Betriebskredit Swiss
- ShortId
-
04.3022
- Id
-
20043022
- Updated
-
27.07.2023 19:11
- Language
-
de
- Title
-
Betriebskredit Swiss
- AdditionalIndexing
-
48;Bundesamt für Zivilluftfahrt;Kontrolle;Liquidität;Swiss;Betriebskonto;Betriebsergebnis;Kredit
- 1
-
- L06K180102110401, Swiss
- L03K110403, Kredit
- L04K11030204, Liquidität
- L05K0703020102, Betriebsergebnis
- L06K070302010301, Betriebskonto
- L04K08020313, Kontrolle
- L04K08040708, Bundesamt für Zivilluftfahrt
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Swiss hatte sich zum Ziel gesetzt, bis Ende Jahr finanziell im Gleichgewicht zu sein. Die hohen Treibstoffpreise und die Verzögerungen bei der Reduktion der Wartungskosten auf ein konkurrenzfähiges Niveau zwingen sie nun leider zu einer Revision ihrer Pläne und Prognosen. Möglicherweise kann das finanzielle Gleichgewicht trotz neuer Massnahmen auch dieses Jahr noch nicht erreicht werden. Die Ergebnisse des ersten Halbjahres 2004 zeigen aber, trotz der weltweit gestiegenen Treibstoffkosten, eine markante Verbesserung der Geschäftsentwicklung gegenüber dem Vorjahr. Mit einem Ebit von minus 19 Millionen Franken konnte für das erste Semester fast ein ausgeglichenes Ergebnis erzielt werden (Vorjahresperiode: minus 346 Millionen Franken). Der Liquiditätsstand liegt noch über 350 Millionen Franken.</p><p>Nach dem Scheitern der Gespräche mit British Airways erwartet der Bundesrat nun von den zuständigen Organen, dass sie alles in ihrer Macht Stehende tun, um das Unternehmen innerhalb kürzester Frist auf ein stabiles finanzielles Fundament zu stellen und die weitere strategische Marschrichtung zu klären.</p><p>2./3. Die Kreditverhandlungen mit den Schweizer Banken über einen Liquiditätspuffer zur Abfederung unvorhergesehener Ereignisse laufen intensiv weiter. Allerdings hat sich der Zeitdruck für diese Verhandlungen im Vergleich zum Beginn der Restrukturierung reduziert. Der Bundesrat hat nicht die Absicht, in die Bresche zu springen, falls die Swiss den Kredit nicht auf dem Finanzmarkt aufnehmen kann.</p><p>4. Die Kreditfazilität, welche Swiss im Jahre 2002 gekündigt hat, beruhte auf einem Kreditvertrag, den die beiden Schweizer Grossbanken in der frühen Anfangsphase des Projektes Phoenix Plus im Spätherbst 2001 mit Crossair abgeschlossen hatten. Dieser Vertrag wurde noch vor der Durchführung der Kapitalerhöhung unterzeichnet, diente im Wesentlichen der Überbrückung der Phase bis zum Eintreffen der Mittel aus der Kapitalerhöhung und hatte eine klar befristete Laufzeit von einem Jahr. Somit wäre dieser Kreditvertrag im Herbst 2002 ausgelaufen. Die Kündigung durch Swiss erfolgte im Sommer 2002 deshalb, weil unterdessen die Mittel aus der Kapitalerhöhung vorhanden waren und durch die Kündigung einige Monate vor Vertragsablauf Spesen und Gebühren in erheblichem Umfang gespart werden konnten.</p><p>5. Das Bazl führt seit dem Engagement des Bundes im Oktober 2001 auch eine intensive wirtschaftliche Aufsicht über die Swiss (ehemals Crossair) aus. Diese besteht darin, dass das Bazl von der Swiss jeweils monatlich Finanzkennzahlen einverlangt und diese bewertet. Dabei aktualisiert die Swiss jeweils monatlich die Liquiditätsplanung für die kommenden zwölf Monate. Die Ergebnisse dieser Bewertung fliessen in die monatlichen Reportings an die interdepartementale Gruppe Luftfahrt ein.</p><p>Nicht Aufgabe der Aufsichtsbehörden ist der Schutz der Gläubigerinteressen oder der Interessen der Arbeitnehmer des Unternehmens. Im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Aufsicht über die Swiss ist es deshalb namentlich nicht Aufgabe des Bazl, die vom Bund getätigten Investitionen zu sichern, die volkswirtschaftlichen Interessen der Schweiz zu schützen oder sozialrechtliche Ansprüche der Mitarbeitenden zu gewährleisten. Es liegt auch nicht in der Kompetenz des Bazl, in die Geschäftsführung der Swiss einzugreifen. Aus diesen Gründen wird die Aufsicht des Bazl über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Swiss nie zu einer Verbesserung des Businessplanes oder des Budgets der Swiss führen.</p><p>Solange realistische Aussichten auf eine Fortführung des Betriebes bestehen und die Entwicklungsprognosen für die nächsten zwölf Monate insgesamt einen Aufwärtstrend zeigen, sollten aufsichtsrechtliche Massnahmen des Bundes unterbleiben, auch im Falle eines negativen Ausganges der Kreditverhandlungen mit den Banken.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Seit dem Beitritt der Swiss zur One World Alliance stellt sich die Frage nach dem von der Swiss benötigten Betriebskredit. Es war damals die Rede von benötigten Mitteln in der Höhe von zwischen 400 und 500 Millionen Franken, was umgehend von den Verantwortlichen der Fluggesellschaft nach unten auf etwa 350 Millionen Franken korrigiert worden ist. Zwar ist Herr Dosé zwischenzeitlich nicht müde geworden zu betonen, dass sich die Verhandlungen mit den infrage kommenden Banken auf gutem Wege befänden, doch ist bis heute weder eine Zusage noch eine Bestätigung des Verhandlungsverlaufes bekannt geworden.</p><p>Nach dem Swissair-Debakel ist landläufig bekannt, dass eine Fluggesellschaft über eine gewisse Liquididät verfügen muss, um ihren Betrieb aufrechterhalten zu können. Experten beziffern die Höhe dieser liquiden Mittel auf etwa 400 Millionen Franken. Ebenfalls aus Expertenkreisen ist zu vernehmen, dass die Swiss bei ihrem derzeitigen Geschäftsgang diese Grenze im Verlauf der Monate April oder Mai erreichen oder gar unterlaufen wird, wenn sich keine Banken bereit finden, die oben entsprechenden Kredite zu sprechen. Aus dieser Frist ergibt sich auch die Dringlichkeit dieses Vorstosses.</p><p>Nachdem bereits Gelder in beträchtlicher Höhe in die neue Fluggesellschaft Swiss investiert worden sind, ist der Bund als grösster Aktionär in der Verantwortung. Es stellen sich auch Fragen im Zusammenhang mit der finanziellen Aufsichtspflicht des Bazl. Letztlich gilt es auch zu verhindern, dass, wie im Zusammenhang mit dem Grounding der Swissair, das Parlament wiederum überfallartig mit einem Entscheid der Finanzdelegation konfrontiert und vor die vollendete Tatsache eines noch weiter gehenden finanziellen Engagements des Bundes gestellt wird.</p><p>Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat gehalten zu den folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Wie beurteilt er die finanzielle Situation, insbesondere im Hinblick auf die Aufrechterhaltung des Betriebes der Swiss zum gegenwärtigen Zeitpunkt?</p><p>2. Hat er Kenntnis über einen erfolgreichen Verlauf der Kreditverhandlungen zwischen der Swiss und den Banken?</p><p>3. Was gedenkt er zu unternehmen, sollte der Fall eintreten, dass die Swiss die benötigten Kredite nicht von den Banken erhält?</p><p>4. Hat er, oder in seiner Funktion der Vertreter des Bundes im Verwaltungsrat der Swiss, Kenntnis über die Gründe der letztjährig durch die Swiss erfolgten Kündigung des Kredites, der sich in etwa in derjenigen Höhe bewegte, über die die Swiss derzeit angeblich verhandelt?</p><p>5. Kann er garantieren, dass das Bazl seine Aufsichtspflichten bezüglich der finanziellen Situation der Swiss korrekt und gemäss den entsprechenden Vorschriften wahrnimmt? Zu welchem Zeitpunkt müsste/muss das Bazl in dieser Angelegenheit tätig werden?</p>
- Betriebskredit Swiss
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Die Swiss hatte sich zum Ziel gesetzt, bis Ende Jahr finanziell im Gleichgewicht zu sein. Die hohen Treibstoffpreise und die Verzögerungen bei der Reduktion der Wartungskosten auf ein konkurrenzfähiges Niveau zwingen sie nun leider zu einer Revision ihrer Pläne und Prognosen. Möglicherweise kann das finanzielle Gleichgewicht trotz neuer Massnahmen auch dieses Jahr noch nicht erreicht werden. Die Ergebnisse des ersten Halbjahres 2004 zeigen aber, trotz der weltweit gestiegenen Treibstoffkosten, eine markante Verbesserung der Geschäftsentwicklung gegenüber dem Vorjahr. Mit einem Ebit von minus 19 Millionen Franken konnte für das erste Semester fast ein ausgeglichenes Ergebnis erzielt werden (Vorjahresperiode: minus 346 Millionen Franken). Der Liquiditätsstand liegt noch über 350 Millionen Franken.</p><p>Nach dem Scheitern der Gespräche mit British Airways erwartet der Bundesrat nun von den zuständigen Organen, dass sie alles in ihrer Macht Stehende tun, um das Unternehmen innerhalb kürzester Frist auf ein stabiles finanzielles Fundament zu stellen und die weitere strategische Marschrichtung zu klären.</p><p>2./3. Die Kreditverhandlungen mit den Schweizer Banken über einen Liquiditätspuffer zur Abfederung unvorhergesehener Ereignisse laufen intensiv weiter. Allerdings hat sich der Zeitdruck für diese Verhandlungen im Vergleich zum Beginn der Restrukturierung reduziert. Der Bundesrat hat nicht die Absicht, in die Bresche zu springen, falls die Swiss den Kredit nicht auf dem Finanzmarkt aufnehmen kann.</p><p>4. Die Kreditfazilität, welche Swiss im Jahre 2002 gekündigt hat, beruhte auf einem Kreditvertrag, den die beiden Schweizer Grossbanken in der frühen Anfangsphase des Projektes Phoenix Plus im Spätherbst 2001 mit Crossair abgeschlossen hatten. Dieser Vertrag wurde noch vor der Durchführung der Kapitalerhöhung unterzeichnet, diente im Wesentlichen der Überbrückung der Phase bis zum Eintreffen der Mittel aus der Kapitalerhöhung und hatte eine klar befristete Laufzeit von einem Jahr. Somit wäre dieser Kreditvertrag im Herbst 2002 ausgelaufen. Die Kündigung durch Swiss erfolgte im Sommer 2002 deshalb, weil unterdessen die Mittel aus der Kapitalerhöhung vorhanden waren und durch die Kündigung einige Monate vor Vertragsablauf Spesen und Gebühren in erheblichem Umfang gespart werden konnten.</p><p>5. Das Bazl führt seit dem Engagement des Bundes im Oktober 2001 auch eine intensive wirtschaftliche Aufsicht über die Swiss (ehemals Crossair) aus. Diese besteht darin, dass das Bazl von der Swiss jeweils monatlich Finanzkennzahlen einverlangt und diese bewertet. Dabei aktualisiert die Swiss jeweils monatlich die Liquiditätsplanung für die kommenden zwölf Monate. Die Ergebnisse dieser Bewertung fliessen in die monatlichen Reportings an die interdepartementale Gruppe Luftfahrt ein.</p><p>Nicht Aufgabe der Aufsichtsbehörden ist der Schutz der Gläubigerinteressen oder der Interessen der Arbeitnehmer des Unternehmens. Im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Aufsicht über die Swiss ist es deshalb namentlich nicht Aufgabe des Bazl, die vom Bund getätigten Investitionen zu sichern, die volkswirtschaftlichen Interessen der Schweiz zu schützen oder sozialrechtliche Ansprüche der Mitarbeitenden zu gewährleisten. Es liegt auch nicht in der Kompetenz des Bazl, in die Geschäftsführung der Swiss einzugreifen. Aus diesen Gründen wird die Aufsicht des Bazl über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Swiss nie zu einer Verbesserung des Businessplanes oder des Budgets der Swiss führen.</p><p>Solange realistische Aussichten auf eine Fortführung des Betriebes bestehen und die Entwicklungsprognosen für die nächsten zwölf Monate insgesamt einen Aufwärtstrend zeigen, sollten aufsichtsrechtliche Massnahmen des Bundes unterbleiben, auch im Falle eines negativen Ausganges der Kreditverhandlungen mit den Banken.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Seit dem Beitritt der Swiss zur One World Alliance stellt sich die Frage nach dem von der Swiss benötigten Betriebskredit. Es war damals die Rede von benötigten Mitteln in der Höhe von zwischen 400 und 500 Millionen Franken, was umgehend von den Verantwortlichen der Fluggesellschaft nach unten auf etwa 350 Millionen Franken korrigiert worden ist. Zwar ist Herr Dosé zwischenzeitlich nicht müde geworden zu betonen, dass sich die Verhandlungen mit den infrage kommenden Banken auf gutem Wege befänden, doch ist bis heute weder eine Zusage noch eine Bestätigung des Verhandlungsverlaufes bekannt geworden.</p><p>Nach dem Swissair-Debakel ist landläufig bekannt, dass eine Fluggesellschaft über eine gewisse Liquididät verfügen muss, um ihren Betrieb aufrechterhalten zu können. Experten beziffern die Höhe dieser liquiden Mittel auf etwa 400 Millionen Franken. Ebenfalls aus Expertenkreisen ist zu vernehmen, dass die Swiss bei ihrem derzeitigen Geschäftsgang diese Grenze im Verlauf der Monate April oder Mai erreichen oder gar unterlaufen wird, wenn sich keine Banken bereit finden, die oben entsprechenden Kredite zu sprechen. Aus dieser Frist ergibt sich auch die Dringlichkeit dieses Vorstosses.</p><p>Nachdem bereits Gelder in beträchtlicher Höhe in die neue Fluggesellschaft Swiss investiert worden sind, ist der Bund als grösster Aktionär in der Verantwortung. Es stellen sich auch Fragen im Zusammenhang mit der finanziellen Aufsichtspflicht des Bazl. Letztlich gilt es auch zu verhindern, dass, wie im Zusammenhang mit dem Grounding der Swissair, das Parlament wiederum überfallartig mit einem Entscheid der Finanzdelegation konfrontiert und vor die vollendete Tatsache eines noch weiter gehenden finanziellen Engagements des Bundes gestellt wird.</p><p>Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat gehalten zu den folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Wie beurteilt er die finanzielle Situation, insbesondere im Hinblick auf die Aufrechterhaltung des Betriebes der Swiss zum gegenwärtigen Zeitpunkt?</p><p>2. Hat er Kenntnis über einen erfolgreichen Verlauf der Kreditverhandlungen zwischen der Swiss und den Banken?</p><p>3. Was gedenkt er zu unternehmen, sollte der Fall eintreten, dass die Swiss die benötigten Kredite nicht von den Banken erhält?</p><p>4. Hat er, oder in seiner Funktion der Vertreter des Bundes im Verwaltungsrat der Swiss, Kenntnis über die Gründe der letztjährig durch die Swiss erfolgten Kündigung des Kredites, der sich in etwa in derjenigen Höhe bewegte, über die die Swiss derzeit angeblich verhandelt?</p><p>5. Kann er garantieren, dass das Bazl seine Aufsichtspflichten bezüglich der finanziellen Situation der Swiss korrekt und gemäss den entsprechenden Vorschriften wahrnimmt? Zu welchem Zeitpunkt müsste/muss das Bazl in dieser Angelegenheit tätig werden?</p>
- Betriebskredit Swiss
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