EU-Zölle für Reexporte

ShortId
04.3006
Id
20043006
Updated
27.07.2023 19:26
Language
de
Title
EU-Zölle für Reexporte
AdditionalIndexing
10;15;Zollgebiet EWG;Zinsbesteuerung;Wiederausfuhr;gemeinsame Zolltarifpolitik;Beziehungen Schweiz-EU;Zolltarifpolitik;Einfuhrabgabe;Ausfuhrbeschränkung;Retorsionsmassnahme
1
  • L04K07010405, gemeinsame Zolltarifpolitik
  • L04K07010401, Zolltarifpolitik
  • L05K0701040504, Zollgebiet EWG
  • L06K070102030102, Wiederausfuhr
  • L06K070104030102, Einfuhrabgabe
  • L05K0701020102, Ausfuhrbeschränkung
  • L05K1107040602, Zinsbesteuerung
  • L05K1002010502, Retorsionsmassnahme
  • L04K09020103, Beziehungen Schweiz-EU
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat hat in der ersten Hälfte Februar 2004 indirekt über die Homepage der deutschen Zollverwaltung von der Änderung der Rechtspraxis der EU Kenntnis erhalten. Die Freihandelspartner der EU wurden nicht offiziell über diese Änderung orientiert.</p><p>2. Die Massnahme sieht vor, dass Waren mit EU-Ursprung, die von allen Freihandelspartnern unverändert wieder in die EU zurückkehren, inskünftig den Drittlandzollansätzen unterliegen und nicht mehr im Rahmen der Freihandelsabkommen zollfrei zugelassen werden sollen. Eine Ausnahme besteht einzig für EU-Waren, welche im Rahmen des EWR-Abkommens wieder zollfrei in die EU eingeführt werden können.</p><p>3. Aufgrund der Reaktionen der Wirtschaft geht der Bundesrat davon aus, dass Millionenbeträge auf dem Spiel stehen und mehrere Tausend Arbeitsplätze gefährdet sind. Angesichts der grossen Zahl von allenfalls völlig unterschiedlich betroffenen Unternehmen ist das Nennen einer Grössenangabe jedoch nicht möglich. Vor allem kleinere und mittlere Unternehmen sind betroffen, ebenso multinationale Unternehmen.</p><p>4. Die Zulässigkeit der EU-Massnahme stellt primär eine Frage der Auslegung des Freihandelsabkommens dar. Gleichzeitig wird aber geprüft, ob die geplante Besteuerung von Reexporten aus der Schweiz WTO-Recht verletzt. Der Bundesrat folgt jedoch auch in dieser Frage seiner langjährigen Praxis, Probleme mit Handelspartnern vorerst bilateral zu lösen. Nur im Falle eines Scheiterns würde er die multilateralen Instrumente anrufen.</p><p>Die völkerrechtlichen Instrumente sehen Sanktionen primär aus Gründen der Streitverhütung vor. In der gegenwärtig laufenden Doha-Runde der WTO sucht die Schweiz zusammen mit kleinen und mittleren WTO-Mitgliedern nach anderen Sanktionsmöglichkeiten als der Rücknahme von bereits gewährten Handelskonzessionen.</p><p>5. Der Bundesrat hält sowohl die Änderung der Rechtspraxis der EU als auch die Art, wie er von der beabsichtigen Massnahme Kenntnis nehmen musste, für inakzeptabel. Im Rahmen der bereits angelaufenen Gespräche mit EU-Vertretern soll die Weiterführung des internationalen Freihandels im Warenverkehr, wie er gestützt auf die rechtlichen Bestimmungen des Freihandelsabkommens seit Jahrzehnten abgelaufen ist, erreicht werden. Dabei werden die Interessen der Schweizer Wirtschaft offensiv vertreten. Zurzeit ist die Einleitung von Gegenmassnahmen nicht angezeigt, da die EU Gesprächsbereitschaft zeigt. Die EU hat gegenüber der Schweiz festgestellt, dass die beabsichtigte Massnahme in keinem Zusammenhang mit den laufenden bilateralen Verhandlungen der Schweiz mit der EU steht.</p><p>Der Bundesrat erwartet, dass bestehende völkerrechtliche Verpflichtungen bedingungslos eingehalten werden. Er ist nicht bereit, die Durchsetzung eines Rechtsanspruches vom Verlauf der Verhandlungen in anderen Dossiers abhängig zu machen. Für den Bundesrat ist eine Änderung der Rechtspraxis, wie dies die EU beabsichtigt, geeignet, die Atmosphäre in den laufenden Verhandlungen ernsthaft zu belasten.</p><p>6. Die stete Überprüfung der Beziehungen Schweiz-EU ist ein fester Bestandteil der bundesrätlichen Europapolitik. Die beabsichtigte Massnahme bezüglich der Wiedereinfuhr von EU-Waren betrifft im Grundsatz alle Freihandelspartner der EU mit Ausnahme der EWR-Länder. Es kann in diesem Sinn nicht von einer ausschliesslich gegen die Schweiz gerichteten Massnahme der EU gesprochen werden.</p><p>In Anbetracht der grossen wirtschaftlichen Tragweite der vorgesehenen EU-Massnahme ist der Bundesrat entschlossen, zusammen mit dem EU-Partner eine rasche Lösung zu finden, die den Rechtsstand der Schweiz wahrt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Offenbar ohne die Schweizer Behörden vorher zu informieren, hat die EU beschlossen, die seit dreissig Jahren geltende Zollfreiheit auf EU-Waren, die aus der EU in die Schweiz importiert und ohne Weiterverarbeitung wieder in die Union zurückexportiert werden, aufzuheben und neu Zölle auf diesen Waren zu erheben. Laut EU-Kommission handle es sich bei dieser Massnahme um eine Klärung: Es gehe darum, Missbräuche der Freihandelspraxis zu verhindern.</p><p>Diese abrupte Praxisänderung vonseiten der EU ist unerklärlich und bedeutet eine Verletzung des Freihandelsabkommens von 1972, in welchem sowohl für Industrieprodukte der EU als auch der Schweiz die vollständige Zollfreiheit vereinbart ist. Für die betroffenen Unternehmen in der Schweiz und der EU bringen die neuen Zölle schwerwiegende Konsequenzen. Nicht nur grosse Verteilzentren würden vor grosse Probleme gestellt; betroffen wären ebenso Handelsfirmen, der Autohandel, der Versandhandel, Handwerksbetriebe, Fabrikationsbetriebe aller Branchen, die Maschinen-, Textil- und die chemische Industrie. Die erhebliche finanzielle Belastung dieser Unternehmen muss auf jeden Fall verhindert werden.</p><p>Inzwischen hat die EU einen dreimonatigen Aufschub der ursprünglich auf den 1. März 2004 geplanten Zölle gewährt. Da die Sommersession erst gleichzeitig mit der vonseiten der EU angeordneten Massnahme am 1. Juni beginnt und die Beantwortung dieses Vorstosses dannzumal zu spät erfolgt, wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen dringlich zu beantworten:</p><p>1. Wann und wie hat er Kenntnis davon erhalten, dass die hier interessierenden Zölle per 1. März erhoben werden sollten?</p><p>2. Was genau beinhaltet die von der EU verfügte Massnahme?</p><p>3. Wie gross wären das Ausmass und die Tragweite der Zölle auf Reexporte für die schweizerische Wirtschaft?</p><p>4. Beurteilt er die von der EU geplanten Zölle als mit den WTO-Abkommen vereinbar? Wenn nein, wird er bei der WTO Klage einreichen?</p><p>5. Was gedenkt er nun gegen die neuen EU-Zölle per 1. Juni zu tun? Ist er bereit, die Interessen der Schweizer Wirtschaft auch offensiv zu vertreten? Welche Gegenmassnahmen plant er, sofern die EU nicht bereit ist, von der Erhebung der Zölle abzusehen? Ist er nicht auch der Ansicht, dass unter diesen Umständen eine Unterzeichnung des Zinsbesteuerungsabkommens - allein oder im Paket - höchstens Zug um Zug vorgenommen werden darf oder die gegenwärtigen bilateralen Verhandlungen gar abgerochen werden müssen?</p><p>6. In jüngster Zeit muss sich die Schweiz vermehrt einseitige Massnahmen vonseiten der EU gefallen lassen. Zu nennen sind der Luftverkehr, aber auch der erschwerte Marktzutritt in Deutschland, über welchen sich die Banken beklagen.</p><p>Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass nach diesem neuesten Affront die Beziehung der Schweiz zur EU nun endlich einmal kritisch hinterfragt werden muss?</p>
  • EU-Zölle für Reexporte
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat hat in der ersten Hälfte Februar 2004 indirekt über die Homepage der deutschen Zollverwaltung von der Änderung der Rechtspraxis der EU Kenntnis erhalten. Die Freihandelspartner der EU wurden nicht offiziell über diese Änderung orientiert.</p><p>2. Die Massnahme sieht vor, dass Waren mit EU-Ursprung, die von allen Freihandelspartnern unverändert wieder in die EU zurückkehren, inskünftig den Drittlandzollansätzen unterliegen und nicht mehr im Rahmen der Freihandelsabkommen zollfrei zugelassen werden sollen. Eine Ausnahme besteht einzig für EU-Waren, welche im Rahmen des EWR-Abkommens wieder zollfrei in die EU eingeführt werden können.</p><p>3. Aufgrund der Reaktionen der Wirtschaft geht der Bundesrat davon aus, dass Millionenbeträge auf dem Spiel stehen und mehrere Tausend Arbeitsplätze gefährdet sind. Angesichts der grossen Zahl von allenfalls völlig unterschiedlich betroffenen Unternehmen ist das Nennen einer Grössenangabe jedoch nicht möglich. Vor allem kleinere und mittlere Unternehmen sind betroffen, ebenso multinationale Unternehmen.</p><p>4. Die Zulässigkeit der EU-Massnahme stellt primär eine Frage der Auslegung des Freihandelsabkommens dar. Gleichzeitig wird aber geprüft, ob die geplante Besteuerung von Reexporten aus der Schweiz WTO-Recht verletzt. Der Bundesrat folgt jedoch auch in dieser Frage seiner langjährigen Praxis, Probleme mit Handelspartnern vorerst bilateral zu lösen. Nur im Falle eines Scheiterns würde er die multilateralen Instrumente anrufen.</p><p>Die völkerrechtlichen Instrumente sehen Sanktionen primär aus Gründen der Streitverhütung vor. In der gegenwärtig laufenden Doha-Runde der WTO sucht die Schweiz zusammen mit kleinen und mittleren WTO-Mitgliedern nach anderen Sanktionsmöglichkeiten als der Rücknahme von bereits gewährten Handelskonzessionen.</p><p>5. Der Bundesrat hält sowohl die Änderung der Rechtspraxis der EU als auch die Art, wie er von der beabsichtigen Massnahme Kenntnis nehmen musste, für inakzeptabel. Im Rahmen der bereits angelaufenen Gespräche mit EU-Vertretern soll die Weiterführung des internationalen Freihandels im Warenverkehr, wie er gestützt auf die rechtlichen Bestimmungen des Freihandelsabkommens seit Jahrzehnten abgelaufen ist, erreicht werden. Dabei werden die Interessen der Schweizer Wirtschaft offensiv vertreten. Zurzeit ist die Einleitung von Gegenmassnahmen nicht angezeigt, da die EU Gesprächsbereitschaft zeigt. Die EU hat gegenüber der Schweiz festgestellt, dass die beabsichtigte Massnahme in keinem Zusammenhang mit den laufenden bilateralen Verhandlungen der Schweiz mit der EU steht.</p><p>Der Bundesrat erwartet, dass bestehende völkerrechtliche Verpflichtungen bedingungslos eingehalten werden. Er ist nicht bereit, die Durchsetzung eines Rechtsanspruches vom Verlauf der Verhandlungen in anderen Dossiers abhängig zu machen. Für den Bundesrat ist eine Änderung der Rechtspraxis, wie dies die EU beabsichtigt, geeignet, die Atmosphäre in den laufenden Verhandlungen ernsthaft zu belasten.</p><p>6. Die stete Überprüfung der Beziehungen Schweiz-EU ist ein fester Bestandteil der bundesrätlichen Europapolitik. Die beabsichtigte Massnahme bezüglich der Wiedereinfuhr von EU-Waren betrifft im Grundsatz alle Freihandelspartner der EU mit Ausnahme der EWR-Länder. Es kann in diesem Sinn nicht von einer ausschliesslich gegen die Schweiz gerichteten Massnahme der EU gesprochen werden.</p><p>In Anbetracht der grossen wirtschaftlichen Tragweite der vorgesehenen EU-Massnahme ist der Bundesrat entschlossen, zusammen mit dem EU-Partner eine rasche Lösung zu finden, die den Rechtsstand der Schweiz wahrt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Offenbar ohne die Schweizer Behörden vorher zu informieren, hat die EU beschlossen, die seit dreissig Jahren geltende Zollfreiheit auf EU-Waren, die aus der EU in die Schweiz importiert und ohne Weiterverarbeitung wieder in die Union zurückexportiert werden, aufzuheben und neu Zölle auf diesen Waren zu erheben. Laut EU-Kommission handle es sich bei dieser Massnahme um eine Klärung: Es gehe darum, Missbräuche der Freihandelspraxis zu verhindern.</p><p>Diese abrupte Praxisänderung vonseiten der EU ist unerklärlich und bedeutet eine Verletzung des Freihandelsabkommens von 1972, in welchem sowohl für Industrieprodukte der EU als auch der Schweiz die vollständige Zollfreiheit vereinbart ist. Für die betroffenen Unternehmen in der Schweiz und der EU bringen die neuen Zölle schwerwiegende Konsequenzen. Nicht nur grosse Verteilzentren würden vor grosse Probleme gestellt; betroffen wären ebenso Handelsfirmen, der Autohandel, der Versandhandel, Handwerksbetriebe, Fabrikationsbetriebe aller Branchen, die Maschinen-, Textil- und die chemische Industrie. Die erhebliche finanzielle Belastung dieser Unternehmen muss auf jeden Fall verhindert werden.</p><p>Inzwischen hat die EU einen dreimonatigen Aufschub der ursprünglich auf den 1. März 2004 geplanten Zölle gewährt. Da die Sommersession erst gleichzeitig mit der vonseiten der EU angeordneten Massnahme am 1. Juni beginnt und die Beantwortung dieses Vorstosses dannzumal zu spät erfolgt, wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen dringlich zu beantworten:</p><p>1. Wann und wie hat er Kenntnis davon erhalten, dass die hier interessierenden Zölle per 1. März erhoben werden sollten?</p><p>2. Was genau beinhaltet die von der EU verfügte Massnahme?</p><p>3. Wie gross wären das Ausmass und die Tragweite der Zölle auf Reexporte für die schweizerische Wirtschaft?</p><p>4. Beurteilt er die von der EU geplanten Zölle als mit den WTO-Abkommen vereinbar? Wenn nein, wird er bei der WTO Klage einreichen?</p><p>5. Was gedenkt er nun gegen die neuen EU-Zölle per 1. Juni zu tun? Ist er bereit, die Interessen der Schweizer Wirtschaft auch offensiv zu vertreten? Welche Gegenmassnahmen plant er, sofern die EU nicht bereit ist, von der Erhebung der Zölle abzusehen? Ist er nicht auch der Ansicht, dass unter diesen Umständen eine Unterzeichnung des Zinsbesteuerungsabkommens - allein oder im Paket - höchstens Zug um Zug vorgenommen werden darf oder die gegenwärtigen bilateralen Verhandlungen gar abgerochen werden müssen?</p><p>6. In jüngster Zeit muss sich die Schweiz vermehrt einseitige Massnahmen vonseiten der EU gefallen lassen. Zu nennen sind der Luftverkehr, aber auch der erschwerte Marktzutritt in Deutschland, über welchen sich die Banken beklagen.</p><p>Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass nach diesem neuesten Affront die Beziehung der Schweiz zur EU nun endlich einmal kritisch hinterfragt werden muss?</p>
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