Steuerpaket und Ausgleich der kalten Progression

ShortId
04.3023
Id
20043023
Updated
28.07.2023 11:52
Language
de
Title
Steuerpaket und Ausgleich der kalten Progression
AdditionalIndexing
24;Steuerabzug;Steuersenkung;Steuerpolitik;Volksabstimmung;Abstimmungserläuterungen;Steuerprogression
1
  • L03K110703, Steuerpolitik
  • L04K11070307, Steuersenkung
  • L04K11070304, Steuerabzug
  • L05K1107030102, Steuerprogression
  • L03K080102, Volksabstimmung
  • L06K080102010201, Abstimmungserläuterungen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Der Bundesrat hat den eidgenössischen Räten am 8. März 2004 eine Botschaft (BBL 2004 1287) zur Änderung des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer (DBG; Berücksichtigung der kalten Progression bei der Reform der Ehe- und Familienbesteuerung gemäss Steuerpaket) vorgelegt. Dies deshalb, weil um den Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei einem Inkrafttreten des Steuerpaketes auf den 1. Januar 2005 eine kontrovers geführte Diskussion entstanden war.</p><p>Mit dieser Vorlage ging es dem Bundesrat darum, Klarheit zu schaffen. Die eidgenössischen Räte traten auf die Botschaft ein. Damit teilten sie die Auffassung des Bundesrates, dass auf gesetzlichem Weg klarzustellen sei, wie die Folgen der kalten Progression beim Steuerpaket auszugleichen sind. Sie entschieden sich in der Folge für eine gegenüber dem bundesrätlichen Vorschlag differenziertere gesetzliche Regelung. Der Bundesrat konnte sich der entsprechenden, in der Schlussabstimmung vom 19. März 2004 verabschiedeten Ergänzung zum DBG (BBL 2004 1311) anschliessen.</p><p>3. Das Steuerpaket wurde im Jahre 2000 geschnürt. Der Bundesrat verabschiedete die Botschaft am 28. Februar 2001 (BBL 2001 2982). Damals bestand die Meinung, dass der "Zähler" für die Berechnung der Teuerung nach einer so fundamentalen Reform mit einem völlig neuen Tarif und völlig neuen Abzügen auf Null gestellt werde. Man ging auch davon aus, das Paket trete bereits auf den 1. Januar 2003 in Kraft. Bei den damaligen niedrigen Teuerungsraten lag das Thema noch in weiter Ferne. In den parlamentarischen Beratungen zum Steuerpaket ist denn auch der Ausgleich der Folgen der kalten Progression nie erwähnt oder gar behandelt worden.</p><p>In der Folge zeigte sich, dass die Wahrnehmungen ganz verschieden waren. Einig war man sich, dass auch künftig die kalte Progression auszugleichen sei. Die Meinungen waren aber geteilt, wie dieser Ausgleich nach Gesetzesrevisionen erfolgen müsse. Dies veranlasste den Bundesrat, die Frage dem Parlament unverzüglich und auf dem Dringlichkeitsweg zu unterbreiten.</p><p>4. In den Erläuterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung vom 16. Mai 2004 wurde das Thema "Steuerpaket und kalte Progression" ausdrücklich erwähnt (in allen vier Sprachversionen auf S. 19). Da bei der Drucklegung der Erläuterungen der Entscheid des Parlamentes noch nicht vorlag, enthielten die Erläuterungen aber noch keinen Hinweis auf die vom Parlament schliesslich verabschiedete Lösung.</p><p>Die Eidgenössische Steuerverwaltung eröffnete eine Internetseite, welche es den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern erlaubte, sich über die Wirkungen des Paketes bei verschiedenen Einkommensstufen und in Berücksichtigung des Ausgleiches der Folgen der kalten Progression ein Bild zu machen (www.steuer-rechner.ch).</p><p>5. Der Entscheid der eidgenössischen Räte bedeutet, dass die kalte Progression unabhängig vom Steuerpaket und unabhängig von der jeweiligen Haushaltlage ausgeglichen werden muss. Das Steuerpaket ausschliesslich unter dem Aspekt der Mindereinnahmen zu betrachten, hätte daher einer zu engen Optik entsprochen. Mit der Reform der Ehe- und Familienbesteuerung sollten u. a. auch Systemfehler in der Familienbesteuerung behoben werden.</p><p>Der Bundeshaushalt weist ein strukturelles Defizit aus, das in geringerem Ausmass auch ohne Steuerpaket besteht und korrigierende Massnahmen nötig macht.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In den Medien sind Meldungen erschienen, wonach der Bundesrat plane, die gesetzlich vorgeschriebene Ausgleichung der kalten Progression im Fall einer Annahme des Steuerpaketes nicht wie vorgesehen vorzunehmen. Dadurch könnte der Bund mehrere Millionen Franken einsparen.</p><p>1. Stimmen diese Meldungen?</p><p>2. Wie begründet der Bundesrat dieses Vorgehen?</p><p>3. Weshalb wurde diese Massnahme nicht schon bei der parlamentarischen Beratung des Steuerpaketes auf den Tisch gelegt?</p><p>4. Wird der Bundesrat die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger offiziell über diese Massnahme informieren, z. B. im "Abstimmungsbüchlein"?</p><p>5. Bedeutet diese Massnahme das Eingeständnis, dass das Volumen des Steuerpaketes zu gross ist und folglich finanzpolitisch nicht verantwortet werden kann?</p>
  • Steuerpaket und Ausgleich der kalten Progression
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Der Bundesrat hat den eidgenössischen Räten am 8. März 2004 eine Botschaft (BBL 2004 1287) zur Änderung des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer (DBG; Berücksichtigung der kalten Progression bei der Reform der Ehe- und Familienbesteuerung gemäss Steuerpaket) vorgelegt. Dies deshalb, weil um den Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei einem Inkrafttreten des Steuerpaketes auf den 1. Januar 2005 eine kontrovers geführte Diskussion entstanden war.</p><p>Mit dieser Vorlage ging es dem Bundesrat darum, Klarheit zu schaffen. Die eidgenössischen Räte traten auf die Botschaft ein. Damit teilten sie die Auffassung des Bundesrates, dass auf gesetzlichem Weg klarzustellen sei, wie die Folgen der kalten Progression beim Steuerpaket auszugleichen sind. Sie entschieden sich in der Folge für eine gegenüber dem bundesrätlichen Vorschlag differenziertere gesetzliche Regelung. Der Bundesrat konnte sich der entsprechenden, in der Schlussabstimmung vom 19. März 2004 verabschiedeten Ergänzung zum DBG (BBL 2004 1311) anschliessen.</p><p>3. Das Steuerpaket wurde im Jahre 2000 geschnürt. Der Bundesrat verabschiedete die Botschaft am 28. Februar 2001 (BBL 2001 2982). Damals bestand die Meinung, dass der "Zähler" für die Berechnung der Teuerung nach einer so fundamentalen Reform mit einem völlig neuen Tarif und völlig neuen Abzügen auf Null gestellt werde. Man ging auch davon aus, das Paket trete bereits auf den 1. Januar 2003 in Kraft. Bei den damaligen niedrigen Teuerungsraten lag das Thema noch in weiter Ferne. In den parlamentarischen Beratungen zum Steuerpaket ist denn auch der Ausgleich der Folgen der kalten Progression nie erwähnt oder gar behandelt worden.</p><p>In der Folge zeigte sich, dass die Wahrnehmungen ganz verschieden waren. Einig war man sich, dass auch künftig die kalte Progression auszugleichen sei. Die Meinungen waren aber geteilt, wie dieser Ausgleich nach Gesetzesrevisionen erfolgen müsse. Dies veranlasste den Bundesrat, die Frage dem Parlament unverzüglich und auf dem Dringlichkeitsweg zu unterbreiten.</p><p>4. In den Erläuterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung vom 16. Mai 2004 wurde das Thema "Steuerpaket und kalte Progression" ausdrücklich erwähnt (in allen vier Sprachversionen auf S. 19). Da bei der Drucklegung der Erläuterungen der Entscheid des Parlamentes noch nicht vorlag, enthielten die Erläuterungen aber noch keinen Hinweis auf die vom Parlament schliesslich verabschiedete Lösung.</p><p>Die Eidgenössische Steuerverwaltung eröffnete eine Internetseite, welche es den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern erlaubte, sich über die Wirkungen des Paketes bei verschiedenen Einkommensstufen und in Berücksichtigung des Ausgleiches der Folgen der kalten Progression ein Bild zu machen (www.steuer-rechner.ch).</p><p>5. Der Entscheid der eidgenössischen Räte bedeutet, dass die kalte Progression unabhängig vom Steuerpaket und unabhängig von der jeweiligen Haushaltlage ausgeglichen werden muss. Das Steuerpaket ausschliesslich unter dem Aspekt der Mindereinnahmen zu betrachten, hätte daher einer zu engen Optik entsprochen. Mit der Reform der Ehe- und Familienbesteuerung sollten u. a. auch Systemfehler in der Familienbesteuerung behoben werden.</p><p>Der Bundeshaushalt weist ein strukturelles Defizit aus, das in geringerem Ausmass auch ohne Steuerpaket besteht und korrigierende Massnahmen nötig macht.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In den Medien sind Meldungen erschienen, wonach der Bundesrat plane, die gesetzlich vorgeschriebene Ausgleichung der kalten Progression im Fall einer Annahme des Steuerpaketes nicht wie vorgesehen vorzunehmen. Dadurch könnte der Bund mehrere Millionen Franken einsparen.</p><p>1. Stimmen diese Meldungen?</p><p>2. Wie begründet der Bundesrat dieses Vorgehen?</p><p>3. Weshalb wurde diese Massnahme nicht schon bei der parlamentarischen Beratung des Steuerpaketes auf den Tisch gelegt?</p><p>4. Wird der Bundesrat die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger offiziell über diese Massnahme informieren, z. B. im "Abstimmungsbüchlein"?</p><p>5. Bedeutet diese Massnahme das Eingeständnis, dass das Volumen des Steuerpaketes zu gross ist und folglich finanzpolitisch nicht verantwortet werden kann?</p>
    • Steuerpaket und Ausgleich der kalten Progression

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