Aufschub der Russpartikelfilterpflicht auf Baumaschinen

ShortId
04.3035
Id
20043035
Updated
27.07.2023 20:48
Language
de
Title
Aufschub der Russpartikelfilterpflicht auf Baumaschinen
AdditionalIndexing
52;Baugerät;Staub;luftverunreinigender Stoff;Umweltrecht;Abgas;Luftreinhaltung;Angleichung der Rechtsvorschriften
1
  • L04K06010411, Luftreinhaltung
  • L05K0705030102, Baugerät
  • L04K06010309, Umweltrecht
  • L05K0602010101, luftverunreinigender Stoff
  • L04K09010103, Angleichung der Rechtsvorschriften
  • L06K060201010101, Abgas
  • L06K060201010102, Staub
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. In der Praxis ist die Partikelfiltertechnik technisch und betrieblich nicht möglich, da kleinere Maschinen im Tagebau nicht im Dauereinsatz stehen und somit die nötigen Betriebstemperaturen für Partikelfiltersysteme gar nicht erreicht werden können. Im Untertagebau und bei grossen Maschinen (über 200 kW) bin ich mit dem Aufbau der Partikelfilter einverstanden, da diese Maschinen im Dauereinsatz sind und somit auch die nötigen Betriebstemperaturen erreicht werden.</p><p>2. Partikelfiltersysteme sind wirtschaftlich nicht tragbar, da sie über 20 Prozent des Neupreises einer Baumaschine ausmachen (beispielsweise: Raupenbagger Neupreis 60 000 Franken, Partikelfilter 12 000 Franken). Dies sind gerade für kleine und mittlere Unternehmungen Zwangsinvestitionen, die sich nicht rechtfertigen lassen.</p><p>3. Die Motorenhersteller unternehmen für den Schweizer Markt keine Anstrengungen. Erst wenn europaweit Richtlinien oder Gesetze vollzogen werden, entwickeln die Hersteller funktionierende Partikelfiltersysteme. Zurzeit sind auf dem Schweizer Markt keine funktionierenden Filtersysteme erhältlich. Die Baumaschinenimporteure haben schon viele Versuche unternommen, diese Partikelfiltersysteme auf Baumaschinen technisch einwandfrei aufzubauen, dies aber erfolglos. Es liegt also nicht am Willen, sondern an der Umsetzbarkeit.</p><p>4. Die Kantone sind mit dem Vollzug überfordert. In den täglichen Gesprächen mit unseren Kunden (kleinere und mittlere Bauunternehmungen) erfahren wir von der momentanen Unsicherheit und auch Unzufriedenheit gegenüber dieser Richtlinie. Es gibt Kantone (beispielsweise Zürich), die diese Richtlinie noch verschärfter einsetzen wollen, nun aber mit dem Vollzug überfordert sind. Zudem ist eine verschiedene Handhabung durch die Kantone erkennbar.</p><p>5. Nur der Bundesrat kann diese Situation entschärfen, indem er diese Richtlinie für Baumaschinen im Tagebau sistiert, bis die EU gleich lautende Gesetze oder Richtlinien in Kraft setzt und diese auch vollzieht.</p>
  • <p>Der Einsatz der Partikelfiltertechnik auf Baustellen ist technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar. Heute ist bereits etwa ein Drittel aller ausrüstungspflichtigen Baumaschinen in der Schweiz mit einem Partikelfilter ausgerüstet. Ausserdem wird die Richtlinie "Luftreinhaltung auf Baustellen" (Bezug: Buwal-Dokumentation, 3003 Bern, Bestell-Nr. VU-5024) auf praktisch allen grossen Baustellen umgesetzt. Die Erfahrungen zeigen, dass Partikelfiltersysteme in der Praxis einwandfrei funktionieren und eine bedeutende Reduktion des gesundheitsschädigenden Dieselrusses ermöglichen. Der Bundesrat ist daher nicht gewillt, eine entsprechende EU-Gesetzgebung abzuwarten. Er sieht somit keinen Grund, seine Politik zu korrigieren.</p><p>Bestärkt wird der Bundesrat in seiner Haltung u. a. durch die folgenden Fakten:</p><p>- Nahezu alle Importeure und viele Baumaschinenhändler bieten heute Partikelfiltersysteme sowie Nachrüstlösungen an, die der Baurichtlinie entsprechen und auch für kleinere Maschinen ohne Dauereinsatz geeignet sind.</p><p>- Partikelfiltersysteme sind wirtschaftlich tragbar, da die Kosten für den Einbau von Partikelfiltern bei Baumaschinen auf den pflichtigen Grossbaustellen lediglich 0,45 Promille des Gesamtbauvolumens der Schweiz betragen.</p><p>- Die schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz unterstützt die Umsetzung der Richtlinie "Luftreinhaltung auf Baustellen". Sie weist darauf hin, dass sich die meisten kantonalen Massnahmenpläne Luftreinhaltung auf diese Richtlinie stützen und dass eine Sistierung nachteilige Folgen sowohl für die Bauunternehmen selber als auch für den Vollzug anderer Vorschriften hätte.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Am 1. September 2002 ist die Richtlinie "Luftreinhaltung auf Baustellen" in Kraft getreten. Diese fordert Russpartikelfilter auf Baumaschinen mit einer Leistung ab 18 kW.</p><p>Ich fordere den Bundesrat auf, diese Richtlinie für Russpartikelfilter auf Baumaschinen im Tagebau zu sistieren, bis die EU gleich lautende Gesetze oder Richtlinien in Kraft setzt und diese auch vollzieht.</p>
  • Aufschub der Russpartikelfilterpflicht auf Baumaschinen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. In der Praxis ist die Partikelfiltertechnik technisch und betrieblich nicht möglich, da kleinere Maschinen im Tagebau nicht im Dauereinsatz stehen und somit die nötigen Betriebstemperaturen für Partikelfiltersysteme gar nicht erreicht werden können. Im Untertagebau und bei grossen Maschinen (über 200 kW) bin ich mit dem Aufbau der Partikelfilter einverstanden, da diese Maschinen im Dauereinsatz sind und somit auch die nötigen Betriebstemperaturen erreicht werden.</p><p>2. Partikelfiltersysteme sind wirtschaftlich nicht tragbar, da sie über 20 Prozent des Neupreises einer Baumaschine ausmachen (beispielsweise: Raupenbagger Neupreis 60 000 Franken, Partikelfilter 12 000 Franken). Dies sind gerade für kleine und mittlere Unternehmungen Zwangsinvestitionen, die sich nicht rechtfertigen lassen.</p><p>3. Die Motorenhersteller unternehmen für den Schweizer Markt keine Anstrengungen. Erst wenn europaweit Richtlinien oder Gesetze vollzogen werden, entwickeln die Hersteller funktionierende Partikelfiltersysteme. Zurzeit sind auf dem Schweizer Markt keine funktionierenden Filtersysteme erhältlich. Die Baumaschinenimporteure haben schon viele Versuche unternommen, diese Partikelfiltersysteme auf Baumaschinen technisch einwandfrei aufzubauen, dies aber erfolglos. Es liegt also nicht am Willen, sondern an der Umsetzbarkeit.</p><p>4. Die Kantone sind mit dem Vollzug überfordert. In den täglichen Gesprächen mit unseren Kunden (kleinere und mittlere Bauunternehmungen) erfahren wir von der momentanen Unsicherheit und auch Unzufriedenheit gegenüber dieser Richtlinie. Es gibt Kantone (beispielsweise Zürich), die diese Richtlinie noch verschärfter einsetzen wollen, nun aber mit dem Vollzug überfordert sind. Zudem ist eine verschiedene Handhabung durch die Kantone erkennbar.</p><p>5. Nur der Bundesrat kann diese Situation entschärfen, indem er diese Richtlinie für Baumaschinen im Tagebau sistiert, bis die EU gleich lautende Gesetze oder Richtlinien in Kraft setzt und diese auch vollzieht.</p>
    • <p>Der Einsatz der Partikelfiltertechnik auf Baustellen ist technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar. Heute ist bereits etwa ein Drittel aller ausrüstungspflichtigen Baumaschinen in der Schweiz mit einem Partikelfilter ausgerüstet. Ausserdem wird die Richtlinie "Luftreinhaltung auf Baustellen" (Bezug: Buwal-Dokumentation, 3003 Bern, Bestell-Nr. VU-5024) auf praktisch allen grossen Baustellen umgesetzt. Die Erfahrungen zeigen, dass Partikelfiltersysteme in der Praxis einwandfrei funktionieren und eine bedeutende Reduktion des gesundheitsschädigenden Dieselrusses ermöglichen. Der Bundesrat ist daher nicht gewillt, eine entsprechende EU-Gesetzgebung abzuwarten. Er sieht somit keinen Grund, seine Politik zu korrigieren.</p><p>Bestärkt wird der Bundesrat in seiner Haltung u. a. durch die folgenden Fakten:</p><p>- Nahezu alle Importeure und viele Baumaschinenhändler bieten heute Partikelfiltersysteme sowie Nachrüstlösungen an, die der Baurichtlinie entsprechen und auch für kleinere Maschinen ohne Dauereinsatz geeignet sind.</p><p>- Partikelfiltersysteme sind wirtschaftlich tragbar, da die Kosten für den Einbau von Partikelfiltern bei Baumaschinen auf den pflichtigen Grossbaustellen lediglich 0,45 Promille des Gesamtbauvolumens der Schweiz betragen.</p><p>- Die schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz unterstützt die Umsetzung der Richtlinie "Luftreinhaltung auf Baustellen". Sie weist darauf hin, dass sich die meisten kantonalen Massnahmenpläne Luftreinhaltung auf diese Richtlinie stützen und dass eine Sistierung nachteilige Folgen sowohl für die Bauunternehmen selber als auch für den Vollzug anderer Vorschriften hätte.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Am 1. September 2002 ist die Richtlinie "Luftreinhaltung auf Baustellen" in Kraft getreten. Diese fordert Russpartikelfilter auf Baumaschinen mit einer Leistung ab 18 kW.</p><p>Ich fordere den Bundesrat auf, diese Richtlinie für Russpartikelfilter auf Baumaschinen im Tagebau zu sistieren, bis die EU gleich lautende Gesetze oder Richtlinien in Kraft setzt und diese auch vollzieht.</p>
    • Aufschub der Russpartikelfilterpflicht auf Baumaschinen

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