Landwirtschaft. Keine UVP-Pflicht
- ShortId
-
04.3038
- Id
-
20043038
- Updated
-
27.07.2023 20:56
- Language
-
de
- Title
-
Landwirtschaft. Keine UVP-Pflicht
- AdditionalIndexing
-
52;55;Tierhaltung;Umweltverträglichkeitsprüfung;Umweltrecht;Wirtschaftsgebäude
- 1
-
- L05K0601040103, Umweltverträglichkeitsprüfung
- L05K1401080206, Wirtschaftsgebäude
- L04K14010102, Tierhaltung
- L04K06010309, Umweltrecht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Landwirtschaft ist in verschiedenster Hinsicht die Betriebssparte mit der grössten Regelungsdichte. So werden bei Neu- und Umbauten in der Landwirtschaft bereits die verschiedensten Ämter konsultiert.</p><p>Fragen des Gewässerschutzes werden von den kantonalen Gewässerschutzämtern und von den Ämtern für Umweltschutz bereits heute minutiös geprüft.</p><p>Alle Auflagen des Tierschutzes werden von den zuständigen Veterinärämtern zwingend geklärt, und den sehr restriktiven Vorschriften wird auch nachgelebt.</p><p>Zonenkonformität und die Einhaltung der Grenzabstände obliegen den gemeindlichen Behörden.</p><p>Die Baugesetzgebungen decken bereits alle relevanten Bereiche der Landwirtschaft ab.</p><p>Selbst der Bundesrat schreibt in seinem Bericht über den Vollzug der UVP und die Bewilligungsverfahren, er orte Verbesserungspotenzial: So soll beispielsweise das Verfahren beschleunigt und die Liste der UVP-pflichtigen Anlagen überprüft werden.</p>
- <p>Der Bundesrat wird gebeten die Landwirtschaft von der Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht zu befreien.</p><p>Der Absatz 80.4 (Anlagen für die Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere) der Verordnung über UVPV (SR 814.011) ist ersatzlos zu streichen.</p>
- Landwirtschaft. Keine UVP-Pflicht
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Landwirtschaft ist in verschiedenster Hinsicht die Betriebssparte mit der grössten Regelungsdichte. So werden bei Neu- und Umbauten in der Landwirtschaft bereits die verschiedensten Ämter konsultiert.</p><p>Fragen des Gewässerschutzes werden von den kantonalen Gewässerschutzämtern und von den Ämtern für Umweltschutz bereits heute minutiös geprüft.</p><p>Alle Auflagen des Tierschutzes werden von den zuständigen Veterinärämtern zwingend geklärt, und den sehr restriktiven Vorschriften wird auch nachgelebt.</p><p>Zonenkonformität und die Einhaltung der Grenzabstände obliegen den gemeindlichen Behörden.</p><p>Die Baugesetzgebungen decken bereits alle relevanten Bereiche der Landwirtschaft ab.</p><p>Selbst der Bundesrat schreibt in seinem Bericht über den Vollzug der UVP und die Bewilligungsverfahren, er orte Verbesserungspotenzial: So soll beispielsweise das Verfahren beschleunigt und die Liste der UVP-pflichtigen Anlagen überprüft werden.</p>
- <p>Der Bundesrat wird gebeten die Landwirtschaft von der Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht zu befreien.</p><p>Der Absatz 80.4 (Anlagen für die Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere) der Verordnung über UVPV (SR 814.011) ist ersatzlos zu streichen.</p>
- Landwirtschaft. Keine UVP-Pflicht
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