Massnahmen gegen die EU-Zollpolitik
- ShortId
-
04.3019
- Id
-
20043019
- Updated
-
28.07.2023 10:34
- Language
-
de
- Title
-
Massnahmen gegen die EU-Zollpolitik
- AdditionalIndexing
-
10;15;Wiedereinfuhr;gemeinsame Zolltarifpolitik;Vertrag mit der EU;Beziehungen Schweiz-EU;bilaterales Abkommen;Zolltarifpolitik;wirtschaftliche Auswirkung;Einfuhrabgabe;Retorsionsmassnahme
- 1
-
- L06K070102030303, Wiedereinfuhr
- L04K07010401, Zolltarifpolitik
- L04K07010405, gemeinsame Zolltarifpolitik
- L04K07040404, wirtschaftliche Auswirkung
- L06K070104030102, Einfuhrabgabe
- L05K1002010502, Retorsionsmassnahme
- L04K09020101, Vertrag mit der EU
- L05K1002020103, bilaterales Abkommen
- L04K09020103, Beziehungen Schweiz-EU
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Im Zollbereich bestehen zwischen der Schweiz und der EU seit mehreren Jahren gemeinsame Fachgremien. Die Bundesverwaltung war über Pläne zu einer solchen Änderung im Vorfeld in keinem dieser Gremien informiert oder konsultiert worden. Aufgrund der dem Bundesrat vorliegenden Hinweise ist dies darauf zurückzuführen, dass sich die zuständigen Dienste der Kommission bei ihrer Entscheidfindung ausschliesslich auf die interne Zollgesetzgebung der EU abgestützt haben. Gemäss eigenen Angaben erachteten sie deshalb eine Information der Freihandelspartner als nicht notwendig. Daher wurden die rechtlichen Verpflichtungen, welche den Vertragsparteien aus dem Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EG von 1972 erwachsen, nicht eingehalten. Der Bundesrat akzeptiert dieses Verhalten der EU nicht. Er hat von der Kommission verlangt, von ihrer Absicht Abstand zu nehmen.</p><p>2. Aufgrund der Reaktionen der Wirtschaft geht der Bundesrat davon aus, dass Millionenbeträge auf dem Spiel stehen und mehrere Tausend Arbeitsplätze gefährdet sind. Angesichts der grossen Zahl von allenfalls völlig unterschiedlich betroffenen Unternehmen ist das Nennen einer Grössenangabe jedoch nicht möglich. Kleine und mittlere Unternehmen sind ebenso betroffen wie multinational tätige Grossfirmen.</p><p>3. In der Tat hat die unerwartete Ankündigung der Massnahme durch die EU zu einer grossen Rechtsunsicherheit geführt. Der Bundesrat setzt alles daran, rasch zu erreichen, dass der intensive Warenaustausch zwischen der Schweiz und der EU nicht beeinträchtigt wird.</p><p>4. Von der Wiedereinführung von Zöllen auf unverändert wieder ausgeführten EU-Waren wären alle Freihandelspartner der EU betroffen. Eine Ausnahme bestünde einzig für EU-Waren, die im Rahmen des EWR-Abkommens wieder zollfrei in die EU eingeführt werden könnten. Die Schweiz insistiert auf der Weiterführung der bisherigen Rechtspraxis zum Freihandelsabkommen mit der EU. Sie steht mit den Freihandelspartnern der EU in Kontakt.</p><p>5. Gemäss den dem Bundesrat vorliegenden Angaben seitens der EU besteht zwischen der geplanten und inzwischen suspendierten Massnahme und den laufenden Verhandlungen der Bilateralen II keinerlei Verbindung. Der Bundesrat erwartet, dass bestehende völkerrechtliche Verpflichtungen bedingungslos eingehalten werden. Er ist nicht bereit, die Durchsetzung eines Rechtsanspruches vom Verlauf der Verhandlungen in anderen Dossiers abhängig zu machen. Für den Bundesrat ist eine Änderung der Rechtspraxis, wie dies die EU beabsichtigt, geeignet, die Atmosphäre in den laufenden Verhandlungen ernsthaft zu belasten.</p><p>6. Der Bundesrat erwartet, dass die Angelegenheit einer für beide Seiten befriedigenden Lösung zugeführt werden kann. Er prüft, ob die geplante Besteuerung von Reexporten aus der Schweiz WTO-Recht verletzt.</p><p>7. Ein erstes Treffen mit Vertretern der EU hat am 24. Februar 2004 stattgefunden. Die Parteien gehen einig, dass eine Lösung gefunden werden soll, welche die wechselseitigen Interessen der Wirtschaft, die rechtlichen Verpflichtungen des Freihandelsabkommens Schweiz-EG von 1972 und die darauf abgestützte langjährige Praxis respektiert. Zurzeit ist die Einleitung von Gegenmassnahmen nicht opportun.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die EU hatte per 1. März 2004 einseitig und ohne Konsultation beschlossen, eine Zollbelastung bei der Wiedereinfuhr von Waren mit EU-Ursprung einzuführen. Delegationen der Schweiz und der EU haben sich kurz vor diesem Termin darauf geeinigt, die Inkraftsetzung der Massnahme zunächst bis 1. Juni 2004 auszusetzen. Zwar stellt diese Aufschiebung für die betroffenen Schweizer Unternehmen vorerst noch keine materielle Belastung dar, jedoch bleibt die Unsicherheit über die künftige Behandlung der Waren an den EU-Aussengrenzen bestehen.</p><p>1. Weshalb wurde die Schweiz von der EU-Massnahme derart überrascht? Verfügt die Schweiz nicht über taugliche Informationskanäle, um solche negativen Überraschungen vermeiden zu können?</p><p>2. Welche Auswirkungen erwartet der Bundesrat auf die von der Zollmassnahme betroffenen Branchen und Unternehmen?</p><p>3. Erachtet er es auch als vordringliches Anliegen, im Interesse der Wirtschaft rascher als binnen dreier Monate klare Verhältnisse zu schaffen?</p><p>4. Welche anderen Länder sind von dieser EU-Massnahme ebenfalls betroffen, und welche Gegenmassnahmen ergreifen sie? Ist der Bundesrat bereit, mit ebenfalls betroffenen anderen Staaten ein gemeinsames Vorgehen ins Auge zu fassen?</p><p>5. Wie beurteilt er den Umstand, dass die Zollmassnahme vorgebracht wird, kurz nachdem er gegenüber Brüssel deutlich gemacht hat, dass er die Bilateralen II nur als Gesamtpaket abschliessen wird?</p><p>6. Welche rechtlichen Schritte gedenkt er zu unternehmen im Fall, dass es zu keinem ersatzlosen Verzicht auf die EU-Massnahme kommt? Ist er bereit, Klage zu erheben?</p><p>7. Erachtet er Retorsionsmassnahmen im Falle einer unbefriedigenden Lösung als sinnvoll?</p>
- Massnahmen gegen die EU-Zollpolitik
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Im Zollbereich bestehen zwischen der Schweiz und der EU seit mehreren Jahren gemeinsame Fachgremien. Die Bundesverwaltung war über Pläne zu einer solchen Änderung im Vorfeld in keinem dieser Gremien informiert oder konsultiert worden. Aufgrund der dem Bundesrat vorliegenden Hinweise ist dies darauf zurückzuführen, dass sich die zuständigen Dienste der Kommission bei ihrer Entscheidfindung ausschliesslich auf die interne Zollgesetzgebung der EU abgestützt haben. Gemäss eigenen Angaben erachteten sie deshalb eine Information der Freihandelspartner als nicht notwendig. Daher wurden die rechtlichen Verpflichtungen, welche den Vertragsparteien aus dem Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EG von 1972 erwachsen, nicht eingehalten. Der Bundesrat akzeptiert dieses Verhalten der EU nicht. Er hat von der Kommission verlangt, von ihrer Absicht Abstand zu nehmen.</p><p>2. Aufgrund der Reaktionen der Wirtschaft geht der Bundesrat davon aus, dass Millionenbeträge auf dem Spiel stehen und mehrere Tausend Arbeitsplätze gefährdet sind. Angesichts der grossen Zahl von allenfalls völlig unterschiedlich betroffenen Unternehmen ist das Nennen einer Grössenangabe jedoch nicht möglich. Kleine und mittlere Unternehmen sind ebenso betroffen wie multinational tätige Grossfirmen.</p><p>3. In der Tat hat die unerwartete Ankündigung der Massnahme durch die EU zu einer grossen Rechtsunsicherheit geführt. Der Bundesrat setzt alles daran, rasch zu erreichen, dass der intensive Warenaustausch zwischen der Schweiz und der EU nicht beeinträchtigt wird.</p><p>4. Von der Wiedereinführung von Zöllen auf unverändert wieder ausgeführten EU-Waren wären alle Freihandelspartner der EU betroffen. Eine Ausnahme bestünde einzig für EU-Waren, die im Rahmen des EWR-Abkommens wieder zollfrei in die EU eingeführt werden könnten. Die Schweiz insistiert auf der Weiterführung der bisherigen Rechtspraxis zum Freihandelsabkommen mit der EU. Sie steht mit den Freihandelspartnern der EU in Kontakt.</p><p>5. Gemäss den dem Bundesrat vorliegenden Angaben seitens der EU besteht zwischen der geplanten und inzwischen suspendierten Massnahme und den laufenden Verhandlungen der Bilateralen II keinerlei Verbindung. Der Bundesrat erwartet, dass bestehende völkerrechtliche Verpflichtungen bedingungslos eingehalten werden. Er ist nicht bereit, die Durchsetzung eines Rechtsanspruches vom Verlauf der Verhandlungen in anderen Dossiers abhängig zu machen. Für den Bundesrat ist eine Änderung der Rechtspraxis, wie dies die EU beabsichtigt, geeignet, die Atmosphäre in den laufenden Verhandlungen ernsthaft zu belasten.</p><p>6. Der Bundesrat erwartet, dass die Angelegenheit einer für beide Seiten befriedigenden Lösung zugeführt werden kann. Er prüft, ob die geplante Besteuerung von Reexporten aus der Schweiz WTO-Recht verletzt.</p><p>7. Ein erstes Treffen mit Vertretern der EU hat am 24. Februar 2004 stattgefunden. Die Parteien gehen einig, dass eine Lösung gefunden werden soll, welche die wechselseitigen Interessen der Wirtschaft, die rechtlichen Verpflichtungen des Freihandelsabkommens Schweiz-EG von 1972 und die darauf abgestützte langjährige Praxis respektiert. Zurzeit ist die Einleitung von Gegenmassnahmen nicht opportun.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die EU hatte per 1. März 2004 einseitig und ohne Konsultation beschlossen, eine Zollbelastung bei der Wiedereinfuhr von Waren mit EU-Ursprung einzuführen. Delegationen der Schweiz und der EU haben sich kurz vor diesem Termin darauf geeinigt, die Inkraftsetzung der Massnahme zunächst bis 1. Juni 2004 auszusetzen. Zwar stellt diese Aufschiebung für die betroffenen Schweizer Unternehmen vorerst noch keine materielle Belastung dar, jedoch bleibt die Unsicherheit über die künftige Behandlung der Waren an den EU-Aussengrenzen bestehen.</p><p>1. Weshalb wurde die Schweiz von der EU-Massnahme derart überrascht? Verfügt die Schweiz nicht über taugliche Informationskanäle, um solche negativen Überraschungen vermeiden zu können?</p><p>2. Welche Auswirkungen erwartet der Bundesrat auf die von der Zollmassnahme betroffenen Branchen und Unternehmen?</p><p>3. Erachtet er es auch als vordringliches Anliegen, im Interesse der Wirtschaft rascher als binnen dreier Monate klare Verhältnisse zu schaffen?</p><p>4. Welche anderen Länder sind von dieser EU-Massnahme ebenfalls betroffen, und welche Gegenmassnahmen ergreifen sie? Ist der Bundesrat bereit, mit ebenfalls betroffenen anderen Staaten ein gemeinsames Vorgehen ins Auge zu fassen?</p><p>5. Wie beurteilt er den Umstand, dass die Zollmassnahme vorgebracht wird, kurz nachdem er gegenüber Brüssel deutlich gemacht hat, dass er die Bilateralen II nur als Gesamtpaket abschliessen wird?</p><p>6. Welche rechtlichen Schritte gedenkt er zu unternehmen im Fall, dass es zu keinem ersatzlosen Verzicht auf die EU-Massnahme kommt? Ist er bereit, Klage zu erheben?</p><p>7. Erachtet er Retorsionsmassnahmen im Falle einer unbefriedigenden Lösung als sinnvoll?</p>
- Massnahmen gegen die EU-Zollpolitik
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