EU-Zölle auf Reexporten
- ShortId
-
04.3018
- Id
-
20043018
- Updated
-
28.07.2023 09:12
- Language
-
de
- Title
-
EU-Zölle auf Reexporten
- AdditionalIndexing
-
10;15;Zollgebiet EWG;Wiederausfuhr;gemeinsame Zolltarifpolitik;Beziehungen Schweiz-EU;Rechtssicherheit;Zolltarifpolitik;wirtschaftliche Auswirkung;Einfuhrabgabe;Zollunion
- 1
-
- L06K070102030102, Wiederausfuhr
- L04K07010405, gemeinsame Zolltarifpolitik
- L04K07010401, Zolltarifpolitik
- L04K07040404, wirtschaftliche Auswirkung
- L06K070104030102, Einfuhrabgabe
- L05K0701040115, Zollunion
- L05K0701040504, Zollgebiet EWG
- L04K09020103, Beziehungen Schweiz-EU
- L04K05030207, Rechtssicherheit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. a. Aufgrund der Reaktionen der Wirtschaft geht der Bundesrat davon aus, dass Millionenbeträge auf dem Spiel stehen und mehrere Tausend Arbeitsplätze gefährdet sind. Angesichts der grossen Zahl von allenfalls völlig unterschiedlich betroffenen Unternehmen ist das Nennen einer Grössenangabe jedoch nicht möglich. Kleine und mittlere Unternehmen sind ebenso betroffen wie multinational tätige Grossfirmen. Die neu zu entrichtenden Zollabgaben wären sehr unterschiedlich; massgebend ist die Art und Beschaffenheit der Ware im Zeitpunkt der Einfuhr.</p><p>b. Die neue Anwendungspraxis der EU würde einerseits den Handel mit der Schweiz beeinträchtigen und andererseits die Logistik- und Serviceleistungen von Unternehmungen der Schweiz im EU-Raum verteuern. Dies hätte Arbeitsplatzverluste sowohl in der EU als auch in der Schweiz zur Folge.</p><p>2. Es trifft zu, dass im Rahmen des EWR bei der Wiedereinfuhr von Ursprungswaren aller Vertragsparteien keine Drittlandzölle drohen.</p><p>3. In der Tat hat die unerwartete Ankündigung der EU-Massnahme zu einer grossen Rechtsunsicherheit im Warenverkehr zwischen der Schweiz und der EU geführt. Der Bundesrat setzt alles daran, möglichst rasch zu erreichen, dass der intensive Warenaustausch zwischen der Schweiz und der EU unter voller Wahrung des gegenwärtigen Rechtsstandes auch inskünftig gewährleistet bleibt.</p><p>4. Im Zollbereich bestehen seit mehreren Jahren gemeinsame Fachgremien zwischen der Schweiz und der EU. Die Bundesverwaltung war über Pläne zu einer solchen Änderung im Vorfeld in keinem dieser Gremien informiert oder konsultiert worden. Die Schweiz hat dieses Verhalten der EU nicht akzeptiert und von der Kommission verlangt, von ihrer Absicht Abstand zu nehmen.</p><p>Es wäre vorschnell zu schliessen, die Schweiz sei isoliert, weil sie über eine vermeintlich technische Massnahme nicht vororientiert wurde. Ihre geographische Lage und vor allem die intensive Verflechtung der schweizerischen Wirtschaft mit dem europäischen Binnenmarkt führen allerdings zu einer ausgeprägteren Betroffenheit als bei anderen Freihandelspartnern.</p><p>5. Wäre die Schweiz Mitglied einer Zollunion mit der EU, so wäre sie von der geplanten Massnahme nicht betroffen, da sich diese lediglich auf Drittstaaten mit Freihandelsbeziehungen richtet. Bekanntlich ist für die laufende Legislatur geplant, einen ausführlichen Bericht über die Vor- und Nachteile eines Beitrittes zur EU zu erstatten. Dieser wird sich auch der Frage einer Zollunion widmen, da der Beitritt zur EU eine solche impliziert. Eine Zollunion kommt für den Bundesrat nur im Rahmen eines EU-Beitrittes infrage.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU brachte die Beseitigung aller Zölle im Warenaustausch mit der EU. Für die Schweiz völlig unvorbereitet plante nun die EU die Einführung von EU-Zöllen auf der Wiederausfuhr von EU-Ursprungsware aus der Schweiz auf den 1. März 2004. Die Einführung ist aufgrund von Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU inzwischen vorerst um drei Monate verschoben worden.</p><p>Der Bundesrat wird dazu um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Welches wären die wirtschaftlichen Auswirkungen der Erhebung von EU-Zöllen auf EU-Urprungsware aus der Schweiz?</p><p>a. auf die Schweiz: Welche Regionen und Branchen mit wie vielen Arbeitsplätzen wären direkt davon betroffen? In welchem Mass würden die betroffenen Lieferungen zusätzlich belastet?</p><p>b. auf die EU-Länder?</p><p>2. Trifft es zu, dass für Unternehmen (wie z. B. Hilty) in Ländern, die dem EWR beigetreten sind, wie Liechtenstein, Norwegen, Island, keine derartigen EU-Zölle auf Reexporten drohen?</p><p>3. "Aufgeschoben ist nicht aufgehoben." Oder: Wie beurteilt der Bundesrat die nun bestehende Rechtsunsicherheit in Bezug auf die EU-Zollpolitik für den Standort Schweiz?</p><p>4. Ist die Tatsache, dass die Schweiz von der geplanten Praxisänderung in der EU-Zollpolitik auch auf informellem Weg nicht frühzeitig Kenntnis erhalten hat, als Ausdruck der Isolation der Schweiz in Brüssel zu werten?</p><p>5. Eine Zollunion mit der EU würde die Schweiz vor unliebsamen Überraschungen in der Zollpolitik bewahren. Ist der Bundesrat jetzt bereit, die in den Wachstumsberichten empfohlene Zollunion mit der EU in Bezug auf die ökonomischen und politischen Auswirkungen zu prüfen?</p>
- EU-Zölle auf Reexporten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. a. Aufgrund der Reaktionen der Wirtschaft geht der Bundesrat davon aus, dass Millionenbeträge auf dem Spiel stehen und mehrere Tausend Arbeitsplätze gefährdet sind. Angesichts der grossen Zahl von allenfalls völlig unterschiedlich betroffenen Unternehmen ist das Nennen einer Grössenangabe jedoch nicht möglich. Kleine und mittlere Unternehmen sind ebenso betroffen wie multinational tätige Grossfirmen. Die neu zu entrichtenden Zollabgaben wären sehr unterschiedlich; massgebend ist die Art und Beschaffenheit der Ware im Zeitpunkt der Einfuhr.</p><p>b. Die neue Anwendungspraxis der EU würde einerseits den Handel mit der Schweiz beeinträchtigen und andererseits die Logistik- und Serviceleistungen von Unternehmungen der Schweiz im EU-Raum verteuern. Dies hätte Arbeitsplatzverluste sowohl in der EU als auch in der Schweiz zur Folge.</p><p>2. Es trifft zu, dass im Rahmen des EWR bei der Wiedereinfuhr von Ursprungswaren aller Vertragsparteien keine Drittlandzölle drohen.</p><p>3. In der Tat hat die unerwartete Ankündigung der EU-Massnahme zu einer grossen Rechtsunsicherheit im Warenverkehr zwischen der Schweiz und der EU geführt. Der Bundesrat setzt alles daran, möglichst rasch zu erreichen, dass der intensive Warenaustausch zwischen der Schweiz und der EU unter voller Wahrung des gegenwärtigen Rechtsstandes auch inskünftig gewährleistet bleibt.</p><p>4. Im Zollbereich bestehen seit mehreren Jahren gemeinsame Fachgremien zwischen der Schweiz und der EU. Die Bundesverwaltung war über Pläne zu einer solchen Änderung im Vorfeld in keinem dieser Gremien informiert oder konsultiert worden. Die Schweiz hat dieses Verhalten der EU nicht akzeptiert und von der Kommission verlangt, von ihrer Absicht Abstand zu nehmen.</p><p>Es wäre vorschnell zu schliessen, die Schweiz sei isoliert, weil sie über eine vermeintlich technische Massnahme nicht vororientiert wurde. Ihre geographische Lage und vor allem die intensive Verflechtung der schweizerischen Wirtschaft mit dem europäischen Binnenmarkt führen allerdings zu einer ausgeprägteren Betroffenheit als bei anderen Freihandelspartnern.</p><p>5. Wäre die Schweiz Mitglied einer Zollunion mit der EU, so wäre sie von der geplanten Massnahme nicht betroffen, da sich diese lediglich auf Drittstaaten mit Freihandelsbeziehungen richtet. Bekanntlich ist für die laufende Legislatur geplant, einen ausführlichen Bericht über die Vor- und Nachteile eines Beitrittes zur EU zu erstatten. Dieser wird sich auch der Frage einer Zollunion widmen, da der Beitritt zur EU eine solche impliziert. Eine Zollunion kommt für den Bundesrat nur im Rahmen eines EU-Beitrittes infrage.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU brachte die Beseitigung aller Zölle im Warenaustausch mit der EU. Für die Schweiz völlig unvorbereitet plante nun die EU die Einführung von EU-Zöllen auf der Wiederausfuhr von EU-Ursprungsware aus der Schweiz auf den 1. März 2004. Die Einführung ist aufgrund von Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU inzwischen vorerst um drei Monate verschoben worden.</p><p>Der Bundesrat wird dazu um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Welches wären die wirtschaftlichen Auswirkungen der Erhebung von EU-Zöllen auf EU-Urprungsware aus der Schweiz?</p><p>a. auf die Schweiz: Welche Regionen und Branchen mit wie vielen Arbeitsplätzen wären direkt davon betroffen? In welchem Mass würden die betroffenen Lieferungen zusätzlich belastet?</p><p>b. auf die EU-Länder?</p><p>2. Trifft es zu, dass für Unternehmen (wie z. B. Hilty) in Ländern, die dem EWR beigetreten sind, wie Liechtenstein, Norwegen, Island, keine derartigen EU-Zölle auf Reexporten drohen?</p><p>3. "Aufgeschoben ist nicht aufgehoben." Oder: Wie beurteilt der Bundesrat die nun bestehende Rechtsunsicherheit in Bezug auf die EU-Zollpolitik für den Standort Schweiz?</p><p>4. Ist die Tatsache, dass die Schweiz von der geplanten Praxisänderung in der EU-Zollpolitik auch auf informellem Weg nicht frühzeitig Kenntnis erhalten hat, als Ausdruck der Isolation der Schweiz in Brüssel zu werten?</p><p>5. Eine Zollunion mit der EU würde die Schweiz vor unliebsamen Überraschungen in der Zollpolitik bewahren. Ist der Bundesrat jetzt bereit, die in den Wachstumsberichten empfohlene Zollunion mit der EU in Bezug auf die ökonomischen und politischen Auswirkungen zu prüfen?</p>
- EU-Zölle auf Reexporten
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