Pädophilie im Internet

ShortId
04.3029
Id
20043029
Updated
28.07.2023 07:31
Language
de
Title
Pädophilie im Internet
AdditionalIndexing
12;Jugendschutz;Eindämmung der Kriminalität;Legalität;sexuelle Gewalt;Internet
1
  • L04K01040206, Jugendschutz
  • L06K050102010305, sexuelle Gewalt
  • L05K1202020105, Internet
  • L04K08020502, Legalität
  • L04K01040202, Eindämmung der Kriminalität
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>2003 ist die Anzahl der Internetseiten pädophilen Inhaltes um 70 Prozent gestiegen. Das Zulassen einer Internetseite wie Arcados wird die wuchernde Zunahme solcher Internetseiten auf keinen Fall bremsen. Wenn wir Websites dieser Art tolerieren, lassen wir ein Grundprinzip unserer Gesetzgebung - die Moral - ausser Acht. Es erscheint mir nicht angebracht, von Meinungsfreiheit zu sprechen, wenn eine Internetseite wie Arcados mit angeblich wissenschaftlichen Untersuchungen Folgendes zu beweisen versucht (Zitate aus der Website):</p><p>- Eine pädophile Handlung ist für ein Kind nicht schädlich.</p><p>- Jede polizeiliche Untersuchung ist meist der grössere Schaden als das Vorkommnis selbst.</p><p>- Massnahmen zur Schadensbegrenzung bei sexuellen Handlungen sind wohl die wirksamsten.</p><p>- Ganz besonders nützlich kann eine Beratung sein, wenn ein Pädophiler im Kontakt mit einem Kind ist.</p><p>- Sexuelle Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern sind nicht generell schädlich.</p><p>- Wer als betroffenes Kind durch die Mühlen der Justiz muss, wird die sexuellen Handlungen kaum in guter Erinnerung behalten können.</p><p>Wir leben in einer Zeit, in der der Plage der Pädophilie mit wachsendem Bewusstsein begegnet wird: Programme zur Prävention werden eingeführt, das Volk hat kürzlich entschieden, dass nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter lebenslang verwahrt werden sollen, und die Menschen in unserem Land gehen zu Tausenden auf die Strasse und fordern eine effiziente Bekämpfung der Pädokriminalität. Vor diesem Hintergrund sollte es Pflicht des Bundesrates sein, geeignete Massnahmen zu ergreifen, wenn sich ihm die Gelegenheit bietet.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass über das Internet nebst wertvollen und nützlichen Informationen auch moralisch und rechtlich zweifelhafte Inhalte angeboten und verbreitet werden. Die Strafverfolgungsbehörden haben sich allerdings auf die Ahndung strafrechtlich relevanter Inhalte zu beschränken und üben insbesondere keine ethisch-moralische Zensur aus. Hinweise von Privatpersonen und die Arbeit der Nichtregierungsorganisationen liefern den Behörden wertvolle Unterstützung, gerade im Kampf gegen die Kinderpornografie.</p><p>In der Praxis der Strafverfolgungsorgane müssen die zur Verfügung stehenden Ressourcen möglichst sinnvoll eingesetzt werden. Im Bereich der "Pädokriminalität" liegt die Priorität dabei auf dem Kindesschutz. Kinder sind vor aktivem Missbrauch zu bewahren.</p><p>Zu den in der Interpellation gestellten Fragen nimmt der Bundesrat folgendermassen Stellung:</p><p>1. Die Website www.itp-arcados.net wurde im Oktober 2003 der Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (Kobik) gemeldet und in einer ersten juristischen Prüfung als nicht strafrechtlich relevant eingestuft. Dieser Befund bestätigte sich anlässlich einer zweiten Überprüfung.</p><p>Es konnten erneut keine Hinweise für eine Verletzung schweizerischer Strafrechtsnormen festgestellt werden. Anzumerken ist, dass sich Kobik auf das Erkennen möglicher Gesetzesverletzungen zu beschränken hat.</p><p>2. Die auf der Website aufgeführten "wissenschaftlichen" Studien, Literaturhinweise, Presseartikel, Hinweise auf stattfindende Anlässe und Gedankenaustausche sind als solche unter keiner Strafrechtsnorm zu subsumieren. Obwohl nicht vom Strafrecht erfasst, bleiben solche Schriften vor dem Hintergrund realer Kindsmissbräuche abstossend und legen eine Verharmlosung pädophiler Straftaten nahe.</p><p>3. Der Hinweis auf einen Link zu einer stark frequentierten Pädophilenseite konnte nicht nachvollzogen werden. Möglicherweise wurde dieser Link bereits vor den Überprüfungen durch Kobik entfernt.</p><p>4. Domainehalterin der Website www.itp-arcados.net ist eine Frau mit schweizerischem Wohnsitz (8226 Schleitheim), welche auch im Beratungsteam von ITP Arcados tätig ist. Als Kontaktadresse wird der Förderverein ITP (8226 Schleitheim) angegeben. Aus den genannten Gründen besteht zurzeit kein Anlass, gegen die Domainehalterin oder den Förderverein rechtlich vorzugehen.</p><p>Die Website www.itp-arcados.net ist auf dem Server eines deutschen Providers abgelegt. Nach Rücksprache mit dem Bundeskriminalamt wird aufgrund fehlender Straftatbestände auch in Deutschland nicht rechtlich gegen die Betreiber vorgegangen.</p><p>5. Der Hinweis, dass sich hinter der Website des Fördervereins ITP ein Pädophilenring verbergen könnte, wurde von den zuständigen Behörden zur Kenntnis genommen. Sollten sich entsprechende Verdachtsmomente konkretisieren, werden die Strafverfolgungsbehörden das Verfahren einleiten. Beispiele aus dem Ausland haben jedoch aufgezeigt, dass mit den bestehenden strafrechtlichen Mitteln und polizeilichen Vorgehensweisen Ringe von Pädokriminellen ermittelt werden können, ohne die jeweiligen Webseiten pädophiler Vereinigungen sperren zu müssen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich ersuche den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Stimmt es, dass die Schweizer Website Arcados (www.itp-arcados.net) angezeigt, aber dann als legal eingestuft wurde?</p><p>2. Auf dieser Internetseite wird offen für die Pädophilie geworben. Mit welcher Begründung wurde der Inhalt dieser Website als legal eingestuft?</p><p>3. Arcados macht zudem Werbung für eine Pädophilen-Website, die von bis zu 500 000 Personen im Monat besucht wird. Wurde diese Werbung auch als legal eingestuft?</p><p>4. Ist gegen die Betreiber von Arcados eine Untersuchung eingeleitet worden?</p><p>5. Sollte man diese Affäre nicht vielmehr nutzen, um ein Schweizer Pädophilennetz zu zerschlagen?</p>
  • Pädophilie im Internet
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>2003 ist die Anzahl der Internetseiten pädophilen Inhaltes um 70 Prozent gestiegen. Das Zulassen einer Internetseite wie Arcados wird die wuchernde Zunahme solcher Internetseiten auf keinen Fall bremsen. Wenn wir Websites dieser Art tolerieren, lassen wir ein Grundprinzip unserer Gesetzgebung - die Moral - ausser Acht. Es erscheint mir nicht angebracht, von Meinungsfreiheit zu sprechen, wenn eine Internetseite wie Arcados mit angeblich wissenschaftlichen Untersuchungen Folgendes zu beweisen versucht (Zitate aus der Website):</p><p>- Eine pädophile Handlung ist für ein Kind nicht schädlich.</p><p>- Jede polizeiliche Untersuchung ist meist der grössere Schaden als das Vorkommnis selbst.</p><p>- Massnahmen zur Schadensbegrenzung bei sexuellen Handlungen sind wohl die wirksamsten.</p><p>- Ganz besonders nützlich kann eine Beratung sein, wenn ein Pädophiler im Kontakt mit einem Kind ist.</p><p>- Sexuelle Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern sind nicht generell schädlich.</p><p>- Wer als betroffenes Kind durch die Mühlen der Justiz muss, wird die sexuellen Handlungen kaum in guter Erinnerung behalten können.</p><p>Wir leben in einer Zeit, in der der Plage der Pädophilie mit wachsendem Bewusstsein begegnet wird: Programme zur Prävention werden eingeführt, das Volk hat kürzlich entschieden, dass nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter lebenslang verwahrt werden sollen, und die Menschen in unserem Land gehen zu Tausenden auf die Strasse und fordern eine effiziente Bekämpfung der Pädokriminalität. Vor diesem Hintergrund sollte es Pflicht des Bundesrates sein, geeignete Massnahmen zu ergreifen, wenn sich ihm die Gelegenheit bietet.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass über das Internet nebst wertvollen und nützlichen Informationen auch moralisch und rechtlich zweifelhafte Inhalte angeboten und verbreitet werden. Die Strafverfolgungsbehörden haben sich allerdings auf die Ahndung strafrechtlich relevanter Inhalte zu beschränken und üben insbesondere keine ethisch-moralische Zensur aus. Hinweise von Privatpersonen und die Arbeit der Nichtregierungsorganisationen liefern den Behörden wertvolle Unterstützung, gerade im Kampf gegen die Kinderpornografie.</p><p>In der Praxis der Strafverfolgungsorgane müssen die zur Verfügung stehenden Ressourcen möglichst sinnvoll eingesetzt werden. Im Bereich der "Pädokriminalität" liegt die Priorität dabei auf dem Kindesschutz. Kinder sind vor aktivem Missbrauch zu bewahren.</p><p>Zu den in der Interpellation gestellten Fragen nimmt der Bundesrat folgendermassen Stellung:</p><p>1. Die Website www.itp-arcados.net wurde im Oktober 2003 der Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (Kobik) gemeldet und in einer ersten juristischen Prüfung als nicht strafrechtlich relevant eingestuft. Dieser Befund bestätigte sich anlässlich einer zweiten Überprüfung.</p><p>Es konnten erneut keine Hinweise für eine Verletzung schweizerischer Strafrechtsnormen festgestellt werden. Anzumerken ist, dass sich Kobik auf das Erkennen möglicher Gesetzesverletzungen zu beschränken hat.</p><p>2. Die auf der Website aufgeführten "wissenschaftlichen" Studien, Literaturhinweise, Presseartikel, Hinweise auf stattfindende Anlässe und Gedankenaustausche sind als solche unter keiner Strafrechtsnorm zu subsumieren. Obwohl nicht vom Strafrecht erfasst, bleiben solche Schriften vor dem Hintergrund realer Kindsmissbräuche abstossend und legen eine Verharmlosung pädophiler Straftaten nahe.</p><p>3. Der Hinweis auf einen Link zu einer stark frequentierten Pädophilenseite konnte nicht nachvollzogen werden. Möglicherweise wurde dieser Link bereits vor den Überprüfungen durch Kobik entfernt.</p><p>4. Domainehalterin der Website www.itp-arcados.net ist eine Frau mit schweizerischem Wohnsitz (8226 Schleitheim), welche auch im Beratungsteam von ITP Arcados tätig ist. Als Kontaktadresse wird der Förderverein ITP (8226 Schleitheim) angegeben. Aus den genannten Gründen besteht zurzeit kein Anlass, gegen die Domainehalterin oder den Förderverein rechtlich vorzugehen.</p><p>Die Website www.itp-arcados.net ist auf dem Server eines deutschen Providers abgelegt. Nach Rücksprache mit dem Bundeskriminalamt wird aufgrund fehlender Straftatbestände auch in Deutschland nicht rechtlich gegen die Betreiber vorgegangen.</p><p>5. Der Hinweis, dass sich hinter der Website des Fördervereins ITP ein Pädophilenring verbergen könnte, wurde von den zuständigen Behörden zur Kenntnis genommen. Sollten sich entsprechende Verdachtsmomente konkretisieren, werden die Strafverfolgungsbehörden das Verfahren einleiten. Beispiele aus dem Ausland haben jedoch aufgezeigt, dass mit den bestehenden strafrechtlichen Mitteln und polizeilichen Vorgehensweisen Ringe von Pädokriminellen ermittelt werden können, ohne die jeweiligen Webseiten pädophiler Vereinigungen sperren zu müssen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich ersuche den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Stimmt es, dass die Schweizer Website Arcados (www.itp-arcados.net) angezeigt, aber dann als legal eingestuft wurde?</p><p>2. Auf dieser Internetseite wird offen für die Pädophilie geworben. Mit welcher Begründung wurde der Inhalt dieser Website als legal eingestuft?</p><p>3. Arcados macht zudem Werbung für eine Pädophilen-Website, die von bis zu 500 000 Personen im Monat besucht wird. Wurde diese Werbung auch als legal eingestuft?</p><p>4. Ist gegen die Betreiber von Arcados eine Untersuchung eingeleitet worden?</p><p>5. Sollte man diese Affäre nicht vielmehr nutzen, um ein Schweizer Pädophilennetz zu zerschlagen?</p>
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