jährlich.</p><p>4. Die Spendeneinnahmen sowie die Verwaltungskosten der verschiedenen Organisationen werden in ihren Jahresrechnungen ausgewiesen. Gesetzliche Anforderungen zur Berechnung des Verwaltungsanteils gibt es nicht. Die Verwaltungskosten variieren je nach Arbeitsbereich und Arbeitsweise der Organisation. Die Stiftung Zewo, eine Fachstelle für gemeinnützige Organisationen, verleiht Gütesiegel an solche Organisationen, die definierte Standards zur Transparenz hinsichtlich ihrer Tätigkeit und der Rechnungslegung erfüllen.</p><p>Die Deza hat bisher den Programmbeitragspartnern, deren Zewo-Mitgliedschaft Voraussetzung ist, einen Verwaltungskostenbeitrag von 13 Prozent vergütet. Ab 2005 richtet sich die Deza nach den Rechnungslegungsrichtlinien für Schweizer NGO, Swiss GAAP FER 21, die ab 2004 auch von der Zewo für grosse und ab 2005 für kleine NGO vorgeschrieben werden. Verwaltungskosten werden fortan nicht mehr pauschal, sondern nach effektivem Aufwand vergütet. Entsprechend diesen Rechnungslegungsrichtlinien werden die administrativen Kosten in der Betriebsabrechnung in jedem Fall gesondert ausgewiesen.</p><p>Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie gross sind die Zuschüsse des Bundes/der Kantone an private oder kirchliche Hilfswerke (Schweizerisches Arbeiterhilfswerk, Caritas, HEKS, Swissaid, Schweizerisches Rotes Kreuz, Fastenopfer, Brot für alle, Terre des hommes, Médecins sans frontières usw.) im Jahr? Ich bitte um Auflistung der Beträge für die Jahre 1990, 2002, 2003.</p><p>2. Wie gross sind die Abgeltungen für Hilfswerke, die im Auftrag des Bundes/der Kantone, beispielsweise in der Asylbetreuung, Dienste erledigen? Auflistung der Beträge für die Jahre 1990, 2002, 2003.</p><p>3. Liegt solchen Diensten ein Leistungsauftrag zugrunde? Sind diese Aufträge öffentlich ausgeschrieben worden, damit auch andere Anbieter sich bewerben konnten? Werden diese Aufträge überprüft und regelmässig neu ausgeschrieben?</p><p>4. Legen sämtliche Organisationen den Verwaltungsanteil offen, der an den Nettospenden abgeht? Wie hoch ist dieser Anteil bei den fünf Hilfswerken mit den höchsten Bundesbeiträgen?</p>
- Öffentliche Zuschüsse und Abgeltungen an die Hilfswerke
Back to List