2012. Nationalstrassen fertig gestellt!

ShortId
04.3008
Id
20043008
Updated
28.07.2023 08:20
Language
de
Title
2012. Nationalstrassen fertig gestellt!
AdditionalIndexing
48;Autobahn;Nationalstrassenbau;Prognose
1
  • L06K070503010401, Nationalstrassenbau
  • L05K1803010201, Autobahn
  • L05K1602010701, Prognose
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Kompetenzen von Parlament und Bundesrat im Nationalstrassenbau sind - soweit hier bedeutsam - im Wesentlichen wie folgt aufgeteilt:</p><p>Das Parlament teilt mit dem Voranschlag die zweckgebundenen Mittel auf die einzelnen Aufgabengebiete zu, wobei sich der Anteil an den Kosten der Nationalstrassen u. a. nach dem Erfordernis der jährlichen und langfristigen Bauprogramme bemisst (Art. 4 Abs. 1 und 2 des Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Treibstoffsteuer). Der Bundesrat legt das Bauprogramm fest (Art. 11 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Nationalstrassen). Im langfristigen Bauprogramm legt der Bundesrat den Realisierungszeitpunkt der einzelnen Abschnitte aufgrund des Projektstandes und der technisch erforderlichen Bauzeit fest und stimmt das mit dem Finanzplan des Bundes und den finanziellen Möglichkeiten der Kantone ab.</p><p>Der Bundesrat misst der Fertigstellung des 1960 beschlossenen Nationalstrassennetzes eine hohe Priorität zu. Es wird realisiert, was unter den gegebenen Randbedingungen möglich ist. Die prekäre Finanzlage des Bundes bestimmt zurzeit aber den Zeitplan des Bauprogramms. Das Entlastungsprogramm 2003 sah im Nationalstrassenbau Kürzungen von 80 (2004) bzw. 120 (ab 2005) Millionen Franken jährlich gegenüber dem früheren Finanzplan vor. Daraus ergeben sich notgedrungen zum Teil beträchtliche Verzögerungen bei der Fertigstellung. Nach dem vom Bundesrat im Juni 2003 verabschiedeten siebten langfristigen Bauprogramm für die Nationalstrassen werden die letzten Teilstrecken etwa 2018 in Betrieb genommen. Die Arbeiten können angesichts der beschriebenen Finanzlage nicht derart beschleunigt werden, dass sie - wie im Vorstoss verlangt - schon 2012 beendet sind. Eine massive Aufstockung der Mittel würde andererseits die mit dem Entlastungsprogramm 2003 beabsichtigte Gesundung der Bundesfinanzen unterlaufen. Neben diesem finanziellen Aspekt ist zu bedenken, dass auch die Verfahren (Projektgenehmigung, Ausarbeitung der Detailprojekte, Ausschreibung und Vergabe der Bauvorhaben) und insbesondere die Bauarbeiten selber nicht in dem Ausmass zeitlich verkürzt werden können, dass der erwähnte Termin eingehalten wird.</p><p>Zudem erarbeitet der Bundesrat gegenwärtig im Auftrag des Parlamentes ein zweites finanzielles Entlastungsprogramm.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>In einem Punkt waren sich Gegner und Anhänger des Avanti-Gegenvorschlages bei der letzten Volksabstimmung einig: Die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes ist ein unumstrittenes Ziel und ein dringendes Anliegen.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat, alle Massnahmen zu ergreifen, die ihm nützlich und notwendig erscheinen, um das Nationalstrassennetz, wie es heute verabschiedet ist, bis spätestens 2012 fertig zu stellen.</p>
  • 2012. Nationalstrassen fertig gestellt!
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Kompetenzen von Parlament und Bundesrat im Nationalstrassenbau sind - soweit hier bedeutsam - im Wesentlichen wie folgt aufgeteilt:</p><p>Das Parlament teilt mit dem Voranschlag die zweckgebundenen Mittel auf die einzelnen Aufgabengebiete zu, wobei sich der Anteil an den Kosten der Nationalstrassen u. a. nach dem Erfordernis der jährlichen und langfristigen Bauprogramme bemisst (Art. 4 Abs. 1 und 2 des Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Treibstoffsteuer). Der Bundesrat legt das Bauprogramm fest (Art. 11 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Nationalstrassen). Im langfristigen Bauprogramm legt der Bundesrat den Realisierungszeitpunkt der einzelnen Abschnitte aufgrund des Projektstandes und der technisch erforderlichen Bauzeit fest und stimmt das mit dem Finanzplan des Bundes und den finanziellen Möglichkeiten der Kantone ab.</p><p>Der Bundesrat misst der Fertigstellung des 1960 beschlossenen Nationalstrassennetzes eine hohe Priorität zu. Es wird realisiert, was unter den gegebenen Randbedingungen möglich ist. Die prekäre Finanzlage des Bundes bestimmt zurzeit aber den Zeitplan des Bauprogramms. Das Entlastungsprogramm 2003 sah im Nationalstrassenbau Kürzungen von 80 (2004) bzw. 120 (ab 2005) Millionen Franken jährlich gegenüber dem früheren Finanzplan vor. Daraus ergeben sich notgedrungen zum Teil beträchtliche Verzögerungen bei der Fertigstellung. Nach dem vom Bundesrat im Juni 2003 verabschiedeten siebten langfristigen Bauprogramm für die Nationalstrassen werden die letzten Teilstrecken etwa 2018 in Betrieb genommen. Die Arbeiten können angesichts der beschriebenen Finanzlage nicht derart beschleunigt werden, dass sie - wie im Vorstoss verlangt - schon 2012 beendet sind. Eine massive Aufstockung der Mittel würde andererseits die mit dem Entlastungsprogramm 2003 beabsichtigte Gesundung der Bundesfinanzen unterlaufen. Neben diesem finanziellen Aspekt ist zu bedenken, dass auch die Verfahren (Projektgenehmigung, Ausarbeitung der Detailprojekte, Ausschreibung und Vergabe der Bauvorhaben) und insbesondere die Bauarbeiten selber nicht in dem Ausmass zeitlich verkürzt werden können, dass der erwähnte Termin eingehalten wird.</p><p>Zudem erarbeitet der Bundesrat gegenwärtig im Auftrag des Parlamentes ein zweites finanzielles Entlastungsprogramm.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>In einem Punkt waren sich Gegner und Anhänger des Avanti-Gegenvorschlages bei der letzten Volksabstimmung einig: Die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes ist ein unumstrittenes Ziel und ein dringendes Anliegen.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat, alle Massnahmen zu ergreifen, die ihm nützlich und notwendig erscheinen, um das Nationalstrassennetz, wie es heute verabschiedet ist, bis spätestens 2012 fertig zu stellen.</p>
    • 2012. Nationalstrassen fertig gestellt!

Back to List